US-Prozess Ex-Angestellter soll für die Mitnahme von Twitter-Kontakten zahlen
Vor Gericht streiten Mitarbeiter und ihre Ex-Arbeitgeber immer öfter um Social-Media-Kontakte. Jetzt will eine Firma Geld für die im Job gesammelten Freunde und Follower.
Immer mehr Angestellte bloggen, twittern oder sind auf Facebook für ihr Unternehmen unterwegs. Entweder aus eigenem Antrieb, geduldet oder explizit dazu angehalten. Was in guten Zeiten als Zeichen des Engagements und der Kompetenz im digitalen Medienbereich gelobt wird, sorgt im Falle einer Kündigung nicht selten für Streit.
Wem gehören die oft mehrere Tausend Follower oder Freunde, die sich im Laufe der Jahre angesammelt haben? Und was sind sie wert? Ein Fall mit Signalwirkung, mit dem sich jetzt das Distriktgericht von Nordkalifornien auseinandersetzen muss.
An sich, so berichtet Noah Kravitz, ist er im Oktober 2010 in gutem Einvernehmen bei seinem Arbeitgeber, dem Web-Portal für Mobiltelefone und Smartphones Phonedog.com, ausgeschieden. Doch das gute Verhältnis trübte sich schnell ein, als er auf die Nachzahlung von seiner Meinung nach einbehaltenen Löhnen und Erträgen aus einer Partnerschaft klagte. Die Retourkutsche folgte auf den Fuß: Phonedog verklagte den Blogger aus Oakland auf 340.000 US-Dollar für 17.000 Follower, die Kravitz "mitgenommen" hatte, als er unter neuem Namen anfing zu tweeten.
Phonedog geht es um 17.000 Follower eines ehemaligen Angestellten
Er verbreitete Meldungen über sich, sein Leben, aber auch weiter über Phonedog. Das, so Kravitz gegenüber der New York Times, habe man so abgemacht, als er wegging. Doch jetzt soll er 2,50 Dollar pro Follower für den Zeitraum von acht Monaten nach seinem Ausscheiden zahlen. "Wir haben nur auf so einen Prozess gewartet", gesteht der Anwalt Henry J. Cittone, "das wird einen Präzedenzfall schaffen." Das größte Problem liegt darin, dass viele Unternehmen bis heute keine Richtlinien für den Social-Media-Einsatz haben.
Kravitz hatte in seiner aktiven Zeit hauptsächlich über Mobiltelefone für seinen Arbeitgeber gebloggt, gleichzeitig unter @phonedog_Noah aber auch ein Twitter-Konto geführt und rund 17.000 Follower angesammelt. Danach wurde das Konto, laut Kravitz mit dem Segen des Unternehmens, in @noahkravitz umbenannt.
Das will das Unternehmen jetzt nicht gelten lassen. In einer Stellungnahme verweist es auf die "substanziellen Anstrengungen und Mittel", die in die Entwicklung der Social-Media-Aktivitäten und das Markenimage investiert worden seien, und dass man "aggressiv sein geistiges Eigentum, Kundenlisten, Marken und interne Informationen" verteidigen werde.
Das Gericht wird jetzt zu entscheiden haben, ob das Twitter-Konto tatsächlich dem Unternehmen gehört. Weltweit gibt es immer mehr solcher Fälle. Im Juni 2011 musste sich die BBC-Journalisten Laura Kuennsberg mit ihrem Ex-Arbeitgeber um rund 59.000 Twitter-Follower streiten, die sie während ihrer Zeit als politische Chefkorrespondentin gesammelt hatte. Hatten diese Nutzer die BBC abonniert oder ihre Meinung als politische Chefkorrespondentin? Am Ende benannte sie ihren Tweet von @BBCLauraK zu @ITVLaurak um und die BBC hatte 60.000 Follower weniger. Heute hat ihr Tweet für den neuen Arbeitgeber ITV 72.000 Anhänger.
Das Schwierige in diesem Fall: Das Konto hatte sowohl BBC als auch ihren Namen in der Bezeichnung. Das macht die Entscheidung, wem das Tweet-Konto gehört, noch schwieriger, zumal Twitter keine Unternehmenskonten erlaubt, sondern nur die von Privatpersonen.
Der Wert der Kontakte ist schwer zu bemessen
Wie es für Noah Kravitz ausgehen wird, ist auch aus einem anderen Grund völlig offen: Bislang gingen die Streitigkeiten nur um die Rückgabe oder die Mitnahme von Followern. Erstmals hat ein Unternehmen aber jetzt ein Preisschild an einen Follower geheftet. Die offene Frage: Wie kommen die 2,50 Dollar zustande? Willkürlich geschätzt? Wie kann das bewertet werden? Muss Twitter Auskunft geben?
Für Kravitz eine nicht unerhebliche Frage. Denn seit die Story über seinen Streit publik geworden ist, ist sein Twitter-Konto schlagartig weiter auf über 25.000 Anhänger angeschwollen. Muss er für die Neuzugänge auch noch bezahlen?
- Datum 28.12.2011 - 18:58 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf mehreren Seiten lesen
- Quelle Handelsblatt
- Kommentare 2
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:








Ein Vertreter arbeitet für ein Unternehmen und baut sich einen Kundenstamm auf. In diesem Fall gehören die Daten über die Kunden zwar der Firma, wenn der Vertreter aber bei der Konkurrenz anheuert oder sich selbständig macht, wird er versuchen "seine" Kunden mitzunehmen.
Wie ist das mit den Kunden und ihren Daten in diesem Fall geregelt?
Habe dies im Netz unter
http://www.mediafon.net/m...
gefunden:
Versicherungsvertreter dürfen Kunden "mitnehmen"
Selbstständige Versicherungsvertreter, deren Vertragsverhältnis zu einem Auftraggeber endet, dürfen ihre bisherigen Kunden weiterhin ansprechen und auch abwerben. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, das jetzt veröffentlicht wurde. Allerdings gilt das nur gegenüber Kunden, deren Namen sie noch im Kopf haben – ihre alten Adressenlisten dürfen sie nicht mehr verwenden, sondern müssen sie sind als ”Geschäftsgeheimnis” dem alten Auftraggeber aushändigen.
Allerdings ergibt sich die Frage inwieweit man Follower überhaupt als Kunden betrachten kann, da ja alles unverbindlich ist.
Eine Lösung könnt durchaus sein, dass der account zu schließen ist und ein Hinweis auf einen neuen "Ansprechpartner" der Firma anzugeben ist.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren