HandelsabkommenEU-Parlament stimmt noch im Sommer über Acta ab

Das EU-Parlament legt Acta nun doch nicht dem Europäischen Gerichtshof vor. Dadurch kann es früher als erwartet über das Abkommen abstimmen. Das Ergebnis aber ist offen.

Der für Acta zuständige Handelsausschuss hat am vergangenen Dienstag entschieden, dem europäischen Gerichtshof (EuGH) entgegen früheren Forderungen doch keine eigenen Fragen zum Handelsabkommen Acta vorzulegen. Für die Gegner des Abkommens ist das eine gute Nachricht. Acta zementiert ihrer Meinung nach ein veraltetes Urheberrecht und hat, so glauben sie, das Potenzial, Entwicklungen im Netz zu behindern und zu einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung zu führen.

Unabhängig von dieser Entscheidung kann die EU-Kommission weiterhin den EuGH anrufen und um ein Gutachten dazu bitten, ob Acta mit EU-Recht vereinbar ist – und wird das wahrscheinlich auch tun. Auf den parlamentarischen Prozess hat das allerdings keine Auswirkungen: Der Handelsausschuss muss nun in seiner nächsten Sitzung am 30. Mai erneut über Acta beraten. Erwartet werde, so golem.de, dass sich das Gremium um den Acta-Befürworter Karel De Gucht für das Abkommen ausspricht.

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In einem nächsten Schritt muss dann das EU-Parlament über die Regelungen abstimmen. Das könnte bereits im Juni oder Juli geschehen. Ob sich die Mehrheit der Parlamentarier für oder gegen Acta aussprechen wird, sei derzeit nicht abzusehen, sagte Jan Philipp Albrecht, Europaabgeordneter der Grünen.

Patrick Beuth
Patrick Beuth

Patrick Beuth ist Redakteur im Ressort Digital bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Hätte das Parlament den EuGH selbst um ein Gutachten gebeten, wie es ursprünglich angedacht war, hätte das die Abstimmung um Monate verzögert. Gegner des Abkommens zeigen sich daher zufrieden, dass es nun schneller gehen soll, bis eine Entscheidung fällt. Die Entwicklungsexpertin Ska Keller von den europäischen Grünen schreibt: "Damit geht der Plan der Kommission nicht auf, die Debatte so lange zu verschieben, bis den Gegnerinnen und Gegnern von Acta die Luft ausgeht."

Stimmt eine Mehrheit im EU-Parlament im Juni oder Juli gegen Acta, ist das umstrittene Abkommen erledigt. Der EuGH könnte der EU-Kommission dann später zwar immer noch sein Gutachten vorlegen, doch das hätte eher dokumentarischen Charakter, sagte Albrecht ZEIT ONLINE.

Geheimverhandlungen

Acta ist die Abkürzung für Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ein internationales Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen. Die wichtigsten Verhandlungspartner waren Nordamerika und die Europäische Union. Ziel war es, solche Verletzungen weltweit verfolgen und ahnden zu können. Seit 2007 wurde auf Ministerebene über das Abkommen verhandelt, allerdings stets hinter verschlossenen Türen. Erst spät hat der EU-Ministerrat den Abkommenstext veröffentlicht.

Netzsperren durch die Hintertür

Kritiker fürchteten, dass mit Acta Telekommunikationsanbieter gezwungen werden könnten, die Inhalte, die über ihre Leitungen gehen, mit einer deep packet inspection zu durchsuchen, um beispielsweise Filesharer zu finden – was nach Ansicht der Gegner bedeutet hätte, dass über einen Umweg Netzsperren eingeführt würden.

Ablehnung

Die Bundesregierung hielt lange an Acta fest. Das Vertragswerk sei "notwendig und richtig" und bringe "keine der Gefahren mit sich, die derzeit beschworen werden", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte die Unterschrift Deutschlands aber ausgesetzt. Sie wollte die Entscheidung des EU-Parlaments abwarten. Diese Entscheidung fiel am 4. Juli 2012: Eine große Mehrheit der Abgeordneten verweigerte die Zustimmung zu Acta. Das Abkommen wird damit in Europa definitiv nicht umgesetzt.

Sollte eine Mehrheit jedoch für Acta stimmen, "wäre das aus inhaltlicher und verfahrenstechnischer Sicht eine Katastrophe", sagte der Abgeordnete. Inhaltlich, weil Albrecht selbst ein Gegner des Abkommens ist. Verfahrenstechnisch, weil der komplizierte Ratifizierungsprozess dann weitergehen würde, auch wenn das Gutachten des EuGH noch nicht vorläge. Noch haben schließlich nicht alle EU-Mitgliedsstaaten das Abkommen ratifiziert.

Ist der Ratifizierungsprozess aber erst einmal abgeschlossen, tritt Acta in Kraft. Sollte der EuGH dann noch zu dem Schluss kommen, das Abkommen sei nicht mit EU-Recht vereinbar, müsste jemand Klage einreichen. Je nach Urteilsspruch müsste das Abkommen anschließend neu verhandelt und ratifiziert werden, und zwar mit und von allen Verhandlungspartnern. Das würde viele Jahre dauern, in denen das Abkommen gilt und umgesetzt wird.

Update: In der ersten Fassung dieses Artikels stand unter Verweis auf golem.de, der Handelsausschuss des EU-Parlaments hätte sich am vergangenen Freitag entschieden, dem EuGH keine eigenen Fragen zu Acta vorzulegen. Die Entscheidung ist aber bereits früher gefallen, wie bei netzpolitik.org nachzulesen ist.

 
Leserkommentare
    • Mereda
    • 02.04.2012 um 18:19 Uhr

    Einfach nur traurig, wie sehr es die öffentlichen Medien versuchen zu vertuschen bzw.dem noch zustimmen (siehe ARD und ZDF)

    Daher danke für den kurzen, doch aber vorhandenen Artikel.

    4 Leserempfehlungen
  1. Praktisch jedes Überwachungs/Kontroll-Gesetz dieser Regierung-Koalition-Oposition Sumpf in Auftrag oder Umgesetzt hat ist Verfassungsfeindlich, Grundgesetz-, Rechtsstaatswidrig!
    ob Toll Collect
    auf Autobahnen für LKW-Mout gedacht und großflächig zur Überwachung aller Verkehrsteilnehmer missbraucht!
    Ob Kameras im Nahverkehr, nur temporäre Aufzeichnungen erlaubt aber großflächig zur Überwachung der Fahrgäste benutzt!
    Ob Handyortung per stiller SMS! Bei Schwerverbrechen (Mord, Terrorismus, Brandstiftung)
    Ob -Ob-Ob!!

    das Vorhandene wird benutzt werden,
    ganz Gleich wie die Gesetzeslage bei der Einführung!
    Notfalls nimmt man es nicht so ernst mit der geltenden Rechtslage, wie ein Innenminister Friederich bekannt gibt und nennt das dann Grauzone! (im übrigen ein Verbrechen am Rechtsstaat!)

    das ist aber noch nicht alles,
    der Gesetzesentwurf ACTA ist ein Verbrechen an der Gesellschaft, den Menschenrechten und der Menschenwürde weil er die totale Einschränkung von Bildung beinhaltet!
    Nicht anders als die gewaltigen „Bücherverbrennung“ nach der Rechtsschreibreform, weil in Büchereien nur neueste Rechtschreibung akzeptabel war und damit Lerninhalt-kontrolle übersichtlicher - die von mir genutzte Bücherei doch sehr übersichtlich geworden ist!

    3 Leserempfehlungen
  2. 3. Obacht

    In der Sommerpause müssen wir aufpassen, solche Dinge werden immer durchgewunken, wenn die Mahner gerade Urlaub machen!

    ACTA hat im Grunde eine ähnliche Funktion wie der alte Biliothekar in "Der Name der Rose" - Wissen zu monopolisieren.
    Ein gutes Ergebnis für die Piraten in NRW und Schleswig-Holstein wäre ein gutes Signal.

  3. Ich habe letztens einem befreundeten Musikproduzenten das größte Kompliment gemacht, dass man einem Musiker machen kann: "Ich würde für Deine Musik bezahlen". Schade, dass viele, die sich hier in die Diskussion einmischen es für selbstverständlich erachten, sich nach Herzenslust Musik zu kopieren ohne Rücksicht auf die Produzenten. Dadurch wird die Musikproduktion leider wieder institutionalisiert, so wie früher als die Technik noch so teuer war, dass sich Amateure das nicht leisten konnten.

