Anonymous Digitale Sitzblockaden sind strafbar
Demos im Internet sind riskant: Zum ersten Mal wurde in Deutschland eine Denial-of-Service-Attacke bestraft. Selbst Anklagen mit dem Vorwurf Terrorismus sind denkbar.
© Johannes Simon/Getty Images

Eine Sitzblockade - hier bei Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007.
Sitzblockaden sind eine erlaubte Form des politischen Protestes, wie das Bundesverfassungsgericht einst urteilte. Als die Gruppe Anonymous begann, in größerem Umfang die Websites von Kreditkartenunternehmen, Banken, Versandhändlern und Strafermittlern anzugreifen, gab es daher nicht wenige, die darin zivilen Ungehorsam sahen. Schließlich wurden vor allem Unternehmen blockiert, die nach Ansicht der Kritiker Wikileaks bei der Arbeit behinderten und damit auch die freie Meinungsäußerung.
Einen Server aus Protest gegen seinen Betreiber durch massenhafte Zugriffe (Distributed Denial of Service, DDoS, genannt) unerreichbar zu machen, sei das Gleiche wie die Zufahrt zu einer Atomanlage zu blockieren, lautete die Argumentation. Das sieht das Landgericht Düsseldorf anders.
- Ohne Gesicht
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Der Name ist Programm – die Gruppe Anonymous agiert als Bewegung ohne sichtbare Hierarchie und Gesichter. Anhänger ihrer Aktionen (Anons) verkleiden sich gern mit einer Maske von Guy Fawkes. Der hatte 1605 ein Attentat auf den englischen König versucht. Das wiederum inspirierte die Autoren der Comicserie V – wie Vendetta in den achtziger Jahren, ihren Protagonisten hinter einer Fawkes-Maske versteckt zu zeigen. Er protestierte mit seinen Aktionen gegen einen unterdrückenden und überwachenden Staat, was wiederum einige Anons als Symbol für den eigenen Kampf aufgriffen.
Ursprung der Bewegung und des Namens ist das Imageboard 4chan. Auf der Seite kann jeder unzensiert und unmoderiert Bilder und Botschaften hinterlassen und dabei auch seinen Namen angeben. Allerdings tut das kaum jemand, weswegen die meisten Texte mit dem Namen "Anonymous" gekennzeichnet sind.
- Ohne Hierarchie
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Anonymous existiert nicht als Organisation. Es ist viel mehr eine Idee, eine Bewegung, der sich jeder anschließen und derer sich jeder bedienen kann. Auch Koordination gibt es nicht direkt. Wichtigstes Instrument dieser Nicht-Koordination ist der Internet Relay Chat (IRC). In diesem kostenlosen Dienst kann jeder Diskussionskanäle eröffnen und sich in ihnen mit beliebig vielen anderen Nachrichten schreiben.
In wechselnden Kanälen werden dort mögliche Ziele debattiert und Angriffe auf Websites koordiniert. Seit 2010 gibt es auch eine Website, auf der Botschaften verbreitet und neue Aktionen angekündigt werden. Derzeit ist sie erreichbar unter anonops.blogspot.net. Außerdem werden Informationen via Twitter und Facebook verbreitet.
Doch muss niemand in solchen Foren und Kanälen auftauchen, um ein Anon zu sein. Im Zweifel genügt es, Anonymous öffentlich zu unterstützen, wie es der amerikanische Bürgerrechtler John Perry Barlow tut, oder sich an den Attacken auf Server zu beteiligen. Die Software dazu, Low Orbit Ion Cannon genannt, gibt es kostenlos im Netz.
- Ohne Führer
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Es gibt keinen Chef, Leiter, Anführer oder ähnliches. Im Gegenteil: Jeder, der sich als solcher in Medien oder Internet präsentiert, kann davon ausgehen, in kürzester Zeit von den Anhängern von Anonymous beschimpft zu werden oder selbst Ziel von Angriffen zu sein. Das Selbstverständnis ist das eines Ameisenstaates. Damit ist Anonymous eine Umsetzung der Idee des Hive Minds, der Schwarmintelligenz. In der Masse, so die Idee, lässt sich enorme Wirkung entfalten, also sollte auch nur die Masse das Ergebnis für sich beanspruchen.
Trotzdem existiert so etwas wie eine Operationsebene innerhalb der Gruppe. Zumindest existieren einige Personen, die im IRC als Operator agieren, also auf die Einhaltung gewisser Regeln in den Chats achten und Verstöße dagegen ahnden. Sie haben aber nicht unbedingt etwas mit der Planung von Aktionen zu tun.
