US-Prozess Ex-Angestellter soll für die Mitnahme von Twitter-Kontakten zahlen
Vor Gericht streiten Mitarbeiter und ihre Ex-Arbeitgeber immer öfter um Social-Media-Kontakte. Jetzt will eine Firma Geld für die im Job gesammelten Freunde und Follower.

Das Twitter-Profil von Noah Kravitz. Mit seinem ehemaligen Arbeitgeber streitet er vor Gericht darum, wem das Konto gehört.
Immer mehr Angestellte bloggen, twittern oder sind auf Facebook für ihr Unternehmen unterwegs. Entweder aus eigenem Antrieb, geduldet oder explizit dazu angehalten. Was in guten Zeiten als Zeichen des Engagements und der Kompetenz im digitalen Medienbereich gelobt wird, sorgt im Falle einer Kündigung nicht selten für Streit.
Wem gehören die oft mehrere Tausend Follower oder Freunde, die sich im Laufe der Jahre angesammelt haben? Und was sind sie wert? Ein Fall mit Signalwirkung, mit dem sich jetzt das Distriktgericht von Nordkalifornien auseinandersetzen muss.
An sich, so berichtet Noah Kravitz, ist er im Oktober 2010 in gutem Einvernehmen bei seinem Arbeitgeber, dem Web-Portal für Mobiltelefone und Smartphones Phonedog.com, ausgeschieden. Doch das gute Verhältnis trübte sich schnell ein, als er auf die Nachzahlung von seiner Meinung nach einbehaltenen Löhnen und Erträgen aus einer Partnerschaft klagte. Die Retourkutsche folgte auf den Fuß: Phonedog verklagte den Blogger aus Oakland auf 340.000 US-Dollar für 17.000 Follower, die Kravitz "mitgenommen" hatte, als er unter neuem Namen anfing zu tweeten.
Phonedog geht es um 17.000 Follower eines ehemaligen Angestellten
Er verbreitete Meldungen über sich, sein Leben, aber auch weiter über Phonedog. Das, so Kravitz gegenüber der New York Times, habe man so abgemacht, als er wegging. Doch jetzt soll er 2,50 Dollar pro Follower für den Zeitraum von acht Monaten nach seinem Ausscheiden zahlen. "Wir haben nur auf so einen Prozess gewartet", gesteht der Anwalt Henry J. Cittone, "das wird einen Präzedenzfall schaffen." Das größte Problem liegt darin, dass viele Unternehmen bis heute keine Richtlinien für den Social-Media-Einsatz haben.
Kravitz hatte in seiner aktiven Zeit hauptsächlich über Mobiltelefone für seinen Arbeitgeber gebloggt, gleichzeitig unter @phonedog_Noah aber auch ein Twitter-Konto geführt und rund 17.000 Follower angesammelt. Danach wurde das Konto, laut Kravitz mit dem Segen des Unternehmens, in @noahkravitz umbenannt.
- Datum 28.12.2011 - 18:58 Uhr
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- Quelle Handelsblatt
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Ein Vertreter arbeitet für ein Unternehmen und baut sich einen Kundenstamm auf. In diesem Fall gehören die Daten über die Kunden zwar der Firma, wenn der Vertreter aber bei der Konkurrenz anheuert oder sich selbständig macht, wird er versuchen "seine" Kunden mitzunehmen.
Wie ist das mit den Kunden und ihren Daten in diesem Fall geregelt?
Habe dies im Netz unter
http://www.mediafon.net/m...
gefunden:
Versicherungsvertreter dürfen Kunden "mitnehmen"
Selbstständige Versicherungsvertreter, deren Vertragsverhältnis zu einem Auftraggeber endet, dürfen ihre bisherigen Kunden weiterhin ansprechen und auch abwerben. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, das jetzt veröffentlicht wurde. Allerdings gilt das nur gegenüber Kunden, deren Namen sie noch im Kopf haben – ihre alten Adressenlisten dürfen sie nicht mehr verwenden, sondern müssen sie sind als ”Geschäftsgeheimnis” dem alten Auftraggeber aushändigen.
Allerdings ergibt sich die Frage inwieweit man Follower überhaupt als Kunden betrachten kann, da ja alles unverbindlich ist.
Eine Lösung könnt durchaus sein, dass der account zu schließen ist und ein Hinweis auf einen neuen "Ansprechpartner" der Firma anzugeben ist.
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