Misshandlung bei der Bundeswehr Bundesgerichtshof kippt Freisprüche für Coesfeld-Ausbilder

Stockschläge, Elektroschocks und Schein-Erschießungen mussten Rekruten der Bundeswehr in Coesfeld erdulden. Drei Unteroffiziere müssen nun erneut vor Gericht.

Manche Übungen im Wehrdienst bringen junge Soldaten an die Grenzen. Doch was Rekruten in Coesfeld durch ihre Ausbilder erdulden mussten, verstieß gegen die Vorschriften

Manche Übungen im Wehrdienst bringen junge Soldaten an die Grenzen. Doch was Rekruten in Coesfeld durch ihre Ausbilder erdulden mussten, verstieß gegen die Vorschriften

Drei frühere Bundeswehrausbilder müssen sich wegen Misshandlung von Rekruten in einer Kaserne in Coesfeld erneut vor dem Landgericht Münster verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Freisprüche der Unteroffiziere auf und ordnete eine teilweise Neuauflage des Prozesses an.

Die Urteile gegen mehrere Hauptverantwortliche der umstrittenen Übungen, die Revision eingelegt hatten, sind hingegen rechtskräftig. Das Landgericht hatte Bewährungsstrafen gegen zwei Zugführer sowie eine Geldstrafe gegen den Kompaniechef verhängt.

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Bei den Übungen im Sommer 2004 waren die, nicht in die Aktion eingeweihten, Rekruten Misshandlungen und Demütigungen ausgesetzt. Einigen der mit Kabelbindern gefesselten Soldaten wurde Wasser in den Mund oder in die Hose gepumpt. Andere wurden mit Schlägen oder Stromstößen traktiert oder mit Scheinerschießungen in Panik versetzt. "Diese Misshandlungen sind durch das Wesen des militärischen Dienstes nicht gedeckt, im Gegenteil, sie widersprechen dem Wesen des militärischen Dienstes", sagte Richter Armin Nack bei der Urteilsverkündung.

Die Angeklagten – Unteroffiziere mit teilweise großer Erfahrung – hätten sich nicht blind auf die Genehmigung der Aktion durch den Kompaniechef verlassen dürfen. Derartige Übungen seien in den geltenden Anweisungen für die Truppenausbildung nicht vorgesehen gewesen und dürften ausschließlich mit speziell geschulten Ausbildern an drei Bundeswehrstandorten ausgeführt werden – wozu Coesfeld nicht gehöre.

Kritik übte Nack am milden Urteil gegen den Kompanie-Chef, der mit 7500 Euro Geldstrafe "recht gut weggekommen ist" – obwohl doch eigentlich der Vorgesetzte den Kopf hinhalten müsse. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft dagegen keine Revision eingelegt, womit dem BGH die Hände gebunden waren.

Die Richter in Karlsruhe monierten mehrere juristische Fehler im Urteil ihrer Kollegen in Münster. Zum einen seien die Überfallaktionen als "einheitliches Geschehen" einzustufen, so dass jeder Beteiligte als Mittäter für die gesamte Aktion verantwortlich sei. Außerdem hätten die Unteroffizieren nicht, wie das Landgericht urteilte, davon ausgehen können, dass die Übungen rechtmäßig seien. Rekruten hätten dieselben staatsbürgerlichen Rechte wie andere Bürger auch, sagte Nack: "Wehrpflichtige geben ihre Grundrechte nicht am Kasernentor ab." 

Anfang des Jahres hatte der BGH bereits Freisprüche gegen frühere Coesfelder Ausbilder aufgehoben und lässt nun prüfen, ob die Soldaten die Befehle zur Ausführung der rechtswidrigen Aktion hätten verweigern müssen. Nach Auskunft eines Sprechers des Landgerichts ist noch offen, wann die Prozesse terminiert werden.

 
Leser-Kommentare
    • joG
    • 28.10.2009 um 17:39 Uhr

    "Die Angeklagten – Unteroffiziere mit teilweise großer Erfahrung – hätten sich nicht blind auf die Genehmigung der Aktion durch den Kompaniechef verlassen dürfen."

    Ein Soldat, der sich nicht sicher sein kann, ob er nachher vor Gericht gestellt wird, wird sich auch im Feld überlegen müssen, ob er gehorchen darf. Etliche dürften dann "Nein" sagen. Dadurch wird der Einsatz in manchen Kampfsituationen weitaus gefährlicher.

