Maultaschen-Fall Geklaut, gefeuert, geklagt – verloren

Das Gericht bestätigt die Kündigung einer 58-Jährigen wegen sechs gestohlener Maultaschen. Die Kritiker monieren: Das ist ein Schandurteil.

Hand aufs Herz: Wer hat nicht schon einmal im Büro einen Kuli oder in der Werkstatt einen Schraubenzieher mitgenommen? "Fällt sowieso nicht auf", mag manch ein Mitarbeiter besonders in großen Firmen denken. "Das machen die anderen ja auch."

Dass solch mangelndes Unrechtsbewusstsein schwerwiegende Folgen haben kann, hat eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz erfahren. Sie ist ihren Job los, weil sie von der Verpflegung für die Bewohner des Seniorenheims sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro eingesteckt hat. Das Arbeitsgericht in Radolfzell am Bodensee hat die fristlose Kündigung, die ihr die Heimbetreiberin, die Konstanzer Spitalstiftung, wegen Diebstahls präsentiert hatte, am Freitag für rechtens erklärt.

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Die Frau dürfte nur schwer eine neue Stelle finden und steht zudem mit leeren Händen da. Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts hatte sie zuvor abgelehnt. Der sah eine Abfindung von 25.000 Euro vor, wenn sie den Rauswurf vom 30. April akzeptiert. Doch die Pflegerin wollte sich nicht kampflos geschlagen geben, klagte – und verlor.

Der Streit über die gefüllten Teigtaschen, eine Spezialität der Küche Baden-Württembergs, ist das vorerst letzte Kapitel einer ganzen Serie vermeintlicher Bagatelldiebstähle, die seit Monaten die Emotionen in der Öffentlichkeit hochkochen lassen. Manche fragen sich, was der Diebstahl einer Maultasche ist verglichen mit den Millionen-Boni, die selbst erfolglose Manager sogar in Zeiten der Wirtschaftskrise noch einsacken.

Dass ein Rauswurf wegen einer Lappalie empörend wirken kann, versteht selbst der Vertreter der Spitalstiftung, Georg Jauch. Dennoch kommt es nach seiner Ansicht nicht auf den Wert einer gestohlenen Ware an, sondern auf die "Unehrlichkeit und Illoyalität" – "der Vertrauensverlust ist maßgeblich". Völlig anders liege der Fall, wenn sich ein Manager mit dem ihm zur Verfügung stehenden Kapital vertue. "Er hat nicht in Eigentumsrechte seines Arbeitgebers eingegriffen." Dagegen äußerte der Anwalt der 58-Jährigen, Klaus Staudacher, den Verdacht, der Arbeitgeber wolle ältere und teurere Mitarbeiter loswerden. Eine entsprechende Bemerkung sei wohl im Heim gefallen, nur habe er die nicht beweisen können. "Man hat einen Grund gefunden und ist auf den Zug aufgesprungen", mutmaßte der Jurist.

Leser-Kommentare
  1. Ich gehe davon aus, dass auch früher schon, vor der heutigen Wirtschaftslage in den hier typischen Betrieben mit Essensbereitung Überbleibsel der Küche von Mitarbeitern verzehrt wurden und man hat nicht von Reaktionen wie heute gehört. Es erscheint undenkbar, dass die Betriebsinhaber von diesen Vorgängen früher nichts gehört hätten: man hat es wohl immer als sozial-adäquat hingenommen, dass die Mitarbeiter die Überbleibsel "wegputzten". Wenn dieses Verhalten heute ein Recht zur fristlosen Kündigung gibt, darf dies nach meiner Rechtsauffassung nur gelten nach einer Abmahnung des Arbeitgebers für den Diebstahl danach. In keinem der Kündigungsfälle aber gab es eine vorherige Abmahnung.

    • KathiM
    • 17.10.2009 um 18:25 Uhr

    das die Linie der Rechtsprechung für jedermann verständlich macht: Ich beschäftige einen Babysitter. Als ich abends aus dem Haus gehe, liegt ein Euro auf der Kommode. Als ich nachts wiederkomme, liegt er da nicht mehr. Rufe ich den Babysitter noch einmal an? Wohl nicht - und da wird es weniger um die Summe gehen, die wohl jeder in der Theorie verschmerzen kann, als um die Tatsache, dass ich einer Person, die mich bestiehlt, nicht mehr vertraue. Anders gelagert sind die Fälle, über die man sich allgemein aufregt, auch nicht.

  2. Solche Urteile im Vergleich zu gewissen "Verjährungspraktiken" bei Millionenbeträgen -egal übrigens ob das ein anderes Rechtsgebiet betrifft- stellen schlicht und einfach die Legitimität unseres Rechtssystems in Frage. Ein Rechtssystem lebt nun einmal bei allen Formalitäten von der Akzeptanz der Mehrheit eines Volkes und dieses Fundament wird zunehmend brüchig. Solche Reaktionen auf Maultaschen, Pfandbons, Brotaufstrich, Müll oder gar Handyladestrom sind schlicht und ergreifend unangemessen und im Vergleich zu dem, was im Bankenbereich geradezu unglaublich. Und die Spielchen im Bankenbereich sind keineswegs legal, sondern werden nur nicht verfolgt.

  3. Rausgeschmissen gehören Leute, die Essen lieber in den Müll wandern sehen als in den Magen ihrer gewiss nicht überbezahlten Arbeitskräfte.

