FilesharingMit Napster starb die Innovation

Die Klage gegen Napster hat der Musikbranche mehr geschadet als genutzt, urteilt eine neue Studie: Sie hat weitere Klagen gefördert und so Geschäftsmodelle verhindert.

Es hätte so schön sein können: Napster-Gründer Shawn Fanning im Februar 2001

Es hätte so schön sein können: Napster-Gründer Shawn Fanning im Februar 2001

Es war der erste große Schlag gegen illegales Filesharing: Im Juli 2001 verfügte ein amerikanisches Gericht nach einem fast zweijährigen Verfahren die Schließung der Tauschbörse Napster. Labels, Rechteinhaber und Verwerter feierten daraufhin einen vermeintlichen Sieg gegen den illegalen Musikhandel. Die heutige Entwicklung zeigt, dass die Schließung nicht nur nichts nützte, um illegale Kopien einzudämmen. Sie hat auch die Entwicklungen der Musikbranche um Jahre zurückgeworfen.

Das jedenfalls behauptet der Rechtsprofessor Michael A. Carrier. In einer neuen Studie sprach er mit 31 namhaften Vertretern der Musikindustrie. Zu den Befragten gehören aktuelle und ehemalige Mitarbeiter der großen Musiklabel EMI und Universal, die frühere Geschäftsführerin des US-Musikverbandes RIAA, Hilary Rosen, sowie die Gründer digitaler Musikangebote wie Songbird und Real Networks.

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Carrier kommt nach Auswertung der Interviews zu der Schlussfolgerung, dass mit der Schließung Napsters der Musikbranche drei Dinge verloren gingen: Innovation, Risikokapital, und die Erschließung neuer Märkte.

Verlust der Innovation

Der größte Teil der Studie beschäftigt sich mit der verlorenen Innovation. Napster, 1998 von den damaligen College-Studenten Shawn Fanning und Sean Parker entwickelt, revolutionierte das sogenannte Peer-to-Peer-Filesharing (P2P). Das Verfahren ermöglichte es Nutzern, über eine zentrale Suchanfrage freigegebene Musikdateien direkt von den Rechnern anderer Nutzer herunterzuladen.

Damit führte Napster quasi über Nacht ein neues Vertriebsmodell für Musik ein: Statt die Inhalte nur gebündelt als Album oder Maxi-CD zu bekommen, konnten Nutzer gezielt einzelne – und häufig vergriffene oder seltene – Lieder finden. "Das war ein kultureller Wendepunkt", sagte einer der Befragten, deren Zitate in der Studie allesamt anonymisiert sind. Denn Napster zeigte, "dass Konsumenten Musik in einer Form hören wollten, die ihnen die Labels nicht boten."

Die Labels, allen voran die großen Dachverbände, fanden sich in einem "Innovatoren-Dilemma" wieder, wie es der Wirtschaftswissenschaftler Clayton Christensen bereits Ende der neunziger Jahre in seinem gleichnamigen Buch beschrieb: Große Unternehmen könnten zwar vorhandene Ideen weiterentwickeln, reagieren aber äußerst schwerfällig auf sogenannte "disruptive Technologien", die etablierte Strukturen ablösen. In diesem Fall erkannten die Größen der Musikbranche das Potenzial der digitalen Musik nicht: "Du vergleichst das, was du gerade verdienst, mit einer neuen Idee, mit der jemand um die Ecke kommt," sagt einer der Befragten, "darin liegt das Problem."

Statt das Potenzial also auszuschöpfen, ging der Branchenverband RIAA in die Offensive: Bereits im Dezember 1999, ein halbes Jahr nach dem offiziellen Start, reichte er Klage gegen Napster ein. Knapp anderthalb Jahre später – Napster konnte inzwischen seine Nutzerzahlen auf bis zu 30 Millionen ausbauen – schaltete der Dienst seine Server ab und zahlte 26 Millionen Dollar Schadenersatz.

Dieser Ausgang hatte Michael Carrier zufolge einen weitreichenden Effekt. Denn ein Freispruch Napsters hätte möglicherweise einen Dialog zwischen Filesharing-Diensten und Rechteinhabern herbeiführen können. Durch das drakonische Urteil aber entstand ein regelrechter Boom von Urheberrechtsklagen, Strafverfahren und Schadensersatzzahlungen. In der Folge konnten Rechteinhaber Ansprüche in Höhe von bis zu 150.000 Dollar geltend machen – pro Datei wohlgemerkt. Zudem war es möglich, bei Urheberrechtsverletzungen die Besitzer und Gesellschafter der Dienste persönlich zu verklagen.

Leserkommentare
  1. Wen interessiert das?
    Die Rechteinhaber doch nicht!
    Was interessiert die der Weg des vertriebes oder der Kunde.
    Die sehen nur 15-25 € die sie damals für eine CD bekommen haben und den Preis der heute für Downloads gezahlt wird.
    Geht nicht, wollen wir nicht, lohnt sich nicht.
    Und die Filmindustrie machte dann einige Jahre später den gleichen Fehler erneut!
    Siehe Pirate Bay und Kino.to!!
    Diese Plattformen bieten das was die Kunden wollen!
    Und was die Rechteinhaber keinen Cent Vertrieb kostet.
    Aber die würden wahrscheinlich die Kinokarte 1zu1 auf jeden Download umrechnen damit man ja keine Verluste macht.
    Bye the Way
    Der Buchhandel ist der nächste der Klagen wird und digitale Werke werden wahrscheinlich genauso verteufelt und überteuert verkauft.
    Bis so gut wie alle "Kunden" "Verbrecher" geworden sind.
    Dann wachen sie auf!!

    13 Leserempfehlungen
  2. ...war vollkommen gerechtfertigt - wenn er heute wieder vor der 'wahl' stuende, wuerde er sich auch nicht 'anders' verhalten!

    ich stimme ihm (lars) ausdruecklich zu - mehr ist zu diesem thema eigentlich nicht zu sagen...

    cheers

    3 Leserempfehlungen
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    Metallica, auch so ein Verein, der nur aufs Geld und weniger auf die Musik schaut. Was hat es letztlich gebracht, dass Sie geklagt haben? CDs verkaufen sie dadurch nicht mehr.. Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen?

    Zudem ist Metallica mit dem "Turn the page"-Klau ('Cover') von Bob Seger kein gutes Vorbild..!

    ...war mehr als zynisch. Ohne Die Demoszene in den 80ern wäre Metallica nie groß herausgekommen. Wäre kaum eine Band groß rausgekommen! Auch so eine Tatsache die von den Publishern heruntergespielt wird, dass nämlich früher mindestens genausoviel kopiert und verbreitet wurde, nur eben auf verborgenen Wegen.

    • zozo
    • 14.07.2012 um 0:07 Uhr

    Ich habe letztens ein Reportage über Matallica gesehen, das die selbst gedreht haben, und da kam der Lars Ulrich als ganz großes Ar****ch heraus. Er hatte total vergessen das sie auch aus der Undergroundscene kommen, und nur noch über seine Millionen redete.

    Und das sage ich als einer der ersten Fans der Gruppe.

    Metallica, auch so ein Verein, der nur aufs Geld und weniger auf die Musik schaut. Was hat es letztlich gebracht, dass Sie geklagt haben? CDs verkaufen sie dadurch nicht mehr.. Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen?

    Zudem ist Metallica mit dem "Turn the page"-Klau ('Cover') von Bob Seger kein gutes Vorbild..!

    ...war mehr als zynisch. Ohne Die Demoszene in den 80ern wäre Metallica nie groß herausgekommen. Wäre kaum eine Band groß rausgekommen! Auch so eine Tatsache die von den Publishern heruntergespielt wird, dass nämlich früher mindestens genausoviel kopiert und verbreitet wurde, nur eben auf verborgenen Wegen.

    • zozo
    • 14.07.2012 um 0:07 Uhr

    Ich habe letztens ein Reportage über Matallica gesehen, das die selbst gedreht haben, und da kam der Lars Ulrich als ganz großes Ar****ch heraus. Er hatte total vergessen das sie auch aus der Undergroundscene kommen, und nur noch über seine Millionen redete.

    Und das sage ich als einer der ersten Fans der Gruppe.

  3. CD kaufen, kopieren (auf den Preisen für CD-Rohlinge ist eine GEMA- Abgabe enthalten) und das Original zum gleichen Preis wieder weiterverkaufen. Kostet pro CD 2,50€- Versand! Ach ja, scannt und kopiert gleich das Cover mit. Bei Scannern und Druckern ist auf dem Kaufpreis auch eine Pauschale der GEMA enthalten. Das ganze dann noch digital aufs Smartphone, da sind nämlich auch deutlich GEMA- Abgaben im Kaufpreis.
    Und vergesst die Kopien für Freunde und Bekannte nicht!
    Für was hat man diese Pauschalgebühren denn sonst bezahlt.

    21 Leserempfehlungen
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    Die Industrie geht von 30GB pro 1000GB aus und berechnet entsprechende Beträge als Urheberabgabe. Die Kulturflatrate gibt es also längst, bislang profitiert allerdings einzig die Content-Mafia davon.

    die USB Sticks, die seit letzter Woche auch von der GEMA belangt werden...

    • RGFG
    • 14.07.2012 um 11:09 Uhr

    "...Für was hat man diese Pauschalgebühren denn sonst bezahlt..."

    Hmm - ganz offensichtlich, um seine Lebenszeit damit zu vergeuden, sich das, was man bezahlt hat, wieder 'hereinzuarbeiten'. Auch eine Art, sich von der GEMA knechten zu lassen...

    Wie verteilen die denn die ganzen Einnahmen?
    Oder werden diese zwischen den GEMA-Leuten geteilt?
    In Schweden heißen sie STIM.

    Die Industrie geht von 30GB pro 1000GB aus und berechnet entsprechende Beträge als Urheberabgabe. Die Kulturflatrate gibt es also längst, bislang profitiert allerdings einzig die Content-Mafia davon.

    die USB Sticks, die seit letzter Woche auch von der GEMA belangt werden...

    • RGFG
    • 14.07.2012 um 11:09 Uhr

    "...Für was hat man diese Pauschalgebühren denn sonst bezahlt..."

    Hmm - ganz offensichtlich, um seine Lebenszeit damit zu vergeuden, sich das, was man bezahlt hat, wieder 'hereinzuarbeiten'. Auch eine Art, sich von der GEMA knechten zu lassen...

    Wie verteilen die denn die ganzen Einnahmen?
    Oder werden diese zwischen den GEMA-Leuten geteilt?
    In Schweden heißen sie STIM.

  4. Metallica, auch so ein Verein, der nur aufs Geld und weniger auf die Musik schaut. Was hat es letztlich gebracht, dass Sie geklagt haben? CDs verkaufen sie dadurch nicht mehr.. Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen?

    Zudem ist Metallica mit dem "Turn the page"-Klau ('Cover') von Bob Seger kein gutes Vorbild..!

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    machte mir persönlich Metallica erst zugänglich lustigerweise.

    machte mir persönlich Metallica erst zugänglich lustigerweise.

  5. machte mir persönlich Metallica erst zugänglich lustigerweise.

  6. Die Industrie geht von 30GB pro 1000GB aus und berechnet entsprechende Beträge als Urheberabgabe. Die Kulturflatrate gibt es also längst, bislang profitiert allerdings einzig die Content-Mafia davon.

    6 Leserempfehlungen
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    Sorry was meinen sie mit 30 GB / 1000 GB?

    Sorry was meinen sie mit 30 GB / 1000 GB?

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