Illegale Downloads Fahnder beschlagnahmen Kino.to-Konten
Nach der Razzia gegen die Betreiber der Filmplattform kino.to haben Ermittler mehrere Millionen Euro beschlagnahmt. Ein Leipziger gilt als Kopf der Bande.
Gut eine Woche nach der Razzia gegen das gesperrte illegale Internet-Filmportal kino.to haben die Fahnder erste Konten und Luxusautos beschlagnahmt. Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Das teilte der Sprecher der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft, Wolfgang Klein, mit. Er bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenmagazins Focus (Montag). Der Mann und weitere 20 Verdächtige sollen als Streaming-Hoster Links zu illegalen Kopien von Filmen, darunter auch aktuelle Blockbuster, für Internetnutzer bereitgestellt haben. Ihnen werden die Bildung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßige Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen.
Die Ermittler gingen davon aus, dass der Leipziger als Kopf der Bande das Modell des Gratiskinos entwickelt und perfektioniert habe, sagte Klein. Der Mann schweige bislang zu den Vorwürfen, andere Beschuldigte hätten teilweise gestanden. Die Plattform kino.to sei ein "hochkriminelles und profitorientiertes System", sagte Klein. Von der illegalen Filmbeschaffung bis zur Bereitstellung der Links auf der Internetseite sei alles penibel organisiert worden.
Die von der Polizei gesperrte Plattform kino.to bot Links zu Streaming-Servern an, die zahllose Filme bereitstellten. Sie soll zuletzt von Hunderttausenden Menschen täglich genutzt worden sein, die Betreiber erzielten hohe Einnahmen aus Internetwerbung. Der Schaden für die Filmindustrie wird auf eine zweistellige Millionenhöhe geschätzt. Nach einer Strafanzeige der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) war im April ein Verfahren eingeleitet worden. Wegen der außergewöhnlichen Komplexität und des Umfangs übernahm die Generalstaatsanwaltschaft den Fall.
"Es gibt insgesamt 21 Beschuldigte, alles deutsche Staatsbürger", sagte Oberstaatsanwalt Klein. Nach den Durchsuchungen im In- und Ausland zu Monatsbeginn seien auch drei Luxusautos in Deutschland und auf Mallorca sowie weitere 200.000 Euro auf dem deutschen Konto eines führenden Kino.to-Mitarbeiters sichergestellt worden. "Die Ermittlungen stehen aber noch relativ am Anfang", sagte Klein. "Wir müssen Beschuldigte und Zeugen vernehmen, die Spur des Geldes verfolgen und eine gigantische Menge von Computer- und Serverdaten sichten." Das Verfahren werde daher noch Monate dauern.
- Datum 19.06.2011 - 14:30 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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Urheberrecht greift bei geistigen Eigentum einfach nicht.
Wenn man jemanden einen Mercedes klaut, dann ist dieser im Original verloren - bei geistigen Eigentum bleibt das Original ja bestehen, lediglich eine Kopie wird gemacht.
So besteht kein realer Verlust, dass ein finanzieller Verlust besteht will ich nicht bezweifeln - liegt aber eher an den Verkaufsmodellen der Firmen, welche den Knall noch nicht gehört haben.
Wenn die Firmen dies endlich realisieren würden, dann bräuchte sich die Polizei mit solchen Banden gar nicht befassen, bzw. diese Banden würden gar nicht existieren.
Nach ihrer Logik hätte sich keiner über Guttenbergs Doktorarbeit aufregen dürfen, da die Originale -aus den er abgeschrieben hat- immer noch existieren.
Man darf beim Urheberrecht nicht mit zweierlei Maß messen.
Zitat:" Wenn die Firmen dies endlich realisieren würden, dann bräuchte sich die Polizei mit solchen Banden gar nicht befassen, bzw. diese Banden würden gar nicht existieren."
Zitat:" Nach ihrer Logik hätte sich keiner über Guttenbergs Doktorarbeit aufregen dürfen, da die Originale -aus den er abgeschrieben hat- immer noch existieren.
Man darf beim Urheberrecht nicht mit zweierlei Maß messen."
