Prozess in der Türkei Bewährungsstrafe für Marco

Wegen sexuellen Missbrauchs hat ein Gericht in Antalya den 19-Jährigen aus Uelzen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er will das Urteil nicht akzeptieren.

Das Gericht befand Marco für schuldig, im Osterurlaub 2007 die damals 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Der Berufsschüler hatte dies stets bestritten. Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gefordert, ohne ein konkretes Strafmaß zu formulieren, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Charlottes Anwalt Ömer Aycan, der zehn Jahre Haft verlangt hatte, zeigte sich unzufrieden mit dem Urteil. "Ich werde meinem Klienten ein Revisionsverfahren vorschlagen", sagte er im Gericht in Antalya. Dort kündigte Marcos Verteidiger Mehmet Iplicioglu ebenfalls Berufung gegen das Urteil an. In seinem Plädoyer hatte er die Beweisführung als "nicht wissenschaftlich und professionell genug" gerügt. "Die Beweise sind nicht ausreichend, um Marco zu bestrafen."

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Wie von Marcos Verteidigung für den Fall eines Schuldspruchs gefordert, gaben die türkischen Richter dem Schüler einen Strafnachlass wegen guter Führung und seinem jugendlichen Alter zum Zeitpunkt des Vorfalls. Die grundsätzlich veranschlagte Strafe von vier Jahren wurde von dem Gericht auf gut zwei Jahre verringert. Die Forderungen nach einer harten Strafe in der Türkei standen im Gegensatz zu einer Entscheidung der deutschen Justiz, die ein Ermittlungsverfahren gegen Marco eingestellt hatte. Der Verdacht des sexuellen Missbrauchs habe sich nicht bestätigt, hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Lüneburg erklärt.

marco weiss uelzen türkei
Marco Weiss, aufgenommen von seinem Bruder Sascha, wartete beinahe zwei Jahre auf das Urteil

Marco Weiss, aufgenommen von seinem Bruder Sascha, wartete beinahe zwei Jahre auf das Urteil

Marco war für den Urteilsspruch nicht in die Türkei gereist, sondern erfuhr in seiner niedersächsischen Heimat von der Entscheidung der Richter. Er hatte stets ausgesagt, dass es mit Charlotte nach einem Discobesuch zu einvernehmlichen Zärtlichkeiten gekommen sei. Das Mädchen habe ihm gesagt, es sei 15 Jahre alt.

Marco war am 12. April 2007 in einem Urlaubshotel an der türkischen Riviera festgenommen worden. Nach 247 Tage in türkischer Untersuchungshaft konnte er dann nach Deutschland ausreisen. Inzwischen setzt er in seiner Heimat eine Ausbildung fort und musste zu den Prozessterminen nicht mehr in die Türkei reisen.

 
Leser-Kommentare
  1. ist es einfach nur, dass Marco 247 Tage im Gefängnis sitzten musste vorallem auch noch in Gemeinschaftszellen.
    Und so ein Land will in die EU? Wieder einmal ein weiteres Gegenargument...

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    SIe sind kein Richter und sie waren nicht im Zimmer, als die Beiden aneinander zugange waren - was hat das mit dem EU-Beitritt zu tun? Immerhin hat die Türkei die Todesstrafe abgesetzt im Gegensatz zur EU.

    SIe sind kein Richter und sie waren nicht im Zimmer, als die Beiden aneinander zugange waren - was hat das mit dem EU-Beitritt zu tun? Immerhin hat die Türkei die Todesstrafe abgesetzt im Gegensatz zur EU.

  2. In Deutschland darf Untersuchungshaft bis zu 6 Monaten andauern - so groß ist der Unterschied zu 247 Tagen nicht. Übrigens wurde die Untersuchungshaft gegen Marco W. wegen Fluchtgefahr verhängt - naheliegend, wenn es sich um einen Ausländer handelt, der jederzeit ausreisen kann. In Deutschland wird da ebenso verfahren.

    Und in einer Gemeinschaftszelle ist Marco W. nicht etwa gelandet, weil die türkische Justiz einem Deutschen eins auswischen wollte - sondern weil Gemeinschaftszellen in der Türkei schlicht üblich sind.

    Übrigens, da "so ein Land" in die EU will, hat es vor kurzem das Strafrecht an europäisches Recht angepasst - und sich insbesondere bei dem Paragraphen, nach dem Marco W. nun verurteilt wurde, an der deutschen Gesetzgebung orientiert.

