DatenjournalismusMit zivilen Drohnen den Himmel erobern

Der Himmel gehört allen, nicht nur dem Militär. Daher sollten sich auch Journalisten der Technik Drohne bemächtigen, finden Aktivisten und sammeln Infos aus der Luft.

Eine französische Drohne bei einer Katastrophenübung. Sie soll im Ernstfall Daten an einem havarierten Atomkraftwerk sammeln.

Eine französische Drohne bei einer Katastrophenübung. Sie soll im Ernstfall Daten an einem havarierten Atomkraftwerk sammeln.

Drohnen, fliegende Roboter, die aus der Luft stunden-, ja tagelang beobachten können, entwickeln sich zum Arbeitsgerät von Journalisten. So wird in den USA an einer Universität an einer JournoDrone gebastelt; an einer anderen Hochschule entsteht gar ein ganzes Labor für Drohnenjournalismus.

Die Entwicklung dieser unbemannten Fluggeräte folgt dabei einem klassischen Muster: Eine neue Technik wird für das Militär entwickelt, hier eben Drohnen. Im nächsten Schritt nutzen Polizeibehörden die Systeme. In Deutschland zum Beispiel geschieht das seit ungefähr fünf Jahren. Etwa beim Castortransport im Herbst 2010.

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Und schließlich, wenn die Produktionskosten soweit gesunken sind, dass viele sich die Technik leisten können und sich langsam massenhaft Menschen für das Produkt interessieren, erreicht es den zivilen Markt. Erst die Bastler, Hacker und Schrauber, danach auch alle anderen.

An diesem Punkt sind wir gerade. Drohnen sind zum Massenprodukt geworden. Was gleichzeitig bedeutet, dass sie nicht nur als Spielzeug entdeckt werden, sondern auch als sinnvolles Arbeitsgerät für diverse zivile Bereiche.

Das Interesse von Filmproduktionsfirmen beispielsweise liegt auf der Hand. Auch dass Ingenieur- und Architekturbüros Luftaufnahmen von Arealen und Gebäuden machen wollen, ist nachvollziehbar.

Wohin das Thema Drohnen sich aber wirklich entwickelt, wird deutlich, wenn man Videos aus den Laboren von Forschungseinrichtungen betrachtet. Dort fliegen kleine Quadrokopter in sich selbst organisierenden Schwärmen und dringen in Gebäude ein. Andere kartieren ihre Umgebung mit Hilfe einer fliegenden 3-D-Kamera, oder lassen von Drohnen sogar Gerüste zusammenbauen.

Die Kosten für Drohnen auf Spielzeugniveau liegen bei einigen hundert Euro. Systeme, die für ernsthaftere Zwecke eingesetzt werden können, etwa um eine gute Kamera zu tragen, sind derzeit ab 1.500 Euro zu haben.

Kein Wunder, dass sie damit auch für Journalisten interessant sind. Verlage nutzen ja auch Helikopter, um Bilder aus der Luft zu bekommen. In den USA sind Verkehrsberichte aus der Luft inzwischen ebenso Standard wie solche über Kriminalität und Berühmtheiten. Das führt, wie jede neue Technik, natürlich zu Konflikten.

Berühmt wurde beispielsweise der Fall Barbra Streisand. Sie wollte Bilder verbieten, die ihr Haus aus der Luft zeigten. Damit machte sie das Bild und die Website, auf der es stand, erst recht bekannt und sorgte ungewollt dafür, dass es noch viel stärker verbreitet wurde – weswegen diese Wirkung heute Streisand-Effekt heißt.

Leserkommentare
  1. Es hängt letztendlich von der Person ab, die vor dem Monitor sitzt und nicht von der Technik,ob es für nützliche oder gefährliche Dinge verwendet wird.

    Antwort auf "na klar"
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    Genau, und deswegen kann man ohne Bedenken an alle Bundesbürger Schnellfeuergewehre und Handgranaten verkaufen. Es hängt ja nur von der Person ab, die am Drücker sitzt, ob der nächste Amoklauf gelingt oder nicht.

    Da finde ich es doch ganz beruhigend, dass die Waffengesetze in D so relativ streng sind. Und solche Drohnen sind in meinen Augen letztlich auch Waffen, denn sie dienen nur zu einem Zweck, nämlich unerlaubt die Privatsphäre anderer Menschen zu verletzten.

