Urheberrecht Provider müssen Datenverkehr nicht überwachen
Netzanbieter können nicht verpflichtet werden, wegen illegaler Downloads Kundendaten zu kontrollieren. Denn das würde gegen Grundrechte verstoßen, urteilte der EuGH.
© Oliver Berg/dpa

Musik kann man im Netz wie in diesem Fall legal – aber auch illegal herunterladen.
Internetanbieter können nicht gezwungen werden, den Datenverkehr ihrer Netze inhaltlich zu filtern, um das illegale Herunterladen etwa von Musikdateien zu verhindern. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines belgischen Internetproviders. Eine solche Überwachung verstoße gegen die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und sei zudem mit der Grundrechtecharta der EU unvereinbar.
Internetanbieter dürfen dem Urteil zufolge deshalb keine allgemeinen Überwachungspflichten auferlegt werden. Zudem müsse das Recht auf freien Datenaustausch gewahrt bleiben, entschied der EuGH. (Az: C 70/10)
Eine solch aktive Prüfung sämtlicher Daten komme einer "allgemeinen Überwachung" gleich, die mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr unvereinbar sei. Eine solche Pflicht würde auch zu einer Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit des Providers führen, da er ein kostspieliges und allein auf seine Kosten betriebenes Überwachungssystem einrichten müsste. Zudem verstoße die Kontrolle gegen Grundrechte der EU: den Schutz von persönlichen Daten und die Weitergabe persönlicher Informationen.
Im vorliegenden Fall hatte die belgische Gesellschaft zur Verwertung von Musikrechten, das Gema-Pendant SABAM, geklagt, weil Internetnutzer Musik über den Provider Scarlet heruntergeladen hatten, ohne dafür zu bezahlen. Sie nutzten ein sogenanntes Peer-to-Peer-Programm. Damit können Nutzer direkt Verbindung zu Rechnern anderer Nutzer aufnehmen, um mit diesen Daten auszutauschen. Der Provider war deshalb von einem belgischen Gericht verpflichtet worden, elektronische Sperrfilter einzubauen. Scarlet legte Berufung ein.
Solche Filtermechanismen werden auch in Deutschland diskutiert. Möglich sind sie problemlos. Das eingesetzte Verfahren nennt sich Deep Packet Inspection (dpi) und wird beispielsweise genutzt, um Spam zu erkennen und zu entfernen.
Zugangsanbieter wollen es auch nutzen, um verschiedene Inhalte voneinander unterscheiden und anschließend verschieden behandeln zu können. Sie argumentieren, dass beispielsweise Videoseiten für so viel Datenverkehr sorgten, dass die Leitungen verstopft würden. Mittels dpi könnten sie, so die Behauptung, wichtige Inhalte bevorzugt weiterleiten und andere bremsen.
Kritiker sehen darin jedoch eine Verletzung verschiedener Grundrechte. Könne dann doch jeder Netzbetreiber entscheiden, wer sich wie informieren kann. Der freie Austausch von Daten sei damit gefährdet, die sogenannte Netzneutralität nicht mehr gewahrt. Das EuGH-Urteil bestätigt diese Argumentation.
- Datum 24.11.2011 - 13:14 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, AFP
- Kommentare 16
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Mal wieder eine gute Nachricht über Europa!
Zum Glück gibt es noch Gerichte, die bestehende Grundrechte vor Restriktionen schützen.
Jetzt müssen die Verwertungsindustrie und Staat sich was neues ausdenken, um uns zu kontrollieren. Die Kinderporno- und Terrormasche hat wohl nicht geklappt...
Interessant, hier gibts kein EU Bashing...warum nur? Wir wollen möglichst viele Vorteile, aber Pflichten, nein danke???
Das Problem der EU ist nicht der EuGH (die Judikative), sondern die undemokratische Herrschafstruktur (die Legislative).
Sollten sich milliardenschwere Lobbyisten daranmachen dürfen, die Richter des Europäischen Gerichtshofes ebenso zu bearbeiten und umzudrehen, wie sie es mit Kommission und Parlament tun, so daß der Gerichtshof auch nur noch die Interessen des obersten Prozentes der Bevölkerung verträte, dann würde dieser ebensolche Feindschaft auf sich ziehen.
Ich denke, für eine demokratische, dem Schutz der Bürgerrechte verpflichtete EU gäbe es immer noch Mehrheiten.
selbstverständlich begrüßt man solche entscheidungen.
und selbstverständlich prangert man entscheidungen an, mit denen man nicht konform ist.
wie sollte/könnte es überhaupt anders sein!?
ich finde keinen menschlich nachvollziehbaren zusammenhang zwischen ihrer erkenntnis ob dieser tatsache und ihrer offensichtlichen entrüsung.
sind sie vllt gar ein schaf?
Das Problem der EU ist nicht der EuGH (die Judikative), sondern die undemokratische Herrschafstruktur (die Legislative).
Sollten sich milliardenschwere Lobbyisten daranmachen dürfen, die Richter des Europäischen Gerichtshofes ebenso zu bearbeiten und umzudrehen, wie sie es mit Kommission und Parlament tun, so daß der Gerichtshof auch nur noch die Interessen des obersten Prozentes der Bevölkerung verträte, dann würde dieser ebensolche Feindschaft auf sich ziehen.
Ich denke, für eine demokratische, dem Schutz der Bürgerrechte verpflichtete EU gäbe es immer noch Mehrheiten.
selbstverständlich begrüßt man solche entscheidungen.
und selbstverständlich prangert man entscheidungen an, mit denen man nicht konform ist.
wie sollte/könnte es überhaupt anders sein!?
ich finde keinen menschlich nachvollziehbaren zusammenhang zwischen ihrer erkenntnis ob dieser tatsache und ihrer offensichtlichen entrüsung.
sind sie vllt gar ein schaf?
