Wikileaks "Spenden einzufrieren, ist illegal"
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Meinungsfreiheit deckt Wikileaks

ZEIT ONLINE: Es gibt amerikanische Politiker, die den Kopf von Wikileaks-Gründer Julian Assange fordern. Hat er etwas verbrochen?

Hoeren: Die Frage ist, über welche Rechtsordnung reden wir? Wikileaks hat nach deutschem Recht kein Problem strafrechtlicher Art. Das wäre höchstens dann der Fall, wenn man zu dem Schluss käme, dass schwerwiegende Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wären – dann könnten sie über die Verratsvorschriften im Strafrecht belangt werden. Doch ein schlechtes Betriebsklima zwischen den USA und Deutschland ist noch nicht schwerwiegend.

ZEIT ONLINE: Wie sieht es nach US-Recht aus?

Hoeren: Nach amerikanischem Recht ist es sehr strittig, ob Wikileaks illegal gehandelt hat. Was man schon daran sieht, dass jetzt einige Senatoren ein eigenes Gesetz vorschlagen müssen, um diese Art von Veröffentlichungen künftig zu verbieten. Es wurde bislang auch in den USA keine einzige Klage gegen Wikileaks erhoben.

ZEIT ONLINE: Amazon und Paypal scheinen weniger auf eine direkte Anweisung der Politik hin gehandelt zu haben und mehr aufgrund eines in den USA vorherrschenden Klimas der Angst. Fehlt eine klare Ansage der Regierung von Barack Obama zur Meinungsfreiheit?

Hoeren: Ja. Ein Land, das in seiner Verfassung den Wert der Meinungsfreiheit so hoch stellt, kann unmöglich Wikileaks dämonisieren, nur weil sich diese Freiheit nun gegen das eigene Land wendet.

 
Leser-Kommentare
    • Afa81
    • 08.12.2010 um 14:59 Uhr

    Wenn Wikileaks seinen Sitz und die Server in Deutschland hätte und dann solche Daten von dort aus zur Verfügung
    stellt, gilt dann das Amerikanische Recht? Immerhin ist es ja laut dem Deutschen Gesetz nicht strafbar.

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    Wenn die Server hier stehen gilt deutsches Recht, gleiches gilt fuer den Sitz, wobei es rechtliche Unsicherheiten gibt, wenn beide nicht im gleichen Land befinden.

    Was es allerdings gibt sind Auslieferungsvereinbarungen, wie z.B. zwischen Schweden und den USA. Da muss man immer genau ueberpruefen was Rechtslage ist. Wikileaks hat sich den Sitz in Island nicht ohne Grund ausgesucht. Als alternativer Ort wurde, meines Wissens, Togo vorgeschlagen, aber darauf wuerde ich mich nicht festnageln lassen.

    Fest steht: Im Internetrecht steht allgemein wenig fest. Wikileaks ist angreifbar und das sieht man an dem Paypal/Mastercard/Visa/Amazon-Fall sehr deutlich.

    Wenn die Server hier stehen gilt deutsches Recht, gleiches gilt fuer den Sitz, wobei es rechtliche Unsicherheiten gibt, wenn beide nicht im gleichen Land befinden.

    Was es allerdings gibt sind Auslieferungsvereinbarungen, wie z.B. zwischen Schweden und den USA. Da muss man immer genau ueberpruefen was Rechtslage ist. Wikileaks hat sich den Sitz in Island nicht ohne Grund ausgesucht. Als alternativer Ort wurde, meines Wissens, Togo vorgeschlagen, aber darauf wuerde ich mich nicht festnageln lassen.

    Fest steht: Im Internetrecht steht allgemein wenig fest. Wikileaks ist angreifbar und das sieht man an dem Paypal/Mastercard/Visa/Amazon-Fall sehr deutlich.

    • Khef
    • 08.12.2010 um 15:00 Uhr

    ...auch für die Meinungsfreiheit eintreten in dieser Situation? Zum einem würde er damit noch mehr unter politischen Druck geraten, da die populistischen Rechten dies sofort wieder als "unamerikanisch" und "Unterstützung für Wikileaks" brandmarken würden, und zum anderen ist er bereits nach 2 Jahren schon leider völlig gehirnverwaschen von der Macht. Dem Machtzirkel im Weißen Haus kann sich niemand, der dort arbeitet entziehen, und schon gar nicht der Präsident. Schade eigentlich...

    Eine Leser-Empfehlung
  1. Wenn die Server hier stehen gilt deutsches Recht, gleiches gilt fuer den Sitz, wobei es rechtliche Unsicherheiten gibt, wenn beide nicht im gleichen Land befinden.

    Was es allerdings gibt sind Auslieferungsvereinbarungen, wie z.B. zwischen Schweden und den USA. Da muss man immer genau ueberpruefen was Rechtslage ist. Wikileaks hat sich den Sitz in Island nicht ohne Grund ausgesucht. Als alternativer Ort wurde, meines Wissens, Togo vorgeschlagen, aber darauf wuerde ich mich nicht festnageln lassen.

    Fest steht: Im Internetrecht steht allgemein wenig fest. Wikileaks ist angreifbar und das sieht man an dem Paypal/Mastercard/Visa/Amazon-Fall sehr deutlich.

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    • Afa81
    • 08.12.2010 um 16:41 Uhr

    Wenn ich in den Niederlande einen Joint rauche, kann man mich doch in Deutschland nicht dafür anzeigen, oder?
    In den Niederlande ist das ja erlaubt. Wenn ich in Island etwas ins Internet stelle, was nach deren Recht ok ist, kann man mich in den USA deshalb vor Gericht stellen?

