Kim Schmitz: Megaupload geht in die Offensive
Es sollte ein schwerer Schlag gegen illegales Filesharing werden, doch nun bröckelt die Anklage gegen Kim Schmitz und seinen Speicherdienst Megaupload. Was ist passiert?
© Stringer New Zealand / Reuters

Kim Schmitz vor dem Gericht in Auckland
Zunächst sah es nach einem klaren Fall aus. Einem Fall von Gut gegen Böse. Auf der einen Seite die fleißigen Fahnder des FBI, auf der anderen Seite Kim Schmitz, der Ex-Hacker, Ex-Hochstapler und Lebemann. Mit seinem Speicherdienst Megaupload betrieb er eine der erfolgreichsten – und kontroversesten – Seiten im Internet. Angeblich 500 Millionen US-Dollar Schaden soll der Dienst der Unterhaltungsindustrie durch die unrechtmäßige Verbreitung von Musik und Filmen zugefügt haben. Bis das FBI die Betreiber schließlich fest- und die Seite vom Netz nahm.
Das war im Januar. Seitdem wartet Schmitz in seiner Wahlheimat Neuseeland auf die Auslieferung in die USA. Doch mittlerweile ist fraglich, ob es dazu kommt. Denn bis jetzt ist der nach Angaben der US-Behörden "größte Schlag gegen Urheberrechtsverletzungen" eine Anreihung peinlicher Fehler und fragwürdiger Vorwürfe.
Doch der Reihe nach.
Aus Sicht der Ankläger hatte alles sehr vielversprechend begonnen. Zwei Jahre lang hatte das FBI angeblich die Aktivitäten von Megaupload verfolgt. Als die neuseeländische Polizei Schmitz im Januar infolge einer internationalen Razzia festnahmen, schien die Beweislage eindeutig. Es gab interne E-Mails, die eine vorsätzliche Urheberrechtsverletzung der Betreiber bestätigten, gemietete Server im US-Bundesstaat Virginia und Hinweise darauf, dass Megaupload Personen großzügig bezahlte, damit sie Links zu geschützten Inhalten verbreiteten. Zu den Anklagepunkten zählten neben Urheberrechtsverletzung im großen Stil auch Geldwäsche und die Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Die Beweislage schien so erdrückend, dass nur wenige Tage später zahlreiche andere Filehoster ihre Dienste freiwillig einschränkten oder einstellten – viele davon bis heute.
Zahlreiche Form- und Verfahrensfehler
Seitdem allerdings gab es wenige Erfolgsmeldungen vonseiten der Behörden. Im Gegenteil, das Blatt scheint sich zu wenden.
Diese Woche gingen die Verteidiger mit gleich zwei Anträgen in die Offensive. Erstmals haben die Anwälte von Megaupload beim Bezirksgericht von Virginia beantragt, das Strafverfahren gegen das Unternehmen einzustellen. Die Grundlage des Antrags ist ein Formfehler, der bereits im April bekannt wurde.
So wurde die für einen korrekten Prozess notwendige Strafanzeige Megaupload nie zugestellt, und das offenbar aus gutem Grund: Da Megaupload seinen Firmensitz in Hongkong hat und keine Niederlassung in den USA betreibt, ist eine Anklage im Sinne des Strafrechts unzulässig. Diese sei nämlich nur für Personen, nicht aber für Unternehmen außerhalb der amerikanischen Rechtssprechung möglich, sagte Megaupload-Anwalt Ira Rothken der Nachrichtenseite NZ Herald.







Industrieinteressen geprägten, einseitigen Sichtweise in Neuseeland nicht wie gewünscht landen können."
Abwarten. In Schweden und Spanien dachte man auch zuerst "nein, so sind unsere Gesetze nicht".
Dann plötzlich war die schwedische Polizei Wach in den Händen der amerikanischen Interessen:
http://de.wikipedia.org/w...
Gesetze wurden einfach neu geschrieben:
http://www.golem.de/1109/...
Ebenso neue Gesetze in Spanien nach amerikanischer Vorgabe:
http://www.neunetz.com/20...
Die Amerikaner werden mehr und mehr gewahr, dass sie der Welt technologisch nicht mehr viel zu bieten haben, also stellt sich die Großmacht USA hinter ihre nach wie vor erfolgreiche Kontentindustrie und verhilft ihr in möglichst vielen Ländern zu günstigen Gesetzen.