Gleichzeitig legt Anonymous Wert darauf, Verantwortung für die Aktionen zu übernehmen, die durch das Netzwerk koordiniert wurden. Daher werden üblicherweise Bekennerschreiben verfasst. Jedoch hat die Bewegung keinen Einfluss auf "Einzeltäter", die ihren Namen benutzen und will den auch nicht haben.
- Ohne Ziel
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Anonymous versteht sich als Bewegung, die für Netzfreiheit und gegen Zensur kämpft. Darüber hinaus aber gibt es keine klar formulierten Ziele. Aktionen können sich gegen Sekten ebenso richten (die älteste bekannte ist eine gegen Scientology) wie gegen rechtsradikale Foren, Kreditkartenkonzerne oder Manager von Unterhaltungskonzernen.
Auch ist es im Kern eigentlich keine politische Bewegung. Ursprünglich ging es um Streiche – im Namen unliebsamer Personen beispielsweise Unmengen Pizza zu bestellen. Der Spaß stand im Vordergrund, oder im Jargon des Netzes: the lulz. Gemeint sind Lacher, vor allem im Sinne von Schadenfreude.
Erst nach und nach ist daraus in den vergangenen Jahren so etwas wie eine Graswurzelbewegung erwachsen, bei der der Spaß aber immer noch im Vordergrund steht. Wie ZEIT-ONLINE-Leser BadLuckin einem Kommentar schrieb: "I came for the Lulz, but now i fight for Freedom of speech and for the free interweb." ("Ich kam wegen des Spaßes, nun kämpfe ich für Redefreiheit und ein freies Netz.")
Für die Teilnehmer allerdings können die Aktionen im Zweifel durchaus riskant sein, da einige Länder wie die USA, Großbritannien und die Niederlande begonnen haben, Attacken von Anonymous strafrechtlich zu verfolgen.
Es ging in dem verhandelten Fall vor allem um Erpressung, weniger um die Methode jener DDoS-Angriffe. Dementsprechend wurde der Täter letztendlich wegen gewerbsmäßiger Erpressung verurteilt, das Gericht befasste sich nur am Rande mit der technischen Umsetzung seiner Tat. Doch eine Anmerkung dazu gibt es im Urteil. Das Vorgehen des Täters – er hatte die Server von Wettanbietern mit Hilfe eines Botnetzes überlastet und stundenweise lahm gelegt –, sei auch eine "gewerbsmäßige Computersabotage" nach Paragraf 303b des Strafgesetzbuches, befanden die Richter.
Der sogenannte Computer-Sabotage-Paragraf wurde 2007 vom Bundestag mit genau der Absicht hinzugefügt: Er sollte Angriffe auf Rechner unter anderem via Denial of Service unter Strafe stellen. Er besagt, dass derjenige bestraft wird, der eine Datenverarbeitung stört, die für andere von wesentlicher Bedeutung ist, und das in der Absicht tut, dem anderen einen Nachteil zuzufügen.
Udo Vetter, ein Rechtsanwalt der sich viel mit dem Internet beschäftigt, befürchtet, es könne bei der Anwendung des Paragrafen Probleme geben. Grundsätzlich in Zweifel zieht er ihn nicht, denn es liege nahe, dass Gerichte solche Taten für strafbar hielten. Doch es sei auch möglich, unabsichtlich an einer solchen Attacke teilzunehmen, schreibt Vetter in seinem LawBlog.
Schließlich sende jeder Computer Daten, das sei seine Aufgabe. Und wer wiederholt auf eine gerade attackierte Seite surfe, hinterlasse ebenso seine IP-Adresse wie jener, der sie lahmlegen wolle. Zur Beurteilung sei wichtig, die Absicht des Beteiligten zu kennen. Vetter schreibt: "Das ist natürlich hochproblematisch, weil auch Volljuristen Menschen noch nicht in den Kopf schauen können. Fehlurteile sind also programmiert, und zwar in beide Richtungen."
Ihm widerspricht Jens Ferner, ein Jurist, der sich ebenfalls mit IT-Recht befasst. Er argumentiert auf seiner Seite InternetStrafrecht, die Absicht, jemandem Schaden zuzufügen, sei leicht zu erkennen: Wer eine Webseite aufrufe und 100 Mal den Reload-Button drücke, "dem wird man diese Absicht schwer nachweisen können", schreibt Ferner. Er könne es ja auch getan haben, eben weil die Seite nicht erreichbar war. "Wer dagegen ein entsprechendes Skript eingesetzt hat, der hat ein gewisses Problem in der verteidigenden Argumentation."
