Kriminalität: Richter beschlagnahmt erstmals Facebook-Account
Zum ersten Mal in der deutschen Rechtsgeschichte hat ein Richter den Facebook-Account eines Angeklagten beschlagnahmt. Ob er dessen Nachrichten lesen kann, ist unklar.
"Der Staat gegen Al Capone": Diese Auseinandersetzung ging 1931 als der Kampf der USA gegen den allmächtigen Mafia-Boss in die Historie ein. Nun könnte unter der gleichen Überschrift deutsche Rechtsgeschichte geschrieben werden, allerdings ist "Al Capone" in diesem Fall der Facebook-Name eines 20-Jährigen und seine Taten sind weniger dramatisch als jene des legendären Verbrechers aus Chicago. Er soll einem Freund über das soziale Netzwerk einen entscheidenden Tipp für einen Einbruch gegeben haben, den dieser bei einer Familie in Reutlingen begangen hat.
Der Amtsrichter Sierk Hamann hat deshalb den Account des 20-Jährigen beschlagnahmen lassen.
Der auf Rechtsfragen im Netz spezialisierte Berliner Anwalt Tim Hoesmann bestätigt, dass es "der erste bekannte Fall dieser Art" in Deutschland ist. Facebook spiele zwar bei den Ermittlungen schon lange eine Rolle – allerdings hätten Beamte bislang nur Zugriff auf die an der öffentlich einsehbaren Pinnwand geschriebenen Nachrichten. "In den USA ist die Beschlagnahmung von Accounts nicht ungewöhnlich, bei uns ist es schon alleine deshalb problematisch, weil Facebook keinen richtigen Sitz in Deutschland hat", erklärt Hoesmann.
So wurde Richter Hamann von dem US-amerikanischen Unternehmen auch an die Filiale in Dublin verwiesen, weil dort die Daten deutscher Facebook-Nutzer verarbeitet werden. Ob er die gewünschten Auskünfte erhält, ist noch offen. Das Problem für den Amtsrichter: Der Dienstweg dauert sehr lange und steckt voller bürokratischer Hürden.
Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, schätzt das Vorhaben des Richters deshalb auch als "schwierig" ein. Verstehen kann er diesen aber schon. "Soziale Netzwerke haben bei vielen die E-Mail ersetzt, und elektronische Briefe dürfen auf richterlichen Beschluss ja auch gelesen werden."
Solche Fälle wird es künftig öfter geben
Erst 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass elektronische Briefe grundsätzlich von der Polizei genutzt werden dürfen, wenn ein hinreichender Verdacht besteht. Dass Facebook von nun an bereitwillig mit den deutschen Behörden kooperiert, bezweifeln jedoch sowohl Hoesmann als auch Stadler. Schließlich sei es für den Konzern immer mit Negativschlagzeilen verbunden, wenn dieser Daten oder Inhalte herausgeben muss.
Sicher sind sich die Experten, dass vergleichbare Fälle in Zukunft zunehmen werden, vor allem, wenn die Auseinandersetzung mit Facebook einmal durchgefochten wird und rechtsverbindliche Standards für die Zusammenarbeit mit den Behörden geschaffen werden. Bislang setzt Richter Hamann deshalb auf Kooperation, er hat den Angeklagten aufgefordert, seinen Account freiwillig durchleuchten zu lassen. Im Falle seiner Verurteilung hätte dieser dann weniger Kosten zu tragen. Dass der 20-Jährige darauf eingeht, darf bezweifelt werden. Angeklagte mit dem Namen "Al Capone" sind – historisch betrachtet – für ihre Hartnäckigkeit bekannt.









zu denken geben. Besonders folgender Kommentar
"elektronische Briefe dürfen auf richterlichen Beschluss ja auch gelesen werden." da macht die de-mail Kampange erst Richtig Sinn, denn die Deutsche Post und andere dt. Firmen dürfte mit der Herausgabe keine Probleme haben.
Man kann eigentlich nur allen empfehlen auf Verschlüsselung ala GnuPG umzusteigen und Darknets zu benutzen. Die Installation und Benutzung ist auch nicht so kompliziert, wie den Leuten immer weiß gemacht werden soll.
