Kim Schmitz: Megaupload geht in die Offensive
Es sollte ein schwerer Schlag gegen illegales Filesharing werden, doch nun bröckelt die Anklage gegen Kim Schmitz und seinen Speicherdienst Megaupload. Was ist passiert?
© Stringer New Zealand / Reuters

Kim Schmitz vor dem Gericht in Auckland
Zunächst sah es nach einem klaren Fall aus. Einem Fall von Gut gegen Böse. Auf der einen Seite die fleißigen Fahnder des FBI, auf der anderen Seite Kim Schmitz, der Ex-Hacker, Ex-Hochstapler und Lebemann. Mit seinem Speicherdienst Megaupload betrieb er eine der erfolgreichsten – und kontroversesten – Seiten im Internet. Angeblich 500 Millionen US-Dollar Schaden soll der Dienst der Unterhaltungsindustrie durch die unrechtmäßige Verbreitung von Musik und Filmen zugefügt haben. Bis das FBI die Betreiber schließlich fest- und die Seite vom Netz nahm.
Das war im Januar. Seitdem wartet Schmitz in seiner Wahlheimat Neuseeland auf die Auslieferung in die USA. Doch mittlerweile ist fraglich, ob es dazu kommt. Denn bis jetzt ist der nach Angaben der US-Behörden "größte Schlag gegen Urheberrechtsverletzungen" eine Anreihung peinlicher Fehler und fragwürdiger Vorwürfe.
Doch der Reihe nach.
Aus Sicht der Ankläger hatte alles sehr vielversprechend begonnen. Zwei Jahre lang hatte das FBI angeblich die Aktivitäten von Megaupload verfolgt. Als die neuseeländische Polizei Schmitz im Januar infolge einer internationalen Razzia festnahmen, schien die Beweislage eindeutig. Es gab interne E-Mails, die eine vorsätzliche Urheberrechtsverletzung der Betreiber bestätigten, gemietete Server im US-Bundesstaat Virginia und Hinweise darauf, dass Megaupload Personen großzügig bezahlte, damit sie Links zu geschützten Inhalten verbreiteten. Zu den Anklagepunkten zählten neben Urheberrechtsverletzung im großen Stil auch Geldwäsche und die Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Die Beweislage schien so erdrückend, dass nur wenige Tage später zahlreiche andere Filehoster ihre Dienste freiwillig einschränkten oder einstellten – viele davon bis heute.
Zahlreiche Form- und Verfahrensfehler
Seitdem allerdings gab es wenige Erfolgsmeldungen vonseiten der Behörden. Im Gegenteil, das Blatt scheint sich zu wenden.
Diese Woche gingen die Verteidiger mit gleich zwei Anträgen in die Offensive. Erstmals haben die Anwälte von Megaupload beim Bezirksgericht von Virginia beantragt, das Strafverfahren gegen das Unternehmen einzustellen. Die Grundlage des Antrags ist ein Formfehler, der bereits im April bekannt wurde.
So wurde die für einen korrekten Prozess notwendige Strafanzeige Megaupload nie zugestellt, und das offenbar aus gutem Grund: Da Megaupload seinen Firmensitz in Hongkong hat und keine Niederlassung in den USA betreibt, ist eine Anklage im Sinne des Strafrechts unzulässig. Diese sei nämlich nur für Personen, nicht aber für Unternehmen außerhalb der amerikanischen Rechtssprechung möglich, sagte Megaupload-Anwalt Ira Rothken der Nachrichtenseite NZ Herald.







"Wie man sieht kann man sich, mit genügend Geld aus jedem noch so klaren Verfahren rauskaufen."
Wollen Sie damit andeuten, Herr Schmitz habe die US-Behörden bestochen, derart unsaubere Anträge zu stellen?
"Das Verfahren scheiter an Formfehler und juristischen Haarspaltereien und nicht weil Kim Schmitz so ein netter Mensch ist."
Womöglich scheitert das Verfahren garnicht sondern wird zu einem rechtsstaatlich vertretbaren Ergebnis geführt. Dass Richter genau hinschauen, soll ja wohl kein Vorwurf sein. Wenn es länger dauert, ist das nicht so schlimm und wenn das Auslieferungsersuchen rechtmäßig ist, wird ein neuer (diesmal korrekter) Antrag nebst Beweismaterial wohl nicht lange auf sich warten lassen.
Ob jemand "ein netter Mensch" ist, sollte vor Gericht nicht entscheidend sein.
Nein, aber kann sich gute Anwälte leisten, die den Prozess an Formfehler scheitern lassen.
Zugegeben, scheint hier so schlampig gearbeitet worden zu sein, das es auch weniger gut bezahlte Anwälte entdeckt hätten.
Es ist aber schade, das die Justiz oft an solchen Formfehler scheitert. Und offensichtlich kriminelle frei kommen. Den als solchen sehe ich Herrn Schmitz.
Nein, aber kann sich gute Anwälte leisten, die den Prozess an Formfehler scheitern lassen.
Zugegeben, scheint hier so schlampig gearbeitet worden zu sein, das es auch weniger gut bezahlte Anwälte entdeckt hätten.
Es ist aber schade, das die Justiz oft an solchen Formfehler scheitert. Und offensichtlich kriminelle frei kommen. Den als solchen sehe ich Herrn Schmitz.
Nein, aber kann sich gute Anwälte leisten, die den Prozess an Formfehler scheitern lassen.
Zugegeben, scheint hier so schlampig gearbeitet worden zu sein, das es auch weniger gut bezahlte Anwälte entdeckt hätten.
Es ist aber schade, das die Justiz oft an solchen Formfehler scheitert. Und offensichtlich kriminelle frei kommen. Den als solchen sehe ich Herrn Schmitz.
Aus meiner Sicht ist Megaupload nicht krimineller als ein Betreiber von Schließfächern am Bahnhof.
Beim Bahnhof besteht auch die Vermutung, dass die Schließfächer im großen Stil zum Handel von Drogen benutzt werden, genauso wie man bei Megaupload vermutet, dass damit im großen Stil das Urheberrecht verletzt wird.
Dennoch werden beide Einrichtungen auch in nicht unerheblichem Maße für legale Sachen benutzt. Konkretes Beispiel: vor ca. einem Jahr durfte ich in den neuen Messaufbau einer anderen Abteilung benutzen und habe dort etliche Messungen gemacht. Wegen schlechten Erfahrungen mit Viren erlaubt es die Abteilung allerdings nicht, einen USB-Stick anzuschließen. Dank Internetzugang konnte ich meine Daten hübsch in einem passwortgeschützten Archiv hochladen (viele 100 MB groß, zu groß für einen Mailanhang ...) und mir selbst eine Mail mit der URL schicken.
Gut, in meinem Fall war es rapidshare und nicht MegaUpload, aber das ist nebensächlich. Diese Hoster werden genauso legal genutzt wie die Schließfächer am Bahnhof, in denen ich auch schon öfter Gepäck aufbewahrt habe.
Daher wäre es angemessen diese Dienste nicht bereits vor dem Richterspruch zu verurteilen. Offensichtlich kriminell sind sie nicht.
schreiben die der Abmahn-Mafia zuarbeiten!
es wird Zeit, dass Hot-Spots ohne Urheberrechtliche Konsequenzen zu fürchten -frei und kostenfrei betrieben werden dürfen.
Die Gema muss sich schon die Arbeit machen, die zu bekommen, die geschütztes Material online stellen und nicht die die die freien Netze zur Verfügung stellen wirtschaftlich ruinieren!
Ich weiss nicht wer hier den volkswirtschaftlich größeren Schaden anrichtet. die Fileshrer oder die Content-Mafia! Ich vermute letztere!
Aus meiner Sicht ist Megaupload nicht krimineller als ein Betreiber von Schließfächern am Bahnhof.
Beim Bahnhof besteht auch die Vermutung, dass die Schließfächer im großen Stil zum Handel von Drogen benutzt werden, genauso wie man bei Megaupload vermutet, dass damit im großen Stil das Urheberrecht verletzt wird.
Dennoch werden beide Einrichtungen auch in nicht unerheblichem Maße für legale Sachen benutzt. Konkretes Beispiel: vor ca. einem Jahr durfte ich in den neuen Messaufbau einer anderen Abteilung benutzen und habe dort etliche Messungen gemacht. Wegen schlechten Erfahrungen mit Viren erlaubt es die Abteilung allerdings nicht, einen USB-Stick anzuschließen. Dank Internetzugang konnte ich meine Daten hübsch in einem passwortgeschützten Archiv hochladen (viele 100 MB groß, zu groß für einen Mailanhang ...) und mir selbst eine Mail mit der URL schicken.
