Festnahme in Zürich Roman Polanski droht Auslieferung an die USA

Der Regisseur und Oscar-Preisträger Polanski wurde bei seiner Einreise in die Schweiz festgenommen. Grund ist ein US-Haftbefehl wegen Vergewaltigung aus dem Jahr 1978.

Der 76-jährige Filmregisseur war auf dem Weg zum Filmfestival Zürich, als er verhaftet wurde. Das bestätigten am Sonntag die Polizei und eine Vertreterin des Filmfestivals in Zürich. Grund für die Festnahme sei der seit 1978 bestehende Haftbefehl der US-Behörden gegen Polanski, der vor mehr als drei Jahrzehnten in Kalifornien eine 13-Jährige vergewaltigt haben soll.

Die Verhaftung war schon längere Zeit von der US-Justiz vorbereitet worden, wie die "Los Angeles Times" berichtet. Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass Polanski in einem Land festgenommen werden sollte, das ein Auslieferungsabkommen mit den USA abgeschlossen hat, zitiert die Zeitung die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Sandi Gibbons. Wenigstens zweimal schon seien alle erforderlichen Papiere in Los Angeles vorbereitet worden. "Aber offensichtlich bekam er Wind davon und änderte seine Reisepläne", sagte Gibbons.

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Der in Polen geborene Filmemacher hatte sich damals schuldig bekannt, im Jahr 1977 in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson die 13-Jährige mit Champagner und Drogen gefügig gemacht und verführt zu haben. Sex mit einer Minderjährigen gilt in Kalifornien automatisch als Vergewaltigung.

Polanski verbrachte 42 Tage unter psychiatrischer Beobachtung. Er floh aus Angst vor einer längeren Gefängnisstrafe dann aber unmittelbar vor der Urteilsverkündung nach Frankreich. Seitdem hat er die USA nie wieder betreten. Auch zur Oscar-Verleihung im Jahr 2003, auf der er für den Film Der Pianist als bester Regisseur ausgezeichnet wurde, kam er nicht.

Der Filmemacher sei in "provisorische Auslieferungshaft" genommen worden, erklärte Ministeriumssprecher Balmer. Auf die Frage, warum er, der in den vergangenen Jahren mehrfach vollkommen unbehelligt in der Schweiz zu Gast war, gerade jetzt festgenommen wurde, antwortete der Sprecher: "Wir wussten diesmal genau, wann er einreist." Der "Los Angeles Times" sagte er, Polanski könne schon "in wenigen Tagen" dem Gericht in Kalifornien überstellt werden, wenn er seiner Auslieferung zustimme. Umgekehrt könnte sich das Verfahren in der Schweiz "Monate, wenn nicht sogar länger" hinziehen, sagte Guido Ballmer der Zeitung. US-Rechtsexperten zufolge könnte ihm eine Haftstrafe bis zu vier Jahren drohen.

Leser-Kommentare
  1. Egal, wer wen "verführt" hat, es gibt keine Entschuldigung für solches Handeln: Sex mit einer Minderjährigen, dazu noch Verabreichen von Drogen und Alkohol an selbige... Da spielt es für mich in keinster Weise eine Rolle, ob das "Opfer" ihm inzwischen verziehen hat (oder ob für dieses Verzeihen Geld eine Rolle gespielt hatte).

    Mich überrascht es allerdings, dass dieser Herr 32 Jahre lang unangetastet in Europa überall ungehindert ein- und ausging. Wäre das einem "normalen" Bürger auch so geschehen, oder wäre diesem schnell der kurze Prozess gemacht worden?

    Es bestätigt mal wieder, dass wir in einer Zweiklassengesellschaft leben: Alle Tiere sind gleich, nur einige sind gleicher!

    j

    • WIHE
    • 27.09.2009 um 15:55 Uhr

    ob sie dem Polanski verzeiht.
    Wenn ja, dann sollte der Staat sich da nach 30 Jahren heraushalten.
    Wenn sie schwerwiegende Folgen davon getragen hat und nicht verzeihen kann, dann sollte der Prozess stattfinden.

