Musikdownloads Illegale Musik im Netz wird billiger

Die Strafen für das illegale Musiktauschen im Netz fallen neuerdings geringer aus. In einem aktuellen Urteil in Hamburg musste ein 16-Jähriger nur 30 Euro zahlen.

Zu je 15 Euro Strafe verurteilte das Landgericht Hamburg einen 16-Jährigen, der 2006 ein Lied der Band Rammstein und von Marius Müller Westernhagen online stellte

Zu je 15 Euro Strafe verurteilte das Landgericht Hamburg einen 16-Jährigen, der 2006 ein Lied der Band Rammstein und von Marius Müller Westernhagen online stellte

Wer Musik illegal ins Netz stellt, muss unter bestimmen Umständen mit weniger Strafe rechnen, als es bisher üblich war. Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch einen jungen Mann zu einer Schadensersatzzahlung von 15 Euro pro Musiktitel verurteilt. Der Mann hatte im Jahr 2006 ein Lied des Rocksängers Westernhagen und eines der Band Rammstein online gestellt. Der Beklagte war damals 16 Jahre alt.

Die Forderung liegt damit weit unter den 300 Euro, die von den Klägern verlangt worden waren. In früheren Entscheidungen waren sogar Zahlungen bis zu 6000 Euro pro Titel fällig. Es ist nun zur Regel geworden, dass Gerichte den Schadensersatzwert danach bestimmen, wie viel Geld den Musikverlagen entgangen sein muss.

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Auch das Hamburger Landgericht wägte den Wert der Musiktitel ab: Wie alt ist die Musik? Wie hoch war sie in den Single- und Album-Charts platziert? Wie viel kostet eine CD heute? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Höhe der Entschädigung ermittelt werden. Unter Umständen kann dann die Summe durchaus in die Tausende gehen. Eine einheitliche Linie in den Entscheidungen der Gerichte war in den letzten Jahren nicht zu erkennen.

Die Kläger können sich den Gerichtsstand und damit den Verhandlungsort selbst aussuchen. So entschied das OLG Köln noch im Dezember 2009, dass eine Frau für das Surfverhalten ihres Mannes und ihrer beiden Kinder mitverantwortlich war – denn auf ihren Namen war der Anschluss gemeldet. Seinen Kindern bloß zu verbieten, Musik online zu stellen, reiche ebenfalls nicht aus, so das OLG. Das Verbot müsse auch überwacht werden.

In Hamburg wurde die Klage gegen den Vater des Beklagten hingegen abgelehnt. Er hatte seinem Sohn damals den Internetanschluss zur Verfügung gestellt. Die Richter kamen zu dem Urteil, der Vater habe zwar seine Aufsichtspflicht verletzt, ein Anspruch auf Schadensersatz komme dadurch aber nicht zustande. Die Zivilkammer berief sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte im Mai 2010 geurteilt, dass Anschlussinhaber nicht zwangläufig strafrechtlich verantwortlich seien. Sie müssten aber helfen, den Schuldigen ausfindig zu machen. Wer aber sein WLAN nicht schützt, haftet für Urheberrechtsverletzungen, die von Fremden über dieses Netz getan werden. Man müsse, so das Urteil des BGH, den zur Kaufzeit üblichen Schutz installieren.

Der Artikel erschien zuerst im Tagesspiegel.

 
Leser-Kommentare
  1. ...dass sich diese Sache mal geregelt wird.

    Bisher: Eltern als "Mitstörer" werden für ein paar Downloads ihrer Kinder in horrender Höhe abgemahnt. Das geschäftsmodell der kanzleien und deren Verbindungen zu den rechteinhabern wurden ja bereits offengelegt.

    Noch ein paar solcher Urteile, und die Streitwerte werden so niedrig, dass sich tatsächliche bagatelldelikte einfach nicht mehr lohnen.

    Eigentlich fragt man sich, warum die Politik es nicht hinbekommen hat, wirksame Bagatellgrenzen zu installieren, aber wenn es jetzt auf diese Art und Weise durch die Hintertür kommt, dann ist es ja auch gut - aber irgendwie typisch Deutschland: die Politik kriegt es nicht gebacken, Zeit und Erkenntnisprozess in der Judikative muss es richten.

