Urheberrecht: Ein bisschen Remix, ein bisschen Überwachung
Ja zu Leistungsschutzrecht und Warnhinweisen, Nein zu Netzsperren und Kulturflatrate: Die Union macht Vorschläge zur Änderung des Urheberrechts – die Kritikern nicht gefallen.
Es liest sich wie ein Kompromissvorschlag, der die Netzpolitiker der Union mit den Urheberrechts-Hardlinern versöhnen soll: Das Arbeitspapier mit 15 Vorschlägen der stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Günter Krings und Michael Kretschmer (beide CDU) soll ein "Signal der Besonnenheit" in der aufgeregten Debatte sein, wie die beiden am Dienstag sagten. Eine "evolutionäre Entwicklung" des Urheberrechts sei nötig, sagte Krings.
Das finden auch andere Parteien, aber deren Ideen haben in der Union nicht viele Freunde. Die Forderungen der anderen Parteien seien zum Teil recht einseitig, sagte Krings.
Ihre eigenen Vorschläge sind dafür zum Teil etwas unpräzise. Punkt zwei etwa wird vor allem die Freunde der Remix- und Mashup-Kultur freuen, sie sollen fremde Werke in Zukunft rechtssicher verarbeiten und verändern dürfen: "Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich dafür aus, transformative Werknutzungen im Urheberrecht zu verankern. Sofern es sich um ein neues Werk handelt und der Eindruck des Originals gegenüber demjenigen des neuen Werkes 'verblasst', darf das Original frei bearbeitet werden. Eine stumpfe Kopie ist dagegen keine schützenswerte Leistung."
Etwas verwirrend ist aber der Zusatz: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht die Internetwirtschaft – insbesondere die Hostprovider – in der Pflicht, eine wirkungsvollere Aufklärung der Nutzer zu betreiben. Der Internetnutzer muss anhand von konkreten Beispielen besser beurteilen können, ob die transformative Werknutzung zulässig ist oder es sich um eine nicht schützenswerte Kopie handelt." Warum und wie ausgerechnet die Provider erklären sollen, was genau man mit einer Datei anstellen darf, damit es mehr ist als eine bloße Kopie, geht aus dem Papier nicht hervor.
Bislang wehren sich die Provider vehement dagegen, für einen Inhalt haftbar gemacht zu werden. Sie sehen sich angesichts der Rechtslage dazu nicht in der Pflicht und wollen diese auch nicht, da sie hohe Kosten befürchten, wenn sie Inhalte überwachen sollen.
Schwach ist die Position der Union zum Thema Kopierschutz. Der sei "das legitime Recht jedes Anbieters und kann auch Voraussetzung für neue Geschäftsmodelle sein. Entscheidend ist eine vollständige Information des Verbrauchers über die Möglichkeiten und Grenzen des Kopierens vor dem Erwerb des Originals. Er kann dann selbst entscheiden, ob er ein kopiergeschütztes Produkt überhaupt erwerben will." Das bedeutet: Kopierschutzmechanismen bleiben unangetastet. Mutig wäre stattdessen eine Forderung nach deren Abschaffung – so wie bei den Piraten.

Dafür ist man gegen eine Kulturflatrate, die beispielsweise die Grünen wünschen: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt pauschale Vergütungsmodelle für die Erstnutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ab. Sowohl die Kulturflatrate als auch die 'Kulturwertmark' würden unverhältnismäßig in die Grundrechte der Kreativen eingreifen und zugleich die Geschäftsmodelle der Kreativwirtschaft staatlich vorgeben. Dies ist mit der sozialen Marktwirtschaft unvereinbar.
Netzaktivist Markus Beckedahl kommentiert das auf netzpolitik.org sarkastisch: "Vollkommen unklar ist, wie die soziale Marktwirtschaft die Legalisierung von Fotokopierern und Videorekordern durch Pauschalabgaben überlebt hat."
Blogger vom Leistungsschutzrecht ausgenommen
Verwaiste Werke – also solche, deren Urheber nicht mehr ermittelbar ist – sollen, so steht es im Arbeitspapier, kostenlos oder gegen eine nur geringe Vergütung der jeweiligen Verwertungsgesellschaft genutzt werden können. Patente auf Software werden weiterhin abgelehnt.
Erwartungsgemäß ist die Forderung nach Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage in der Liste von Krings und Kretschmer enthalten. Privatpersonen und Blogger ohne Gewinnabsichten sowie ehrenamtlich organisierte Vereine sollen von der Abgabe allerdings nicht betroffen sein. Sie dürften Textpassagen aus Presseerzeugnissen weiterhin kostenfrei im Netz verbreiten.







irgendwo in der Welt steht immer ein Server der das umgeht-
eine Anpassung an das globale Internet ist nötig, denn das Internet an uns anzupassen dürfte wohl unmöglich sein, außer wir beschäftigen eine neue Behörde die dann ein Volumen bearbeiten müßte das sich kaum berechnen läßt.
die rekordverdächtige Serie völlig sinnloser Vorschläge der Union geht immer weiter und weiter.
.. weder Merkel noch die von Gabriel su bezeichnete restliche "Gurkentruppe".
Ich wünschte mir der Artikel wäre an dieser Stelle etwas spezifischer. So wie hier geschrieben klingt das fast nach einem Selbstbedieungsladen für die Rechteinhaber und damit möglichen massiven Eingriffen in die Privatsphäse Aller um die Selbstbedienung Einiger zu bestrafen.
Ich bin gespannt was aus diesem Lobbypapier noch wird, die Provider wehen sich jedenfalls zu Recht gegen den Verusch diese zu Vollstreckern mit Generalverdacht für eine völlig andere Industrie zu machen.
Bislang legte sich immer ein Runzeln auf meine Stirn, wenn ich las, die Provider sollen die Einhaltung des Urheberrechts überwachen, denn ich dachte, dass die weder Richter sind, noch die Verträge der Urheber kennen und das somit gar nicht können. Jetzt habe ich es, glaube ich, doch erkannt: Wenn sich die Provider nicht mehr trauen, kreative Inhalte ins Netz zu stellen, ist das Problem schon mal zurück gedrängt.
Davon abgesehen finde ich die Verankerung von transformativen Werknutzungen gut. Die beiden nachfolgenden Sätze sind aber wenig aussagekräftig und allgemein. Es bleibt zu vermuten, dass sich keiner traut, eine Definition bzgl. der Frage aufzustellen, ab wann etwas transformativ ist und wann es das eben nicht ist, denn die Definition kann ja nicht nur für Remixe gelten, die per se auf Charakterveränderungen angelegt sind, sondern sollte für alle Arten von Werkinterpretationen ausgelegt sein.
Eine Formulierung ist definitiv fehlerhaft, denn im Unionspapier heißt es "... sowohl die Kulturflatrate als auch die 'Kulturwertmark' würden unverhältnismäßig in die Grundrechte der Kreativen eingreifen...",
tatsächlich aber müsste es heißen:
""... sowohl die Kulturflatrate als auch die 'Kulturwertmark' würden unverhältnismäßig in die ökonomischen Interessen der Verleger, Rechtehändler und Abmahnanwälte eingreifen...", denn die "Kreativen" haben oft genug kaum etwas von den Gewinnen der Rechteverwerter-Industrie (von der Abmahnindustrie ohnehin nicht).
http://blog.fefe.de/?ts=b...
... dass Werke, was auch immer das genau das sind, bis 70 Jahre nach dem Tod des Autoren geschützt sind redet gar keiner.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren