Neuer GesetzentwurfLeistungsschutzrecht zielt nur noch auf Google ab

Im neuen Entwurf für ein Leistungsschutzrecht werden Blogger geschont. Das Gesetz würde fast ausschließlich Google betreffen. Opposition und Springer-Verlag protestieren.

Es ist ein einziger Satz, der aus dem Leistungsschutzrecht faktisch ein Google-Gesetz machen würde: "Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen, soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen erfolgt." So steht es in einem neuen Referentenentwurf für ein Leistungsschutzrecht aus dem Bundesjustizministerium.

Mit dem Leistungsschutzrecht, das durch Änderungen in Paragraf 87 des Urheberrechtsgesetzes eingeführt werden soll, will die Bundesregierung den Verlagen die Möglichkeit geben, ihre Presseerzeugnisse im Internet zu schützen. Hintergrund ist, dass Verlage wie der Axel-Springer-Verlag der Meinung sind, Google würde an der Auflistung von Presseartikeln Geld durch Werbung verdienen und müsste diejenigen finanziell beteiligen, die solche Inhalte produzieren.

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Christoph Keese von der Axel Springer AG, der auch Sprecher des Arbeitskreises Leistungsschutzrecht der Verleger-Verbände ist, geht der neue Entwurf nicht weit genug. Bei Twitter schrieb er, die "Anwendung nur auf Suchmaschinen geht gar nicht." Das Leistungsschutzrecht könne "nicht auf Suchmaschinen begrenzt sein und allen Aggregatoren sowie anderen Kopisten" einen "Freifahrtschein ausstellen". Das würde den Journalismus auszehren.

Ein früherer, heftig kritisierter Entwurf, der von dem auf Urheberrechtsfragen spezialisierten Portal irights.info ins Netz gestellt worden war, hatte das Leistungsschutzrecht noch weiter gefasst: "Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen für nicht gewerbliche Zwecke", hieß es an der entsprechenden Stelle.

Patrick Beuth
Patrick Beuth

Patrick Beuth ist Redakteur im Ressort Digital bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Diese Formulierung und die Begründung im Entwurfstext hatten vor allem Blogger alarmiert. Denn schon wer auf seinem Blog Werbebanner einbindet oder einen Flattr-Button für Mikrospenden, galt demnach nicht mehr als rein privater, sondern als gewerblicher Blogger. Er hätte den Verlagen möglicherweise Geld zahlen müssen, um kurze Auszüge aus Presseartikeln zitieren oder einbinden zu dürfen.

In der Begründung zum neuen Entwurf heißt es dagegen nun: "Erforderlich ist ein Schutz nur vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen. Denn das Geschäftsmodell der Anbieter von Suchmaschinen ist in besonderer Weise darauf ausgerichtet, für die eigene Wertschöpfung auf die verlegerische Leistung zuzugreifen." Blogger, Rechtsanwaltskanzleien oder andere Unternehmen, die Presseartikel zum Beispiel für die Eigenwerbung verlinken, wären also nicht betroffen.

"Suchmaschinen" ist hierzulande fast gleichbedeutend mit Google. Denn Google hat in Deutschland – je nach Messung – einen Marktanteil zwischen 91 und 96 Prozent. Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei, ist deshalb der Meinung, das Leistungsschutzrecht wäre nach diesem Entwurf ein "Einzelfallgesetz, was per Grundgesetz schlichtweg verboten ist".

Leserkommentare
  1. Das klingt nach dem Aus für das neue Bundestagswahlrecht für den nächsten Gesetztesentwurf, den das BVG kassieren wird.
    Ein weiterer glorreicher "Höhepunkt" dieser Regierung.
    Die Frage ist nur, fehlt es einfach an der Kompetenz oder schert man sich einfach nicht um das Grundgesetz. In beiden Fällen wäre es Zeit, aufzuhören.

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    • GDH
    • 30.07.2012 um 17:46 Uhr

    Ob diese Gesetzesideen verfassungswidrig (oder bloß im verfassungsgemäßen Rahmen unsinnig) sind, könnte durchaus spannend werden. Das Argument, es handele sich um ein "Einzelfallgesetz", zieht womöglich nicht, weil grudnsätzlich (und auch praktisch) auch andere Suchmaschinenanbieter betroffen wären. Google hätte nur deshalb den größten Anteil an den Kosten (bzw. Sperrungen, wenn sie nicht zahlen wollen), weil das Unternehmen einen so hohen Marktanteil hat (gegen den in vielen anderen Bereichen längst Kartellbehörden eingeschritten wären...).

    • GDH
    • 30.07.2012 um 17:46 Uhr

    Ob diese Gesetzesideen verfassungswidrig (oder bloß im verfassungsgemäßen Rahmen unsinnig) sind, könnte durchaus spannend werden. Das Argument, es handele sich um ein "Einzelfallgesetz", zieht womöglich nicht, weil grudnsätzlich (und auch praktisch) auch andere Suchmaschinenanbieter betroffen wären. Google hätte nur deshalb den größten Anteil an den Kosten (bzw. Sperrungen, wenn sie nicht zahlen wollen), weil das Unternehmen einen so hohen Marktanteil hat (gegen den in vielen anderen Bereichen längst Kartellbehörden eingeschritten wären...).

    • lufkin
    • 30.07.2012 um 14:06 Uhr

    "Ob Google das tun würde, ist unklar."

    In Belgien hat Google genau das getan. Keine zwei Wochen hats gedauert und die Verlage sind zurückgerudert.
    Ich hoffe so sehr das Google diese geldgierige Pack ausm Suchindex schmeißt... die werden sehen was sie davon haben und heulend angekrochen kommen.

    16 Leserempfehlungen
  2. Der Rechtsanwalt Thomas Stadler schreibt deshalb: "Mal sehen, wie lange Springer & Co. Spaß daran haben werden, dass Google sie nicht nur aus Google News aussperrt, sondern auch in der gewöhnlichen Suchmaschinenfunktion blockt."

    Da hat er vollkommen Recht. Wie lange wird es wohl dauern bis die Verlage ihre nächste Klage anstrengen, wenn Google bei Verabschiedung dieses "Leistungsschutzrechts" auf Nummer sicher geht und die entsprechenden Inhalte-Anbieter vollständig aus dem Suchindex entfernt? Wie lange wird es dauern, bis da Zensur-Vorwürfe erhoben werden? Ein Recht auf Indexierung eingefordert wird?

    Dieser Streit demonstriert m.e. vor allem die Problematik des Immaterialgüterrechts - und das damit zusammenhängede, wilde Um-sich-Schlagen eines todgeweihten Dinosauriers, der ganz offensichtlich Schwierigkeiten hat, sein Geschäftsmodell den Möglichkeiten aber auch Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen.
    Damit sitzen sie im gleichen Käfig wie auch schon länger die Musikbranche, oder ganz allgemein der Zoo der "Medienindustrie".

    Kein Wunder, gibt es im Informationszeitalter doch -eigentlich: zum Glück!- keinen Bedarf mehr an Medien (physische Informationsträger). Bedauerlich, daß die Politik hier durch die Bank nur allzuoffensichtlich Lobby für die Dinos ergreift und bestehende Strukturen protegiert, anstatt lange überfällige, grundlegende und tiefgreifende Reformen anzugehen, oder wenigstens zu diskutieren.

    Ist wohl auch alles "alternativlos"...

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  3. Da sage noch einer, dass die Regierung sich nicht um die Belange der Bürger kümmert. Zumindest die Belange jener, die einen Verlag ihr eigen nennen und sich den Einsatz von Lobbyisten leisten können, scheinen seitens der Regierung durchaus ernst genommen zu werden. Anders jedenfalls kann ich mir diese konsequente Unterstützung der Abzockmentalität der Verlage nicht erklären. Dass derartig obskure Formen mittelalterlicher Wegelagerei zum Gesetz erkoren werden sollen, sagt eine Menge darüber aus, wie "zukunftsorientiert" man in Deutschland Politik betreibt.

    Google kann letztlich gut ohne die verlegerischen Wegelagerer leben. Aber wie lange diese es sich leisten können, ggf. von Google ignoriert zu werden ist eine andere Frage. Denn letztlich können auch ein paar Millionen User eher auf diese Trittbrettfahrer verzichen als auf ihre Lieblings-Suchmaschine

    6 Leserempfehlungen
  4. Die Nachrichtenaggregatoren nehmen sich die ersten Zeichen (ja nach Anbieter zwischen 70 und 260 Zeichen) einer Meldung und bringen sie mit Quelle und einem Link zum Original auf ihrer Seite. Das darf als "Wegweiser" verstanden werden: "dort gibt es weitere Informationen".
    Nur Springer-Blätter leiden am Angebot der Nachrichtenaggregatoren, denn mehr als 250 Zeichen geben die Meldungen in BILD und BamS nur selten her. Kaum einer klickt auf den Link um "mehr zu erfahren", dem Verlag entgehen Einnahmen durch Werbebanner auf der eigenen Seite. Andere Blätter, nennen wir sie "Qualitätszeitungen" profitieren von den Google-Seiten: dort findet der interessierte Leser den Teaser (Aufmacher) eines Artikels, für weiterführende Informationen, solche die in die Tiefe gehen, wird er den Link klicken. Der Verlag hat einen Leser mehr, sogar noch einen der den Werbebanner zu sehen bekommt.
    So nutzt "guten" Zeitungen wie ZEIT, FAZ und FAS sowie der Süddeutschen der Wegweiser zum eigenen Artikel. Dem Boulevard nutzt es zumindest nicht - ob es schadet vermag ich nicht zu sagen.

    Für Springer sehe ich zwei Wege: entweder analysiert man im Springerhochhaus warum Google Erfolg mit ihrem Angbot hat, während das Leserinteresse am eigenen Angebot schwindet. Oder sie verbessern die Qualität, um so mehr als 70-250 Buchstaben Interessantes in einen Artikel zu bekommen. Beim Gesetzgeber weinen ("die haben Erfolg, wir nicht, mach ein Gesetz damit sie mit uns teilen müssen) ist pure Unvernunft!

    10 Leserempfehlungen
  5. Die Verlage kämpfen ums *Überleben* , das sind seit dem Rundfunksstaatsvertrag (Löschung von Internetseiten) Versuche, die Gesundschrumpfung zu verzögern.

    Kapitalismus , leiden und sterben: Es sind doch die Verlage, die den Kapitalismus subtil immer wieder befördern, und einseitige Auswahl betreiben von dem, was die Öffentlichkeit sehen soll, und entscheiden welche Spiele gespielt werden sollen.
    Vom Augenschein her sind Verlage Anbieter, aber genauer betrachtet sind sie Mächtige.

    Und jetzt verändert sich die Welt. Und auch der Kapitalismus verändert sich, wird nicht mehr lebensfähig sein. Man sieht es am Verlagswesen.

    Ich will mich informieren, und nicht vorgekaut bekommen , was die Wirtschaftswelt (als Anzeigenauftraggeber) sehen will.Und das tun die Verlage. Viele Debatten über die Eurokrise zeigen aufs Schärfste, wo hier die Interessen bedient werden.

    Eine Leserempfehlung
  6. Gesetz bitte Durchsetzen, Google beim nicht zahlen zusehen.
    Und dann die aufgeregten Gesichter beim Axel Verlag bestaunen.

    3 Leserempfehlungen
  7. Geht es beim Leistungsschutzrecht um die Sicherstellung eines Status Quo? Ich sehe auf den fraglichen Angeboten des Suchmaschinen-Konzerns nämlich keinerlei Anzeigen. Oder bin ich zu dumm?

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    ...seit wann geht es hier um sachliche Argumente?
    Springer und Co. wollen Geld, wen interessiert dann, wie das mit Google News wirklich funktioniert? ;)

    ...seit wann geht es hier um sachliche Argumente?
    Springer und Co. wollen Geld, wen interessiert dann, wie das mit Google News wirklich funktioniert? ;)

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