- Datum 14.06.2011 - 15:11 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Handarbeit ist wieder angesagt!
Darf denn ein Journalist neugierig sein und in einer Endlosschleife eine Seite auf Erreichbarkeit abfragen?
So nach dem Motto "Ich hab' gehört, die Seite soll abgeschossen werden. Jetzt starte ich aus Neugier ein Programm, das sekundengenau die Erreichbarkeit misst..."
Das könnte man ja mit 100 Anfragen pro Sekunde (zur Bestimmung der mittleren Antwortzeit) machen. Die Absicht wäre dann u.U. nicht die Mitwirkung am Angriff, sondern einfach Interesse daran, ob er funktioniert (wie der Zuschauer bei einer Blockade, der ja auch im Weg stehen kann).
Die Rechtsunsicherheit wird wohl noch eine Zeit lang hoch bleiben.
Darf denn ein Journalist neugierig sein und in einer Endlosschleife eine Seite auf Erreichbarkeit abfragen?
So nach dem Motto "Ich hab' gehört, die Seite soll abgeschossen werden. Jetzt starte ich aus Neugier ein Programm, das sekundengenau die Erreichbarkeit misst..."
Das könnte man ja mit 100 Anfragen pro Sekunde (zur Bestimmung der mittleren Antwortzeit) machen. Die Absicht wäre dann u.U. nicht die Mitwirkung am Angriff, sondern einfach Interesse daran, ob er funktioniert (wie der Zuschauer bei einer Blockade, der ja auch im Weg stehen kann).
Die Rechtsunsicherheit wird wohl noch eine Zeit lang hoch bleiben.
und in seiner komplexen Rückwirkung noch nicht zu überschauen. Hoffentlich wissen Richter, dass man WEB2.0 nicht mit verstaubtem PAPIER08.15 juristisch aufarbeiten kann. Die Diskussion fängt gerade erst an, also: wach bleiben!
Grundsätzlich unterstütze ich die Aktionen von Anonymous, denen das Sprachrohr wegzunehmen, die sich der Freiheit der Rede und Ideen in den Weg stellen. Nun sehe ich hinter den Ddos also einen noblen Hintergedanken, wenn natürlich jemand aus jux und tollerei ein Botnetzs anschmeißt, kann ich ihm das vlt nicht attestieren.
Ein so simples Gesetz wie" Einrichtungen die sich der Freiheit in den weg stellen erklären sich Vogelfrei" geht ja nicht, also müssen wir als gesellschaft, und nicht nur die ausgebildeten Juristen ein modell finden, welches digitalen Protest erlaubt und dennoch Missbrauch zu kriminellen Zwecken ausschließt.
Weil eins ist klar, so wie gerade die Gesetze ausgelegt werden werde ich mich gerne zum Kriminellen machen, das internet hat dem einfachen Bürger wieder eine stimme verliehen, die lange zeit im nichts verhallt ist.
"Das ist natürlich hochproblematisch, weil auch Volljuristen Menschen noch nicht in den Kopf schauen können. Fehlurteile sind also programmiert, und zwar in beide Richtungen."
Der gute Herr Vetter scheint ja eine von der kleinen Einschränkung abgesehen ausgesprochen große Achtung vor "Volljuristen" zu haben. Die kann ich schon deshalb nicht teilen, weil reichlich "Volljuristen" gerade als Politiker mein Steuergeld verschleudern. Können die nicht alle Taxi fahren, wie es ein BWL-Student auch macht?
Und in den meisten Fällen sprechen Gerichte auch keine "Fehlurteile", sondern folgen den Anträgen von Anwälten und Juristen sowie den aus den Beweisen abzuleitenden Schlüssen.
.... denn wir sind hier ja nicht in Amerika, wo Geschworene oder völlig Unbeteiligte, d.h. aber auch bewandert in dem Fallgebiet oder gar nur ein einzelner Richter urteilt.
Bei uns werden wenigstens noch weitere Quellen hinzugezogen, d.h. Experten oder eben Juristen, die Empfehlungen abgeben, an denen sich dann die Urteilssprecher orientieren können.
.... denn wir sind hier ja nicht in Amerika, wo Geschworene oder völlig Unbeteiligte, d.h. aber auch bewandert in dem Fallgebiet oder gar nur ein einzelner Richter urteilt.