    • Kr.M.
    • 29.10.2010 um 12:10 Uhr

    die Strafe für den Upload... Nicht den Download.

    Denn es geht darum, dass Schaden durch das Anbieten der Musik entsteht.

    Bei Leuten, die nur downloaden aber nichts anbieten, kann der Schaden exakt beziffert werden.

    Und der ist meist zu klein, als dass es sich für die Abmahnindustie lohnt, das zu verfolgen. Denn das wären bei zwei Titeln vermutlich unter 5 Euro.

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    Zitat: (...)Bei Leuten, die nur downloaden aber nichts anbieten, kann der Schaden exakt beziffert werden.
    -----
    Bei moderner Torrenttechnik kannst du nicht nur downloaden. Du bist automatisch auch up-loader=Verteiler.
    .
    Wie das rechtlich bei Bruchstücken/ verschlüsselten RAR-Dateien usw. ist liegt in "Gottes" Hand.
    .
    Einem deutschen Richter diese Feinheiten erklären zu dürfen ist so als wenn du die Nordsee mit einem Kaffelöffel auslehren willst :-)
    .
    Gruss
    Sikasuu

    Zitat: (...)Bei Leuten, die nur downloaden aber nichts anbieten, kann der Schaden exakt beziffert werden.
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    Bei moderner Torrenttechnik kannst du nicht nur downloaden. Du bist automatisch auch up-loader=Verteiler.
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    Wie das rechtlich bei Bruchstücken/ verschlüsselten RAR-Dateien usw. ist liegt in "Gottes" Hand.
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    Einem deutschen Richter diese Feinheiten erklären zu dürfen ist so als wenn du die Nordsee mit einem Kaffelöffel auslehren willst :-)
    .
    Gruss
    Sikasuu

  2. ... denn bisher konnte mir noch niemand stimmig erklären, wie durch eine Kopie eines Kulturguts ein Schaden entstehen soll.

    Das Original wird doch nicht verändert.

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    Das das Geschäftsmodell darin besteht, Tonträgerkopien zu verkaufen, ist Ihnen bisher noch nicht aufgefallen?

    Achja, und der Schaden...Bin sicher, wenn ich mir ihre EC-Karte samt PIN kopiere, dann bleiben Sie ganz entspannt...

    Das das Geschäftsmodell darin besteht, Tonträgerkopien zu verkaufen, ist Ihnen bisher noch nicht aufgefallen?

    Achja, und der Schaden...Bin sicher, wenn ich mir ihre EC-Karte samt PIN kopiere, dann bleiben Sie ganz entspannt...

  3. Das das Geschäftsmodell darin besteht, Tonträgerkopien zu verkaufen, ist Ihnen bisher noch nicht aufgefallen?

    Achja, und der Schaden...Bin sicher, wenn ich mir ihre EC-Karte samt PIN kopiere, dann bleiben Sie ganz entspannt...

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    • kerub
    • 31.10.2010 um 18:45 Uhr

    Wenn Sie meine EC-Karte samt Pin kopieren besteht die Gefahr, dass mein Geld danach weg und mein Konto leer ist. Betonung auf WEG. Es ist nicht mehr da, es wurde geklaut, ich kann damit nichts mehr anfangen und bin Pleite.

    "Raubkopieren" ist kein Diebstahl, denn, wie Oliver Heine schon sagte, das Original bleibt erhalten, es ist danach nicht weg und kann auch weiter benutzt werden. Das Label kann munter weiter verkaufen, die Künstler verarschen und sich einen goldenen Arsch verdienen. Und selbst wenn NIEMAND das Lied kaufen und JEDER MENSCH AUF DER WELT das Lied illegal herunterladen würde das kaum Verlust für die großen Label bedeuten, denn die Produktionskosten (eines digital download) sind im Vergleich zu den theoretischen Einnahmen verschwindend gering. Doch das wird niemals passieren. Wenn mir etwas wirklich gefällt gebe ich gerne auch 10 oder 20 Euro dafür aus. Wenn ich nur mal reinhören/reinschauen will ganz bestimmt nicht.