    Im Klartext: Nach deutschem Recht ist es unter Umständen bereits strafbar, wenn ein 17-jähriger eine 13-jährige intensiv küsst. Und falls die Eltern dann Anzeige erstatten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der 17-jährige angeklagt wird.

    • Nimzo
    • 16.09.2009 um 21:40 Uhr
    3.

    Jo. Es ist schon eine Frechheit, dass die Türkei eine Person acht Monate ins Gefängnis steckt, weil er mit einer 13 jährigen verkehrt hatte. Und dann auch noch in Gemeinschaftszellen (obwohl ich als Kassenpatient nie ein Einzelzimmer im Krankenhaus bekam. Aber das ist eine andere Geschichte...)!

    Solange die Türkei deutsche Straftäter ins Gefängnis steckt, wird es wohl nichts mit einem EU-Beitritt. Nächstes mal sollte die Türkei mehr Rechtsstaatlichkeit beweisen, indem Sie auch auf die Empfehlungen von süddeutschen Politgrößen hört!

  3. Warten wir doch einfach mal ab, wie das Urteil in der nächsten Instanz lautet. Ich tippe darauf, daß es im Revisionsverfahren kassiert wird; für eine andere Entscheidung fehlt - zumindest nach dem, was ich in den Medien gelesen habe - die Grundlage. Daß ein Urteil erst eineinhalb Jahre nach der Freilassung von Marco Weiss verkündet wird, ist übrigens merkwürdig, da sich meines Wissens in der Zwischenzeit keine neuen Sachverhalte ergeben haben, die zu würdigen gewesen wären. Warum also diese Verzögerung?

  4. Es ist eine Frechheit wie unwissend die Kommentare Nimzo und Kraftsoff sind.

    Zum einen kann im tükischen Strafgesetzbuch eindeutig den deutschen Einfluss des deutschen Strafgesetzbuches erkennen und ist bewiesen. Siehe Link: http://www.verlagdrkovac....

    Und zum anderen ist das schweizerische Zivilrecht weitgehend von Atatürk ins türkische Zivilrecht übernommen worden.
    Siehe Link: http://de.wikipedia.org/w...

    Und türkische Richter sind in der Regel im auslegen der Strafen weitaus strikter als so manch ein deutscher Richter von dem man es sich auch wünschen würde.

    Ich vermute mal dass einige britische Bürger sich zufrieden geben mit diesem Urteil oder gar eine härtere Strafe fordern (wie Charlottes Familie), welche im übrigen auch EU Bürger sind.

    Also bevor man hier solche Kommentare von sich gibt, informiert euch doch besser, wir sind im Internetzeitalter. Unwissenheit ist nunmal ein guter Nährboden für Vorurteile und Überheblichkeit der eigenen Zivilisation gegenüber anderen.

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    • Nimzo
    • 16.09.2009 um 23:48 Uhr

    Sie haben die Ironie in meinem Beitrag nicht erkannt. Hätte wohl etwas deutlicher werden sollen. Tatsächlich ist der Beitrag und die Demokratieauffassung von [Kraftstoff] hanebüchend.

    • Nimzo
    • 16.09.2009 um 23:48 Uhr

    Sie haben die Ironie in meinem Beitrag nicht erkannt. Hätte wohl etwas deutlicher werden sollen. Tatsächlich ist der Beitrag und die Demokratieauffassung von [Kraftstoff] hanebüchend.

    • Nimzo
    • 16.09.2009 um 23:48 Uhr

    Sie haben die Ironie in meinem Beitrag nicht erkannt. Hätte wohl etwas deutlicher werden sollen. Tatsächlich ist der Beitrag und die Demokratieauffassung von [Kraftstoff] hanebüchend.

    Antwort auf "Frechheit?"
  5. SIe sind kein Richter und sie waren nicht im Zimmer, als die Beiden aneinander zugange waren - was hat das mit dem EU-Beitritt zu tun? Immerhin hat die Türkei die Todesstrafe abgesetzt im Gegensatz zur EU.

    Antwort auf "Eine Frechheit"
  6. Ich finde die öffentlichen, deutschen Reaktionen zunehmend lustig. Mit Empörung nimmt die deutsche Öffentlichkeit den Richterspruch auf. Viel zu hart. Er sei unschuldig. Und so weiter.

    Wie wäre es denn andersrum?
    Ein Türke (17) macht so etwas (was genau, ist ja nicht einmal ganz klar) mit einem jungen Mädchen (13) bei seinem Urlaub in Deutschland. Der Türke gehört abgeschoben, schärfere Strafen für solche Kinderschänder. Das würde die deutsche Öffentlichkeit fordern. Ähnlich dem Tot des Helfers in München.

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