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    Sind wir wirklich schon so weit gesunken, daß man "sich nicht sicher sein kann", ob ein Befehl zu foltern unrechtmäßig ist?

    Wundern würde es mich nicht, nach dem sogar Kriegsminister Jung sich offen dazu bekannt hat, ein die Menschenwürde betreffendes Verfassungsgerichtsurteil zu ignorieren -- und dennoch weiterhin als ministrabel gilt.

    Sie hätten wohl gerne, "der Soldat" kann anschließend wieder sagen, er habe ja nur seine Pflicht getan oder einem Befehl gehorcht.

    Keine Ahnung, ob Sie jemals bei der Bundeswehr waren. Ich war es, 6 Jahre, und ich habe schon 1965 gelernt, daß man Befehle, die gegen ein in D. geltendes Gesetz verstoßen, nicht befolgen darf.

    Man nennt dies "Bürger in Uniform".

    Sind wir wirklich schon so weit gesunken, daß man "sich nicht sicher sein kann", ob ein Befehl zu foltern unrechtmäßig ist?

    Wundern würde es mich nicht, nach dem sogar Kriegsminister Jung sich offen dazu bekannt hat, ein die Menschenwürde betreffendes Verfassungsgerichtsurteil zu ignorieren -- und dennoch weiterhin als ministrabel gilt.

    Sie hätten wohl gerne, "der Soldat" kann anschließend wieder sagen, er habe ja nur seine Pflicht getan oder einem Befehl gehorcht.

    Keine Ahnung, ob Sie jemals bei der Bundeswehr waren. Ich war es, 6 Jahre, und ich habe schon 1965 gelernt, daß man Befehle, die gegen ein in D. geltendes Gesetz verstoßen, nicht befolgen darf.

    Man nennt dies "Bürger in Uniform".

  1. Ohne Frage wurde bei dieser Übung Unsinn gemacht und zahlreiche Personen haben sich ungeschickt bzw. ihre Kompetenz überschreitend verhalten.

    Zudem ist in der Tat die Frage zu stellen, ob die Übung von Gefangennahme und möglicher Foltersimulation mit Wehrpflichtigen, die nicht in den Auslandseinsatz gehen, nicht übertrieben ist.
    Für Soldaten im Auslandseinsatz sollte sie jedoch zwingend sein, dann aber professionell durchgeführt.

    Trotzdem bin ich hier der Meinung, dass aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird. Der ganze Vorgang wäre ein Fall für den Disziplinarvorgesetzten und ein Fall für die innere Führung.

    Es ist niemanden ernsthaft etwas passiert, die meisten Wehrpflichtigen fanden die Übung nach Medienberichten sogar gut. Erst Erzählungen gegenüber Dritten (nicht Soldaten) haben diese Ermittlungstätigkeit meines Wissens nicht gedienter Staatsanwälte losgetreten.

    Ich will damit in keiner Weise Korpsgeist das Wort reden. Aber die Bundeswehr ist in der Tat etwas anderes, als ein Mädchenpensionat. Es macht einen Unterschied, ob derartige Vorkommnisse wie in Coesfeld im Rahmen einer militärischen Übung stattfinden oder auf einem Betriebsausflug.

    Auch aus diesem Grund sollte man mal wieder überlegen, ob nicht eine speziell geschulte Form der Sondergerichtsbarkeit für die Bundeswehr sinnvoll wäre, die unerwünschte Verhaltensweisen wie hier angemessen handhabt.

    Mir drängt sich der Verdacht auf, dass in diesem Verfahren viele Sachbehandlungen unsinnig sind.

  2. Sind wir wirklich schon so weit gesunken, daß man "sich nicht sicher sein kann", ob ein Befehl zu foltern unrechtmäßig ist?

    Wundern würde es mich nicht, nach dem sogar Kriegsminister Jung sich offen dazu bekannt hat, ein die Menschenwürde betreffendes Verfassungsgerichtsurteil zu ignorieren -- und dennoch weiterhin als ministrabel gilt.

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    Es geht bei konkreter Übung nicht darum, sadistisch zu foltern, sondern Soldaten auf die Situation vorzubereiten, dass sie gefangen genommen werden könnten und dann gefoltert werden.

    Die Erfahrung lehrt, dass Soldaten, die gelernt haben, mit dieser Situation umzugehen, wesentlich häufiger die Gefangenschaft geringer verletzt überleben als unvorbereitete Soldaten.

