Google-BooksUS-Gericht bremst Googles Bücherpläne

Mit einer Einmalzahlung wollte sich Google Publikationsrechte für Bücher sichern. Nun hat ein US-Richter eine für den Konzern "klar enttäuschende" Entscheidung getroffen.

Im Streit um die Digitalisierung und Verbreitung von Büchern im Web hat Google eine juristische Niederlage erlitten. Ein Richter in New York wies eine Vereinbarung zwischen dem Internetkonzern und Verlagen sowie Autoren als wettbewerbsverzerrend zurück. Danach hätte Google im Gegenzug für die Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht gehabt, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechte-Inhaber online zu stellen.

Die Vereinbarung hätte Google "einen beträchtlichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern" verschafft und den Konzern "dafür belohnt, dass er urheberrechtlich geschütztes Material ohne Genehmigung kopiert", heißt es in dem Urteil von Richter Denny Chin. Zudem sieht der Richter die Gefahr, dass die Vereinbarung gegen internationales Recht verstößt, weil auch in den USA angemeldete ausländische Bücher darunter fielen.

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Chin bezog sich in seiner Argumentation neben dem Einspruch des US-Justizministeriums ausdrücklich auch auf Bedenken aus Deutschland. Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich hatte sich gegen den Bücher-Deal ausgesprochen. Zudem hatten sich mehrere deutsche Autoren und Verlage sowie deren Interessenvertretungen in dem seit Jahren laufenden Verfahren zu Wort gemeldet.

Der Richter selbst wies einen Weg zur Annahme des Vergleichs: Er schlug vor, dass die Rechte-Inhaber einzeln zustimmen sollen, dass Google ihre Werke online verbreitet. Dieses sogenannte Opt-In-Verfahren wäre für Google allerdings äußerst langwierig. Müsste der Konzern bei jedem Autoren oder Verlag einzeln die Zustimmung einholen, würde dies den Dienst Google Books erheblich zurückwerfen. Bislang ist im Vergleich vorgesehen, dass Rechte-Inhaber der Verbreitung ihrer Werke durch Google ausdrücklich widersprechen müssen.

Die Entscheidung des Richters sei "klar enttäuschend", teilte Google mit und kündigte an, die weiteren Möglichkeiten zu prüfen. Ein neuer Verhandlungstermin ist für den 25. April angesetzt.

Google digitalisiert für seinen Internetdienst Google Books seit Jahren Millionen Bücher, um sie dann im Internet kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Zustimmung der Verlage und Autoren hatte sich der Konzern vorher nicht eingeholt. Dagegen hatten Autoren und Verlage 2005 geklagt. Der Vergleich stammt aus dem Jahr 2008 und wurde 2009 nach heftiger Kritik bereits einmal überarbeitet.

 
Leserkommentare
  1. ...dürfte das ja dann der Freibrief sein. Solange ein Rechteinhaber nicht widerspricht, dürfen sie Musik, Software, Filme etc. bei einer entsprechenden Entscheidung für Google ja sicherlich analog dazu anbieten.
    Offenbar muss ein Unternehmen nur groß genug sein, um auch die Jurisdiktion zu überstimmen....

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    • mo__
    • 23.03.2011 um 11:42 Uhr

    Was der Artikel leider nicht erwähnt, ging es bei dem jetzt erst mal kassierten Settlement zwischen Google und den Verlagsvereinigungen vor allem um so genannte 'verwaiste Werke'. Also solche, bei denen es (nahezu) unmöglich ist herauszufinden, bei wem das Urheberrecht eigentlich liegt. Weil z.B. der Autor verstorben und das Erbe unklar ist, das Buch anonym veröffentlicht wurde oder Ähnliches.

    Genauer erläutert hier: http://en.wikipedia.org/w...

    Das Settlement hätte Google erlaubt, diese Bücher im Rahmen von Google Books zu präsentieren, nachdem eine ernsthafte Suche nach dem Urheber erfolglos verlaufen wäre.

    Um einen allgemeinen Freibrief, urheberrechtsgeschützte Werke ohne Zustimmung zu verschenken, handelt es sich also nicht.

    • mo__
    • 23.03.2011 um 11:42 Uhr

    Was der Artikel leider nicht erwähnt, ging es bei dem jetzt erst mal kassierten Settlement zwischen Google und den Verlagsvereinigungen vor allem um so genannte 'verwaiste Werke'. Also solche, bei denen es (nahezu) unmöglich ist herauszufinden, bei wem das Urheberrecht eigentlich liegt. Weil z.B. der Autor verstorben und das Erbe unklar ist, das Buch anonym veröffentlicht wurde oder Ähnliches.