    Und die Mehrzahl der Journalisten in D ist leider auch nur damit beschäftigt und keineswegs ständig im heldenhaften "Dienst der Öffentlichkeit" unterwegs, sondern höchstens im Dienst ihrer Verleger, um über solche Verletzungen von Privatsphären noch mehr Gewinne zu erschnüffeln. (Murdoch und sein Abhörskandal war wohl noch nicht Warnung genug).

    Deshalb bin ich dafür, dass es möglichst schnell unterbunden wird, solche Geräte bereits für schlappe 250 Eur kaufen zu können und das Journalisten sie ohne klare Regeln einsetzen dürfen. Die kleinen Geschwister der Drohnen, die Abhörwanzen und andere Horch- und Gucktechnik ist schließlich auch aus gutem Grund verboten.

    Und so werben die Hersteller solcher Privatdrohnen:
    "Die ... Drohne ist ein Hi-Tech-Artikel für die moderne Zielgruppe, die am Puls der Zeit lebt. ... erkunden Sie Ihre Umwelt, ohne selbst in Erscheinung zu treten!"

    Big anonymus ist watching you!

    Genau, und deswegen kann man ohne Bedenken an alle Bundesbürger Schnellfeuergewehre und Handgranaten verkaufen. Es hängt ja nur von der Person ab, die am Drücker sitzt, ob der nächste Amoklauf gelingt oder nicht.

    Da finde ich es doch ganz beruhigend, dass die Waffengesetze in D so relativ streng sind. Und solche Drohnen sind in meinen Augen letztlich auch Waffen, denn sie dienen nur zu einem Zweck, nämlich unerlaubt die Privatsphäre anderer Menschen zu verletzten.

    Und die Mehrzahl der Journalisten in D ist leider auch nur damit beschäftigt und keineswegs ständig im heldenhaften "Dienst der Öffentlichkeit" unterwegs, sondern höchstens im Dienst ihrer Verleger, um über solche Verletzungen von Privatsphären noch mehr Gewinne zu erschnüffeln. (Murdoch und sein Abhörskandal war wohl noch nicht Warnung genug).

    Deshalb bin ich dafür, dass es möglichst schnell unterbunden wird, solche Geräte bereits für schlappe 250 Eur kaufen zu können und das Journalisten sie ohne klare Regeln einsetzen dürfen. Die kleinen Geschwister der Drohnen, die Abhörwanzen und andere Horch- und Gucktechnik ist schließlich auch aus gutem Grund verboten.

    Und so werben die Hersteller solcher Privatdrohnen:
    "Die ... Drohne ist ein Hi-Tech-Artikel für die moderne Zielgruppe, die am Puls der Zeit lebt. ... erkunden Sie Ihre Umwelt, ohne selbst in Erscheinung zu treten!"

    Big anonymus ist watching you!

  2. Ich hab mir schon vor 3 Jahren so ein Ding zum Spaß zugelegt. Und kann euch alle beruhigen: Mit einer brauchbaren Kamera dran fliegt so ein Teil vielleicht 15 Minuten, dann muß es für mind. 45min an die Lade. Das ist bei den Multikoptern nicht anders als bei allen anderen ferngesteuerten Hubschraubern. Ihr werdet den Besitzer von dem Ding also problemlos finden, wenn er euch damit belästigt. Insofern muß ich immer über die Presse schmunzeln, wenn das dargestellt wird, als ob die Dinger bald überall autonom herumschwirren.

    Anders sieht es bei autonomen Flugzeugen aus, die können länger in der Luft bleiben. Dann aber systembedingt in größerer Höhe, irgendwelche GPS- Koordinaten abfliegend.
    Da ist es aber doch wesentlich realistischer, sich wegen Spionen zu sorgen, die übers Internet ins Heim eindringen, als zu glauben, daß bald fliegende Augen ums Haus kreisen.

  3. ..daß ferngesteuerte Fluggeräte unter 5 Kg mit Elektroantrieb ohnehin nur 1,5 Km außerhalb bewohnter Siedlungen betrieben werden dürfen. Personen dürfen nicht über- oder angeflogen werden. Das ist schon lange geltendes Recht, ansonsten fliegt man ohne Versicherungsschutz. Und das kann teuer werden, wenn das Fluggerät wegen einem Defekt oder einem leeren Akku auf Nachbars Haupt landet.
    Schwereres Gerät gehört auf den Modellflugplatz oder muß (militärische Drohnen) als normales Luftfahrzeug registriert geltende Luftraumbestimmungen bezüglich Mindestflughöhe etc. einhalten.

