Wikileaks "Spenden einzufrieren, ist illegal"
Thomas Hoeren ist Anwalt für Internetrecht und sicher, dass Wikileaks nichts Verbotenes tut. Doch sei es keine gute Idee, Cloud-Dienste amerikanischer Anbieter zu nutzen.
ZEIT ONLINE: Herr Hoeren, dürfen amerikanische Internetdienstleister einem unliebsamen Kunden wie Wikileaks einfach kündigen?
Thomas Hoeren: Es ist höchst strittig, ob diese Kündigungen gerechtfertigt sind. Nach US-Recht ist dieses Vorgehen mindestens dubios. Wie im deutschen Recht müssen mehrere Rechtsgüter abgewogen werden. Im amerikanischen Recht müssten etwa bei einer Kündigung nicht nur die eigenen Nutzungsbedingungen, sondern auch der erste Zusatzartikel zur Verfassung, der Presse- und Meinungsfreiheit garantiert, gewürdigt werden. Meines Erachtens sind die Gründe hierfür nicht im Recht zu finden. Die Anbieter stehen unter einem enormen politischen Druck.
ZEIT ONLINE: Ein Serververtrag ist eine Sache, eine Bankverbindung eine ganz andere – durfte Paypal das Konto der Whistleblower schließen?
Hoeren: Dass Paypal die Spendengelder von Wikileaks einfriert, ist schlicht illegal. Sie dürfen nämlich nur dann Gelder einfrieren, wenn der Kontoinhaber sich im Terrorismusumfeld bewegt. Das sehe ich hier gar nicht. Hier lohnt es sich auf jeden Fall für Wikileaks gegen Paypal zu klagen.
ZEIT ONLINE: Was nützt im Moment eine Klage, der Schaden ist ja schon entstanden...
Hoeren ist Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und forscht am dortigen European Research Center for Information Systems. Er wird als Experte für Rechtsfragen im Netz unter anderem in den Bundestag geladen und hat mehrere Bücher zum Thema geschrieben, davon eines explizit zum "Internetrecht".
Hoeren: Das Problem ist die normative Kraft des Faktischen im amerikanischen Recht. Es kann mir als Kunde zunächst egal sein, ob die Kündigung rechtswirksam ist, denn sie ist effektiv: Das Konto oder der Dienst sind nicht mehr zugänglich. An die Kontogelder kommt man nur noch über ein Gericht. Das heißt, man muss vor Ort erscheinen, Gerichts- und Anwaltsgebühren in Kauf nehmen. Der Anbieter hat damit erst einmal gewonnen.
ZEIT ONLINE: Die meisten Anbieter von Cloud-Diensten haben ihren Sitz in den USA. Kann man deutschen Unternehmen raten, solche Anbieter zu verwenden?
Hoeren: Es ist eigentlich nur davon abzuraten, sich auf amerikanische Cloud-Anbieter zu verlassen. Deutsche Lebens- und Krankenversicherer beispielsweise dürfen aufgrund der strafrechtlichen Vorgaben des Paragrafen 203 des Strafgesetzbuches solche Anbieter gar nicht nutzen.
ZEIT ONLINE: Privatpersonen unterliegen solchen Beschränkungen nicht, spricht für sie etwas dagegen, amerikanische Dienstleister zu nutzen?
Hoeren: Amazon als Serverbetreiber würde ich meiden. Überhaupt bestimmen viele US-Cloud-Anbieter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise in den Nutzungsbedingungen, dass alle Daten ihnen gehören. Das ist die typische Haltung. Google ist eine solche Klausel für Deutschland von den Gerichten verboten worden – zu Recht.
- Datum 08.12.2010 - 17:36 Uhr
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Wenn Wikileaks seinen Sitz und die Server in Deutschland hätte und dann solche Daten von dort aus zur Verfügung
stellt, gilt dann das Amerikanische Recht? Immerhin ist es ja laut dem Deutschen Gesetz nicht strafbar.
Wenn die Server hier stehen gilt deutsches Recht, gleiches gilt fuer den Sitz, wobei es rechtliche Unsicherheiten gibt, wenn beide nicht im gleichen Land befinden.