    Und solange man dem Feind nicht vorschreiben kann, Folter zu unterlassen, ist es wichtig, eigene Soldaten darauf vorzubereiten.

    Es ging hier also nicht darum zu foltern, sondern um Ausbildung, die nun mal manchmal bei der Bundeswehr etwas härter ist. Das eine derartige Ausbildung im konkreten Fall nicht notwendig war und unprofessionell übers Ziel hinaus schoss, ist ein anderes Thema.

    Unabhängig davon lernt jeder Soldat, dass bestimmte Befehle durchaus verweigert werden können und müssen, was jeden einzelnen Soldaten in die Verantwortung nimmt. Das unterscheidet das Konzept der inneren Führung der Bundeswehr wesentlich von auf irgendeinen Führer bedingungslos eingeschworenen Banden.

    • joG
    • 28.10.2009 um 18:29 Uhr

    ...was erlaubt ist (zB die Anforderung eines Flugzeugeinsatzes, das schießen, wenn unklar ist, welche gleichermaßen bekleidete Personen das MG führt) oder was in diesem Fall Folter wirklich ist. Ich vermute, dass die Meisten zögern würden zu foltern. Nur ist die Grenze verschwommen. Wer die oben genannten Dinge nämlich als Folter bezeichnet, verwässert den Begriff. Nimmt dessen Verständnis die Sicherheit.
    Er liefert auch echten Folterern die Rechtfertigung tatsächlich zu Foltern. Sagt der Hiesige nämlich Unannehmlichkeiten seien Folter, so ist es nicht schlimmer als das was wir tun, wenn er Finger oder Augen mit schmutzigem Werkzeug entfernt und Lebende seziert. Er macht nur das Gleiche.
    Eine andere Frage wäre, ob man die o.gen. Dinge erlauben will. Das ist aber eine andere Frage.
    Man könnte auch in diesem Zusammenhang richtiger fragen, ob es nicht schlimmer ist, wenn die Bundesregierung 6 Piraten einem siechenden Tod in einem kenynischen Gefängnis mangels Beweise zur Verurteilung in Bremen überstellt. Und tut die Regierung das, kann man da Soldaten für die genannten Handlungen wirklich der "Folter" bezichtigen.

    Wie Guttenberg schon sagte: Man muss Verständnis dafür aufbringen, dass Soldaten für juristische Feinheiten (hier eben das absolute Folterverbot) keinen Sinn haben. Hauptsache, sie tun, was man von ihnen verlangt. *kotz*

    Es geht bei konkreter Übung nicht darum, sadistisch zu foltern, sondern Soldaten auf die Situation vorzubereiten, dass sie gefangen genommen werden könnten und dann gefoltert werden.

    Die Erfahrung lehrt, dass Soldaten, die gelernt haben, mit dieser Situation umzugehen, wesentlich häufiger die Gefangenschaft geringer verletzt überleben als unvorbereitete Soldaten.

    Und solange man dem Feind nicht vorschreiben kann, Folter zu unterlassen, ist es wichtig, eigene Soldaten darauf vorzubereiten.

    Es ging hier also nicht darum zu foltern, sondern um Ausbildung, die nun mal manchmal bei der Bundeswehr etwas härter ist. Das eine derartige Ausbildung im konkreten Fall nicht notwendig war und unprofessionell übers Ziel hinaus schoss, ist ein anderes Thema.

    Unabhängig davon lernt jeder Soldat, dass bestimmte Befehle durchaus verweigert werden können und müssen, was jeden einzelnen Soldaten in die Verantwortung nimmt. Das unterscheidet das Konzept der inneren Führung der Bundeswehr wesentlich von auf irgendeinen Führer bedingungslos eingeschworenen Banden.