    • kerub
    • 31.10.2010 um 18:45 Uhr

    Wenn Sie meine EC-Karte samt Pin kopieren besteht die Gefahr, dass mein Geld danach weg und mein Konto leer ist. Betonung auf WEG. Es ist nicht mehr da, es wurde geklaut, ich kann damit nichts mehr anfangen und bin Pleite.

    "Raubkopieren" ist kein Diebstahl, denn, wie Oliver Heine schon sagte, das Original bleibt erhalten, es ist danach nicht weg und kann auch weiter benutzt werden. Das Label kann munter weiter verkaufen, die Künstler verarschen und sich einen goldenen Arsch verdienen. Und selbst wenn NIEMAND das Lied kaufen und JEDER MENSCH AUF DER WELT das Lied illegal herunterladen würde das kaum Verlust für die großen Label bedeuten, denn die Produktionskosten (eines digital download) sind im Vergleich zu den theoretischen Einnahmen verschwindend gering. Doch das wird niemals passieren. Wenn mir etwas wirklich gefällt gebe ich gerne auch 10 oder 20 Euro dafür aus. Wenn ich nur mal reinhören/reinschauen will ganz bestimmt nicht.

  4. Auf folgendes Verfahren bin ich einmal gespannt:
    .
    Anschlußinhaber:
    "Ich weiß, wer der Urheberrechtsverletzer war!"
    "Ich war es nicht, bin technisch dazu gar nicht in der Lage!"
    "Da es ein naher Angehöriger von mir ist, mache ich von meinem Recht die Aussage zu verweigern gebrauch!"
    .
    Richter: Grübel, grübel...... (Ein Angeschuldigter/ Angeklagter/ Beklagter darf Lügen! Das Ausageverweigerungerecht ist ein HOHES Gut.)
    .
    Alternativ die Ausage von 2 Beteiligten/Ehepaar: Ich habe den Urheberrechstverstoss begangen!
    .
    Das würde ich einmal gern von einem Juristen auseiandergenommen haben :-)
    .
    Lernbegierige Gruesse
    Sikasuu
    .
    Ps. Analogien im Recht gibt es nicht, aber bei Halterhaftung (KFZ) gib es dann in der Regel nur Einstellung und Fahrtenbuch!

  5. Zitat: (...)Bei Leuten, die nur downloaden aber nichts anbieten, kann der Schaden exakt beziffert werden.
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    Bei moderner Torrenttechnik kannst du nicht nur downloaden. Du bist automatisch auch up-loader=Verteiler.
    .
    Wie das rechtlich bei Bruchstücken/ verschlüsselten RAR-Dateien usw. ist liegt in "Gottes" Hand.
    .
    Einem deutschen Richter diese Feinheiten erklären zu dürfen ist so als wenn du die Nordsee mit einem Kaffelöffel auslehren willst :-)
    .
    Gruss
    Sikasuu

    Antwort auf "Es muss heissen"
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    • Kr.M.
    • 29.10.2010 um 16:34 Uhr

    ist nicht modern. Das konnte man machen, als vor Jahren die Rechtslage noch unklar war und die technische Überwachung fehlte.
    Heute ist es da extrem einfach jede Aktion zu protokollieren.

    Bei Downloads dachte ich an das USENET oder an Filehoster. Da ist es zudem sehr unwahrscheinlich, dass jemand an die Zugriffsprotokolle kommt.

    Aber wer z.B. Musik haben will, schafft sich heute einfach eine externe Festplatte an, nimmt die mit zu seinen Freunden und kopiert da mal eben die ganze digitalisierte Musik im Bekanntenkreis.

    Gerade bei Schülern dürften da im nu 100te GB Daten zusammenkommen.

    • Kr.M.
    • 29.10.2010 um 16:34 Uhr

    ist nicht modern. Das konnte man machen, als vor Jahren die Rechtslage noch unklar war und die technische Überwachung fehlte.
    Heute ist es da extrem einfach jede Aktion zu protokollieren.

    Bei Downloads dachte ich an das USENET oder an Filehoster. Da ist es zudem sehr unwahrscheinlich, dass jemand an die Zugriffsprotokolle kommt.