Am Ende wird auch Neuseeland nur bescheidenen Widerstand leisten. Zudem ist WikiLeaks inzwischen handlungsunfähig und die Depeschen sind nicht mal mehr in Gefahr, öffentlich zu werden.
aber das er der Gott derer ist eher noch als ein Herr Zuckerberg ist mehr als bekannt :-)
ist ein Hochstapler, der kein einziges Programm zustande bringt, geschweige denn sich sonstwo reinhacken kann. Was er tut, ist den ganzen Tag XBOX spielen.
Und alle fallen auf den Blob herein...
gibt es ihn nicht und er ist eibe Fiktion und Sie der Hackerkönig der ihn geschaffen hat :-)
ist ein Hochstapler, der kein einziges Programm zustande bringt, geschweige denn sich sonstwo reinhacken kann. Was er tut, ist den ganzen Tag XBOX spielen.
Und alle fallen auf den Blob herein...
gibt es ihn nicht und er ist eibe Fiktion und Sie der Hackerkönig der ihn geschaffen hat :-)
aber mir will beim besten Willen nicht einleuchten, warum ein von einem Deutschen von Neuseeland aus geführtes Unternehmen mit Sitz in Hongkong gerade in den USA verklagt werden soll.
In Neuseeland & Hongkong gibt es doch wohl auch Urheberrechtsgesetze, deren Verletzung man bestrafen könnte.
Das FBI hatte von Anfang an keine harten Beweise gegen. Um ihn dennoch „ordentlich“ verurteilen zu können musste die Anzeige aber so, mit den nun durch fehlende Beweise vorhandenen Fehlern, geschrieben werden. Die „Bewiese“ würde man bei der Durchsuchung schon finden war sich das FBI sicher.
Dies war nicht der Fall. Da man schlecht zugeben kann, dass man ohne konkrete Beweise vorgegangen ist, sagt man lieber nichts. Aus der nun aber falschen Anzeige resultieren dann die "Formfehler".
Auf die fehlenden Beweise habe ich schon am 20 und 29 Januar hingewiesen. Siehe Links:
http://www.zeit.de/2012/0...
http://www.zeit.de/digita...
Und noch etwas zu Neuseeland. Der Staat ist durchaus USA hörig. Er hat die Durchsuchung und Verhaftung vollzogen ohne Beweise von US Behörden zu haben. Um nicht ganz dumm dazustehen hat man Herrn Schmitz nun sicherheitshalber freigelassen und Beweise angefordert.
Die 21 Tage kommen zustande weil man sich durch die US Behörden (freundlich ausgedrückt) hintergangen fühlt. Wie ich schon am 22.02.2012 schrieb: Die USA verhält sich sehr dumm, denn je öfters sie solche Kamikazemanöver durchführt, desto größer wird die Abneigung der lokalen Behörden ihr zu helfen.
Von Rechststaat Neuseeland oder „Gericht auf Seiten Schmitz“ kann in keiner Weise die rede sein oder wie soll man eine Verhaftung und Durchsuchung ohne Beweise nennen ?
Herr Schmitz mag ja ein unsympathischer Mensch sein, aber was sein Unternehmen zur Verfügung gestellt hat, ähnelt in gewisser Weise einer Cloud. Seine Firma stellte Speicherplatz kostenlos oder gegen Entgelt auf ihren Servern zur Verfügung. Was ein Nutzer an Inhalten auf diesen Speicherplatz ablegt, kann allein schon aufgrund er schieren Menge nicht auf Urheberrechtsverletzungen überprüft werden.
Kauft ein Nutzer sich Speicherplatz in der mit grossem Aufwand beworbene Cloud der Telekom und legt hier illegal kopierte Inhalte ab, wird dann mit Zweifel Herr Obermann verklagt?
Hier geht es um die Frage, ob mman den Mann, das Unternehmen in den USA überhaupt belangen kann.
Das sind keine Formfehler, da ist die Subsumtion falsch.
Wenn Sie der Meinung sind ein ERichter sei befangen, dann können sie den ablehnen.
Also schön auf dem Teppich bleiben.
Man sollte sich mal überlegen wieviel "Nachschub" diese Aktion der "Abmahn-Industrie" gebracht hat.
Denn man kann durchaus davon ausgehen, dass bestimmte Firmen, mit der Schließung von "MegaUpload" auch ihre Abmahnschreiben losgeschickt haben.
Trotz, das sich das FBI lächerlich gemacht hat, für die deutschen Niderlassungen der Content-Industrie dürfte es ein Erfolg gewesen sein.
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