    • joG
    • 28.10.2009 um 18:29 Uhr

    ...was erlaubt ist (zB die Anforderung eines Flugzeugeinsatzes, das schießen, wenn unklar ist, welche gleichermaßen bekleidete Personen das MG führt) oder was in diesem Fall Folter wirklich ist. Ich vermute, dass die Meisten zögern würden zu foltern. Nur ist die Grenze verschwommen. Wer die oben genannten Dinge nämlich als Folter bezeichnet, verwässert den Begriff. Nimmt dessen Verständnis die Sicherheit.
    Er liefert auch echten Folterern die Rechtfertigung tatsächlich zu Foltern. Sagt der Hiesige nämlich Unannehmlichkeiten seien Folter, so ist es nicht schlimmer als das was wir tun, wenn er Finger oder Augen mit schmutzigem Werkzeug entfernt und Lebende seziert. Er macht nur das Gleiche.
    Eine andere Frage wäre, ob man die o.gen. Dinge erlauben will. Das ist aber eine andere Frage.
    Man könnte auch in diesem Zusammenhang richtiger fragen, ob es nicht schlimmer ist, wenn die Bundesregierung 6 Piraten einem siechenden Tod in einem kenynischen Gefängnis mangels Beweise zur Verurteilung in Bremen überstellt. Und tut die Regierung das, kann man da Soldaten für die genannten Handlungen wirklich der "Folter" bezichtigen.

    Wie Guttenberg schon sagte: Man muss Verständnis dafür aufbringen, dass Soldaten für juristische Feinheiten (hier eben das absolute Folterverbot) keinen Sinn haben. Hauptsache, sie tun, was man von ihnen verlangt. *kotz*

  3. Es geht bei konkreter Übung nicht darum, sadistisch zu foltern, sondern Soldaten auf die Situation vorzubereiten, dass sie gefangen genommen werden könnten und dann gefoltert werden.

    Die Erfahrung lehrt, dass Soldaten, die gelernt haben, mit dieser Situation umzugehen, wesentlich häufiger die Gefangenschaft geringer verletzt überleben als unvorbereitete Soldaten.

    Und solange man dem Feind nicht vorschreiben kann, Folter zu unterlassen, ist es wichtig, eigene Soldaten darauf vorzubereiten.

    Es ging hier also nicht darum zu foltern, sondern um Ausbildung, die nun mal manchmal bei der Bundeswehr etwas härter ist. Das eine derartige Ausbildung im konkreten Fall nicht notwendig war und unprofessionell übers Ziel hinaus schoss, ist ein anderes Thema.

    Unabhängig davon lernt jeder Soldat, dass bestimmte Befehle durchaus verweigert werden können und müssen, was jeden einzelnen Soldaten in die Verantwortung nimmt. Das unterscheidet das Konzept der inneren Führung der Bundeswehr wesentlich von auf irgendeinen Führer bedingungslos eingeschworenen Banden.

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    Klar KANN ein Soldat in Gefangenschaft geraten. Aber wie soll das bei Wehrpflichtigen gehen? Wie viele Kriege und Krisen gibt es, in die ein Wehrpflichtiger geschickt werden kann?

    Wer hierzulande seine paar Monate herunterreißest, der wird nicht mehr von Afghanistan sehen wie einige selbst gedrehte Handy-Videos und -Fotos. Wer von denen sich weiter verpflichtet und für einen Einsatz im Ausland geplant ist, der macht eh noch einmal eine spezialisierte Ausbildung durch, bei der Gefangenschaft und co Bestandteil ist.

    Diese "Sonderausbildung" war überflüssig, dumm, gefährlich und schlicht Nötigung. Somit eine Straftat und hätte von den Ausbildern garnicht durchgeführt werden dürfen.

    Denn das ist das grandiose an der Inneren Führung. Eine Made im System kann bei der Bundeswehr (funktionierende Innere Führung vorausgesetzt) keinen Schaden anrichten. Das da gerade alles komplett gegen die Wand gefahren ist, kann man auch als Ausnahme der Regel sehen, der diese bekanntermaßen bestätigt.

    Klar KANN ein Soldat in Gefangenschaft geraten. Aber wie soll das bei Wehrpflichtigen gehen? Wie viele Kriege und Krisen gibt es, in die ein Wehrpflichtiger geschickt werden kann?

    Wer hierzulande seine paar Monate herunterreißest, der wird nicht mehr von Afghanistan sehen wie einige selbst gedrehte Handy-Videos und -Fotos. Wer von denen sich weiter verpflichtet und für einen Einsatz im Ausland geplant ist, der macht eh noch einmal eine spezialisierte Ausbildung durch, bei der Gefangenschaft und co Bestandteil ist.

    Diese "Sonderausbildung" war überflüssig, dumm, gefährlich und schlicht Nötigung. Somit eine Straftat und hätte von den Ausbildern garnicht durchgeführt werden dürfen.

    Denn das ist das grandiose an der Inneren Führung. Eine Made im System kann bei der Bundeswehr (funktionierende Innere Führung vorausgesetzt) keinen Schaden anrichten. Das da gerade alles komplett gegen die Wand gefahren ist, kann man auch als Ausnahme der Regel sehen, der diese bekanntermaßen bestätigt.