Was es allerdings gibt sind Auslieferungsvereinbarungen, wie z.B. zwischen Schweden und den USA. Da muss man immer genau ueberpruefen was Rechtslage ist. Wikileaks hat sich den Sitz in Island nicht ohne Grund ausgesucht. Als alternativer Ort wurde, meines Wissens, Togo vorgeschlagen, aber darauf wuerde ich mich nicht festnageln lassen.
Fest steht: Im Internetrecht steht allgemein wenig fest. Wikileaks ist angreifbar und das sieht man an dem Paypal/Mastercard/Visa/Amazon-Fall sehr deutlich.
Wenn die Server hier stehen gilt deutsches Recht, gleiches gilt fuer den Sitz, wobei es rechtliche Unsicherheiten gibt, wenn beide nicht im gleichen Land befinden.
Was es allerdings gibt sind Auslieferungsvereinbarungen, wie z.B. zwischen Schweden und den USA. Da muss man immer genau ueberpruefen was Rechtslage ist. Wikileaks hat sich den Sitz in Island nicht ohne Grund ausgesucht. Als alternativer Ort wurde, meines Wissens, Togo vorgeschlagen, aber darauf wuerde ich mich nicht festnageln lassen.
Fest steht: Im Internetrecht steht allgemein wenig fest. Wikileaks ist angreifbar und das sieht man an dem Paypal/Mastercard/Visa/Amazon-Fall sehr deutlich.
...auch für die Meinungsfreiheit eintreten in dieser Situation? Zum einem würde er damit noch mehr unter politischen Druck geraten, da die populistischen Rechten dies sofort wieder als "unamerikanisch" und "Unterstützung für Wikileaks" brandmarken würden, und zum anderen ist er bereits nach 2 Jahren schon leider völlig gehirnverwaschen von der Macht. Dem Machtzirkel im Weißen Haus kann sich niemand, der dort arbeitet entziehen, und schon gar nicht der Präsident. Schade eigentlich...
Wenn die Server hier stehen gilt deutsches Recht, gleiches gilt fuer den Sitz, wobei es rechtliche Unsicherheiten gibt, wenn beide nicht im gleichen Land befinden.
Was es allerdings gibt sind Auslieferungsvereinbarungen, wie z.B. zwischen Schweden und den USA. Da muss man immer genau ueberpruefen was Rechtslage ist. Wikileaks hat sich den Sitz in Island nicht ohne Grund ausgesucht. Als alternativer Ort wurde, meines Wissens, Togo vorgeschlagen, aber darauf wuerde ich mich nicht festnageln lassen.
Fest steht: Im Internetrecht steht allgemein wenig fest. Wikileaks ist angreifbar und das sieht man an dem Paypal/Mastercard/Visa/Amazon-Fall sehr deutlich.
Wenn ich in den Niederlande einen Joint rauche, kann man mich doch in Deutschland nicht dafür anzeigen, oder?
In den Niederlande ist das ja erlaubt. Wenn ich in Island etwas ins Internet stelle, was nach deren Recht ok ist, kann man mich in den USA deshalb vor Gericht stellen?
Wenn ich in den Niederlande einen Joint rauche, kann man mich doch in Deutschland nicht dafür anzeigen, oder?
In den Niederlande ist das ja erlaubt. Wenn ich in Island etwas ins Internet stelle, was nach deren Recht ok ist, kann man mich in den USA deshalb vor Gericht stellen?
Ich würde mir wünschen, es würde mit derselben Konsequenz gegen die Organisierte Kriminalität oder Kinderschänder vorgegangen.
Ich sehe es auch als illegal und in jeder Hinsicht demokratisch illegitim an, wenn Wikileaks - ohne ein ordentliches juristisches Verfahren abzuwarten - die Geschäftsgrundlage entzogen werden soll. Man sieht, das Recht ist das Recht der Macht. Und diese interessiert sich letztlich nicht für das Recht. Man weiß aber nun besser, mit welches Geistes Kinder man bei Amazon, Ebay/Paypal, Mastercard zu tun hat.
