Verwertungsrechte Gema verliert gegen YouTube – vorerst
Eine einstweilige Verfügung der Gema gegen Musikvideos auf YouTube wurde abgelehnt. Der Streit um Musik-Lizenzen ist damit allerdings noch nicht zu Ende.
Das Hamburger Landgericht hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung der Gema gegen die Videoplattform YouTube abgelehnt. Die Gema forderte, dass YouTube 75 unlizenzierte Musikvideos lösche. Nach Angaben der Kammer hätten die "Antragstellerinnen allerdings die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung nicht hinreichend glaubhaft gemacht". In anderen Worten: Die Gema wusste schon lange vor dem Antrag, dass die erwähnten Musikvideos auf YouTube verfügbar seien. Es bestünde daher kein Grund, die Videos vor dem abschließenden Urteil des Hauptsacheverfahrens zu löschen.
Der Streit zwischen dem Internetkonzern und der Verwertungsgesellschaft schwelt schon länger. Über ein Jahr verhandelte man über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzung in Deutschland, nachdem der alte Vertrag 2009 ausgelaufen war. Im Mai wurden die Verhandlungen als gescheitert erklärt .
Die Gema möchte pro angesehenem Video bezahlt werden und nicht mehr per Pauschale wie zuvor – Beträge zwischen einem und zwölf Cent pro Klick machten die Runde. YouTube nannte die Forderungen inakzeptabel, da andere Verwertungsgesellschaften in Europa nur einen Bruchteil der Ansprüche forderten.
Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, beantragte die Gema im Juli eine einstweilige Verfügung gegen das Videoportal. Es ging um rund 600 Videos, die für deutsche Nutzer entweder gesperrt oder gelöscht werden sollten. Für das Eilverfahren in Hamburg wurde diese Liste auf 75 Songs reduziert. N ach Ansicht der Gema stelle YouTube die Clips "illegal" zur Verfügung – schließlich gebe es keinen Vertrag zwischen beiden Parteien. Die Gema steht mit ihren Ansprüchen längst nicht mehr alleine da: Ein internationaler Verbund aus acht weiteren Verwertungsgesellschaften hat sich inzwischen zusammengeschlossen. Sie besitzen die Rechte an gut 60 Prozent aller Musiktitel.
Das Urteil des Hamburger Landgerichts wurde mit Spannung erwartet. Hätte die Verwertungsgesellschaft Recht bekommen, gäbe es eine rechtliche Grundlage dafür, in Zukunft noch weitaus mehr unlizenzierte Videos in Deutschland zu sperren – auch auf anderen Videoportalen. Das sei nach Aussage des Vorstandsvorsitzenden Harald Heker im Mai zwar nicht im Sinne der Gema , aber es könne den Druck auf die Google-Tochter YouTube erhöhen.
Für YouTube ist das Urteil nicht viel mehr als ein Punktsieg – der eigentliche Streitpunkt bleibt bestehen. Auch weil das Gericht zu erkennen gegeben hat, dass der Gema "prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch" zustünde. Gema-Sprecherin Bettina Müller versicherte bereits, den Anspruch nunmehr in einem Hauptsacheverfahren geltend zu machen.
Auch die Frage, wer überhaupt für die Löschung urheberrechtlich geschützter Videos zuständig ist wurde nicht beantwortet. Google ist der Ansicht, dass die Nutzer für die Inhalte der hochgeladenen Videos verantwortlich sind. Sollte darunter urheberrechtlich geschütztes Material sein, wird es von YouTube auf Wunsch der Rechteinhaber gelöscht. Die Gema wünscht sich dagegen, dass YouTube das Hochladen von geschütztem Material von vornherein besser unterbindet. Das ist jedoch kaum zu gewährleisten, schließlich werden allein pro Minute etwa 24 Stunden neues Material hochgeladen.
- Datum 27.08.2010 - 16:33 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 20
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:








GEMA ist schon lange der LOSER. Die werden also nicht nur vorerst verloren haben.
Mich freut das.
Diese Vergeistigung von Musik hat im digitalen Paralleluniversum dazu geführt, dass die körperlos geworden Musik sich äthergleich nach überallhin verbreiten konnte. Heute gibt es kaum noch Internetseiten, die ihren Besuchern nicht ein Radio, einen Link zu last.fm oder gar eine eigene Musik-Bibliothek bieten. In den Wohnungen gibt es kaum noch nicht-MP3-fähige Geräte. Häufig streamen die Geräte über WLAN die Musik- und Filmdaten durch Decken und Wände.
