Tauschbörsen Eldorado für Musik-Downloads
Europas Justiz geht gegen Tauschbörsen vor. Nun hat ein spanischer Richter eine von ihnen freigesprochen. Kritiker der Rechtslage hoffen auf eine Signalwirkung.
© Pedre Armestre/AFP/Getty Images

Im Gegensatz zur gängigen Praxis in anderen europäischen Ländern gehen die spanischen Gerichte mit ihren Tauschbörsianern deutlich wohlwollender um
Das hatte sich die spanische Verwertungsgesellschaft SGAE sicher anders vorgestellt: Ursprünglich wollte man Elrincondejesus.com sofort vom Netz nehmen lassen. Denn auf diesem kleinen Portal – dem Hobbyprojekt eines spanischen Kneipenwirts namens Jesus Guerra – lassen sich Links zu urheberrechtlich geschütztem Material suchen und finden. Ganz ähnlich wie bei dem eingestellten Torrenttracker Pirate Bay. Und es finden sich darunter auch Inhalte von Mitgliedern besagter Autorenvereinigung. SGAE wollte eine einstweilige Verfügung gegen die Seite erwirken. Doch im Juni vergangenen Jahres lehnte der verantwortliche Richter dieses Begehr ab. Das war eine herbe Niederlage.
Jetzt kam es sogar noch schlimmer: Nach insgesamt drei Jahren Verhandlungszeit befand das Gericht abschließend, dass Indexe oder reine Link-Listen zu Musik-, Text- oder Filmdateien nicht gegen das spanische Urheberrecht verstoßen. "Peer-to-Peer Netzwerke, die hauptsächlich dazu dienen, Daten von einem Internet-Nutzer zum nächsten zu übertragen, verstoßen nicht per se gegen Urheberrechte", begründete der Richter seine Entscheidung. Besonderes Augenmerk legte er dabei auf den unkommerziellen Charakter der Webseite.
Seiten-Betreiber Jesus Guerra hatte nachgewiesen, dass sein Portal keinen Umsatz etwa mit Werbung oder Bezahlinhalten macht und ohnehin einzig dazu dient, Links aufzufinden. Die Seite funktioniert also im Prinzip wie eine Suchmaschine.
Sein Verteidiger Carlos Sánchez Almeida bezeichnete dieses Urteil als "historisch".
"Spanien ist Mitglied der EU", sagt dagegen Till Kreutzer, Rechtsanwalt bei i.e. in Hamburg und Mitbegründer von iRights.info. Und in der EU sei eindeutig geregelt, dass man den Inhaber von Urheberrechten fragen müsse, bevor man seine Werke ins Netz stelle. Wer Inhalte ohne entsprechende Lizenz zum Abruf bereithalte, mache sich strafbar. Das tut Guerra nicht direkt, doch gibt es auch eine Linkhaftung – wer auf illegale Inhalte verweist, macht sich nach vorherrschender juristischer Meinung strafbar. Kreutzer sagt: "Deshalb glaube ich nicht, dass das Urteil vor der nächsten Instanz Bestand haben wird."
Dennoch bezeichnet Kreutzer das Urteil als beachtlichen Präzedenzfall und als politisches Signal. Denn für ihn steht außer Frage, dass man das aktuelle Urheberrecht ändern müsse. Filesharing sei bei jungen Leuten sehr weit verbreitet. "Ich glaube, es ist keine gute Idee, eine gesamte Generation als Straftäter abzustempeln", sagt Kreutzer. Deshalb müsse man das Recht endlich der Realität anpassen. Zugleich müssten neue Modelle entwickelt werden, um Künstler finanziell zu unterstützen.
- Datum 16.03.2010 - 16:13 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
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Frau Klopp, Sie schreiben:
"Ganz ähnlich wie bei dem eingestellten Torrenttracker Pirate Bay."
Das ist nicht richtig.
TPB ist nicht eingestellt, gehen Sie doch mal auf http://www.thepiratebay.org/ und überzeugen Sie sich selbst.
Gruß
Sorry, habe mich verlesen, der Tracker ist ja tatsächlich offline!
Sorry, habe mich verlesen, der Tracker ist ja tatsächlich offline!
Sorry, habe mich verlesen, der Tracker ist ja tatsächlich offline!
Dann sind Google und die anderen Suchmaschinen die grössten
Raubkopiermörder Verbrecher.
Suchen sie mal nach einem aktuellen Kinofilm und fügen einfach "Rapidshare" hinzu
(Weiterführung von 3) Und wenn nun, sagen wir Google, solche Suchen filtert, könnte man es als Zensur im Internet begreifen und damit würde Google Zensur betreiben. Nun hat aber Google vor Kurzem im Senat in den USA Länder kritisiert, die das Netz zensieren.
Schadenfreude ist doch die schönste Freude
Vergleichen sie mal Suchergebnisse von Google.de mit Google.com/ncr (no country related) also ohne Filter.
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