Ich denke der erste Post bezieht sich eher darauf, dass Filmindustrie es immer noch nicht geschafft hat, bzw. durch ihre Lizenzpolitik gezielt verhindert, dass sich legale Filmportale am Markt wirklich durchsetzen konnten. Auch die Musikindustrie konnte erst durch iTunes dazu "überredet" werden, dass eine DRM-Dängelung kontraproduktiv ist und von den Kunden einfach nicht akzeptiert wird. DRM = digitales Rechtemanagement wird dazu verwendet um das Kopieren und Abspielen von Filmen einzuschränken der Kunde besitzt also das gekaufte Produkt nicht wirklich sondern erwirbt eine Lizenz zum abspielen - wer will dafür schon etliche Euro pro Film bezahlen? Wer aber seine Lizenzpolitik am Kunden vorbei oder sogar gegen den Kunden macht, der muss sich nicht wundern, dass der Kunde sich bei komfortablen und kundenfreundlichen illegalen Angeboten bedient. Dass das so in der Natur des Menschen liegt hat man schon bei der amerikanischen Prohibition gesehen.
Lieber swedishpagan,
ob das Urheberrecht bei geistigem Eigentum greift oder nicht, werden allem Anschein nach ja demnächst Gerichte entscheiden können.
Wenn Sie Recht haben - und nur darum geht es in einem Rechtsstaat! - werden die Beschuldigten freigesprochen.
Falls nicht, freuen Sie sich auf die 2,5 Mio. ;-)
Herzlichst
am Rande
Wenn Sie eine Software entwickelt und darin Millionen investiert, dann aber festgestellt hätten, dass mit dieser ohne legale Installation, d.h. gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr vielfach Geld verdient wird, dann hätten Sie vielleicht das mit dem Original und der Kopie, bzw. dem realen Verlust etwas anders gesehen.
Es funktioniert nicht, weil Menschen erstens egoistisch sind, zweitens, ihr Handeln nicht ausreichend reflektieren. (beides trifft auf mich ebenso zu, war auch gerne bei kino.to)
Es braucht ein Urheberrecht für geistigen Eigentums schlicht aus gerichtigkeitsgründen. Wer im Kapitalismus einen Wert schafft, von dem Menschen profitieren, hat einen Anspruch darauf, diesen Wert irgendwie vergütet zu bekommen. Man darf nicht vergessen, dass die Erzeugung von geistigem Eigentum ein aufwendiger, anstrengender Prozess ist, dem man überhaupt nur dann nachkommen kann, wenn man davon auch Leben kann.
Sie haben weder den Begriff des Urheberrechts verstanden, noch den des geistigen Eigentums.
Möchten sie weiter großspurig zu diesem Thema kommentieren, empfehle ich ein juristisches Repetitorium zu diesem Bereich zu besuchen.
Ansonsten wirds (noch) peinlich(er).
Linksetzer bzw. Linkprovider sind sich häufig nicht des Risikos von Rechtsverletzungen bewußt, welches mit dem Setzen und Vorhalten von Hyperlinks auf fremde Websites, wie z. B. Kino.to oder Kinox.to, einhergeht. Weithin verbreitet ist der Irrglaube, daß durch einen sog. Disclaimer jegliche Verantwortlichkeit für fremde Informationen ausgeschlossen werden könne. Strafverfahren gegen Linkprovider werden von Rechteinhabern häufig angestrengt, um über dieses Informationen für ein zivilrechtliches Verfahren zu erhalten.
Stephanie Müller stellt das Querschnittsthema der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für das Setzen und Vorhalten von Hyperlinks in ihrer 2011 erschienen Dissertation (Verlag Duncker & Humblot GmbH, Berlin, Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge (SRA 224), ISBN-13: 9783428134588 ) systematisch dar und leuchtet die einzelnen Aspekte der Materie aus. Es werden neben den zu diesem Thema bekannten Schweizer und deutschen Strafverfahren auch bisher nicht publizierte Entscheide u. a. aus dem Nebenstrafrecht vorgestellt und bewertet. Als Ergebnis der intensiven Auseinandersetzung mit den komplexen technischen Fragen, welche ebenfalls erläutert werden, wird u.a. ein Regelungsvorschlag der strafrechtlichen Linkproviderverantwortlichkeit für das Schweizer und deutsche StGB vorgestellt.
Nach ihrer Logik hätte sich keiner über Guttenbergs Doktorarbeit aufregen dürfen, da die Originale -aus den er abgeschrieben hat- immer noch existieren.
Man darf beim Urheberrecht nicht mit zweierlei Maß messen.
Zitat:" Wenn die Firmen dies endlich realisieren würden, dann bräuchte sich die Polizei mit solchen Banden gar nicht befassen, bzw. diese Banden würden gar nicht existieren."
Zitat:" Nach ihrer Logik hätte sich keiner über Guttenbergs Doktorarbeit aufregen dürfen, da die Originale -aus den er abgeschrieben hat- immer noch existieren.