    • joG
    • 28.10.2009 um 18:29 Uhr

    ...was erlaubt ist (zB die Anforderung eines Flugzeugeinsatzes, das schießen, wenn unklar ist, welche gleichermaßen bekleidete Personen das MG führt) oder was in diesem Fall Folter wirklich ist. Ich vermute, dass die Meisten zögern würden zu foltern. Nur ist die Grenze verschwommen. Wer die oben genannten Dinge nämlich als Folter bezeichnet, verwässert den Begriff. Nimmt dessen Verständnis die Sicherheit.
    Er liefert auch echten Folterern die Rechtfertigung tatsächlich zu Foltern. Sagt der Hiesige nämlich Unannehmlichkeiten seien Folter, so ist es nicht schlimmer als das was wir tun, wenn er Finger oder Augen mit schmutzigem Werkzeug entfernt und Lebende seziert. Er macht nur das Gleiche.
    Eine andere Frage wäre, ob man die o.gen. Dinge erlauben will. Das ist aber eine andere Frage.
    Man könnte auch in diesem Zusammenhang richtiger fragen, ob es nicht schlimmer ist, wenn die Bundesregierung 6 Piraten einem siechenden Tod in einem kenynischen Gefängnis mangels Beweise zur Verurteilung in Bremen überstellt. Und tut die Regierung das, kann man da Soldaten für die genannten Handlungen wirklich der "Folter" bezichtigen.

  4. Bei den meisten Zeitgenossen, die sich vom hohen Podest der Moral über diese etwas kernige Art der Ausbildung echauffieren, ist die letzte persönliche Gewalterfahrung eine Schulhofrauferei und somit schon Ewigkeiten her. Das ist ein Zeichen für die Reife unserer Gesellschaft und sollte uns eigentlich fröhlich stimmen.
    Wer aber völlig ohne Erfahrung ist, sollte sich auch mit seinen Beiträgen zum Thema etwas zurückhalten, wenn er sich nicht der Gefahr aussetzen will, sich bei der Truppe lächerlich zu machen. Der Krieg in Afghanistan läßt sich nicht von Gutmenschen mit ihrem "Wir-sollten-mal-darüber-reden" gewinnen. Der Taliban hält sich eben nicht an die hier geltenden Regeln. Deshalb ist es hochgradig blauäugig, bei der Vorbereitung auf solche Einsätze auf Juristen bzw. Verwaltungsrichter zu hören.

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    @MacusHH: Sind Sie beim Bund gewesen? Scheint mir nicht so.

    Soldaten die ins Ausland gehen, gehen in der Regel für 6 Wochen oder länger in eine speziell auf ihren Einsatz zugeschnittene Ausbildung. Die allgemeine Grundausbildung ist dafür da, dem angehenden Soldaten die "Grundlagen" beizubringen und nicht, wie man sich in Gefangenschaft verhält.

    Ausserdem, einfache Unteroffiziere (nicht Feldwebel oder höher) haben selten die Erfahrung, jemanden aufs Ausland vorzubereiten, auch wenn sie selbst schon im Ausland waren. Wenn man einfacher Unter- oder Stabsunteroffizier ist, war man wahrscheinlich erst ein oder zweimal im Ausland, denn so lange braucht man nicht, um diese Position zu erreichen. Sie sind auch eher dafür da, die einfachen Rekruten auszubilden und Gruppen im allgemeinen Soldatenleben anzuführen.

    Also mal den Ball flachhalten und nicht irgendwas von den bösen bösen Taliban erzhählen und dass unsere Wehrpflichtigen auf sie vorbereitet werden müssen. Was die gemacht haben ist einfach nur dreist und eine ziemliche Sauerei!

    Hätten Sie den Artikel gelesen, dann hätten Sie erfahren, daß es sich hier nicht um eine Ausbildung für Soldaten, die am Afghanistaneinsatz teilnehmen handelt, und daß es außerdem 3 (in Worten: drei) Ausbildungsstandorte in D. gibt, an denen speziell geschulte Ausbilder diese Art von Ausbildung betreiben dürfen.

    Zum Glück ist es im demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland so, daß Soldaten keinem Militärgericht sondern der normalen Gerichtsbarkeit unterstehen; mit Ausnahme der Truppendienstgerichte, die allerdings nur für disziplinarische Vergehen zuständig sind.

