Gesetzentwurf Regierung will Abmahnungen im Online-Handel erschweren
Die Justizministerin plant ein Gesetz gegen den Missbrauch von Abmahn-Systemen im Internet. Wer zu Unrecht gemahnt wurde, kann dann Gegenansprüche anmelden.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will gegen den Missbrauch von Abmahnungen im Online-Handel vorgehen. "Vor allem Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie Ebay oder Amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis", sagte sie der Süddeutschen Zeitung. "Mit diesen wirtschaftsschädigenden Praktiken gerade beim Internethandel wird nun Schluss gemacht."
Das Ministerium will demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für solche Abmahnungen deutlich verringern soll. Geplant sind unter anderem Vorschriften, um die Anwalts- und Gerichtskosten zu reduzieren sowie Ersatzansprüche für missbräuchlich Abgemahnte.
Vor allem kleinere Unternehmen und Existenzgründer, die ihre Waren und Dienste auch über das Internet anbieten, klagen immer häufiger darüber, dass sie wegen geringster Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu hohen Kosten abgemahnt werden.
Denn in den vergangenen Jahren hat sich eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt. Neben dem Wettbewerbsrecht ist vor allem das Urheberrecht betroffen. In beiden Gesetzen wurde die Möglichkeit der sogenannten kostenpflichtigen Abmahnung vor einigen Jahren aufgenommen. Was bedeutet, dass Anwälte beispielsweise an jemanden, der einen Film aus einer Tauschbörse gezogen hat, im Auftrag des Rechteinhabers eine Unterlassungsforderung schicken können. Die ist stets verbunden mit der Forderung, einen pauschalen Betrag zu zahlen, der angeblich Anwaltsgebühren und Schadenersatz abdecken soll. Üblicherweise mehrere hundert Euro, verbunden mit der Drohung, bei Nichtbefolgen noch viel mehr zu fordern.
Ganze Anwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert, mit Massenabmahnungen Geld zu verdienen. Der Verein gegen den Abmahnwahn hat eine Studie veröffentlicht, nach der die Zahl der Abmahnungen und die Zahl der damit beschäftigten Kanzleien seit Jahren steigt.
Der Gesetzgeber hat ihre Arbeit sehr erleichtert. Seit 2008 können sie mit einem Brief an den Provider erfahren, wer hinter einer IP-Adresse steckt und gelangen so an eine Adresse für ihre Abmahnung. Gleichzeitig haben sich verschiedene Firmen darauf spezialisiert, Tauschbörsen zu überwachen und IP-Adressen von Nutzern zu speichern. Die Gerichte prüfen in der Regel nicht, ob die Datenerfassung und Adressauflösung korrekt erfolgte. Für die Abgemahnten ist es schwer, sich zu wehren, müssen sie doch den Gegenbeweis liefern – dass sie nicht der Urheber des Problems waren.
Inzwischen gibt es einigen Widerstand gegen diese Praxis. Im Urheberrecht wurde 2008 verankert, dass die Anwaltsgebühren bei einer Abmahnung 100 Euro nicht übersteigen dürfen. Der Bundesgerichtshof hat diese Haltung 2010 bestätigt. Inwieweit der Vorstoß der Justizministerin taugt, das Abmahnunwesen einzudämmen, wird sich wohl erst in der Praxis zeigen.
- Datum 03.11.2011 - 09:36 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 27
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Na endlich können sich viele kleine Händler gegen die großen Unternehmen wir Media Markt ( http://www.spiegel.de/wir... ) wehren!
Eine Frage bleibt dennoch bestehen, warum wird das Gesetz nicht endlich abgeschaft? Wer sich strafbar macht, konnte auch schon vor dem Gesetz belangt werden.
Ich hoffe das wird am Ende nicht wieder Augenwischerei, denn mit jedem Gesetz gibt es Anwälte die es bekanntlich aushebeln....