Man darf beim Urheberrecht nicht mit zweierlei Maß messen."
Ich denke der erste Post bezieht sich eher darauf, dass Filmindustrie es immer noch nicht geschafft hat, bzw. durch ihre Lizenzpolitik gezielt verhindert, dass sich legale Filmportale am Markt wirklich durchsetzen konnten. Auch die Musikindustrie konnte erst durch iTunes dazu "überredet" werden, dass eine DRM-Dängelung kontraproduktiv ist und von den Kunden einfach nicht akzeptiert wird. DRM = digitales Rechtemanagement wird dazu verwendet um das Kopieren und Abspielen von Filmen einzuschränken der Kunde besitzt also das gekaufte Produkt nicht wirklich sondern erwirbt eine Lizenz zum abspielen - wer will dafür schon etliche Euro pro Film bezahlen? Wer aber seine Lizenzpolitik am Kunden vorbei oder sogar gegen den Kunden macht, der muss sich nicht wundern, dass der Kunde sich bei komfortablen und kundenfreundlichen illegalen Angeboten bedient. Dass das so in der Natur des Menschen liegt hat man schon bei der amerikanischen Prohibition gesehen.
Lieber swedishpagan,
ob das Urheberrecht bei geistigem Eigentum greift oder nicht, werden allem Anschein nach ja demnächst Gerichte entscheiden können.
Wenn Sie Recht haben - und nur darum geht es in einem Rechtsstaat! - werden die Beschuldigten freigesprochen.
Falls nicht, freuen Sie sich auf die 2,5 Mio. ;-)
Herzlichst
am Rande
Wenn Sie eine Software entwickelt und darin Millionen investiert, dann aber festgestellt hätten, dass mit dieser ohne legale Installation, d.h. gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr vielfach Geld verdient wird, dann hätten Sie vielleicht das mit dem Original und der Kopie, bzw. dem realen Verlust etwas anders gesehen.
Es funktioniert nicht, weil Menschen erstens egoistisch sind, zweitens, ihr Handeln nicht ausreichend reflektieren. (beides trifft auf mich ebenso zu, war auch gerne bei kino.to)
Es braucht ein Urheberrecht für geistigen Eigentums schlicht aus gerichtigkeitsgründen. Wer im Kapitalismus einen Wert schafft, von dem Menschen profitieren, hat einen Anspruch darauf, diesen Wert irgendwie vergütet zu bekommen. Man darf nicht vergessen, dass die Erzeugung von geistigem Eigentum ein aufwendiger, anstrengender Prozess ist, dem man überhaupt nur dann nachkommen kann, wenn man davon auch Leben kann.
Sie haben weder den Begriff des Urheberrechts verstanden, noch den des geistigen Eigentums.
Möchten sie weiter großspurig zu diesem Thema kommentieren, empfehle ich ein juristisches Repetitorium zu diesem Bereich zu besuchen.
Ansonsten wirds (noch) peinlich(er).
Linksetzer bzw. Linkprovider sind sich häufig nicht des Risikos von Rechtsverletzungen bewußt, welches mit dem Setzen und Vorhalten von Hyperlinks auf fremde Websites, wie z. B. Kino.to oder Kinox.to, einhergeht. Weithin verbreitet ist der Irrglaube, daß durch einen sog. Disclaimer jegliche Verantwortlichkeit für fremde Informationen ausgeschlossen werden könne. Strafverfahren gegen Linkprovider werden von Rechteinhabern häufig angestrengt, um über dieses Informationen für ein zivilrechtliches Verfahren zu erhalten.
Stephanie Müller stellt das Querschnittsthema der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für das Setzen und Vorhalten von Hyperlinks in ihrer 2011 erschienen Dissertation (Verlag Duncker & Humblot GmbH, Berlin, Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge (SRA 224), ISBN-13: 9783428134588 ) systematisch dar und leuchtet die einzelnen Aspekte der Materie aus. Es werden neben den zu diesem Thema bekannten Schweizer und deutschen Strafverfahren auch bisher nicht publizierte Entscheide u. a. aus dem Nebenstrafrecht vorgestellt und bewertet. Als Ergebnis der intensiven Auseinandersetzung mit den komplexen technischen Fragen, welche ebenfalls erläutert werden, wird u.a. ein Regelungsvorschlag der strafrechtlichen Linkproviderverantwortlichkeit für das Schweizer und deutsche StGB vorgestellt.
Guten Tag,
Ich habe den Artikel, sowie viele andere Artikel über Kino.to, gelesen, jedoch denke ich, dass bei diesem ein paar wichtige Informationen fehlen.