    @MacusHH: Sind Sie beim Bund gewesen? Scheint mir nicht so.

    Soldaten die ins Ausland gehen, gehen in der Regel für 6 Wochen oder länger in eine speziell auf ihren Einsatz zugeschnittene Ausbildung. Die allgemeine Grundausbildung ist dafür da, dem angehenden Soldaten die "Grundlagen" beizubringen und nicht, wie man sich in Gefangenschaft verhält.

    Ausserdem, einfache Unteroffiziere (nicht Feldwebel oder höher) haben selten die Erfahrung, jemanden aufs Ausland vorzubereiten, auch wenn sie selbst schon im Ausland waren. Wenn man einfacher Unter- oder Stabsunteroffizier ist, war man wahrscheinlich erst ein oder zweimal im Ausland, denn so lange braucht man nicht, um diese Position zu erreichen. Sie sind auch eher dafür da, die einfachen Rekruten auszubilden und Gruppen im allgemeinen Soldatenleben anzuführen.

    Also mal den Ball flachhalten und nicht irgendwas von den bösen bösen Taliban erzhählen und dass unsere Wehrpflichtigen auf sie vorbereitet werden müssen. Was die gemacht haben ist einfach nur dreist und eine ziemliche Sauerei!

    Hätten Sie den Artikel gelesen, dann hätten Sie erfahren, daß es sich hier nicht um eine Ausbildung für Soldaten, die am Afghanistaneinsatz teilnehmen handelt, und daß es außerdem 3 (in Worten: drei) Ausbildungsstandorte in D. gibt, an denen speziell geschulte Ausbilder diese Art von Ausbildung betreiben dürfen.

    Zum Glück ist es im demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland so, daß Soldaten keinem Militärgericht sondern der normalen Gerichtsbarkeit unterstehen; mit Ausnahme der Truppendienstgerichte, die allerdings nur für disziplinarische Vergehen zuständig sind.

  5. @MacusHH: Sind Sie beim Bund gewesen? Scheint mir nicht so.

    Soldaten die ins Ausland gehen, gehen in der Regel für 6 Wochen oder länger in eine speziell auf ihren Einsatz zugeschnittene Ausbildung. Die allgemeine Grundausbildung ist dafür da, dem angehenden Soldaten die "Grundlagen" beizubringen und nicht, wie man sich in Gefangenschaft verhält.

    Ausserdem, einfache Unteroffiziere (nicht Feldwebel oder höher) haben selten die Erfahrung, jemanden aufs Ausland vorzubereiten, auch wenn sie selbst schon im Ausland waren. Wenn man einfacher Unter- oder Stabsunteroffizier ist, war man wahrscheinlich erst ein oder zweimal im Ausland, denn so lange braucht man nicht, um diese Position zu erreichen. Sie sind auch eher dafür da, die einfachen Rekruten auszubilden und Gruppen im allgemeinen Soldatenleben anzuführen.

    Also mal den Ball flachhalten und nicht irgendwas von den bösen bösen Taliban erzhählen und dass unsere Wehrpflichtigen auf sie vorbereitet werden müssen. Was die gemacht haben ist einfach nur dreist und eine ziemliche Sauerei!

  6. Klar KANN ein Soldat in Gefangenschaft geraten. Aber wie soll das bei Wehrpflichtigen gehen? Wie viele Kriege und Krisen gibt es, in die ein Wehrpflichtiger geschickt werden kann?

    Wer hierzulande seine paar Monate herunterreißest, der wird nicht mehr von Afghanistan sehen wie einige selbst gedrehte Handy-Videos und -Fotos. Wer von denen sich weiter verpflichtet und für einen Einsatz im Ausland geplant ist, der macht eh noch einmal eine spezialisierte Ausbildung durch, bei der Gefangenschaft und co Bestandteil ist.

    Diese "Sonderausbildung" war überflüssig, dumm, gefährlich und schlicht Nötigung. Somit eine Straftat und hätte von den Ausbildern garnicht durchgeführt werden dürfen.

    Denn das ist das grandiose an der Inneren Führung. Eine Made im System kann bei der Bundeswehr (funktionierende Innere Führung vorausgesetzt) keinen Schaden anrichten. Das da gerade alles komplett gegen die Wand gefahren ist, kann man auch als Ausnahme der Regel sehen, der diese bekanntermaßen bestätigt.

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