Streaming-Portal Wenn die Polizei die Domain dicht macht
Rechtlich ist nicht eindeutig geklärt, ob Internet-Domains überhaupt beschlagnahmt werden können. Trotzdem greifen Ermittler auch in Deutschland zu diesem Mittel.
Was tun gegen Internet-Portale, die sich nicht an nationales Recht halten? US-Behörden haben eine vermeintliche Patentlösung entdeckt: Sie beschlagnahmen die Domainnamen der Angebote. Deutsche Ermittler eifern den Amerikanern nach, doch genau wie die Betreiber der Portale bewegen sich die Strafverfolger damit hart am Rande der Legalität.
"Viele Leute sagten uns, wenn wir die Domainnamen beschlagnahmen, werden wir scheitern und uns blamieren." Den Satz sagte Erik Barnett von der Polizei- und Zollbehörde des US-Heimatschutzministeriums ICE auf der Jahrestagung des europäischen Markenrechtsverbandes ECTA im Juni in Stockholm. Doch statt einer Blamage sei die Maßnahme ein durchschlagender Erfolg gewesen. In einer ersten Aktion im Juni 2010 habe die US-Regierung neun Domainnamen beschlagnahmt: nur zwei davon seien unter anderem Namen wieder aufgetaucht. Mehr noch: "81 andere Portale haben danach freiwillig aufgehört, illegale Inhalte anzubieten", sagte Barnett. Seitdem beschlagnahmt seine Behörde routinemäßig Domains.
Diese Erfolgsbilanz könnte bald getrübt werden. Der Betreiber des Portals Rojadirecta, die spanische Firma Puerto 80, hat bei einem US-Gericht Klage gegen eine solche Beschlagnahme eingereicht. Begründung: "Die US-Regierung hat nicht gezeigt, dass das Portal gegen das Gesetz verstößt, noch kann sie beweisen, dass dies in Zukunft geschehen wird."
Rojadirecta ist eines der vielen Film-Streaming-Portale, die in den vergangenen Jahren im Netz aufgetaucht sind. Da die Industrie Nutzer von Tauschbörsen mit Klagen überzog, schwenkten viele Konsumenten zum Streaming über. Dabei kann man sich Filme, Serien und Sportübertragungen im Browser ansehen, muss diese Daten jedoch nicht speichern und auch nicht wie beim Filesharing anderen Nutzern zur Verfügung stellen. Dieser Nebeneffekt der Tauschbörsen war es, der es den Anwälten der Musik- und Filmindustrie erst ermöglichte, fünfstellige Schadenssummen für den Download eines Songs zu konstruieren, wurde der Nutzer doch zum direkt Beteiligten der Verbreitung.
Beim Streaming blieben Nutzer bislang vor teuren Abmahnungen verschont. Unter Juristen ist sogar strittig, ob der bloße Konsum der Streams schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Auch die Betreiber vieler Portale wähnen sich sicher, da sie die Dateien nicht auf ihren Seiten veröffentlichen, sondern lediglich mit einem Link auf andere Portale verweisen, wo letztlich die gewünschten Angebote lagern.
Die Schließung des deutschen Streamingportals kino.to hat diese Sicht eigentlich nicht verändert. Denn den Betreibern von kino.to wird vorgeworfen, selbst solche Lagerserver betrieben zu haben und eben nicht nur das Portal, das auf sie verlinkte. Trotzdem aber hat die ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft auch das Portal selbst dicht gemacht.
Dass die Ermittler selbst wissen, auf welch unsicherem juristischen Fundament ihre Aktion ruht, zeigt die Klage von Puerto 80. Im Heimatland Spanien hatte das Unternehmen in Gerichtsverfahren seinen legalen Status verteidigen können, die Beschlagnahme durch die USA traf die Betreiber daher unvorbereitet. Vergeblich versuchten die Anwälte des Portals, die Verantwortlichen zu erreichen, offiziell wollte keine Stelle für Einsprüche zuständig sein. Schließlich sei es zu einem Treffen mit Vertretern der Staatsanwaltschaft gekommen, beschreiben sie in der Stellungnahme für das Gericht. Dabei sei ihnen die Rückgabe der Domains in Aussicht gestellt worden, wenn die Spanier in Zukunft auf keinen Content mehr verlinkten, der aus den USA stamme: ein informelles Abkommen, kein rechtsstaatlich abgesichertes Verfahren.
Doch die Spanier spielten nicht mit. Unterstützung erhalten sie von der Electronic Frontier Foundation (EFF): "Wir sind sehr froh, dass Rojadirecta sich wehrt und dass auf diese Weise die Domainbeschlagnahmungen einer sorgfältigeren juristischen Prüfung unterzogen werden", erklärte EFF-Anwältin Abigail Phillips.
- Datum 16.06.2011 - 12:24 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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"Inzwischen aber hat eine Kölner Anwaltskanzlei im Auftrag der Betreiber des Forums cineastentreff.de das sächsische Innenministerium abgemahnt. Die Polizei habe bei der Übernahme von kino.to nicht das gesetzlich vorgeschriebene Impressum veröffentlichte, heißt es in dem Text."
Das hält uns so genial den Spiegel vor wie es der beste Comedian nicht könnte.
Na toll. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Impressum nur bei "geschäftsmäßigen Online-Diensten" und das ist da wohl kaum der Fall.
$5 Telemedien Gesetz
http://www.bundesrecht.ju...
Na toll. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Impressum nur bei "geschäftsmäßigen Online-Diensten" und das ist da wohl kaum der Fall.
$5 Telemedien Gesetz
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Na toll. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Impressum nur bei "geschäftsmäßigen Online-Diensten" und das ist da wohl kaum der Fall.