Für alle die meinen die EU bringe uns nichts...
Wenn in den USA das z.Z. anstehende Gesetz zur verabschiedet wird, das die Löschung von Webseiten im Ausland, die in den USA verortetes urheberrechtlich geschütztes Material anbieten, zulässt, dann ist es egal, ob die Netzanbieter den Leuten hinterherschnüffeln können oder nicht.
Wie meinen Sie das? Ich hoffe doch (obwohl man in der Hinsicht wahrlich schon Pferde hat kotzen sehen), dass kein Provider in Europa einer entsprechenden Aufforderung nachkommen wird. Ganz davon abgesehen ist die Wendung "Löschung von Webseiten" doch eher ungenau. Was soll gelöscht werden und wo?
Über Erklärungen (gerne in Form von Links) würde ich mich freuen.
Wie soll eine Webseite auf einem Server in einem anderen Land von den USA gelöscht werden?
Dies würde meines Wissens illegale Methoden benötigen, sollte das den Server beherbergende Land den Betreiber nicht auch dazu mit einer Klage zwingen wollen.
Dazu kommt noch, dass die Löschung einer Anbieterseite noch keine Datenverkehrsüberwachung von Providerkunden darstellt....
Ich möchte nämlich in den USA urheberrechtlich geschütztes Material übersetzen und in anderen Ländern, in denen es nicht mehr geschützt ist verkaufen. Dumm wäre nun, wenn die Server in den USA stehen. Das könnte bei Amazon so sein.
Allerdings würde ich es quasi auf Amazon überall anders als in den USA anbieten (was nach dem Schutzlandprinzip auch so möglich wäre). [Die Gemeinfreiheit der betreffenden Werke ist in den USA nicht geklärt] Ah, neue Zwickmühle... Es geht dann wahrscheinlich nur um die Server, oder um die Länder, in denen ich das anbieten möchte.
Wie meinen Sie das? Ich hoffe doch (obwohl man in der Hinsicht wahrlich schon Pferde hat kotzen sehen), dass kein Provider in Europa einer entsprechenden Aufforderung nachkommen wird. Ganz davon abgesehen ist die Wendung "Löschung von Webseiten" doch eher ungenau. Was soll gelöscht werden und wo?
Über Erklärungen (gerne in Form von Links) würde ich mich freuen.
Wie soll eine Webseite auf einem Server in einem anderen Land von den USA gelöscht werden?
Dies würde meines Wissens illegale Methoden benötigen, sollte das den Server beherbergende Land den Betreiber nicht auch dazu mit einer Klage zwingen wollen.
Dazu kommt noch, dass die Löschung einer Anbieterseite noch keine Datenverkehrsüberwachung von Providerkunden darstellt....
Ich möchte nämlich in den USA urheberrechtlich geschütztes Material übersetzen und in anderen Ländern, in denen es nicht mehr geschützt ist verkaufen. Dumm wäre nun, wenn die Server in den USA stehen. Das könnte bei Amazon so sein.
Allerdings würde ich es quasi auf Amazon überall anders als in den USA anbieten (was nach dem Schutzlandprinzip auch so möglich wäre). [Die Gemeinfreiheit der betreffenden Werke ist in den USA nicht geklärt] Ah, neue Zwickmühle... Es geht dann wahrscheinlich nur um die Server, oder um die Länder, in denen ich das anbieten möchte.
Wie meinen Sie das? Ich hoffe doch (obwohl man in der Hinsicht wahrlich schon Pferde hat kotzen sehen), dass kein Provider in Europa einer entsprechenden Aufforderung nachkommen wird. Ganz davon abgesehen ist die Wendung "Löschung von Webseiten" doch eher ungenau. Was soll gelöscht werden und wo?
Über Erklärungen (gerne in Form von Links) würde ich mich freuen.
Es handelt sich nicht um Löschungen, sondern um Netzsperren:
http://www.zeit.de/digita...
Es handelt sich nicht um Löschungen, sondern um Netzsperren:
http://www.zeit.de/digita...
Das Problem der EU ist nicht der EuGH (die Judikative), sondern die undemokratische Herrschafstruktur (die Legislative).
Sollten sich milliardenschwere Lobbyisten daranmachen dürfen, die Richter des Europäischen Gerichtshofes ebenso zu bearbeiten und umzudrehen, wie sie es mit Kommission und Parlament tun, so daß der Gerichtshof auch nur noch die Interessen des obersten Prozentes der Bevölkerung verträte, dann würde dieser ebensolche Feindschaft auf sich ziehen.
Ich denke, für eine demokratische, dem Schutz der Bürgerrechte verpflichtete EU gäbe es immer noch Mehrheiten.
nur fehlt im Artikel der entscheidendste Aspekt des gesamten Urteils?
Nämlich, dass es sich bei IPs um besonders schützenswerte personenbezogene Daten handelt.
Das ist vor allem in Bezug auf die zurecht vom BverfG kassierte Vorratsdatenspeicherung interessant, und macht Hoffnung auf baldiges Urteil zu selbiger vor dem EuGH.
Q: http://www.heise.de/newst...
@Redaktion: des Weiteren ist anzumerken, dass es im Artikelaufmacher nicht "müssen" sondern "dürfen" heißen muss. Ein essentieller Unterschied.
Grüße,
bugme
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