UrheberrechtSchwarz-Gelb einigt sich auf Leistungsschutzrecht

Das Justizministerium arbeitet an einem Leistungsschutzrecht, das sich viele Zeitungsverleger wünschen. Befürchtungen der Kritiker scheinen sich dabei zu bewahrheiten.

Der Axel-Springer-Verlag ist einer der stärksten Verfechter eines Leistungsschutzrechtes.

Der Axel-Springer-Verlag ist einer der stärksten Verfechter eines Leistungsschutzrechtes.

Die Regierungskoalition hat sich geeinigt: Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird kommen. Das Justizministerium werde noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, sagte der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Max Stadler im Bundestag.

Das sogenannte Leistungsschutzrecht hatten sich viele Verleger dringend von der Bundesregierung gewünscht. Es ist der Versuch, vor allem Google Geld dafür abzuknöpfen, dass der Konzern in Google News Zeitungsartikel präsentiert.

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Das Gesetz solle Verlegern "das ausschließliche Recht" einräumen, "Presseerzeugnisse im Internet zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen", sagte Stadler. Eine bloße Verlinkung tangiere das Leistungsschutzrecht nicht. Wenn ein Newsaggregator wie Google dagegen "auch nur kleine Teile" eines Textes ins Netz stelle, werde das durch das neue Recht erfasst. Damit soll das Gesetz auch die sogenannten "Snippets" verbieten, also die von Google benutzten zusammenfassenden Textzeilen, um den Inhalt anzukündigen.

In der Folge dürfen Verlage demnach auf Unterlassung klagen, oder mit dem Betreffenden über eine Vergütung verhandeln.

Was ist Zitat, was "Snippet"?

Stadler ging nicht darauf ein, wie sich diese "kleinen Teile" von Zitaten unterscheiden. Denn das Zitieren eines Textes – also das Präsentieren von Auszügen – ist erlaubt. Das solle sich auch nicht ändern, wie er sagte.

Ein zweiter Punkt, der nach seinem Auftritt in der Fragestunde im Bundestag unklar blieb, war die Trennung zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Wie genau die vorgenommen werden soll, sagte er nicht. Offensichtlich erwartet das Justizministerium an dieser Stelle Konflikte, sagte Stadler doch: Sicher werde es "in der Praxis Einzelfälle geben, wo dies streitig geklärt werden wird, ob eine Nutzung noch privat oder schon gewerblich ist".

In der Summe klingt das, als würden sich die Befürchtungen der Kritiker bewahrheiten: Hier wird ein Gesetz geschaffen, das vor allem für Verwirrung sorgt.

Ein üblicher Einwand etwa lautet, dass die Verlage an der Nutzung durch Google selbst schuld seien. Immerhin würden sie ihre Texte für jeden zugänglich ins Netz stellen und ihre Seite sogar daraufhin optimieren, dass Google sie findet und verarbeitet. Ein Leistungsschutzrecht könnte daher unter Umständen sogar bewirken, dass Verlage Inhalte erst ins Netz stellen – um dann in einem zweiten Schritt Google zu verklagen.

Leserkommentare
  1. [...] Gekürzt. Bitte äußern Sie sich sachlich. Danke. Die Redaktion/kvk

    Wollt Ihr demnächst auch noch bei den Kiosken Geld dafür verlangen, dass die euren Kram verkaufen?

    Google *bringt* euch die Leute. Wie es anderswo schon formuliert wurde: Sollen jetzt die Hotels von den Taxifahrern Geld dafür verlangen, dass die denen die Kundschaft vor's Haus fahren?

    Echt mal Leute. Kommt bitte endlich im Heute an.

    3 Leserempfehlungen
  2. Ein gutes Signal gegen das "Copy & Paste"-Faustrecht im - vermeintlich - rechtsfreien Netz.
    Leistung muss sich weiterhin und auch bei "Fremdverwertung" lohnen, der Klau von Fremdleistungen, egal, ob analog oder digital erfolgend, hingegen nicht.
    Auch Google und Konsorten stehen nicht über dem (Eigentums-)Recht. Und das ist auch gut so!

    Eine Leserempfehlung
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    Niemand hat von den Verlegern gesagt, dass sie ihre Zeitungen ungeschützt und gratis Online stellen sollen. Außerdem löscht Google jede Verlagsseite (und auch andere) sofort aus dem Index und das machen auch die Konsorten weitestgehend so.

    Damit hält man sich genau an das geltende Recht und die BGH-Rechtsprechung. Ihr Kommentar mit "Klauen" und "Fremdverwertung" ist einfach nur durch völlige Abwesenheit von Erkenntnis geprägt und wiederspricht dabei auch völlig ihrem Pseudo.

    Arbeiten sie sich doch erst in das Thema ein bevor sie kenntnisfreie Kommentare absondern. Bei www.Leistungsschutrecht.info finden sie reichlich Infos zum Thema

    Auch die Zeit schafft es ja, klarzustellen, wer alles indizieren soll und wer nicht...
    # robots.txt, www.zeit.de 12/01/2011
    # by ch

    User-agent: Mediapartners-Google
    Allow: /suche/index?
    Allow: /wirtschaft/maerkte/kursabfrage?

    User-agent: Adsbot-Google
    Allow: /suche/index?
    Allow: /wirtschaft/maerkte/kursabfrage?

    User-agent: *

    [...]