    Genauer erläutert hier: http://en.wikipedia.org/w...

    Das Settlement hätte Google erlaubt, diese Bücher im Rahmen von Google Books zu präsentieren, nachdem eine ernsthafte Suche nach dem Urheber erfolglos verlaufen wäre.

    Um einen allgemeinen Freibrief, urheberrechtsgeschützte Werke ohne Zustimmung zu verschenken, handelt es sich also nicht.

    • mo__
    • 23.03.2011 um 11:42 Uhr

    Was der Artikel leider nicht erwähnt, ging es bei dem jetzt erst mal kassierten Settlement zwischen Google und den Verlagsvereinigungen vor allem um so genannte 'verwaiste Werke'. Also solche, bei denen es (nahezu) unmöglich ist herauszufinden, bei wem das Urheberrecht eigentlich liegt. Weil z.B. der Autor verstorben und das Erbe unklar ist, das Buch anonym veröffentlicht wurde oder Ähnliches.

    Genauer erläutert hier: http://en.wikipedia.org/w...

    Das Settlement hätte Google erlaubt, diese Bücher im Rahmen von Google Books zu präsentieren, nachdem eine ernsthafte Suche nach dem Urheber erfolglos verlaufen wäre.

    Um einen allgemeinen Freibrief, urheberrechtsgeschützte Werke ohne Zustimmung zu verschenken, handelt es sich also nicht.

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    • TDU
    • 24.03.2011 um 11:13 Uhr

    Irgendwo muss diese Möglichkeit aber offen gelassen worden sein. Dieser Richter hat übrigens auch den Herrn Multimillionär verurteilt, der jahrelang mit Scheebällen gehandelt hat.

    • TDU
    • 24.03.2011 um 11:13 Uhr

    Irgendwo muss diese Möglichkeit aber offen gelassen worden sein. Dieser Richter hat übrigens auch den Herrn Multimillionär verurteilt, der jahrelang mit Scheebällen gehandelt hat.

  2. Es sollte einen freien Zugang zu jeglichem Wissen für alle geben. Nehmt dazu einfach eine Kultursteuer pauschal für alle, dann brauchen wir so veralteten Kram wie "Urheberrechte" auch nicht mehr!

    3 Leserempfehlungen
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    • TDU
    • 24.03.2011 um 11:10 Uhr

    Dann schreiben und komponieren Sie mal schön im Dienst der Kultursteuererheber.

    • TDU
    • 24.03.2011 um 11:10 Uhr

    Dann schreiben und komponieren Sie mal schön im Dienst der Kultursteuererheber.

    • TDU
    • 24.03.2011 um 11:10 Uhr

    Dann schreiben und komponieren Sie mal schön im Dienst der Kultursteuererheber.

    Antwort auf "Wozu Urheberrecht?"
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    ...es wird immer Menschen geben die ihren geistigen Ergüssen eine Plattform geben wollen gar müssen.

    Mit einer Kultursteuer würde man zumindest die postmodernen Kommerzkomponisten selektieren.

    Man erinnere sich an die Zeit in der Musik geschaffen und sofort konsumiert wurde. Auf der Straße. In der Bar. Einmalig und schön. Heute wird Musik bis zum erbrechen gecovert und kopiert. Das sollte dann auch für alle gleich möglich sein.

    Alles was es Wert ist kopiert zu werden, sollte auch allen frei zustehen! (dotcommunist manifesto)

    ...es wird immer Menschen geben die ihren geistigen Ergüssen eine Plattform geben wollen gar müssen.

    Mit einer Kultursteuer würde man zumindest die postmodernen Kommerzkomponisten selektieren.

    Man erinnere sich an die Zeit in der Musik geschaffen und sofort konsumiert wurde. Auf der Straße. In der Bar. Einmalig und schön. Heute wird Musik bis zum erbrechen gecovert und kopiert. Das sollte dann auch für alle gleich möglich sein.

    Alles was es Wert ist kopiert zu werden, sollte auch allen frei zustehen! (dotcommunist manifesto)

    • TDU
    • 24.03.2011 um 11:13 Uhr

    Irgendwo muss diese Möglichkeit aber offen gelassen worden sein. Dieser Richter hat übrigens auch den Herrn Multimillionär verurteilt, der jahrelang mit Scheebällen gehandelt hat.

    Antwort auf "Verwaiste Werke"
  3. 6. @ TDU

    ...es wird immer Menschen geben die ihren geistigen Ergüssen eine Plattform geben wollen gar müssen.

    Mit einer Kultursteuer würde man zumindest die postmodernen Kommerzkomponisten selektieren.