    Eine Leserempfehlung
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    An Ihren Ausführungen stimmt einiges nicht:

    > daß ferngesteuerte Fluggeräte unter 5 Kg mit
    > Elektroantrieb ohnehin nur 1,5 Km außerhalb bewohnter
    > Siedlungen betrieben werden dürfen.

    Falsch. Unter 5 Kg Flugmasse sind lediglich Fluggeräte mit Verbrennungsmotoren und Raketenantrieben in weniger als 1,5 km Entfernung zur nächsten Siedlung verboten. Für Elektroantrieb gibt es keinerlei Einschränkungen.

    Geregelt in §16(4) LuftVO.

    > Personen dürfen nicht über- oder angeflogen werden.

    Das ist so pauschal nirgends geregelt.

    > ansonsten fliegt man
    > ohne Versicherungsschutz.

    Sie fliegen immer ohne Versicherungsschutz, wenn Sie keine spezielle Flugmodell-Haftpflichtversicherung abschliessen oder einem Verein angehören, der seinen Mitgliedern diesen Schutz bietet. Private Haftpflichtversicherungen haben zwar manchmal auch Elektroflugmodelle mit im Vertrag, das gilt aber meistens nur für nicht versicherungspflichtige Modelle. Und die gibt es nicht mehr.

    Fazit:

    Die im Artikel angesprochenen Drohnen dürfen nach aktueller Rechtslage jederzeit in Wohngebieten fliegen, sofern sie weniger als 5Kg Flugmasse haben und mit Elektroantrieb unterwegs sind.

    Und das gehört nach meiner Meinung schleunigst geändert.

    An Ihren Ausführungen stimmt einiges nicht:

    > daß ferngesteuerte Fluggeräte unter 5 Kg mit
    > Elektroantrieb ohnehin nur 1,5 Km außerhalb bewohnter
    > Siedlungen betrieben werden dürfen.

    Falsch. Unter 5 Kg Flugmasse sind lediglich Fluggeräte mit Verbrennungsmotoren und Raketenantrieben in weniger als 1,5 km Entfernung zur nächsten Siedlung verboten. Für Elektroantrieb gibt es keinerlei Einschränkungen.

    Geregelt in §16(4) LuftVO.

    > Personen dürfen nicht über- oder angeflogen werden.

    Das ist so pauschal nirgends geregelt.

    > ansonsten fliegt man
    > ohne Versicherungsschutz.

    Sie fliegen immer ohne Versicherungsschutz, wenn Sie keine spezielle Flugmodell-Haftpflichtversicherung abschliessen oder einem Verein angehören, der seinen Mitgliedern diesen Schutz bietet. Private Haftpflichtversicherungen haben zwar manchmal auch Elektroflugmodelle mit im Vertrag, das gilt aber meistens nur für nicht versicherungspflichtige Modelle. Und die gibt es nicht mehr.

    Fazit:

    Die im Artikel angesprochenen Drohnen dürfen nach aktueller Rechtslage jederzeit in Wohngebieten fliegen, sofern sie weniger als 5Kg Flugmasse haben und mit Elektroantrieb unterwegs sind.

    Und das gehört nach meiner Meinung schleunigst geändert.

  4. An Ihren Ausführungen stimmt einiges nicht:

    > daß ferngesteuerte Fluggeräte unter 5 Kg mit
    > Elektroantrieb ohnehin nur 1,5 Km außerhalb bewohnter
    > Siedlungen betrieben werden dürfen.

    Falsch. Unter 5 Kg Flugmasse sind lediglich Fluggeräte mit Verbrennungsmotoren und Raketenantrieben in weniger als 1,5 km Entfernung zur nächsten Siedlung verboten. Für Elektroantrieb gibt es keinerlei Einschränkungen.

    Geregelt in §16(4) LuftVO.

    > Personen dürfen nicht über- oder angeflogen werden.

    Das ist so pauschal nirgends geregelt.

    > ansonsten fliegt man
    > ohne Versicherungsschutz.

    Sie fliegen immer ohne Versicherungsschutz, wenn Sie keine spezielle Flugmodell-Haftpflichtversicherung abschliessen oder einem Verein angehören, der seinen Mitgliedern diesen Schutz bietet. Private Haftpflichtversicherungen haben zwar manchmal auch Elektroflugmodelle mit im Vertrag, das gilt aber meistens nur für nicht versicherungspflichtige Modelle. Und die gibt es nicht mehr.