"sollen Links zu illegalen Kopien von Filmen, darunter auch aktuelle Blockbuster, für Internetnutzer bereitgestellt haben."
Dazu muss gesagt sein, dass das verlinken von illegalen Inhalten nicht Strafbar ist, solange angegeben ist, dass man mit diesen nichts zu tun hat. So war es auch bei Kino.to der Fall.
Und darauf beruhte auch nicht die Beschlagnahmung von Kino.to, sondern es bestand der Vedacht, dass die Betreiber von Kino.to teilweise Hoster der Streams, auf dennen verlink wurden, waren. Und somit selbst für den Upload und die Bereitstellung von den illegalen Inhalten verantwortlich waren.
Mit freundlichen Grüßen
Um dieser Verwirrung entgegen zu wirken, habe ich den Begriff Streaming-Hoster jetzt an entsprechender Stelle eingefügt.
Herzliche Grüße vom ZEIT-ONLINE-Sonntagsdienst.
Um dieser Verwirrung entgegen zu wirken, habe ich den Begriff Streaming-Hoster jetzt an entsprechender Stelle eingefügt.
Herzliche Grüße vom ZEIT-ONLINE-Sonntagsdienst.
... die fahren LUXUS-Autos! So wie ALLE die hier Urheberrecht einfordern. Dann doch lieber Milliarden an Luxusauto fahrende Pleite-Banker aus dem Steuersäckel zahlen ....
Stimmt. Immerhin haben die Kino.to Leute den Menschen mit ihrer Arbeit einen Dienst erwiesen... dafür sollen sie meinetwegen auch nen Mercedes fahren. Wenn die Industrie clever wäre, hätte sie das vor Jahren als eigenes Geschäftsmodell entdeckt.
Stimmt. Immerhin haben die Kino.to Leute den Menschen mit ihrer Arbeit einen Dienst erwiesen... dafür sollen sie meinetwegen auch nen Mercedes fahren. Wenn die Industrie clever wäre, hätte sie das vor Jahren als eigenes Geschäftsmodell entdeckt.
Nach ihrer Logik hätte sich keiner über Guttenbergs Doktorarbeit aufregen dürfen, da die Originale -aus den er abgeschrieben hat- immer noch existieren.
Man darf beim Urheberrecht nicht mit zweierlei Maß messen.
Da haben Sie auf jeden Fall recht, der Vergleich passt da sehr gut. Trotzdem sind die geschätzten Schadenshöhen wie immer lächerlich. Die Film- und Musikindustrie rechnet sich da etwas schön...
Vielleicht sollte man lieber endlich mal für ein vollständiges und nutzbares System nachdenken, Filme legal im Netz zu streamen. Das ist zur Zeit noch zu teuer - und man findet einfach nicht das, was man gerade gern sehen würde.
Der Vergleich passt nicht wirklich.
Guttenberg gab das ganze als SEINE ARBEIT aus....das taten die von kino.to NIE.
Guttenberg durfte kopieren und veröffentlichen wie er wollte. Allein die Quelle musste benannt werden, damit man in der misslungenen wissenschaftlichen Arbeit Eigen- und Fremdleistung hätte unterscheiden können. Sein selbst gepflegtes Saubermannbild, die Entwertung wissenschaftlicher Arbeit und nicht zuletzt seine überhebliche Uneinsicht haben zur öffentlichen Empörung geführt.
Kino.to wird die bandenmäßige und kommerzielle Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Meinen Sie, die korrekte Nennung der Rechteinhaber bei Bereitstellung der Filme hätte statt der Strafanzeige zur Doktorwürde geführt?
Diese zwei Fälle sind nicht vergleichbar.
Guttenbergs Plagiat war ein Wissenschaftsplagiat. Er hat fremde Ideen für seine ausgegeben. Das ist eine Frage des wissenschaftlichen Arbeiten und nur bedingt des Urheberrechts. Der Verstoß von kino.to ist ein Verwertungsverstoß. Die haben nicht behauptet Urheber zu sein, sondern die eigentlichen Verwerter umgangen. Das denen tatsächlich so hohe Schäden entstanden sind, bezweifle ich entschieden, schon deshalb weil ich nicht wüsste, wie man das messen sollte. Allerdings ist es denoch illegal.
#1 hat jedenfalls soweit Recht, dass ein legales etwa gleich gelagertes Angebot, die Streamingportale besser bekämpfen würde als dieses riesige Aufgebot als Tropfen auf den heißen Stein.
