Jugendschutz Hilfloser Versuch, das Netz abzusperren

Der gerade unterzeichnete Jugendmedienstaatsvertrag will Kinder schützen. Das schafft er nicht, dafür diskriminiert er beispielsweise Blogger. Von Kai Biermann

An Zigarettenautomaten ist ein Altersnachweis vergleichsweise leicht. Im Internet könnte er sich dagegen schwierig gestalten

An Zigarettenautomaten ist ein Altersnachweis vergleichsweise leicht. Im Internet könnte er sich dagegen schwierig gestalten

Am Donnerstag haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer einen Text mit dem Titel "14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag" unterzeichnet. Das klingt sperrig und öde, hat aber für deutsche Angebote im Netz erhebliche Auswirkungen. Der Text soll einen neuen Jugendmedien-Staatsvertrag (JMStV) installieren, um Kinder und Jugendliche im Internet besser zu schützen. Wichtigster Punkt ist die Forderung, dass jeder "Anbieter von Telemedien" verhindert, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden.

Die Idee ist ehrenwert, die geplante Umsetzung allerdings Quark. Sie zeigt, dass alte Methoden im Umgang mit dem Internet nicht immer taugen.

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Der JMStV ist noch nicht in Kraft; zuerst müssen ihn die Parlamente der Länder ratifizieren. Das gilt als Formalie. Ab dem 1. Januar 2011 soll der Vertrag verpflichtend sein. Danach muss jeder, der "entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" macht, entweder eine Alterskennzeichnung einführen, sich wie das Fernsehen also an Sendezeiten halten, oder beispielsweise durch ein Passwort verhindern, dass Kinder die Seite sehen können.

Diese Forderungen haben bei Kritikern zuerst zu Gelächter, später zu heftigen Protesten geführt

Das Ganze soll technisch geregelt werden, sodass Programme auslesen können, welcher Film/Text/Beitrag ab 6/12/16/18 ist, um diese dann sperren zu können.

Ein Problem dabei ist das sogenannte white-listing : die Filterprogramme werden auch all jene Seiten aussortieren, die keine Kennzeichnung eingeführt haben. Egal ob harmlos oder nicht, die Seiten finden dann nicht mehr statt. Zumindest nicht auf den Rechnern, auf denen solche Filtersoftware läuft. Es wäre ein Zwang, sich dem System zu unterwerfen. Kurt Beck spricht als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder zwar immer wieder von einer "freiwilligen Kennzeichnung" der Inhalte . Freiwillig aber ist dabei nur die Art, wie der Zugang beschränkt werden soll . Dass er beschränkt werden muss, ist eine Pflicht, die im Zweifel mit Bußgeld durchgesetzt wird.

Oder, wie es in Paragraf fünf Absatz eins ( hier der letzte Entwurf, die beschlossene Fassung ist noch nicht verfügbar ), heißt: Sofern Anbieter beeinträchtigende Angebote verbreiten, "haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen".

Freiwillig klingt das nicht.

Leser-Kommentare
  1. Hauptsache regeln, ordnen, knicken, heften und ablegen. Sinnlos? Schwachsinnig gar? Egal, hauptsache reguliert.

    Es wird tatsächlich immer hanebüchener...

  2. ...wenn man eine dubiose Software installiert?!

    Wer macht denn sowas?
    (außer Eltern, die keine Ahnung haben - aber man sollte die "lieben Kleinen" nicht unterschätzen *g*)

  3. Mein Gott, was hat mich mein Sohn zur Sau gemacht, als ich eine alte abgelaufene EC Karte mit Chip wegwerfen wollte. Die bringt auf dem Schulhof noch 20 Euro.

    • Klaue
    • 11.06.2010 um 18:18 Uhr

    Die Anleitung wie die Sperrsoftware umgangen werden kann hat sicherlich keine Altersbeschränkung xD

    Ich liebe die Politik – da hat man immer was zu lachen.

  4. Ungewolltes Praxisbeispiel: Die Filtersoftware “Time for Kids” sperrt http://www.netzpolitik.or...

    Genialer Schachzug: selbständiges Denken wir gleich mit verhindert. Na bravo.

  5. Das frage ich mich immer wieder...
    oder ist es gar ein heimlicher Versuch das Volk zumindest im Internet mundtot zu machen? Bezugnehmend zur deutschen Geschichte, gehe ich leider immer erstmal vom Schlimmsten aus.

    Dieses neue Program, funktioniert das auch beim Telefonieren?? Komisch das Jugendliche jahrelang Knebelverträge mit dem Verschicken einer SMS abschließen konnten, obwohl sie gar nicht vertragsfähig waren.

    Jedes 14. jährige Kiddi hat mehr Ahnung vom I-net als irgendein möchtegern Politiker, was soll der Kram bewirken?? Wenn in diese Ka*k nicht alles zum Heulen wäre, müsste man glat drüber lachen....

    • dth
    • 11.06.2010 um 20:04 Uhr

    Verstehe ich das richtig? Man kann seine Seiten kennzeichnen, damit sie Filtersoftware evtl. durch lässt oder man kann es lassen. Wenn man es lässt, wird man eben gefiltert?
    Ich fände so ein System klasse. Leute mit Filtern würden praktisch nichts vom Internet sehen, womit sich das System bald selbst erledigen würde. Jungedliche würden schnell lernen, wie man in Schule und evtl. auch zu Hause diese Filter umgeht und dadurch schonmal wichtige Kompetenzen erwerben.
    Kritisch wäre, wenn eine Kennzeichnungspflicht (nach völlig unklaren Kriterien) bestünde oder die Filter vorgeschrieben wären. Das wäre aber vermutlich dann auch schon wieder ein Fall für's BVerfG.

  6. die diesen "Staatsvertrag" konzepiert haben. Da fällt mir nur die netiquette sicherlich nicht verletzende Bezeichnung
    "internetausdrucker"
    ein.
    Ich werde also künftig vor webseiten sitzen wo es heisst: Zugang nur erlaubt mit vorheriger Altersbestätigung im Postidentverfahren.
    Aber halt! Da gibt es doch künftig eine ganz einfach Lösung: Du Bürger musst halt einfach nur den ePerso nutzen. Tolle Idee, um dieses neue Überwachungsinstrument zu puschen.
    Naja, die meisten Anbieter werden halt auf Server im Ausland wandern. Aber der Zugang wird sicherlich auch wohl bald gesperrt werden. Wie sagte H. Dr. Uhl (CSU) einmal: „Was die Chinesen können, sollten wir auch können."

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