Bei uns werden wenigstens noch weitere Quellen hinzugezogen, d.h. Experten oder eben Juristen, die Empfehlungen abgeben, an denen sich dann die Urteilssprecher orientieren können.
Ich meine, es ist ein Unterschied, ob die Motivation einer Blockade zur Erzielung von Profit erfolgt oder die Wahrnehmung eines Grundrechts ist. Als Beispiel: Würde Aldi Personen beauftragen die Eingänge von Lidlfilialen zu blockieren, wäre das unlauter. Ein Sitzblockade, um auf unethisches Verhalten gegenüber Mitarbeitern hinzuweisen dagegen nicht.
Wasist genau dasProbelm? Demonstrationen, die behindern und gleichzeitig darüber hinaus schädigen sind m. E. keine mehr. Unbeabsichtigtes Teilnehmen kann nicht strafbar sein. Weiss man aber das was läuft, und klinkt sich ein, wäre das schon nah am Vorsatz. Was in der realen Welt umstritten ist, kann in er virtuellen genauso wenig eindeutig sein. Wo liegt also das spezifische Problem bei der Demonstration im Datennetz?.
Wasist genau dasProbelm? Demonstrationen, die behindern und gleichzeitig darüber hinaus schädigen sind m. E. keine mehr. Unbeabsichtigtes Teilnehmen kann nicht strafbar sein. Weiss man aber das was läuft, und klinkt sich ein, wäre das schon nah am Vorsatz. Was in der realen Welt umstritten ist, kann in er virtuellen genauso wenig eindeutig sein. Wo liegt also das spezifische Problem bei der Demonstration im Datennetz?.
ziehen. Wie, frage ich, soll denn eine 'Datenstraße' anders blockiert werden, um als virtuelle Sitzblockade und nicht als Terrorakt zu gelten?
Die Formulierung als Straftat oder gar als Terrorakt sehe ich als problembeladene Gratwanderung. Was Protest ist, soll so gleichgestellt werden, mit tatsächlichem Terror? Ich denke, deutsche Gerichte müssen hier langfristig starke Differenzierungen einführen. Ansonsten kann es nur als Kriminalisierung der Bevölkerung (vornehmlich der Jugend) angesehen werden.
Was für eine naive Vorstellung: wenn nur 10 oder 100 oder 1000 Personen 100x den Reload-Button drücken muss jeder Webserver in die Knie gehen.
So funktioniert das allerdings nicht! Denn Server und Netzwerke sind heute leistungsfähig genug jeden Zugriff in Bruchteilen einer Sekunde auszuliefern. Heute gilt bei DDOS-Angriffen: in der Ruhe ligt die Kraft. Der Aufruf einer Seite wird zwar gestartet, der Empfang der Daten aber nicht abschliessend bestätigt. So entstehen in kurzer Zeit viele Webserverprozesse die nur noch eines tun: auf die Empfanbgsbestätigung warten die jedoch nie kommt. Doch diese Warteprozesse begegen den Hauptspeicher. Immer mehr und immer mehr. Bis es knallt und nichts mehr geht. Der Angreifer braucht keine dicke Datenleitung, keinen schnellen Computer. Er verweigert nur ein abschliessendes ich habe verstanden. Dieses Schweigen belastet das eigene System mit 0% Prozessorlast und 0 Byte Transfervolumen im Netzwerk. Und da der Webserver nur abgeschlossene Seitenaufrufe loggt ist der Angreifer ganz so einfach nicht zu finden. Wer dann doch mit seiner IP-Adresse im Logfile steht hat mit der Sache nichts zu tun. Er war nur zur falschen Zeit am falschen Ort.
aber vielleicht ein zweites Mal den Artikel lesen, bevor man jemandem eine "naive Vorstellung" unterstellt, nur weil man einen Satz nicht verstanden hat.
aber vielleicht ein zweites Mal den Artikel lesen, bevor man jemandem eine "naive Vorstellung" unterstellt, nur weil man einen Satz nicht verstanden hat.
Das ist kein Terrorismus, sondern eine neue Form des Protestes! Genauso wie ich mich vor das Visa Büro stellen kann um meine Nachricht zu verkünden und dort Demonstrationen starten kann, so sollte das auch im Netz erlaubt sein. Das ist kein Aufruf zu willkürlichen Attacke auf andere Server, aber ich demonstriere ja auch nicht grundlos vor anderer Leute Häuser.
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