    Lieber Admin, da sie "asoziales Geschmeiß" sicher nicht dulden würden, verwende ich dieses Wort nicht für diesen Arbeitgeber und Lebensmittelvernichter.

    • K.Eh.
    • 17.10.2009 um 18:56 Uhr

    Selbst bei Kapitalverbrechen kann man mildernde Umstände ins Feld führen, die dann auf das Strafmaß Einfluss nehmen. Arbeitsrecht ist kein Strafrecht, ich weiß... aber gibt es da keinerlei Abwägung der Umstände, keinerlei Verhältnismäßigkeit zwischen Vergehen und Strafe?

  4. Wie viele Arbeitgeber zwingen ihre Arbeitnehmer zu unbezahlten Überstunden, indem sie einfach die Arbeitsmenge so erhöhen, daß sie in der regulären Arbeitszeit nicht zu schaffen ist. Wie viele Arbeitgeber betrügen Arbeitnehmer um ihre Löhne bevor sie endlich Konkurs anmelden oder um Lohnbestandteile. In diesen Fällen ist es nicht mal einfacher Diebstahl, sondern Raub, da mit Nötigung verbunden.

    Und was geschieht diesen Leuten??? NICHTS!!

    Erst wenn man solche Arbeitgeber auch lebenslänglich auf Hartz IV setzt, ist Ausgewogenheit hergestellt.

    • KathiM
    • 17.10.2009 um 19:41 Uhr

    Mildernde Umstände bedeuten bei der rechtlichen Überprüfung der fristlosen Kündigung, dass die Kündigung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls sozial gerechtfertigt sein muss. Das stellt man durch eine Interessenabwägung fest: Interesse des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses vs. Interesse des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung. Da fließen ein: Alter des Arbeitnehmers, Dauer der Betriebszugehörigkeit, seine sozialen Verhältnisse; Art des Verstoßes, Verschulden, Wiederholungsgefahr, Störung des Betriebsablaufs.

    "Einfach so" wurde das Urteil bestimmt nicht gefällt. Und das Unrecht, das die Arbeitnehmerin begangen hat, mit anderem - teilweise vermeintlichem - Unrecht aufzuwiegen wie teilweise in den Kommentaren vorgeschlagen, ist doch reichlich bizarr. Es geht hier nicht um geplatzte Spekulationsblasen und deren Folgen, sondern darum, dass eine Angestellte in einem Altenheim gegen Dienstanweisungen verstoßen und Essen gestohlen hat. Das ist eine Straftat, und kein Arbeitgeber muss jemanden beschäftigen, der ihn bestiehlt. Das würde sicherlich auch niemand der hier so couragiert mit sozialer Ungerechtigkeit Argumentierenden.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Die Maultaschen waren übrig und wären in den Müll gewandert. Die Firma hat also gar keinen Schaden erlitten, sondern Müllgebühren gespart. So eine Kündigung ist doch nur ein Vorwand.

    Im übrigen hat meine Großmutter die Zeit nach dem Krieg erlebt und gehungert. Sie hat uns Kinder immer wieder daran erinnert, daß es Sünde sei, Essen wegzuwerfen. Ich halte eine Dienstanweisung, die es verbietet, übrig gebliebenes Essen, das im Mülleimer landen würde, durch die Arbeitnehmer zu verbrauchen, schon für sittenwidrig.

    Auf der Welt hungern Milliarden Menschen - und das Aufessen von Resten, die für den Mülleimer bestimmt sind, ist Grund, eine sowieso schon ärmliche Existenz ganz zu vernichten???

    Die Maultaschen waren übrig und wären in den Müll gewandert. Die Firma hat also gar keinen Schaden erlitten, sondern Müllgebühren gespart. So eine Kündigung ist doch nur ein Vorwand.

    Im übrigen hat meine Großmutter die Zeit nach dem Krieg erlebt und gehungert. Sie hat uns Kinder immer wieder daran erinnert, daß es Sünde sei, Essen wegzuwerfen. Ich halte eine Dienstanweisung, die es verbietet, übrig gebliebenes Essen, das im Mülleimer landen würde, durch die Arbeitnehmer zu verbrauchen, schon für sittenwidrig.

    Auf der Welt hungern Milliarden Menschen - und das Aufessen von Resten, die für den Mülleimer bestimmt sind, ist Grund, eine sowieso schon ärmliche Existenz ganz zu vernichten???

    • Geoch
    • 17.10.2009 um 19:46 Uhr

    Einer Lockerung des Kündigunsschutztes bedarf es bei dieser Art Rechtsprechung (wenn ich mal diesen Begriff für das Urteil verwenden darf) gar nicht mehr. Es reicht der bedarfssensitive Vertrauensschwund. Warum soll der auf Abfall-Teigtaschen, Abfall-Kuchenkrümel, Brotaufstrich und angeblich unterschlagene Pfandbons beschränkt bleiben? Ein über Wochen im Büro benutzter Stift oder der Notizblock in der Tasche, die Sicherheitsschuhe, die auch auf dem Weg nach Hause getragen werden, alles Fälle für den bedarfssensitiven Vertrauensschwund.

    Mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit gibt es einen fast unerschöpflichen Fundus schwindenden Vertrauens, das von den Chefetagen bei Bedarf gehoben werden will.

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