GEZ-Gebühr Computer und Handys bleiben Rundfunkgeräte

Internetfähige Computer, Handys und Smartphones bleiben GEZ-pflichtig. Das Bundesverwaltungsgericht hält die Gebühr für rechtens und das Grundgesetz für nicht verletzt.

Selbst wenn man Computer und Mobiltelefone nicht zum Radioempfang nutzt, muss man für diese Geräte GEZ-Gebühren zahlen – vorausgesetzt, das Gerät ist internetfähig. Dies bestätigt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil.

Damit wiesen die Richter die Klage zweier Rechtsanwälte und eines Studenten ab, die gegen die Gebührenpflicht Einspruch eingelegt hatten. Sie waren der Meinung, dass sie ihre Computer nicht zum Rundfunkempfang nutzen würden und deshalb nicht bereit seien, GEZ-Gebühren zu bezahlen.

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Die obersten Verwaltungsrichter wollten dieser Argumentation allerdings nicht folgen. In ihrer Entscheidung heißt es , dass jeder internetfähige Computer ein Rundfunkempfangsgerät sei, unabhängig von der individuellen Nutzung. Die Richter verwiesen in ihrer Begründung auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag , der dies entsprechend vorsehe.

Wichtig sei demnach lediglich, "ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden". Der Vertrag interessiere sich nicht dafür, "ob der Inhaber tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen mit dem Rechner empfängt". Ebenso wenig sei es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden sei. Es genüge, "wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist".

Nach Meinung der Richter verletzt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag auch nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Sie gestehen zwar zu, dass herkömmliche Rundfunkgeräte und multifunktionale und internetfähige Computer gleich behandelt würden, obwohl sie technisch nicht gleich seien. Wichtig seien aber nicht diese technischen Unterschiede, sondern die Möglichkeit zum Empfang von Rundfunksendungen.

Leser-Kommentare
  1. rechtlich alles einwandfrei.

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    Recht entsteht nicht dadurch, dass Unrecht zu Recht erklärt wird. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag und die Wahrnehmung des Informationsauftrages durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind die reinste Katastrophe und es wird wirklich Zeit, dass man den Zustand endlich beseitigt.

    Die in meinen Augen sinnvollste Lösung wäre es, die öffentlich-rechtlichen Anstalten erheblich zu stutzen und _jeden_ Bürger, der potentiell das Angebot wahrnehmen kann, zu einer _geringfügigen_ Abgabe zu verpflichten.

    Das System wie es jetzt ist, ist unhaltbar und ich verstehe wirklich nicht, weswegen dagegen niemand rechtlich vorgeht. Der aktuelle Fall hat einfach einen völlig falschen Ansatz. Man müsste vielmehr die Rechtmäßigkeit des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in Frage stellen und dagegen klagen.

    Recht entsteht nicht dadurch, dass Unrecht zu Recht erklärt wird. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag und die Wahrnehmung des Informationsauftrages durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind die reinste Katastrophe und es wird wirklich Zeit, dass man den Zustand endlich beseitigt.

    Die in meinen Augen sinnvollste Lösung wäre es, die öffentlich-rechtlichen Anstalten erheblich zu stutzen und _jeden_ Bürger, der potentiell das Angebot wahrnehmen kann, zu einer _geringfügigen_ Abgabe zu verpflichten.

    Das System wie es jetzt ist, ist unhaltbar und ich verstehe wirklich nicht, weswegen dagegen niemand rechtlich vorgeht. Der aktuelle Fall hat einfach einen völlig falschen Ansatz. Man müsste vielmehr die Rechtmäßigkeit des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in Frage stellen und dagegen klagen.

  2. ich sollte als mann der noch keine kinder hat auch kindergeld beantragen den ich besitze schließlich auch ein gerät(penis & hoden) um eventuell kinder zu zeugen.....

    ich persönlich werde mich weiterhin weigern und nichts bezahlen!
    das mache ich seit über 10 jahren erfolgreich und das wird auch weiter gemacht.
    den ich schaue weder tv noch nutze ich irgendwelchen öffentlich rechtlichen gehirnmanipulatoren mist.

    für mich als freies individium ist das wieder ein beweiss das wir in einer diktatur leben und menschen als sklaven angesehen werden.

  3. ...kein "internetfähiges Handy". Lediglich einen PC habe ich (mit Internet) - trotzdem gibts von mir kein Geld!

    Warum auch?
    Sollen die "öffentlich rechtlichen" ihre blöden Seiten im Netz doch mit "Zugangskontrolle" anbieten!?

  4. Es zeugt vom nach wie vor geringen Verständnis der Juristen für neue Technologien, dass weiterhin auch Firmen-PCs als rundfunkempfangsfähige Geräte angesehen werden. Diese Geräte dienen der Arbeit, nicht der Unterhaltung. Und leider trifft es hier gerade Selbständige, die für den beruflich genutzten Computer nun noch einmal extra zahlen müssen - die heimische GEZ-Gebühr fürs Fernsehen reicht dafür nicht.

    Das hat hoffentlich ein Ende, wenn die neue Haushaltsabgabe kommt.

  5. als mir das Programm zu blöd wurde und ich die Kiste aus der Wohnung verbannte nutzte man noch Modems mit 2400 Bit/s. Ich vermisste in den folgenden Jahren nichts, freute mich jedoch über jeden Geschwindigkeitszuwachs bei den Netzwerken. Derzeit haben wir Zuhause 16Bit/s, zum fernsehen wird das nicht benutzt.

    Mir ist nicht klar, warum nun plötzlich jeder zum Rundfunkteilnehmer oder zumindest Beitragszahler werden soll? Schliesslich bekommt nur der die Morgenzeitung vor die Tür der das Abo auch zahlt. Und an meine Mails bei gmx komme ich auch nur nach Eingabe des richtigen Passwortes. Warum man statt dessen alle Bürger zu Zwangszahler macht ist mir schleierhaft!

  6. Keine GEZ Gebühren. Seit ich dank eines Auslandsaufenthaltes von denen weg bin, bleib ichs auch. Einen Fernseher/Radio habe ich nicht, aber iPhone und Macbook. Ich hab mit dem Computer noch nie eines der Angebote von denen wahr genommen (schließlich wird sich der Mist kaum von dem unterscheiden, was man im Fernsehen vorgesetzt bekommt). Und was es fürs iPhone gibt, ist ja wohl ein schlechter Witz. Dafür Gebühren zu verlangen ist einfach eine Frechheit. Die neue Abgabe pro Haushalt ist genau das Gleiche. Und wenn das nicht mehr reicht, was kommt dann? Höhere Gebühren? Eine Gebühr fürs Zeitung lesen, zusätzlich zu dem normalen Preis? Die müsste dann natürlich auch jeder zahlen. Schließlich kann man die ja überall kaufen.

    Ich nenn mich ab morgen Lufthersteller und schließe auch einen Staatsvertrag, dann dürfen alle Bürger 9,99 für Luft bezahlen, monatlich.

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