Das eigentliche Problem ist nicht die Praxis der Abmahnung - die hat sich als sehr effiziente vorgerichtliche Methode bei vielen Dingen gut bewährt. Das Problem ist das schwachsinnige Urheberrecht, das jede noch so blödsinnige Regung (die Bilder, die ein Anwender in ein Kochportal eingestellt hat) mit Rechten behaftet sieht - was eigentliche Urheber selbst niemals intendierte. Man könnte das Handhaben wie beim Patent und Markenrecht - wenn ich (kostenpflichtig) mein Urheberrecht registrieren lasse, habe ich eines, ansonsten ist alles öffentlich. Nachgeschalteten Stellen (Verlage, Webportale etc) ist als nicht Urheber diese Möglichkeit verschlossen. Das verhindert zumindest wirksam die Bagatelldelikte.
Analog gilt für das Wettbewerbsrecht, dass durch die Internationalisierung die Durchsetzung des extrem hohen deutschen Standards auf Dauer wohl nicht möglich ist - auch hier gilt es Abstriche anzudenken.
Wie bitte soll jemand für die Registrierung jeglichen Materials zahlen? Und vielleicht auch noch den Mitarbeiter der den Papierkram bearbeitet.
Zu verlangen dass jegliches Urheberrechtliches Material registriert wird ist einfach nur unsinnig. Oder wollen sie wahrlich behaupten dass ich als Student weit über 1000 Photos registrieren soll, vielleicht auch noch alle Texte die ich geschrieben habe?
Was ist denn an der Annahme verkehrt dass alles was veröffentlicht wird, grundsätzlich dem Urheberrecht unterliegt es sei denn es wird ausdrücklich auf eine andere Lizenz verwiesen. Dazu kommt dann natürlich auch noch dass man immer auf die Quelle verweisen kann - das fällt bei privaten Personen unter "fair use" - allerdings nicht bei kommerziellem Gebrauch.
Wie bitte soll jemand für die Registrierung jeglichen Materials zahlen? Und vielleicht auch noch den Mitarbeiter der den Papierkram bearbeitet.
Zu verlangen dass jegliches Urheberrechtliches Material registriert wird ist einfach nur unsinnig. Oder wollen sie wahrlich behaupten dass ich als Student weit über 1000 Photos registrieren soll, vielleicht auch noch alle Texte die ich geschrieben habe?
Was ist denn an der Annahme verkehrt dass alles was veröffentlicht wird, grundsätzlich dem Urheberrecht unterliegt es sei denn es wird ausdrücklich auf eine andere Lizenz verwiesen. Dazu kommt dann natürlich auch noch dass man immer auf die Quelle verweisen kann - das fällt bei privaten Personen unter "fair use" - allerdings nicht bei kommerziellem Gebrauch.
Für manche Anwälte ist es ein einträgliches Geschäftsmodell, Leute wegen falsch gesetzter Kommas in Impressum oder Widerrufsbelehrung mit teuren Abmahnungen zu überziehen.
Entfernt. Bitte beteiligen Sie sich konstruktiv. Danke, die Redaktion/mk
Entfernt. Bitte beteiligen Sie sich konstruktiv. Danke, die Redaktion/mk
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Ich glaube das erst wenn ich sehe, dass man diesem recht einträgliche Geschäftsmodell einen Riegel vorgeschoben hat. Es ist ja nicht so, dass überwiegend große Firmen gegen die kleine Konkurrenz vorgeht, im Gegenteil. Anwaltskanzlei(en) im Verbund mit kleinen Händlern überziehen Hunderttausende von Gewerbetreibenden mit saftigen Abmahnungen. Zu € 1000 des gegnerischen Anwalts kommen leicht noch einmal € 1000 für den eigenen Anwalts, pro Abmahnung, den man dringend nötig hat. Es werden den Abgemahnten Erklärungen zum unterschreiben vorgelegt, die man so einfach nicht unterschreiben kann. Erklärungen mit eingebauten Automatismus zur Geldbeschaffung. Wer ohne anwaltliche Beratung diese Schriftstücke unterschreibt, der kann gleich sein ganzes Hab und Gut dem gegnerischen Anwalt überschreiben.
Es geht hierbei nicht um den Kampf zwischen Groß und Klein (Kommentar 1) oder um das "schwachsinnige Urheberrecht" (Kommntar 2), sondern um die fragliche Praxis, mit der Anwälte gesetzestreu, aber ausschließlich auf den eigenen Vorteil bedacht vorgehen. Wenn Händler zu Tausenden zu je 1.000 Euro abgemahnt werden, nur weil sie "unehrlicherweise" eine Garantie von 28 Tagen statt einem Monat anbieten, dann sollte man diese Gelddruckmaschine schnellstens abschalten. Das ist höchst unseriös, gestattet es aber etlichen Anwälten, schnell und günstig per Copy and Paste (nur durch Änderung der Anschrift und der betreffenden Angebotsplatform) mit ein und demselben Brief an tausend Adressen einige zusätzliche Geldscheinbündel einzukassieren, für die ein Normalsterblicher jahrelang arbeiten muss...
Hoffentlich wird dieser Abmahnpraxis für gewerbliche und private Verkäufer möglichst bald ein Riegel vorgeschoben, der sich nicht als heiße Luft mit großem Hintertürchen entpuppt, um zu unterbinden, das die betreffenden allzu vielen schwarzen Schafe unter den Anwälte (wessen Anwälte?) wie gewohnt weiter agieren und abzocken können.
Das Abmahn-Unwesen ist ein deutsches Problem - in anderen Ländern kennt man die Massenabmahnung nicht. Eine einfache Lösung lautet deshalb, die erste Abmahnung für den Abgemahnten kostenfrei zu machen, sozusagen als Hinweis, dass er bitte die Rechte des Abmahnenden berücksichtigen soll. Damit wäre dem Geschäftsmodell der Anwälte der Boden entzogen, dennoch könnte die Abmahnung - als durchaus sinnvolles Hilfsmittel - ihren Zweck weiter erfüllen.
Volle Zustimmung zu Kommentar Nr. 7. Um der Gelddruckmaschine via Massenabmahnung unseriöser Anwälte endgültig einen Riegel vorzuschieben, sollten Massenabmahner ihre Zulassung als Anwalt verlieren.
Anwälte untereinander mahnen sich übrigens grundsätzlich nicht ab, da es nicht üblich ist, unter Anwälten Gebühren zu verlangen.
Das zeigt auch, dass es beim Abmahn-Unwesen nicht um Verbraucherschutz oder Firmenrechte geht, sondern ausschließlich um Profitmaximierung. Diese »Anwaltsgattung« hat früher ihr Geld mit Einspruch bei Strafzetteln im Straßenverkehr gemacht – das ist entfallen durch Halterhaftung, und ein neues und viel gewinnbringenderes System wurde gefunden.
Auch ich bin einmal abgemahnt worden, es ging um meine Webadresse. Ein großer Pharmakonzern nahm an, dass ich ihm »in die Quere« käme. Das ließ sich mit einem Telefonat und einem Brief erledigen – und, die große, weltweit agierende Kanzlei hat keinerlei Gebühren oder sonstige Kosten in Rechnung gestellt! Es geht also auch ganz anders.
Meine Web-Adresse haben vorher schon viele andere für sich reklamiert, auch ein Anwalt, der gleich mit Schadensersatz etc. drohte. Ich ließ es auf einen Prozess ankommen, unseriöse Abmahner bekommen von mir grundsätzlich nichts unterschrieben. Er gab auf …
PS: Nun verwende ich meine Web-Adresse, die aus einem eingetragenen Warenzeichen besteht, mit schriftlicher Zustimmung des Pharmaunternehmens. Das unterscheidet seriös von unseriös.
Volle Zustimmung zu Kommentar Nr. 7. Um der Gelddruckmaschine via Massenabmahnung unseriöser Anwälte endgültig einen Riegel vorzuschieben, sollten Massenabmahner ihre Zulassung als Anwalt verlieren.
Anwälte untereinander mahnen sich übrigens grundsätzlich nicht ab, da es nicht üblich ist, unter Anwälten Gebühren zu verlangen.
Das zeigt auch, dass es beim Abmahn-Unwesen nicht um Verbraucherschutz oder Firmenrechte geht, sondern ausschließlich um Profitmaximierung. Diese »Anwaltsgattung« hat früher ihr Geld mit Einspruch bei Strafzetteln im Straßenverkehr gemacht – das ist entfallen durch Halterhaftung, und ein neues und viel gewinnbringenderes System wurde gefunden.