    Aber wer z.B. Musik haben will, schafft sich heute einfach eine externe Festplatte an, nimmt die mit zu seinen Freunden und kopiert da mal eben die ganze digitalisierte Musik im Bekanntenkreis.

    Gerade bei Schülern dürften da im nu 100te GB Daten zusammenkommen.

    • Kr.M.
    • 29.10.2010 um 16:34 Uhr

    ist nicht modern. Das konnte man machen, als vor Jahren die Rechtslage noch unklar war und die technische Überwachung fehlte.
    Heute ist es da extrem einfach jede Aktion zu protokollieren.

    Bei Downloads dachte ich an das USENET oder an Filehoster. Da ist es zudem sehr unwahrscheinlich, dass jemand an die Zugriffsprotokolle kommt.

    Aber wer z.B. Musik haben will, schafft sich heute einfach eine externe Festplatte an, nimmt die mit zu seinen Freunden und kopiert da mal eben die ganze digitalisierte Musik im Bekanntenkreis.

    Gerade bei Schülern dürften da im nu 100te GB Daten zusammenkommen.

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    Zitat:...Aber wer z.B. Musik haben will, schafft sich heute einfach eine externe Festplatte an,
    ####
    Ja stimmt schon, aber für nen "Rundschlag" durch die Gemeinde brauch ich einen 24 Karton T-Byte-Platten :-)
    .
    Skasuu

    Zitat:...Aber wer z.B. Musik haben will, schafft sich heute einfach eine externe Festplatte an,
    ####
    Ja stimmt schon, aber für nen "Rundschlag" durch die Gemeinde brauch ich einen 24 Karton T-Byte-Platten :-)
    .
    Skasuu

  6. Zitat:...Aber wer z.B. Musik haben will, schafft sich heute einfach eine externe Festplatte an,
    ####
    Ja stimmt schon, aber für nen "Rundschlag" durch die Gemeinde brauch ich einen 24 Karton T-Byte-Platten :-)
    .
    Skasuu

    Antwort auf "Filesharing"
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    • kerub
    • 31.10.2010 um 18:30 Uhr

    24 Terabyte wären ca. 5.700.000 durchschnittliche Songs im MP3-Format bei 128 kbits (häufigste Bitrate von illegalen Musikdownloads), was im übrigen etwa 38 Jahre (!) reine Abspielzeit wären.

    Ich weiß ja nicht, ob es in Ihrer Gemeinde so viele Menschen mit unterschiedlichen Musikgeschmäckern und so vielen unterschiedlichen Songs auf der Festplatte gibt, oder ob Sie überhaupt so viel Zeit zum hören haben. Doch solch hochgestochene Kommentare sind meiner Meinung nach überflüssig. ;-)

    Zum Thema: Ich finde es gut, dass in den deutschen Gerichten endlich wieder ein Sinn für die Realität einkehrt. Wenn man in anderen Artikeln von Streitwerten von 10.000€ pro Lied oder anderen Knallern liest kann man sich eigentlich nur noch an den Kopf fassen.

    Wobei man natürlich den realistischen Streitwert und die Forderungen der "Abmahnanwälte" nicht gleichsetzen darf...

    • kerub
    • 31.10.2010 um 18:30 Uhr

    24 Terabyte wären ca. 5.700.000 durchschnittliche Songs im MP3-Format bei 128 kbits (häufigste Bitrate von illegalen Musikdownloads), was im übrigen etwa 38 Jahre (!) reine Abspielzeit wären.

    Ich weiß ja nicht, ob es in Ihrer Gemeinde so viele Menschen mit unterschiedlichen Musikgeschmäckern und so vielen unterschiedlichen Songs auf der Festplatte gibt, oder ob Sie überhaupt so viel Zeit zum hören haben. Doch solch hochgestochene Kommentare sind meiner Meinung nach überflüssig. ;-)

    Zum Thema: Ich finde es gut, dass in den deutschen Gerichten endlich wieder ein Sinn für die Realität einkehrt. Wenn man in anderen Artikeln von Streitwerten von 10.000€ pro Lied oder anderen Knallern liest kann man sich eigentlich nur noch an den Kopf fassen.

    Wobei man natürlich den realistischen Streitwert und die Forderungen der "Abmahnanwälte" nicht gleichsetzen darf...

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