    Aber offensichtlich *moechte* man ja beides: von Google indiziert werden *und* dafuer noch Geld bekommen.
    Vermutlich muessen die Werbepartner der Verlage demnaechst auch dafuer bezahlen, dass ihre Werbung auf den Webseiten der Zeitungen auftauchen. :-)

    Es wird wohl ganz einfach sein: Google wird diese Verlage aus dem Index werfen. Und dann wird das Gejammer weitergehen. Von wegen systemrelevant und so...

    Niemand hat von den Verlegern gesagt, dass sie ihre Zeitungen ungeschützt und gratis Online stellen sollen. Außerdem löscht Google jede Verlagsseite (und auch andere) sofort aus dem Index und das machen auch die Konsorten weitestgehend so.

    Damit hält man sich genau an das geltende Recht und die BGH-Rechtsprechung. Ihr Kommentar mit "Klauen" und "Fremdverwertung" ist einfach nur durch völlige Abwesenheit von Erkenntnis geprägt und wiederspricht dabei auch völlig ihrem Pseudo.

    Arbeiten sie sich doch erst in das Thema ein bevor sie kenntnisfreie Kommentare absondern. Bei www.Leistungsschutrecht.info finden sie reichlich Infos zum Thema

    Auch die Zeit schafft es ja, klarzustellen, wer alles indizieren soll und wer nicht...
    # robots.txt, www.zeit.de 12/01/2011
    # by ch

    User-agent: Mediapartners-Google
    Allow: /suche/index?
    Allow: /wirtschaft/maerkte/kursabfrage?

    User-agent: Adsbot-Google
    Allow: /suche/index?
    Allow: /wirtschaft/maerkte/kursabfrage?

    User-agent: *

    [...]

    Aber offensichtlich *moechte* man ja beides: von Google indiziert werden *und* dafuer noch Geld bekommen.
    Vermutlich muessen die Werbepartner der Verlage demnaechst auch dafuer bezahlen, dass ihre Werbung auf den Webseiten der Zeitungen auftauchen. :-)

    Es wird wohl ganz einfach sein: Google wird diese Verlage aus dem Index werfen. Und dann wird das Gejammer weitergehen. Von wegen systemrelevant und so...

  3. Niemand hat von den Verlegern gesagt, dass sie ihre Zeitungen ungeschützt und gratis Online stellen sollen. Außerdem löscht Google jede Verlagsseite (und auch andere) sofort aus dem Index und das machen auch die Konsorten weitestgehend so.

    Damit hält man sich genau an das geltende Recht und die BGH-Rechtsprechung. Ihr Kommentar mit "Klauen" und "Fremdverwertung" ist einfach nur durch völlige Abwesenheit von Erkenntnis geprägt und wiederspricht dabei auch völlig ihrem Pseudo.

    Arbeiten sie sich doch erst in das Thema ein bevor sie kenntnisfreie Kommentare absondern. Bei www.Leistungsschutrecht.info finden sie reichlich Infos zum Thema

    2 Leserempfehlungen
  4. 5. [...]

    Entfernt. Verzichten Sie auf unangebrachte Vergleiche. Die Redaktion/mak

  5. Das ist ja mal wieder typisch für Deutschland. Damit ein paar Kakteen gedeihen können nimmt man dafür die Wüste in Kauf. OleOle super Idee

    3 Leserempfehlungen
  6. Wo verläuft eigentlich die Grenze zwischen eigener (schöpferischer) Leistung und „Copy & Paste“?

    Wie viele Medienschaffende nutzen zur Recherche heute das Internet und damit die Dienstleistung von Google & Co – selbstverständlich kostenfrei? Wie viele Verlage präsentieren im Internet täglich (private) Youtube-Videos und schalten mit größter Selbstverständlichkeit Werbespots davor, ohne auch nur einen Cent ihrer Einnahmen an die Schöpfer der Filmchen abzuführen?

    Das klassische Leistungsschutzrecht fußte doch auf der Annahme, dass die Urheber nicht nur fremde Informationen umformulieren und in eigene Worte kleiden, sondern eine eigene Schöpfung leisten – inklusive abgelaufener Hacken, selbst zusammengetragener Informationen und gut gefüllten Papierkörben.

    Niemand arbeitet heute noch so. Aber alle wollen, dass der Gesetzgeber so tut. Das ist unanständig.

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    • DDave
    • 13.06.2012 um 22:20 Uhr

    Zum Einen sollten die Zeitungsverlage entsprechend entlohnt werden, wenn man mit der Verbreitung der News Geld verdient. Ansonsten ist es natürlich nur schwer durchzusetzen gegenüber Google, bzw kann einen von der Weiterverbreitung abschneiden.

    Der Unterschied zur Nutzung von den privaten Youtube-Videos ist, dass dabei meistens keine Werbung gemacht wird. Was ich hier schade finde ist, dass als Quelle nur Youtube angegeben wird, statt z.B. Youtube, Kontoname. Denn wenn ich irgendwo zitiere, kann ich auch nicht wikipedia.org angeben, sondern muss den kompletten Link notieren...

    • DDave
    • 13.06.2012 um 22:20 Uhr

    Zum Einen sollten die Zeitungsverlage entsprechend entlohnt werden, wenn man mit der Verbreitung der News Geld verdient. Ansonsten ist es natürlich nur schwer durchzusetzen gegenüber Google, bzw kann einen von der Weiterverbreitung abschneiden.

    Der Unterschied zur Nutzung von den privaten Youtube-Videos ist, dass dabei meistens keine Werbung gemacht wird. Was ich hier schade finde ist, dass als Quelle nur Youtube angegeben wird, statt z.B. Youtube, Kontoname. Denn wenn ich irgendwo zitiere, kann ich auch nicht wikipedia.org angeben, sondern muss den kompletten Link notieren...

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