Presserecht: Bewertungsportal-Mitarbeiter droht wegen Quellenschutzes Beugehaft
Weil ein Onlineportal den Namen eines Nutzers nicht nennen will, verhängte ein Duisburger Richter Beugehaft. Der Betroffene zieht nun vor das Bundesverfassungsgericht.
Einem Mitarbeiter eines Online-Bewertungsportals für Kliniken droht Beugehaft, weil er die Daten eines Nutzers nicht herausgeben will. Der Betroffene selbst sieht sich als Redakteur. Er habe das Recht, die Zeugenaussage zu verweigern, um seine Quellen zu schützen, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
In dem Bewertungsportal können angemeldete Nutzer unter Pseudonymen Kliniken bewerten. Wegen übler Nachrede war eine Therapeutin aus Hamm gegen den Beitrag eines unbekannten Nutzers gerichtlich vorgegangen, durch den sie sich verunglimpft fühlt.
Bei Befragungen von Polizei und Staatsanwaltschaft weigerte sich der Mitarbeiter, den Namen des Kommentators preiszugeben: "Wir sehen uns in der Pflicht, unsere Nutzer zu schützen. Sie sollen Gelegenheit haben, ihre Meinung frei zu äußern, ohne eingeschüchtert zu sein", sagte er.
Beschwerde ans Bundesverfassungsgericht
Um ihn zur Zeugenaussage zu zwingen, verhängte das Amtsgericht Duisburg erst ein Ordnungsgeld und dann fünf Tage Beugehaft, sagte ein Sprecher des Gerichts. Der Amtsrichter vertrete den Standpunkt, es handele sich um bloßes Einstellen fremder Texte in ein solches Portal. Da dies noch keine redaktionelle Tätigkeit sei, gelte das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten hier nicht.
Das sieht der betroffene Mitarbeiter anders: Das Portal, für das er arbeitet, gehöre zur redaktionellen Internetseite Medizinfo, und sei damit Teil eines Presseorgans. Die Nutzerkommentare auf der Klinikbewertungsseite seien nichts anderes als Leserbriefe, die redaktionell geprüft würden. Auch seien die problematischen Zeilen des Nutzerkommentars sofort gelöscht worden, als sich die Klinik beschwerte.
Gegen die Beugehaft hat er nun Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt. Eine weitere Beschwerde ging an das Bundesverfassungsgericht. "Wir üben tagtäglich redaktionelle Arbeit aus. Wir brauchen Rechtssicherheit", sagte er.








In einem Bewertungsportal geht es um subjektive Meinungen.
Die Ärztin kann verlangen, daß die Bewertung zu löschen, sie kann Anzeige erstatten gegen unbekannt.....aber Beugehaft, um eine einzige "üble Nachrede" zu verfolgen ist unfaßbar.
Der Staat ist hier nicht Mittler, sondern Erfüllungsgehilfe.
Nun ja, bei übler Nachrede geht es nicht um Meinungsäußerung, sondern um die Behauptung falscher Tatsachen. Und Letzteres ist nun einmal nicht von der Meinungsfreiheit umfasst.
Nun ja, bei übler Nachrede geht es nicht um Meinungsäußerung, sondern um die Behauptung falscher Tatsachen. Und Letzteres ist nun einmal nicht von der Meinungsfreiheit umfasst.
"Sie sollen Gelegenheit haben, ihre Meinung frei zu äußern, ohne eingeschüchtert zu sein", sagte er."
Ich wünsche dem Mann für seine Beschwerde viel Erfolg, und finde es wichtig, Meinungen möglichst frei von juristischer Bedrohung zu halten.
Und ich hätte mir gewünscht, dass Herr Kohl aufgrund seiner fortgesetzten Rechtsbeugung durch das Verschweigen der illegalen Parteispender ebenfalls in Beugehaft genommen wird. So weit ging es dann doch nicht.
Vor dem Gesetz sollten alle gleich sein.