Man kann nur hoffen, dass Julian Assange nicht "auf der Flucht erschossen wird" oder urplötzlich "Selbstmord" begeht.
wenn das man so langsamn durchsickern würde bis in die letzten köpfe, dann wäre schon viel gewonnen!
erst kommt das erwachen, dann die reaktion - und die wird irgendwann so heftig werden, dass sie alle korrupten systeme hinweg fegt
lg
Schon bei meinen ersten Gedanken fallen mir da nur unangenehme Konsequenzen für beide (!) Seiten ein.
und mir fallen da nur angenehme Konsequenzen fuer beide Seiten ein.
By the way - sind Sie wirklich DDR Buerger? Vielleicht sollten Sie dann Ihre rosa Brille abnehmen wenn es um das Imperium geht.
etc.
und mir fallen da nur angenehme Konsequenzen fuer beide Seiten ein.
By the way - sind Sie wirklich DDR Buerger? Vielleicht sollten Sie dann Ihre rosa Brille abnehmen wenn es um das Imperium geht.
etc.
Die Aussage zu Amazon von Herrn Prof. Dr. Hoeren entspricht nicht der Wahrheit. Die AGB von AWS (den Amazon Web Services) können unter - http://aws.amazon.com/agr... nachgelesen werden.
Weitere Stichworte zum Thema sind Auftragsdatenverarbeitung und Safe Habor Agreement.
Auch große deutsche Unternehmen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen wie Banken, Pharma- und Postunternehmen nutzen Amazon. Zu Recht ist Amazon für verschiedene relevante Dinge zertifiziert so zum Beispiel: ISO 27001 (http://aws.typepad.com/aw...), SAS 70 Type II,, HIPAA und gerade vor kurzem PCI DSS (http://aws.typepad.com/aw...)
Ja es gibt Unternehmen bei denen man die Rechte an den eigenen Daten oder Werken abgibt - gern bei Bildern und Videos. Amazon würde sich mit solchen Regeln allerdings das Geschäft versauen.
Sollte Herr Hoeren oder auch jeder andere Fragen haben, einfach melden --> info [at] scalarium.com
Ein weiteres Stichwort, daß man im Zusammenhang mit "Cloud-Computing" auch beachten sollte, ist DMCA - der "Digital Millenium Copyright Act".
Bereits auf die bloße Behauptung eines "copyright infringements", also eines Urheberrechtsverstoßes, sind amerikanische Service Provider durch dieses Gesetz verprflichtet, die betreffenden Inhalte offline zu nehmen.
Eine Applikation in der Cloud kann ihnen also jeder mißgünstige Mensch mit einem einfachen fingierten Brief abschalten - der Service Provider ist nicht verpflichtet, eine solche Behauptung zu verifizieren!
Ein weiteres Stichwort, daß man im Zusammenhang mit "Cloud-Computing" auch beachten sollte, ist DMCA - der "Digital Millenium Copyright Act".
Bereits auf die bloße Behauptung eines "copyright infringements", also eines Urheberrechtsverstoßes, sind amerikanische Service Provider durch dieses Gesetz verprflichtet, die betreffenden Inhalte offline zu nehmen.
Eine Applikation in der Cloud kann ihnen also jeder mißgünstige Mensch mit einem einfachen fingierten Brief abschalten - der Service Provider ist nicht verpflichtet, eine solche Behauptung zu verifizieren!
Wie Amazon, eBay/Paypal und andere US-amerikansche Unternehmen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte interpretieren, sollte man schlichtweg auch über einen längeren Zeitraum als den medial üblichen vorrätig haben. Es mag zwar nicht einfach sein, Monopolisten aus dem Weg zu gehen - wer bestellt nicht mal gerne schnell was bei Amazon und zahlt bequem mit Paypal - doch es wäre ein besseres Statement, das nicht zu tun. Und: Es geht. Immer daran denken, bei wem man kauft, über wen man dienstleisten lässt. Zu dem Laden, dessen Verküufer uns nicht gefallen, gehen wir doch auch nicht mehr.
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