$5 Telemedien Gesetz
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...nicht im Sinne von "zum Geld verdienen gedacht" zu interpretieren:
Hier ein Auszug aus Wikipedia, wer nicht der Impressumspflicht unterliegt. Sie sehen, der Rahmen ist sehr eng gesteckt:
"Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt."
Eine Impressumspflicht seitens des sächsischen Innenministeriums ist durchaus gegegen, zu mal wenn man berücksichtigt, wie schnell Abmahn-Anwälte gegen private Internetauftritte vorgehen, um einen schnellen Euro abzugreifen.
...nicht im Sinne von "zum Geld verdienen gedacht" zu interpretieren:
Hier ein Auszug aus Wikipedia, wer nicht der Impressumspflicht unterliegt. Sie sehen, der Rahmen ist sehr eng gesteckt:
"Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt."
Eine Impressumspflicht seitens des sächsischen Innenministeriums ist durchaus gegegen, zu mal wenn man berücksichtigt, wie schnell Abmahn-Anwälte gegen private Internetauftritte vorgehen, um einen schnellen Euro abzugreifen.
§ 94
"(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen."
Dann hat der Staatsanwalt einen Gesetztesverstoß begangen!
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Weil die Domian nicht als Beweismittel von Bedeutung ist, sondern die verlinkten Inhalte (ggf. log Datein usw.). Die Domain ordnet nur einem "Namen" eine IP zu.
und sehen was heraus kommt ;-)
und sehen was heraus kommt ;-)
Die deutsche Polizei (BRD) mutiert somit zur Kriegsarmee und erklärt friedlichen Königreichen den Krieg.
Aber Doppelmoral ist das Blut einer Demokratie und Lügen deren Skelett. Wo ist eigentlich die USA und ermöglicht uns ein Schattennetzwerk zur Kommunikation, wie sie es für illegale Aufständler in Syrien und Ölien macht?
Bitte bleiben Sie beim Thema und argumentieren Sie sachlich. Die Redaktion/lv
... und wieso kürzt sich 'die deutsche Polizei' mit BRD ab?
... und wieso kürzt sich 'die deutsche Polizei' mit BRD ab?
Eine Internetdomain, z.B. kino.to, ist wie eine Telefonnummer, in diesem Fall die Telefonnummer eines Internetservers. 'Internet' steht hier für http-, ftp-, Email- und andere Dienste. Wenn von diesem Server Illegales angeboten wird, dann sind die Kanäle von/zu diesem Server zu kappen.
Genau wie wenn aus einer Garage auf einem deutschen Hinterhof Hehlerware verscherbelt wird: dann wird diese Garage von Staatsanwalt und Polizei ja auch dichtgemacht.
Wenn diese 'Garage' sich auf dem Boden eines anderen Landes befindet, ist das dann ein Thema für internationale Rechtsabkommen.
Weil aber schon die Annahme von Hehlerware auf deutschem Boden auf jeden Fall eine Straftat ist, ist es nur recht und billig wenn der Staat verhindert, dass die Hehlerware 'über den Grenzzaun geworfen' werden kann.
(Ich hoffe meine holprige bildhafte Sprache dient dem Verständnis dessen was ich sagen will).
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Sooo sehr kompliziert die Internettechnik Recht und Gesetz nun auch wieder nicht; jedoch lassen sich mit vermeintlicher Kompliziertheit neuer gesellschaftlicher Erscheinungen vortrefflich journalistisch/politisch auswertbare Aufgeregheiten erzeugen.
Grüße
um in Ihrem Bild zu bleiben:
Haben Sie schonmal davon gehört, dass eine Telefonnummer zur Beweissicherung beschlagnahmt worden wäre (und die Beschlagnahme tatsächlich bei der Beweissicherung geholfen hätte).
Man mag ja diskutieren, ob eine Rechtsgrundlage für das Lahmlegen von Domains nötig ist (im konkreten Zusammenhang hier wünsche ich mir vordringlich ein ausgewogenes Urheberrecht...).
Keinesfalls rechtfertigt das Fehlen einer sauberen Rechtsgrundlage aber so eine Konstruktion. Die Ermittler sollten die Grenzen des Rechtsstaats respektieren. Das wird sogar (zu Recht) in Fällen eingefordert, in denen es um Leben oder Gesundheit von Menschen geht. Ohne gerichtliche Klärung aber schonmal Fakten zu schaffen, wo zweifelhafte Geschäftsmodelle gegeneinanderstehen, ist nicht in Ordnung.
um in Ihrem Bild zu bleiben:
Haben Sie schonmal davon gehört, dass eine Telefonnummer zur Beweissicherung beschlagnahmt worden wäre (und die Beschlagnahme tatsächlich bei der Beweissicherung geholfen hätte).
Man mag ja diskutieren, ob eine Rechtsgrundlage für das Lahmlegen von Domains nötig ist (im konkreten Zusammenhang hier wünsche ich mir vordringlich ein ausgewogenes Urheberrecht...).
Keinesfalls rechtfertigt das Fehlen einer sauberen Rechtsgrundlage aber so eine Konstruktion. Die Ermittler sollten die Grenzen des Rechtsstaats respektieren. Das wird sogar (zu Recht) in Fällen eingefordert, in denen es um Leben oder Gesundheit von Menschen geht. Ohne gerichtliche Klärung aber schonmal Fakten zu schaffen, wo zweifelhafte Geschäftsmodelle gegeneinanderstehen, ist nicht in Ordnung.
thx
und sehen was heraus kommt ;-)
... und wieso kürzt sich 'die deutsche Polizei' mit BRD ab?
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