Spannend ist auch, dass das BMI GnuPG erst unterstützt hat und die Unterstützung hat fallen lassen.
Und zum Fall, sowie der Richter Rechtshilfe bei den US Behörden ersucht und diese sich einschalten, wird imho auch Facebook schnell einknicken und die Daten rausgeben.
Es ist wirklich schlimm, dass alles und jedes aus unserer Privatsphäre offen gelegt werden kann, sobald irgend ein Verdacht besteht.
Es gibt praktisch keine Vertraulichkeit und keine Privatsphäre mehr.
Wir sind dem Staat vollkommen ausgeliefert, im Guten wie im Bösen.
Da gibt es keinen Unterschied mehr zwischen sogenannten "Schurkenstaaten" (die jeweils anderen) und unseren eigenen sogenannten "freiheitlichen Rechts-" Staaten.
Wenn Sie einmal ins Internet furzen, stinkt es Jahrzehnte lang.
"Es ist wirklich schlimm, dass alles und jedes aus unserer Privatsphäre offen gelegt werden kann, sobald irgend ein Verdacht besteht."
Irgendein Verdacht? Es muss ein begründeter Verdacht sein, ein richterlicher Beschluss ist nötig. Aber hier hilft keine diffuse Klage über fehlende Privatsphäre. Sie sollten ausführen, wo die Grenzen der Strafverfolgung gesetzt werden sollten. Soll es Bereiche geben, in denen keinerlei Strafverfolgung möglich ist? Soll es eine Privilegierung der elektronischen Kommunikation geben? Denn hier wird es spannend: bei E-Mails und Facebook sind Klagen gegen jegliche staatliche Kontrolle meist fundamental, gegen die Möglichkeit von Wohnungsdurchsuchungen nach Gerichtsbeschluss wendet sich niemand. Weshalb sollen Mails privater sein als die eigene Wohnung?
"Da gibt es keinen Unterschied mehr zwischen sogenannten "Schurkenstaaten" (die jeweils anderen) und unseren eigenen sogenannten "freiheitlichen Rechts-" Staaten."
Der Unterschied liegt in der Möglichkeit für jeden Bürger, entsprechend seiner Präferenzen zu wählen und sich politisch zu betätigen. Dass der Staat bei Kriminalität gewisse Eingriffsrechte hat, liegt daran, dass eine Mehrheit der Bevölkerung solche Rechte für notwendig erachtet zum Schutz vor Kriminalität - das ist Demokratie, die Mehrheit entscheidet. Nicht wenige Bürger verlangen sogar größere Eingriffsrechte. Wenn Sie das ändern wollen, werben Sie für eine politische Mehrheit. Im Iran oder Nordkorea könnten Sie das nicht.
Wenn Sie einmal ins Internet furzen, stinkt es Jahrzehnte lang.
"Es ist wirklich schlimm, dass alles und jedes aus unserer Privatsphäre offen gelegt werden kann, sobald irgend ein Verdacht besteht."
Irgendein Verdacht? Es muss ein begründeter Verdacht sein, ein richterlicher Beschluss ist nötig. Aber hier hilft keine diffuse Klage über fehlende Privatsphäre. Sie sollten ausführen, wo die Grenzen der Strafverfolgung gesetzt werden sollten. Soll es Bereiche geben, in denen keinerlei Strafverfolgung möglich ist? Soll es eine Privilegierung der elektronischen Kommunikation geben? Denn hier wird es spannend: bei E-Mails und Facebook sind Klagen gegen jegliche staatliche Kontrolle meist fundamental, gegen die Möglichkeit von Wohnungsdurchsuchungen nach Gerichtsbeschluss wendet sich niemand. Weshalb sollen Mails privater sein als die eigene Wohnung?
"Da gibt es keinen Unterschied mehr zwischen sogenannten "Schurkenstaaten" (die jeweils anderen) und unseren eigenen sogenannten "freiheitlichen Rechts-" Staaten."