Aber George Orwell hat es ja schon vor Jahrzehnten erklärt:
"Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher".
Aber George Orwell hat es ja schon vor Jahrzehnten erklärt:
"Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher".
die längst gelöscht wurde. Da gibt es keine Kirche im Dorf zu lassen. Das ist einfach komplett am gesunden Menschenverstand vorbei.
Ich meine als Laie aufgeschnappt zu haben, dass die Erschöpfung des Rechtswegs und das Scheitern in der letzten Instanz nur dann eine Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde sein kann, wenn für den Beschwerdeführer kein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde. Dem Mitarbeiter des Onlineportals droht Beugehaft, ist das etwa zumutbar?
Ich finde die Argumentation des Beschwerdeführers einleuchtend. Vielleicht liegt es daran, dass ich kein Jurist bin, geschweige denn Richter. Nur ein Bürger, dem etwas an seinen Grundrechten liegt.
schränkt dieses Recht in bestimmten Fällen ein, und darum geht es - nämlich um den Schutz der persönlichen Ehre gg. Verleumdung und Beleidigung.
Das Problem solcher Portale liegt darin, dass jeder ungeprüft irgendwelche Behauptungen einstellen kann, auch völlig frei erfundene. Die Portale lassen sich zwar (je nach Portal) Namen und Anschriften nennen und verlangen ggf. auch die Versicherung, tatsächlich Patient (gewesen) zu sein, aber das erfolgt alles automatisiert und lässt sich eh nicht überprüfen. Theoretisch kann daher jeder unter dem Namen und der Adresse seines Nachbarn irgendwas dort reinschreiben und versichern, beim jeweiligen Arzt in Behandlung zu sein. Ob das wirklich stimmt und wer da tatsächlich was verfasst hat, lässt sich im Zweifel höchstens über IP-Adressen und sonstige Log-Daten und entsprechende Providerinformationen ermitteln.
Auch die Argumentation "Presse und Leserbrief" überzeugt nicht, denn selbstverständlich darf auch die Presse keine ehrverletzenden Behauptungen veröffentlichen, auch nicht in Form von Foren oder Leserkommentaren. Wenn Beiträge also einfach nur veröffentlicht und nicht sehr zeitnah (so wie hier bei der ZO) oder womöglich noch vor der Veröffentlichung auf ehrverletzende oder sonstige strafbare Inhalte geprüft und ggf sofort entfernt werden, haftet die Redaktion. Im vorliegenden Fall hat der Redakteur ja wohl sogar erst auf Anruf der Klinik reagiert (was sicher erst einige Zeit nach Veröffentlichung geschah), also nicht geprüft.
Nun ja, bei übler Nachrede geht es nicht um Meinungsäußerung, sondern um die Behauptung falscher Tatsachen. Und Letzteres ist nun einmal nicht von der Meinungsfreiheit umfasst.
bitteschön legt "Tatsachen" fest?
bitteschön legt "Tatsachen" fest?
sollte es gerade bei so einem Medizinportal möglich sein, anonym zu kommentieren. Auch wenn der Kommentar zu heftig gerät, sollte es reichen, wenn er entfernt wird. Sonst können solche durchaus nützlichen Portale einpacken.
Jeder weiss, dass Nutzerbewertungen nicht objektiv und überprüfbar sind. Man schaue sich nur mal bei Amazon um, wo es völlig abstruse 1-Sterne Kommentare und ebenso fragwürdige, vermutlich vom Hersteller stammende 5-Sterne Bewertungen gibt.
Sollte es sich also nicht um einen besonders schweren Fall handeln, dann ist die Beugehaft nach meinem Empfinden überzogen. Egal, was die Paragraphen sagen.
Die Argumentation (redaktionelle Arbeit), geht wohl auf Juristendeutsch zurück. Ich würde es nicht so bezeichnen.
Ich wünsche dem Angeklagten viel Glück. Wir brauchen wirklich die Rechtssicherheit.
Aber George Orwell hat es ja schon vor Jahrzehnten erklärt:
"Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher".
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