  2. Pädophilie ist zu Recht strafbar! Ich hoffe (wahrscheinlich vergeblich), dass er einsitzen wird.

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    Pädophilie als solche - d.h. sexuelles Interesse an Kindern vor der Pubertät - ist (zu Recht) keinesfalls strafbar, da sie schlichtweg noch keine Strafhandlung einschließt.
    Verführung/Vergewaltigung Minderjähriger ist wie jede andere Form sexueller Zwangshandlungen jedoch zu Recht strafbar und Polanskis Schuld steht ausser Zweifel. Wobei wiederum bemerkt werden muss, dass Geschlechtsverkehr mit einer 13-Jährigen tendenziell eher nicht pädosexuell motiviert ist - hier liegt (allerhöchstens) Parthenophilie vor. Es ist demnach wahrscheinlich falsch im Falle Polanskis von Pädophilie zu sprechen.

    Pädophilie als solche - d.h. sexuelles Interesse an Kindern vor der Pubertät - ist (zu Recht) keinesfalls strafbar, da sie schlichtweg noch keine Strafhandlung einschließt.
    Verführung/Vergewaltigung Minderjähriger ist wie jede andere Form sexueller Zwangshandlungen jedoch zu Recht strafbar und Polanskis Schuld steht ausser Zweifel. Wobei wiederum bemerkt werden muss, dass Geschlechtsverkehr mit einer 13-Jährigen tendenziell eher nicht pädosexuell motiviert ist - hier liegt (allerhöchstens) Parthenophilie vor. Es ist demnach wahrscheinlich falsch im Falle Polanskis von Pädophilie zu sprechen.

  3. Pädophilie als solche - d.h. sexuelles Interesse an Kindern vor der Pubertät - ist (zu Recht) keinesfalls strafbar, da sie schlichtweg noch keine Strafhandlung einschließt.
    Verführung/Vergewaltigung Minderjähriger ist wie jede andere Form sexueller Zwangshandlungen jedoch zu Recht strafbar und Polanskis Schuld steht ausser Zweifel. Wobei wiederum bemerkt werden muss, dass Geschlechtsverkehr mit einer 13-Jährigen tendenziell eher nicht pädosexuell motiviert ist - hier liegt (allerhöchstens) Parthenophilie vor. Es ist demnach wahrscheinlich falsch im Falle Polanskis von Pädophilie zu sprechen.

    Antwort auf "Verführung"
  4. 5. ach ja

    das Lolita Phänomen und die verlogene Moral Amerikas

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    ...und natürlich die verlogene deutsche Moral, die sich stets über die als verlogen bezeichnete Moral Amerikas erhebt.

    ...und natürlich die verlogene deutsche Moral, die sich stets über die als verlogen bezeichnete Moral Amerikas erhebt.

  5. ...und natürlich die verlogene deutsche Moral, die sich stets über die als verlogen bezeichnete Moral Amerikas erhebt.

    Antwort auf "ach ja"
  6. Es kommt uns heute, da wir im Themenfeld Jugend und Sex ähnlich hysterisiert sind wie die USA, fremd vor, aber 1978 herrschte in Europa noch ein freiheitlicherer Geist. Nur so ist es zu erklären, daß Polanski unbehelligt geblieben ist. Wäre der Vorfall dieses Jahr passiert, würde Polanski auch bei uns gesteinigt werden, und die Boulevardpresse würde jubeln. Außer natürlich, das ganze hätte sich in der Türkei zugetragen.

    Im Ernst: Ich hoffe, daß man von symbolischen Gesetzen, die vor allem der Bequemlichkeit bei der Beweisführung geschuldet sind ("Sex mit Minderjährigen? Kann nur Vergewaltigung sein: Fall erledigt"), endlich wieder zu einer sachlichen Prüfung des konkreten Vorfalls übergeht, um GERECHTE Urteile zu ermöglichen.
    Von "God's own country" wird man das allerdings nie erwarten können.

  7. Wurde nicht vor Kurzem erst die enttabuisierte Gesellschaft verkündet?

    Udo Jürgens sang als über 30-Jähriger von "siebzehn Jahr, blondes Haar", was heute ein handfester Skandal wäre.
    Auch sieht man im Schwimmbad allenfalls die über Fünfzigjährigen mal "oben ohne", was angeblich früher auch mal anders war.

    Kurz: wir werden bald so prüde und verklemmt sein wie die Amis.

    PS: Wobei ich Polanskis Tat nicht verharmlosen möchte, aber die allgemeine Hysterie nervt(siehe Kinderpornos-Netzt-Zensur).

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