Gut, in meinem Fall war es rapidshare und nicht MegaUpload, aber das ist nebensächlich. Diese Hoster werden genauso legal genutzt wie die Schließfächer am Bahnhof, in denen ich auch schon öfter Gepäck aufbewahrt habe.
Daher wäre es angemessen diese Dienste nicht bereits vor dem Richterspruch zu verurteilen. Offensichtlich kriminell sind sie nicht.
schreiben die der Abmahn-Mafia zuarbeiten!
es wird Zeit, dass Hot-Spots ohne Urheberrechtliche Konsequenzen zu fürchten -frei und kostenfrei betrieben werden dürfen.
Die Gema muss sich schon die Arbeit machen, die zu bekommen, die geschütztes Material online stellen und nicht die die die freien Netze zur Verfügung stellen wirtschaftlich ruinieren!
Ich weiss nicht wer hier den volkswirtschaftlich größeren Schaden anrichtet. die Fileshrer oder die Content-Mafia! Ich vermute letztere!
"Die neuseeländische Justiz jedenfalls scheint Schmitz zunehmend auf seiner Seite zu haben. Wie aus einem aktuellen Richterbeschluss hervorgeht, ist das FBI angehalten, der Gegenseite sämtliche Beweisdokumente binnen 21 Tagen auszuhändigen."
Wo ist das "auf der Seite haben"? Das ist ein rechtsstaatliches Prinzip, die Beweise der Gegenseite einsehen zu dürfen!
Im kompletten Artikel wird nicht einmal das Wort Hacker genannt. Somit stellt sich mir die Frage, wie Sie auf die Behauptung kommen, dass Herr Schmitz ein Hacker ist?
Habe schon gelesen :)
Habe schon gelesen :)
Aus meiner Sicht ist Megaupload nicht krimineller als ein Betreiber von Schließfächern am Bahnhof.
Beim Bahnhof besteht auch die Vermutung, dass die Schließfächer im großen Stil zum Handel von Drogen benutzt werden, genauso wie man bei Megaupload vermutet, dass damit im großen Stil das Urheberrecht verletzt wird.
Dennoch werden beide Einrichtungen auch in nicht unerheblichem Maße für legale Sachen benutzt. Konkretes Beispiel: vor ca. einem Jahr durfte ich in den neuen Messaufbau einer anderen Abteilung benutzen und habe dort etliche Messungen gemacht. Wegen schlechten Erfahrungen mit Viren erlaubt es die Abteilung allerdings nicht, einen USB-Stick anzuschließen. Dank Internetzugang konnte ich meine Daten hübsch in einem passwortgeschützten Archiv hochladen (viele 100 MB groß, zu groß für einen Mailanhang ...) und mir selbst eine Mail mit der URL schicken.
Gut, in meinem Fall war es rapidshare und nicht MegaUpload, aber das ist nebensächlich. Diese Hoster werden genauso legal genutzt wie die Schließfächer am Bahnhof, in denen ich auch schon öfter Gepäck aufbewahrt habe.
Daher wäre es angemessen diese Dienste nicht bereits vor dem Richterspruch zu verurteilen. Offensichtlich kriminell sind sie nicht.
in wieviel Fällen wird es legal genutzt? Der größte Teil ist illegale Nutzung und das wissen die Betreiber.
Klar kann man jetzt absurde Vergleich ziehen oder sagen was kann der Betreiber dafür?
Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Redaktion/jz
bezahlt der Bahnhof die Dealer dafür, dass sie Drugs deponieren? Und seid wann sind Schliessfächer einsehbar wie Slots bzw. Spaces auf Servern? Ihr Vergleich funktioniert nicht mal im Ansatz. Weil Vergleiche bei diesem Thema einfach nicht anwendbar sind.
Fakt ist: Der Mann will Geld verdienen. Und das nicht zu knapp. Er stellt Space bereit, damit die Menschen Dinge sharen können. Erst mal gut. Fakt ist aber auch, dass Prämien ausgeschüttet werden, für die, die top-aktuellen Content uppen. Dabei werden Urheberrechte verletzt. Das nimmt Hr. Schmitz in Kauf, da er ja nur den Space bereitstellt. Eine Filterung seinerseits findet nicht statt. Warum? Weil er sonst kein Geld verdienen würde. Es sei denn, Sie sagen mir, für was ich Terrybytes an Space brauche. Um Hochtzeitalbum zu sharen? Das Share Prinzip funktioniert eben nur so.
Das als harmlos oder als nicht kriminell zu bezeichnen ist einfach nur jenseits der Realität.
Hätte Hr. Schmitz gefilter und selektiert, dann würde er zwar nicht am Hungertuch nagen, aber das Haus in Sealand wäre um einiges kleiner.
cheers
in wieviel Fällen wird es legal genutzt? Der größte Teil ist illegale Nutzung und das wissen die Betreiber.
Klar kann man jetzt absurde Vergleich ziehen oder sagen was kann der Betreiber dafür?
Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Redaktion/jz
bezahlt der Bahnhof die Dealer dafür, dass sie Drugs deponieren? Und seid wann sind Schliessfächer einsehbar wie Slots bzw. Spaces auf Servern? Ihr Vergleich funktioniert nicht mal im Ansatz. Weil Vergleiche bei diesem Thema einfach nicht anwendbar sind.
Fakt ist: Der Mann will Geld verdienen. Und das nicht zu knapp. Er stellt Space bereit, damit die Menschen Dinge sharen können. Erst mal gut. Fakt ist aber auch, dass Prämien ausgeschüttet werden, für die, die top-aktuellen Content uppen. Dabei werden Urheberrechte verletzt. Das nimmt Hr. Schmitz in Kauf, da er ja nur den Space bereitstellt. Eine Filterung seinerseits findet nicht statt. Warum? Weil er sonst kein Geld verdienen würde. Es sei denn, Sie sagen mir, für was ich Terrybytes an Space brauche. Um Hochtzeitalbum zu sharen? Das Share Prinzip funktioniert eben nur so.
Das als harmlos oder als nicht kriminell zu bezeichnen ist einfach nur jenseits der Realität.
Hätte Hr. Schmitz gefilter und selektiert, dann würde er zwar nicht am Hungertuch nagen, aber das Haus in Sealand wäre um einiges kleiner.
cheers
...nicht. Habe ich noch nie, werde ich nie. Aber dass er nun schon wieder glimpflich davon kommt - Respekt. Er schafft es einfach wieder einmal aufs neue, in einer Grauzone geschickt zu lavieren und sich dabei die Taschen zu füllen.
Und das 'schöne' daran ist, dass sich die ermittelnden US-Behörden, nur um endlich diese (aus deren Sicht) fiese Type zu überführen auf ebensolches Niveau begeben - und vielleicht sogar noch unterschreiten.
Btw: Neuseeland = Schurkenstaat ;)
siehe Finanzbeamte NW , die dürfen weiterhin mit kriminellen Mitteln in der Schweiz agieren!
In NRW gibt es Gerichte, da können von RichterInnen die Väter die Gerichtsdirektoren sein und die Schwiegermutter Urkundsbeamtin.
So etwas ist nicht etwa ein Familiengericht!
Die deutsche Justiz ist mafiös bis zum Kragenknopf!
Wenn Sie der Meinung sind ein ERichter sei befangen, dann können sie den ablehnen.
Also schön auf dem Teppich bleiben.
Wenn Sie der Meinung sind ein ERichter sei befangen, dann können sie den ablehnen.
Also schön auf dem Teppich bleiben.
schreiben die der Abmahn-Mafia zuarbeiten!
es wird Zeit, dass Hot-Spots ohne Urheberrechtliche Konsequenzen zu fürchten -frei und kostenfrei betrieben werden dürfen.
Die Gema muss sich schon die Arbeit machen, die zu bekommen, die geschütztes Material online stellen und nicht die die die freien Netze zur Verfügung stellen wirtschaftlich ruinieren!
Ich weiss nicht wer hier den volkswirtschaftlich größeren Schaden anrichtet. die Fileshrer oder die Content-Mafia! Ich vermute letztere!
dass die Sperrung von Megaupload auf Willkür oder Wunschdenken basierte, sind doch alle Wege frei, dass Schmitz den ihm enstandenen Schaden in Millionenhöhe von den USA einklagt.
dass die Sperrung von Megaupload auf Willkür oder Wunschdenken basierte, sind doch alle Wege frei, dass Schmitz den ihm enstandenen Schaden in Millionenhöhe von den USA einklagt.
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