    Man erinnere sich an die Zeit in der Musik geschaffen und sofort konsumiert wurde. Auf der Straße. In der Bar. Einmalig und schön. Heute wird Musik bis zum erbrechen gecovert und kopiert. Das sollte dann auch für alle gleich möglich sein.

    Alles was es Wert ist kopiert zu werden, sollte auch allen frei zustehen! (dotcommunist manifesto)

    Eine Leserempfehlung
    Antwort auf "@ 3 @dome UGH"
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    • TDU
    • 24.03.2011 um 11:59 Uhr

    Gerade heute ist das doch möglich, das Schaffen und zur Aufführung bringen. Und das Kopieren auch. 3 Takte darf man und das nur mit den 7 Grundtönen einer Leiter sind das schon schon eine immense Menge an Möglichkeiten.

    Aber wenn das Publikum das will, was "in" ist, nützt das auch nichts. Das kommunistische Manifest hat den Haken, dass es staatlichen Einflusss unterschätzt. Wenn die Kassen knapp sind heisst es wieder: Das können wir nicht auch noch. Und schon gibst Inhaltskontrolle und die Innovativen haben es genauso schwer.

    Ausserdem: studieren geht über kopieren. Man studiere die Musik (nicht unbedingt Musikstudium), wenn man es ernst meint mit ihr und man verfügt über einen Fundus, den man durch kopieren nicht erreichen kann. Ein Erfolg durch Kopieren ist letztlich die Aneignung fremder Arbeit auch in der marxistisch organisierten Gesellschaft.

    In den 1960iger Jahren gabs nur eins für einen Gitarristen: Lehrstunden waren unbezahlbar, fürderten nicht den eigenen Stil, also mit der Gitarre aufstehen und ins Bett. Das war der Entwicklung der Musik insgesamt förderlich, nicht das Tonbandgerät.

    • TDU
    • 24.03.2011 um 11:59 Uhr

    Gerade heute ist das doch möglich, das Schaffen und zur Aufführung bringen. Und das Kopieren auch. 3 Takte darf man und das nur mit den 7 Grundtönen einer Leiter sind das schon schon eine immense Menge an Möglichkeiten.

    Aber wenn das Publikum das will, was "in" ist, nützt das auch nichts. Das kommunistische Manifest hat den Haken, dass es staatlichen Einflusss unterschätzt. Wenn die Kassen knapp sind heisst es wieder: Das können wir nicht auch noch. Und schon gibst Inhaltskontrolle und die Innovativen haben es genauso schwer.

    Ausserdem: studieren geht über kopieren. Man studiere die Musik (nicht unbedingt Musikstudium), wenn man es ernst meint mit ihr und man verfügt über einen Fundus, den man durch kopieren nicht erreichen kann. Ein Erfolg durch Kopieren ist letztlich die Aneignung fremder Arbeit auch in der marxistisch organisierten Gesellschaft.

    In den 1960iger Jahren gabs nur eins für einen Gitarristen: Lehrstunden waren unbezahlbar, fürderten nicht den eigenen Stil, also mit der Gitarre aufstehen und ins Bett. Das war der Entwicklung der Musik insgesamt förderlich, nicht das Tonbandgerät.

    • TDU
    • 24.03.2011 um 11:59 Uhr

    Gerade heute ist das doch möglich, das Schaffen und zur Aufführung bringen. Und das Kopieren auch. 3 Takte darf man und das nur mit den 7 Grundtönen einer Leiter sind das schon schon eine immense Menge an Möglichkeiten.

    Aber wenn das Publikum das will, was "in" ist, nützt das auch nichts. Das kommunistische Manifest hat den Haken, dass es staatlichen Einflusss unterschätzt. Wenn die Kassen knapp sind heisst es wieder: Das können wir nicht auch noch. Und schon gibst Inhaltskontrolle und die Innovativen haben es genauso schwer.

    Ausserdem: studieren geht über kopieren. Man studiere die Musik (nicht unbedingt Musikstudium), wenn man es ernst meint mit ihr und man verfügt über einen Fundus, den man durch kopieren nicht erreichen kann. Ein Erfolg durch Kopieren ist letztlich die Aneignung fremder Arbeit auch in der marxistisch organisierten Gesellschaft.

    In den 1960iger Jahren gabs nur eins für einen Gitarristen: Lehrstunden waren unbezahlbar, fürderten nicht den eigenen Stil, also mit der Gitarre aufstehen und ins Bett. Das war der Entwicklung der Musik insgesamt förderlich, nicht das Tonbandgerät.

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  • Quelle dpa, AFP
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