Fahrlässige Tötung Vater von Amokläufer Tim K. wird als Nebentäter angeklagt
Acht Monate nach dem Amoklauf von Winnenden muss sich der Vater von Tim K. vor Gericht verantworten. Er hatte die Tatwaffe nicht ordnungsgemäß weggeschlossen.
© Michael Dalder/Reuters

Die Einschusslöcher des Autohauses in Wendlingen. Hierhin war Tim K. nach seinem Amoklauf geflüchtet und hatte sich schließlich selbst gerichtet
Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss sich aller Voraussicht nach bald vor Gericht verantworten. Die baden-württembergische Staatsanwaltschaft werde auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Anklage erheben, teilte das Justizministerium Baden-Württembergs am Donnerstag mit.
Nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen im März dieses Jahres war gegen den Vater von Tim K. wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen ermittelt worden. Der Vater gilt in dem Fall als Nebentäter. Der Grund: Er soll seine Sorgfaltspflicht verletzt haben, indem er seine Waffe nicht – wie vorgeschrieben – verschlossen aufbewahrt hatte.
Der Amoklauf hatte eine deutschlandweite Debatte über den Besitz und die Aufbewahrung von Waffen nach sich gezogen. Zahlreiche Verbände und Organisationen hatten gefordert, den Waffenbesitz grundsätzlich einzuschränken oder die Richtlinien für die sichere Aufbewahrung von Pistolen und Gewehren zu verschärfen. Besonders Sportschützen wie der Vater von Tim K., die ihre Waffen häufig zu Hause aufbewahren, waren in die Kritik geraten.
Tim K. erschoss 15 Menschen und sich selbst
Am Tag des Amoklaufs war Tim K. in einem schwarzen Tarnanzug in die Schule gegangen und hatte sowohl im Gebäude als auch auf dem Schulhof mit einer Schusswaffe der italienischen Marke Beretta wahllos um sich geschossen. Danach floh er in Richtung Innenstadt. Er nahm einen Autofahrer als Geisel und zwang ihn, bis ins 20 Kilometer entfernte Wendlingen zu fahren.
Von dort fuhr er anschließend allein weiter bis zu einem Industriegebiet, in dem er in einem Autohaus zwei Passanten erschoss und sich einen Schusswechsel mit der Polizei lieferte. Dabei wurden zwei Polizisten schwer verletzt. Nachdem er selbst am Bein getroffen wurde, erschoss Tim K. sich selbst.
- Datum 12.11.2009 - 12:56 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 9
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Man hatte schon den Eindruck,
der zuständige Staatsanwalt ist auch im Schützenverein.
Und wenn man die letzten Amokläufe vergleicht wird schon klar das es mit Schusswaffen erheblich leichter ist viele Menschen zu töten.
richtig so.
ich habe zu keinem zeitpunkt verstanden, warum nach härteren gesetzen gerufen wurde, denn die gesetze haben diesen fall durchaus abgedeckt.
der fehler bestand darin, daß die waffe WIDERRECHTLICH frei zugänglich war, und kein gesetz ändert hier etwas, egal wie scharf es formuliert ist.
wäre die waffe NACH GESETZ weggeschlossen gewesen, lebten diese menschen noch.
Hallo
.. nicht auch die Mutter? Wenn schon der Vorwurf der Verletzung der Sorgfaltspflicht im Raum steht, dann bitte beide Elternteile.
Mein Fazit.
Man darf getrost vermuten das in diesem Prozess einfach noch ein Sündenbock gesucht wird, da man an den Täter nicht mehr herankommt.
Gruss
Rene
weil der vater der halter der waffe ist und die verantwortung dafür trägt.
es geht in dieser angelegenheit nicht um die sorgfaltspflicht als eltern und erzieher sondern um die sorgfaltspflicht als wafffenhalter.
weil der vater der halter der waffe ist und die verantwortung dafür trägt.
es geht in dieser angelegenheit nicht um die sorgfaltspflicht als eltern und erzieher sondern um die sorgfaltspflicht als wafffenhalter.
weil der vater der halter der waffe ist und die verantwortung dafür trägt.
es geht in dieser angelegenheit nicht um die sorgfaltspflicht als eltern und erzieher sondern um die sorgfaltspflicht als wafffenhalter.
Auf jeden Fall führen Sie ein Sorgerecht mit geteilten Aufgaben ein. Sollte also mein Sohn mit dem Bügeleisen jemand verletzen, ist sie dran, sollte er mit der Axt einen verletzen bin ich dran.
Auf jeden Fall führen Sie ein Sorgerecht mit geteilten Aufgaben ein. Sollte also mein Sohn mit dem Bügeleisen jemand verletzen, ist sie dran, sollte er mit der Axt einen verletzen bin ich dran.
Noch nie habe ich gehört, dass Eltern, dem gefährlichen Eingriff in den Starßenverkehr bezichtigt wurden, wenn sie den Autohschlüssel nicht versteckt haben.
Ist ja keine Anklage wegen Fahrlässigkeit. Nein Täterschaft, wie zwei Wilderer, die unabhängig von einander auf eine Förster schießen.
Langsam bestätigt sich mein Verdacht. Eine Generation, die sehr freundlich und liberal erzogen wurde, lässt dieses Defizit von Autoriäten als Erwachsene an anderen aus. Sie hat ja auch die Widersprüche und Irrungen der Jugend nicht kennengelernt wie andere, die "lebensnaher" erzogen wurden.
es gibt zur aufbewahrung von autoschlüsseln auch nicht die gleichen vorschriften wie zur aufbewahrung von waffen, über die der waffenhalter auch seine kenntnis zu belegen hat.
es gibt zur aufbewahrung von autoschlüsseln auch nicht die gleichen vorschriften wie zur aufbewahrung von waffen, über die der waffenhalter auch seine kenntnis zu belegen hat.
Auf jeden Fall führen Sie ein Sorgerecht mit geteilten Aufgaben ein. Sollte also mein Sohn mit dem Bügeleisen jemand verletzen, ist sie dran, sollte er mit der Axt einen verletzen bin ich dran.
... macht das keinen.
Mit dem legalen Erwerb der Waffe hatte der Vater Verpflichtungen übernommen - auch die, die Waffe vorschriftsmässig aufzubewahren.
Dem ist er nicht nachgekommen und muss daher wegen dieser Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
Wirklich eine interessante juristische Frage, wie weit er auch für die Folgen haftbar gemacht werden kann.
Für Verkehrsverstösse und Unfälle mit gestohlenen Autos wird der Fahrer und nicht der Halter des Fahrzeugs bestraft, auch wenn der vielleicht den Wagen nicht abgschlossen hatte.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung, für die ich nicht der Fachmann bin:
Als Sportschütze (mittlerweile seit fast 30 Jahren) wünsche ich den Kerl zum Teufel. Seine Art des Umgangs mit Waffen deutet auf eine absolut indiskutable Einstellung zum Schiesssport hin, der wegen des potentiell gefährlichen Sportgeräts eben ganz besonderes Verantwortungsbewusstsein verlangt.
es gibt zur aufbewahrung von autoschlüsseln auch nicht die gleichen vorschriften wie zur aufbewahrung von waffen, über die der waffenhalter auch seine kenntnis zu belegen hat.
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