    Das hat jetzt natürlich nur indirekt was mit ACTA zu tun, ich weiß dass hier die Probleme ganz wo anders liegen. Ich wollte diesen populistisch wohl wichtigsten Aspekt hier nur zum Besten geben und zum Nachdenkan anregen bevor man der Piratenpartei Hurra schreit. Die kennen anscheinend auch nicht mal den Unterschied zwischen Leistungsschutzrecht und Urheberrecht.

  4. 5. [...]

    Entfernt, da diskriminierend. Die Redaktion/ag

  5. es handelt sich hierbei um eine Falschmeldung siehe Netzpolitik.de
    http://netzpolitik.org/20...

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    Redaktion

    Es handelt sich keineswegs um eine Falschmeldung. Inkorrekt war lediglich das Datum der Entscheidung im Handelsausschuss. Das habe ich heute morgen korrigiert und im Text erklärt.

    Die Aussage aber stimmt: das EU-Parlament will dem EuGH keine Fragen zu Acta vorlegen, die EU-Kommission dagegen will das tun.

    Redaktion

    Es handelt sich keineswegs um eine Falschmeldung. Inkorrekt war lediglich das Datum der Entscheidung im Handelsausschuss. Das habe ich heute morgen korrigiert und im Text erklärt.

    Die Aussage aber stimmt: das EU-Parlament will dem EuGH keine Fragen zu Acta vorlegen, die EU-Kommission dagegen will das tun.

  6. Redaktion

    Es handelt sich keineswegs um eine Falschmeldung. Inkorrekt war lediglich das Datum der Entscheidung im Handelsausschuss. Das habe ich heute morgen korrigiert und im Text erklärt.

    Die Aussage aber stimmt: das EU-Parlament will dem EuGH keine Fragen zu Acta vorlegen, die EU-Kommission dagegen will das tun.

    Antwort auf "Falschmeldung"
  7. Wie kann man hundert- und tausendfach mit Verweis auf die Originalität gegen die unrechtmäßige Entwendung von (geistigem) Eigentum klagen. Entwenden kann man nur materielle Güter. Der Status der Orginialität verfällt doch nämlich bei geistigen Gütern egal an wen es weitergegeben wird egal ob rechtmäßig oder nicht. Das ist bei materiellen Gütern anders. Besitz von Eigentum wird nur eingeklagt, wenn Schaden entstanden ist. Wenn sich irgendwelche Leute Blaupausen von neuen Modellen von Autoentwicklern kopieren interessiert das doch auch nicht solange das Auto nicht irgendwo auf der Strasse rumfährt. Insofern interessiert auch geistiges Eigentum nicht solange kein Laden existiert, der daraus ein Geschäft macht. Das das überhaupt diskutiert werden muss liegt ja nur daran, dass die Idee an sich schon das Geschäft ist. Das ist wie mit Genen oder genveränderten Tieren und Pflanzen. Da versucht man ja auch unabhängig von der Pflanze oder dem Tier schon allein damit Geld zu machen, dass man sich für den Besitzer einer 'genetischen Erkenntnis' hält. Da hätte eigentlich längst mal ein Richter darauf kommen müssen, dass da was faul ist. Man kann doch nicht nur weil einem etwas in den Sinn kam verlangen, dass jeder der diese Idee allein irgendwie mit sich herumträgt dafür löhnen muss. Zumal eine Idee ja auch nicht einfach so vom Himmel fällt sondern ja auch in irgendeiner Form Ergebnis von anderen Ideen ist. Diese ganze Debatte beruht auf total absurden Grundgedanken.

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    Waren müssen auch einen Mehrwert haben dadurch das sie materiell sind und dürfen nicht nur bloßes Medium etc. sein. Außerdem ist zu unterscheiden zwischeprivaten und offensichtlich kommerziellen Angeboten.

    Waren müssen auch einen Mehrwert haben dadurch das sie materiell sind und dürfen nicht nur bloßes Medium etc. sein. Außerdem ist zu unterscheiden zwischeprivaten und offensichtlich kommerziellen Angeboten.

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