Der Unterschied liegt in der Möglichkeit für jeden Bürger, entsprechend seiner Präferenzen zu wählen und sich politisch zu betätigen. Dass der Staat bei Kriminalität gewisse Eingriffsrechte hat, liegt daran, dass eine Mehrheit der Bevölkerung solche Rechte für notwendig erachtet zum Schutz vor Kriminalität - das ist Demokratie, die Mehrheit entscheidet. Nicht wenige Bürger verlangen sogar größere Eingriffsrechte. Wenn Sie das ändern wollen, werben Sie für eine politische Mehrheit. Im Iran oder Nordkorea könnten Sie das nicht.
Die Frage lohnt/ lohnt nicht zu beantworten?
Oder die Kombination für die Alarmanlage nennen?
also sorry - wer so bescheuert ist, und seine internen Gaunereien-Tips über Facebook veröffentlicht, der gehört schon alleine deshalb ... irgendwas jedenfalls. Solls der Richter entscheiden.
Man glaubt es einfach nicht, wie das massenpsychotische Phänomen 'Soziales Netzwerk' die grauen Zellen verkümmern lässt. Und das in bald milliardenfacher Ausführung! Respekt Herr Zuckerberg.
Wenn Sie einmal ins Internet furzen, stinkt es Jahrzehnte lang.
wie hier wieder einige Kommentatoren die "Privatsphäre" hochhalten wollen.
Spätestens wenn Ihr eigenes Haus/die eigene Wohnung leergeräumt wurde, werden Sie den Fall schnellstens aufgeklärt haben wollen. Da ist Ihnen die Privatsphäre dann so ziemlich egal.
Aber irgendwie fehlt leider etwas die Anpassungsfähigkeit des Denkens an die neuen Umstände: Briefe etc. durften bei starken Verdachtsmomenten ebenfalls als Beweismittel genutzt werden. Da FB-Nachrichten nun analog genutzt werden, ist es doch eigentlich nichts Neues.
Es ist ja nicht so, als wäre auch nur _irgendwer_ an einer normalen Nachricht des Users XY interessiert (außer vllt ein Unternehmen).
Mit richterlicher Anordnung wird abgehört, durchsucht und natürlich auch Post gelesen. Warum auch nicht, wenn "Gefahr im Verzuge ist" ,wird auch schon mal eingebrochen. Das Netz ist entgegen anderslautender Annahmen kein "rechtsfreier Raum". So what?
"Es ist wirklich schlimm, dass alles und jedes aus unserer Privatsphäre offen gelegt werden kann, sobald irgend ein Verdacht besteht."
Irgendein Verdacht? Es muss ein begründeter Verdacht sein, ein richterlicher Beschluss ist nötig. Aber hier hilft keine diffuse Klage über fehlende Privatsphäre. Sie sollten ausführen, wo die Grenzen der Strafverfolgung gesetzt werden sollten. Soll es Bereiche geben, in denen keinerlei Strafverfolgung möglich ist? Soll es eine Privilegierung der elektronischen Kommunikation geben? Denn hier wird es spannend: bei E-Mails und Facebook sind Klagen gegen jegliche staatliche Kontrolle meist fundamental, gegen die Möglichkeit von Wohnungsdurchsuchungen nach Gerichtsbeschluss wendet sich niemand. Weshalb sollen Mails privater sein als die eigene Wohnung?
"Da gibt es keinen Unterschied mehr zwischen sogenannten "Schurkenstaaten" (die jeweils anderen) und unseren eigenen sogenannten "freiheitlichen Rechts-" Staaten."
Der Unterschied liegt in der Möglichkeit für jeden Bürger, entsprechend seiner Präferenzen zu wählen und sich politisch zu betätigen. Dass der Staat bei Kriminalität gewisse Eingriffsrechte hat, liegt daran, dass eine Mehrheit der Bevölkerung solche Rechte für notwendig erachtet zum Schutz vor Kriminalität - das ist Demokratie, die Mehrheit entscheidet. Nicht wenige Bürger verlangen sogar größere Eingriffsrechte. Wenn Sie das ändern wollen, werben Sie für eine politische Mehrheit. Im Iran oder Nordkorea könnten Sie das nicht.
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