Noch nie wurde mehr Musik gehört, noch nie war Musik so einfach, noch nie waren die Musiksammlungen umfangreicher.
Der Musik geht's nun nicht anders als anderen Waren. Je mehr es davon gibt, umso mickriger wird die erzielbare Marge. Auch die Gema sollte sich mit der einfachsten der Marktregel abfinden.
Google hat bis heute mehrere Milliarden Dollar in YouTube investiert und einen Haufen Leuten ziemlich viel Spaß gebracht. Google hat meine Sympathie. Vielleicht sollte die Gema ihre eigenen Künstler zumindest so weit in die Pflicht nehmen, dass sie nicht selbst ihre Videos bei Google hochladen. Aber da ist schon der nächste Interessenkonflikt, die Künstler wollen, dass die Menschen ihre Musik hören und ihre Filme gucken.
Diese Videos sind wahrscheinlich eben aufgrund eines Rechtsanspruches der GEMA für uns nicht verfügbar.
Diese Videos sind wahrscheinlich eben aufgrund eines Rechtsanspruches der GEMA für uns nicht verfügbar.
es passiert mir recht häufig wenn ich Links auf youtube folge: statt des erwarteten Videos kommt die Fehlermeldung 'dieses Video ist in deinem Land leider nicht verfügbar'. Vielleicht bringt mich das 'Du' auf die Palme (dank meines Profils weiss der Server ganz genau dass ich älter als 18 bin und das 'Du' etwas fehl am Platz). Oder youtube sollte es aus der Menuleiste rechts nehmen. Statt mich neugierig zu machen, und mir sobald auf den Link geklickt wird die lange Nase zeigt.
Doch was mich wirklich auf die Palme bringt sind Organisationen wie die GEMA, die mit ihrer Geldgier bestimmen wollen was und was nicht auf deutschen Computerbildschirmen erscheinen darf.
Derzeit ist IPv6 noch ein probates Mittel sein Herkunftsland zu verschleiern, aber spätestens wenn IPv6 allgemein verfügbar ist wird dieses Schlupfloch geschlossen werden. Danke GEMA.
"Die Gema steht mit ihren Ansprüchen längst nicht mehr alleine da: Ein internationaler Verbund aus acht weiteren Verwertungsgesellschaften hat sich inzwischen zusammengeschlossen. Sie besitzen die Rechte an gut 60 Prozent aller Musiktitel."
Das klingt, als wären die Verwerter mittlerweile (bald) so groß, dass sich niemand mehr ihren Kartellen widersetzen kann. Müssen wir dann bald auf Zerschlagungen oder Aufsichtsbehörden hinarbeiten? Oder ist das "rechtsfreie" Internet nur so lange negativ zu bewerten, wie Verwerterrechte gefährdet sind, bei den Rechten der Konsumenten ist das dagegen gewünscht?
MfG, parkwaechter
Die GEMA führt dazu, dass man sich als Deutscher rassistisch diskriminiert fühlt, wenn man bei Youtube den Satz liest:
"Dieses Video enthält Content von Sony Music Entertainment. Es ist in deinem Land nicht mehr verfügbar."
Wenn das in anderen Ländern smoother abgeht als bei uns mit der GEMA, dann ist nicht was mit dem globalen Urheberrecht nicht in Ordnung sondern mit der GEMA. Das unsere Regierung diese Amokfahrer ihren Abzocker-Stiefel so hart durchziehen lässt und wegen Verhandlunginkompetenz auch noch Gerichte belästigt, ist ein weiterer Beuastein dafür, dass das Urheberrecht bald völlig wegfällt. Es macht mittlerweile mehr Schaden als Nutzen. Neulich in Duisbrug, wo Rechtsanwälte mit Hilfe des Urheberrechts die Aufklärung von Massentötungen im Duisburger Polizeikessel im Tunnel der Love-Parade verhindern wollte, wurde der selbe Weg beschritten.
Das Urheberrecht muss weg, bevor noch mehr Juristen über Leichen gehen wie in Duisburg.
Diese Videos sind wahrscheinlich eben aufgrund eines Rechtsanspruches der GEMA für uns nicht verfügbar.
Gema Abzocker und Wegelagerer der Neuzeit. genauso wie die GEZ gehört Gema aufgelöst und verboten.
treibt mit gleicher unersättlicher Gier Gelder ein, wie eine Krake, die alles verschlingt, was in ihre Nähe kommt. In diesem Verfahren wurde ein Gier-Eilantrag gestellt um an Gelder zu kommen, gut zu sehen, dass er abgeschmettert wurde.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren