Meinungsfreiheit: "Gefällt mir" vor Gericht
Ist ein "Gefällt mir" auf Facebook eine Meinungsäußerung und damit durch Grundrechte geschützt? Oder nicht, weil es zu wenig aussagt? Ein US-Gericht muss entscheiden.
© Robyn Beck/AFP/GettyImages

Ein Schild zeigt den blauen "Gefällt mir"-Button von Facebook
Ein Klick auf den Gefällt-mir-Button bei Facebook: Ist das ein Fall, der durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt ist oder nicht? Diese Frage wird derzeit in den USA vor Gericht verhandelt.
Daniel Ray Carter Jr. aus Hampton, Virginia, gab 2009 mit einem Klick auf Facebooks Daumen-hoch-Symbol an, dass ihm die Seite von Jim Adams gefalle. Der kandidierte zu diesem Zeitpunkt gegen Amtsinhaber B. J. Roberts um das Amt des Sheriffs. Roberts gewann. Und feuerte Carter, denn Carter war bei ihm als Hilfssheriff angestellt.
Carter ist sich sicher, dass ihn dieser eine Mausklick auf Facebook seinen Job als Deputy gekostet hat. Er klagte gemeinsam mit Kollegen, die wegen ähnlicher Äußerungen vom Sheriff entlassen worden waren. Vor Gericht beriefen sie sich auf ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
Enthält ein Like eine Äußerung?
Ihre erste Klage wurde abgewiesen. Das Bezirksgericht entschied, die Angabe "Gefällt mir" auf Facebook – also das reine Drücken des blauen Daumens in dem sozialen Netzwerk – sei keine Meinungsäußerung, weil es keine "richtigen Äußerungen" beinhalte. Nun geht die Verhandlung in die nächste Runde.
Das Urteil war nicht ganz eindeutig und wird auch derzeit in den USA wieder wild diskutiert. Denn die Kläger haben wie gesagt Berufung eingelegt. Und sie haben Unterstützung gefunden von der US-Bürgerrechtsbewegung ACLU und auch von Facebook selbst.
Das Unternehmen argumentiert: Sobald ein Facebook-User oder eine Userin den Gefällt-mir-Button anklicke, erscheine diese Information in deren Profil und im Newsfeed der Freunde. Und diese Äußerung sage etwas über die handelnde Person und ihre Haltung aus. Die Handlung von Carter sei folglich ein Fall, der ganz klar von der Verfassung zu schützen sei.
Sollte das Berufungsgericht dieser Argumentation nicht folgen und dem Urteil vom April beipflichten, könnte das zu Problemen führen: Wenn ein "Gefällt mir" nicht als freie Meinungsäußerung gelte, sei auch ein Re-Tweet auf Twitter keine Äußerung, argumentieren ACLU und Facebook.
Es sei wichtig, die Verfassung so auszulegen, dass auch neue Kommunikationswege geschützt würden, erklärte Rebecca K. Glenberg von der ACLU. Einen Gefällt-mir-Button zu drücken sei eine Äußerung, die man gleichsetzen könne mit dem Tragen eines T-Shirts, auf dem der Name des Kandidaten steht.









...ist doch vollkommen wurscht.
Darf man wegen dem Klicken eines Buttons überhaupt entlassen werden - das ist die wesentlich wichtigere Frage.
Wir haben es hier mit einer pseudodemokratischen Finanzoligarchie zu tun. Da kann man schon mal darüber nachdenken, ob ein Klick auf den Like-Button die Existenz von Arbeitnehmern zerstören darf oder nicht.
Wir haben es hier mit einer pseudodemokratischen Finanzoligarchie zu tun. Da kann man schon mal darüber nachdenken, ob ein Klick auf den Like-Button die Existenz von Arbeitnehmern zerstören darf oder nicht.
Wenn schon ein 'gefällt'-Knopf, dann aber bitte auch einen 'gefällt nicht'- Knopf.
Dass der nie auftaucht, weist vor allem auf den Zeitgeist hin: Alles supi, aber wehe man hat eine andere Meinung. Die könnte ja politisch nicht korrekt sein.
Gefällt nicht gibts nicht, wo käme man da hin, wenn mehr schlechte als gute Bewertungen die Regel würden. *DISLIKE*
Aber einen "Gefällt mir nicht"-Stempel kann man sich leicht übers Netz erwerben. Damit offline seine Meinung zu hinterlassen kann Spaß machen... ☺
Gefällt nicht gibts nicht, wo käme man da hin, wenn mehr schlechte als gute Bewertungen die Regel würden. *DISLIKE*
Aber einen "Gefällt mir nicht"-Stempel kann man sich leicht übers Netz erwerben. Damit offline seine Meinung zu hinterlassen kann Spaß machen... ☺
Wenn der Klick auf den Knopf nicht als Meinungsäußerung ausgelegt wird, ist die Kündigung gerechtfertigt?
Dass in den USA, mit ihrer anderen, und wesentlich breiteren Auslegung von "Meinungsfreiheit" der klar verbalisierte "Like it"-Button nicht als "freie Meinungsäußerung" interpretiert werden könnte, begreife ich nicht.
...werden wohl nie Arbeitslos sein.
ob ein Klick auf einen Knopf eine Meinungsäußerung ist (was meiner Ansicht nach zutrifft, da ein 'gefällt mir' gewissermaßen eine freiwillige Bewertung darstellt) oder nicht.
Schön und gut, aber wem nützt das was? Wer seinem Mitarbeiter kündigen will, findet doch in den meisten Fällen auch einen Grund - Nobody's Perfect - ob ordentlich oder außerordentlich, auf jeden Fall rechtlich unbedenklich.
Dagegen zu klagen bleibt ein netter Versuch. Zugeben wird's keiner und beweisen kann man es genausowenig. Gleiches gilt hierzulande leider auch für die Einhaltung des AGG...
Ja Freunde, das ist ein deutliches Zeichen pro Anonymität im Internet.
Bis auf meine Homepage, benutze ich niemals meinen echten Namen, und kann daher auch Dislike Like drücken, und niemand weiss wer dahinter steckt.
Bei Facebook sich mit Realnamen zu präsentieren schafft nur Probleme: Internet vergisst nicht so einfach.
... und niemand wird gegen diese Flut ankommen. Das ist ja der Grund, warum FB auch eine politische Kraft geworden ist. Und versuchen Sie mal, jemanden deshalb unter Druck zu setzen. Wenn Sie eine populäre Seite angegriffen haben, gibt es einen Shitstorm, der sich auch aufs reale Leben auswirkt.
Ich glaube, die politische Wirksamkeit wird durch Falschnamen auf Null reduziert -- in FB findet man mich unter Echtnamen. Vielleicht auch bald hier. Wenn genügend Leute Mut haben, ist dagegen nicht viel zu machen.
... und niemand wird gegen diese Flut ankommen. Das ist ja der Grund, warum FB auch eine politische Kraft geworden ist. Und versuchen Sie mal, jemanden deshalb unter Druck zu setzen. Wenn Sie eine populäre Seite angegriffen haben, gibt es einen Shitstorm, der sich auch aufs reale Leben auswirkt.
Ich glaube, die politische Wirksamkeit wird durch Falschnamen auf Null reduziert -- in FB findet man mich unter Echtnamen. Vielleicht auch bald hier. Wenn genügend Leute Mut haben, ist dagegen nicht viel zu machen.
....habe ich kennengelernt, wo noch 28.8kbit Modems aktuell waren. Der MENSCH muss wohl alles pervertieren! Jaja, ich weiss, man kann anonym ins Netz mit Tor und VPN ...ja klar. Aber wer macht sich schon die Mühe? Es gibt Menschen, die auf das Internet angewiesen sind (und dort zuhause sind) z.B. Nerds. Der Mensch muss alles kontrollieren wollen, paranoia pur.
Das ist ein Frosch:
http://www.youtube.com/wa...
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