    Fazit:

    Die im Artikel angesprochenen Drohnen dürfen nach aktueller Rechtslage jederzeit in Wohngebieten fliegen, sofern sie weniger als 5Kg Flugmasse haben und mit Elektroantrieb unterwegs sind.

    Und das gehört nach meiner Meinung schleunigst geändert.

    2 Leserempfehlungen
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    für die fehlerhafte Info, ich hab das den Auflagen meiner Modellhaftpflicht entnommen.

    Klar, daß es wieder Leute gibt, die nach totalen Verboten schreien. Das würde dann auch jedes Kinderspielzeug mit 100g Abflugmasse aus dem Garten verbannen. Das kanns ja auch nicht sein.
    Eine Kamera kann ich am Kinderdrachen, am Luftballon, an einem meterlangen Stock befestigen, um über Zäune zu filmen. Mit meinen Mitmenschen kann ich mich also auf 1000 verschiedene Arten anlegen. Live an let live.

    für die fehlerhafte Info, ich hab das den Auflagen meiner Modellhaftpflicht entnommen.

    Klar, daß es wieder Leute gibt, die nach totalen Verboten schreien. Das würde dann auch jedes Kinderspielzeug mit 100g Abflugmasse aus dem Garten verbannen. Das kanns ja auch nicht sein.
    Eine Kamera kann ich am Kinderdrachen, am Luftballon, an einem meterlangen Stock befestigen, um über Zäune zu filmen. Mit meinen Mitmenschen kann ich mich also auf 1000 verschiedene Arten anlegen. Live an let live.

  5. Ich kenne einige Leute die vereinstechnisch in der Modellbauszene unterwegs sind. Leute, die Raketen bauen. Oder solche halbautonomen Drohnen. Das sind alles Leute, die ihr "Spielzeug" als Hobby ansehen und nicht als Spannwerkzeug.

    Mich als Informatiker reizt es natürlich so einen Quadcopter autonom zu machen, aber da geht es mir auch mehr um den Reiz und die Freude bei Erfolg und weniger um die nackten Brüste der Nachbarin auf der Dachterrasse.

    Letzteres ist ja auch gesetzlich jetzt schon geregelt. Also so what? Wenn wir also jetzt anfangen uns Sorgen um Rotordrohnenvereine oder in der Szene ansässige Einzelpersonen zu machen, sollten wir dann nicht ein oder zwei Gedanken an die Schützenvereine verschwenden? Oder mal über den Rennsport nachdenken? Oder vielleicht... Gott, die Liste ist echt lang.

    Ja, ich kann die Bedenken verstehen, aber ich glaube wir sind da heute schon gut aufgestellt und haben eigentlich wirklich wichtigere Probleme.

  6. Die ZEIT sollte sich ein Beispiel am Focus nehmen. Eigentlich halte ich nicht viel vom Focus-Magazin, aber zum Thema Überwachung hat Focus einen ausführlichen Beitrag verfasst und Drohnen sind nicht nur ein Hobby für Technik-Freaks, sondern vor allem Instrumente der Militärtechnik und staatlicher Überwachung.

    Was den Einsatz von Drohnen im Journalismus betrifft, was soll das bringen? Journalisten machen doch schon heute von den Möglichkeiten zu investigativem Journalismus nur in den seltensten Fällen Gebrauch. Da würden Drohnen auch nichts ändern.
    http://www.focus.de/wisse...

  7. "sind Sie Sicher so ein Objekt in 300m noch erkennen, von treffen nicht zu reden, könnnen?"

    Als ausgebildeter LRB (Luftraumbeobachter) ist das kein Problem. Nicht mit LRS (Luftraumspäher) zu verwechseln.

    Eine Verdeutlichung: Man zeichnet einen etwa 1-2mm großen Punkt an die Wand und stellt sich in etwa 2-3m Entfernung hin. Als LRB (mit 130% Sehfähigkeit) idendifiziert man diesen Punkt unterhalb einer Sekunde eindeutig nach Zugehörigkeit und Typ des Fluggeräts (aus grob 80 Typen).

    Diese Ausbildung ist nichts besonderes. Mit mir wurden dutzende weitere LRB nur in meiner Kaserne ausgebildet. Es dürfte also einige tausend LRB in der Bevölkerung existieren.

  8. Super. Würde mir gern mal damit die Villa (mit Aussenpool ?) vom Joseph Martin F. in Berlin ansehen.

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