    • Afa81
    • 08.12.2010 um 16:41 Uhr

    Wenn ich in den Niederlande einen Joint rauche, kann man mich doch in Deutschland nicht dafür anzeigen, oder?
    In den Niederlande ist das ja erlaubt. Wenn ich in Island etwas ins Internet stelle, was nach deren Recht ok ist, kann man mich in den USA deshalb vor Gericht stellen?

  2. Ich würde mir wünschen, es würde mit derselben Konsequenz gegen die Organisierte Kriminalität oder Kinderschänder vorgegangen.

    Ich sehe es auch als illegal und in jeder Hinsicht demokratisch illegitim an, wenn Wikileaks - ohne ein ordentliches juristisches Verfahren abzuwarten - die Geschäftsgrundlage entzogen werden soll. Man sieht, das Recht ist das Recht der Macht. Und diese interessiert sich letztlich nicht für das Recht. Man weiß aber nun besser, mit welches Geistes Kinder man bei Amazon, Ebay/Paypal, Mastercard zu tun hat.

    Man kann nur hoffen, dass Julian Assange nicht "auf der Flucht erschossen wird" oder urplötzlich "Selbstmord" begeht.

  3. wenn das man so langsamn durchsickern würde bis in die letzten köpfe, dann wäre schon viel gewonnen!

    erst kommt das erwachen, dann die reaktion - und die wird irgendwann so heftig werden, dass sie alle korrupten systeme hinweg fegt

    lg

  4. Schon bei meinen ersten Gedanken fallen mir da nur unangenehme Konsequenzen für beide (!) Seiten ein.

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    • leon1
    • 09.12.2010 um 3:18 Uhr

    und mir fallen da nur angenehme Konsequenzen fuer beide Seiten ein.
    By the way - sind Sie wirklich DDR Buerger? Vielleicht sollten Sie dann Ihre rosa Brille abnehmen wenn es um das Imperium geht.

    etc.

    • leon1
    • 09.12.2010 um 3:18 Uhr

    und mir fallen da nur angenehme Konsequenzen fuer beide Seiten ein.
    By the way - sind Sie wirklich DDR Buerger? Vielleicht sollten Sie dann Ihre rosa Brille abnehmen wenn es um das Imperium geht.

    etc.

  5. Die Aussage zu Amazon von Herrn Prof. Dr. Hoeren entspricht nicht der Wahrheit. Die AGB von AWS (den Amazon Web Services) können unter - http://aws.amazon.com/agr... nachgelesen werden.

    Weitere Stichworte zum Thema sind Auftragsdatenverarbeitung und Safe Habor Agreement.

    Auch große deutsche Unternehmen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen wie Banken, Pharma- und Postunternehmen nutzen Amazon. Zu Recht ist Amazon für verschiedene relevante Dinge zertifiziert so zum Beispiel: ISO 27001 (http://aws.typepad.com/aw...), SAS 70 Type II,, HIPAA und gerade vor kurzem PCI DSS (http://aws.typepad.com/aw...)

    Ja es gibt Unternehmen bei denen man die Rechte an den eigenen Daten oder Werken abgibt - gern bei Bildern und Videos. Amazon würde sich mit solchen Regeln allerdings das Geschäft versauen.

    Sollte Herr Hoeren oder auch jeder andere Fragen haben, einfach melden --> info [at] scalarium.com

    Eine Leser-Empfehlung
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    Ein weiteres Stichwort, daß man im Zusammenhang mit "Cloud-Computing" auch beachten sollte, ist DMCA - der "Digital Millenium Copyright Act".

    Bereits auf die bloße Behauptung eines "copyright infringements", also eines Urheberrechtsverstoßes, sind amerikanische Service Provider durch dieses Gesetz verprflichtet, die betreffenden Inhalte offline zu nehmen.

    Eine Applikation in der Cloud kann ihnen also jeder mißgünstige Mensch mit einem einfachen fingierten Brief abschalten - der Service Provider ist nicht verpflichtet, eine solche Behauptung zu verifizieren!

    Ein weiteres Stichwort, daß man im Zusammenhang mit "Cloud-Computing" auch beachten sollte, ist DMCA - der "Digital Millenium Copyright Act".

    Bereits auf die bloße Behauptung eines "copyright infringements", also eines Urheberrechtsverstoßes, sind amerikanische Service Provider durch dieses Gesetz verprflichtet, die betreffenden Inhalte offline zu nehmen.

    Eine Applikation in der Cloud kann ihnen also jeder mißgünstige Mensch mit einem einfachen fingierten Brief abschalten - der Service Provider ist nicht verpflichtet, eine solche Behauptung zu verifizieren!

  6. Wie Amazon, eBay/Paypal und andere US-amerikansche Unternehmen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte interpretieren, sollte man schlichtweg auch über einen längeren Zeitraum als den medial üblichen vorrätig haben. Es mag zwar nicht einfach sein, Monopolisten aus dem Weg zu gehen - wer bestellt nicht mal gerne schnell was bei Amazon und zahlt bequem mit Paypal - doch es wäre ein besseres Statement, das nicht zu tun. Und: Es geht. Immer daran denken, bei wem man kauft, über wen man dienstleisten lässt. Zu dem Laden, dessen Verküufer uns nicht gefallen, gehen wir doch auch nicht mehr.

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