Auch ich bin einmal abgemahnt worden, es ging um meine Webadresse. Ein großer Pharmakonzern nahm an, dass ich ihm »in die Quere« käme. Das ließ sich mit einem Telefonat und einem Brief erledigen – und, die große, weltweit agierende Kanzlei hat keinerlei Gebühren oder sonstige Kosten in Rechnung gestellt! Es geht also auch ganz anders.
Meine Web-Adresse haben vorher schon viele andere für sich reklamiert, auch ein Anwalt, der gleich mit Schadensersatz etc. drohte. Ich ließ es auf einen Prozess ankommen, unseriöse Abmahner bekommen von mir grundsätzlich nichts unterschrieben. Er gab auf …
PS: Nun verwende ich meine Web-Adresse, die aus einem eingetragenen Warenzeichen besteht, mit schriftlicher Zustimmung des Pharmaunternehmens. Das unterscheidet seriös von unseriös.
Ich trau mich aktuell tatsächlich nicht mit (m)einem winzigen Onlineshop online zu gehen, weil die Abmahngeschichte echt abschreckend ist.
Ich fände eine Regelung gut, die vorschreibt daß vor einer "Abmahnung" erst mal ein nicht mit Kosten verbundenen Hinweis erfolgt sein muß, daß einem auf der Website eines anderen etwas nicht gefällt. Falls der nicht beachtet wird, kann ja eine berechtigte Abmahnung erfolgen. Das wär wenigstens anders als "erst schießen und dann fragen".
Eigentlich dachte ich es gäb da schon einen Passus "Schadensminderungspflicht", der das so vorschreibt?
An der Abmahnpraxis wird sich garantiert nichts ändern, da im Bundestag, die stärkste vertretene Berufsgruppe die der Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe ist. Warum soll diese Berufsgruppe ihren Kollegen eine gewinnbringende Einnahmequelle entziehen.
http://www.bundestag.de/b...
Gibt es nicht. Vielmehr wird er Abgemahnte unter einem Zeitdruck gesetzt, den es nicht einmal von Seiten Behörden wie Finanzamt etc. gibt. Wenn man an dem Tag, an dem der Webmaster in den Urlaub gegangen ist, eine Abmahnung erhält, dann wird die Sache so richtig rund. Es gibt grundsätzlich keine Gnade, keinen Tag Nachfrist, nur noch mehr Druck:
a) den beanstandeten Passus sofort zu entfernen, überarbeiten, alternativ den Webshop sofort abstellen (Webmaster kann man den Urlaub so richtig versauen, sofern er erreichbar ist).
b) Unterlassungserklärung, nach Absprache mit dem eigenen Fachanwalt (!), unverzüglich unterschreiben
c) sofort Zahlen, das stimmt den Gegner milde
Am Ende ist dann zu sehen, dass exorbitante Streitwerte angesetzt werden, treibt die Kosten in die gewünschte Richtung
An der Abmahnpraxis wird sich garantiert nichts ändern, da im Bundestag, die stärkste vertretene Berufsgruppe die der Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe ist. Warum soll diese Berufsgruppe ihren Kollegen eine gewinnbringende Einnahmequelle entziehen.
http://www.bundestag.de/b...
Gibt es nicht. Vielmehr wird er Abgemahnte unter einem Zeitdruck gesetzt, den es nicht einmal von Seiten Behörden wie Finanzamt etc. gibt. Wenn man an dem Tag, an dem der Webmaster in den Urlaub gegangen ist, eine Abmahnung erhält, dann wird die Sache so richtig rund. Es gibt grundsätzlich keine Gnade, keinen Tag Nachfrist, nur noch mehr Druck:
a) den beanstandeten Passus sofort zu entfernen, überarbeiten, alternativ den Webshop sofort abstellen (Webmaster kann man den Urlaub so richtig versauen, sofern er erreichbar ist).
b) Unterlassungserklärung, nach Absprache mit dem eigenen Fachanwalt (!), unverzüglich unterschreiben
c) sofort Zahlen, das stimmt den Gegner milde
Am Ende ist dann zu sehen, dass exorbitante Streitwerte angesetzt werden, treibt die Kosten in die gewünschte Richtung
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