Da haben Sie auf jeden Fall recht, der Vergleich passt da sehr gut. Trotzdem sind die geschätzten Schadenshöhen wie immer lächerlich. Die Film- und Musikindustrie rechnet sich da etwas schön...
Vielleicht sollte man lieber endlich mal für ein vollständiges und nutzbares System nachdenken, Filme legal im Netz zu streamen. Das ist zur Zeit noch zu teuer - und man findet einfach nicht das, was man gerade gern sehen würde.
Der Vergleich passt nicht wirklich.
Guttenberg gab das ganze als SEINE ARBEIT aus....das taten die von kino.to NIE.
Guttenberg durfte kopieren und veröffentlichen wie er wollte. Allein die Quelle musste benannt werden, damit man in der misslungenen wissenschaftlichen Arbeit Eigen- und Fremdleistung hätte unterscheiden können. Sein selbst gepflegtes Saubermannbild, die Entwertung wissenschaftlicher Arbeit und nicht zuletzt seine überhebliche Uneinsicht haben zur öffentlichen Empörung geführt.
Kino.to wird die bandenmäßige und kommerzielle Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Meinen Sie, die korrekte Nennung der Rechteinhaber bei Bereitstellung der Filme hätte statt der Strafanzeige zur Doktorwürde geführt?
Diese zwei Fälle sind nicht vergleichbar.
Guttenbergs Plagiat war ein Wissenschaftsplagiat. Er hat fremde Ideen für seine ausgegeben. Das ist eine Frage des wissenschaftlichen Arbeiten und nur bedingt des Urheberrechts. Der Verstoß von kino.to ist ein Verwertungsverstoß. Die haben nicht behauptet Urheber zu sein, sondern die eigentlichen Verwerter umgangen. Das denen tatsächlich so hohe Schäden entstanden sind, bezweifle ich entschieden, schon deshalb weil ich nicht wüsste, wie man das messen sollte. Allerdings ist es denoch illegal.
#1 hat jedenfalls soweit Recht, dass ein legales etwa gleich gelagertes Angebot, die Streamingportale besser bekämpfen würde als dieses riesige Aufgebot als Tropfen auf den heißen Stein.
Wie man an dem Beispiel kino.to sieht handel es sich beim Streamen von Filmen und Serien um einen Millionenmarkt. Trotzdem kommt niemand in der Filmbranche auf die Idee dieses Potential zu nutzen und wenn es dann doch jemand macht ist es natürlich illegal.
Wieviel könnten die Firmen verdienen wenn sie auch aktuelle Kinofilme im internet zeigen würden. Mit kostenloser Registration (Kundendaten sind Gold wert) und vielleicht 5 Minuten Werbung vor dem Film die nicht unterbrochen werden kann und schon würde ds Geld fließen.
Die Zahlen der Kinogänger gehen seit Jahren zurück, das würde durch so ein System sicher noch etwas verstärkt aber es wird immer einen Kern Kinogänger geben die nicht nur den Film sondern auch die Atmosphäre und das soziale miteinander daran zuschätzen wissen.
Also mein Appell an die Firmen: Holt das Internetstreaming aus seiner schmuddeligen Hinterhofatmosphäre und gebt den Menschen was sie verlangen! Und verdient damit auch noch ne Menge Geld, das gönnen wir euch dann ;)
Und wenn die Matchbox-Autos in Handschellen abführen. Das ist für mich keine hochkriminelle Vereinigung, auch nicht, nur weil sie von der Polizei so genannt wird. Handelt es sich um ein Exempel? Ja.
Es gilt auch hier, dass erst einmal ein Gerichtsverfahren überprüfen sollte, wie skrupellos und mafiös diese finsteren kino.to-Drogenbosse tatsächlich sind. Polizei und Staatsanwalt, die wohl einen guten Job machen, sind dennoch Menschen wie alle anderen.
Da haben Sie auf jeden Fall recht, der Vergleich passt da sehr gut. Trotzdem sind die geschätzten Schadenshöhen wie immer lächerlich. Die Film- und Musikindustrie rechnet sich da etwas schön...
Vielleicht sollte man lieber endlich mal für ein vollständiges und nutzbares System nachdenken, Filme legal im Netz zu streamen. Das ist zur Zeit noch zu teuer - und man findet einfach nicht das, was man gerade gern sehen würde.
Um dieser Verwirrung entgegen zu wirken, habe ich den Begriff Streaming-Hoster jetzt an entsprechender Stelle eingefügt.
Herzliche Grüße vom ZEIT-ONLINE-Sonntagsdienst.
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