Mordverdacht Justizminister beschließen mehr Leichenschauen
In Deutschland werden vermutlich mehr Menschen ermordet, als die Polizeistatistik ausweist. Um mehr Fälle aufzuklären, soll die Zahl der Obduktionen erhöht werden.
Die Justizminister von Bund und Ländern haben sich nach jahrelanger Debatte darauf geeinigt, in Zukunft die medizinische Untersuchung an Leichen auszuweiten. In Zweifelsfällen sollen Tote genauer untersucht werden.
Grund für die Entscheidung ist die vermutete hohe Dunkelziffer an nicht aufgeklärten Morden und Totschlägen. Dazu existieren die unterschiedlichsten Schätzungen. Die Deutsche Hospiz-Stiftung geht beispielsweise von 1200 bis 2400 unentdeckten Tötungsdelikten pro Jahr aus. Dies sei nicht hinnehmbar, sagte Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation.
Die Justizminister streben nun an, die Qualifizierung der Ärzte, die Leichenschauen vornehmen, durch Fortbildung zu verbessern. Außerdem soll das Honorar erhöht werden.
Weiter ist nach den Worten der Justizministerin von Sachsen-Anhalt, Angela Kolb (SPD), geplant, die Feststellung des Todes und die Leichenschau auf zwei Ärzte zu verteilen. Mediziner sollen auch verpflichtet werden, Zweifel an einem natürlichen Tod zu melden.
Allerdings wurde nicht klar, wie das Grundproblem bei der Feststellung von Tötungsverbrechen gelöst werden soll. Denn zu einer Leichenschau – der genauen Untersuchung – kann es nur dann kommen, wenn der Arzt, der den Tod feststellt, Verdacht schöpft. Dazu müssten theoretisch alle Mediziner weitergebildet werden, was aber auch Mehrkosten verursachen würde.
- Datum 05.11.2009 - 18:28 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 8
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Blöde(?) Frage:
warum muss das jeder(!) Arzt können oder dürfen. Nicht jeder Anwalt ist doch gleichzeitig auch Notar und jeder Allgemeinmediziner auch gleich Zahnarzt. Warum ist die Leichenbeschauung nicht alleinige Aufgabe von Rechtsmedizinern?
jedesmal jemanden extern dafür heranzuziehen ist schlich unpraktisch und teuer. Der Arzt, der beim Rettungsdiensteinsatz vor Ort erfolglos reanimiert, ist ein sehr praktischer Leichenbeschauer.
Und bei der Gelegenheit "Unklare Todesursache" anzukreuzen, was es vor Ort ohne weitere Hilfsmittel fast immer ist, erregt nicht unerheblichen Unmut.
Wer heute dem lästigen pflegebedürftigen Opa irgendeine Sauerei unter die Zunge oder in die Analfalte injiziert, geht in 95% der Fälle straffrei aus. Ein 20 jähriger ist da schon schwerer unauffällig um die Ecke zu bringen!
"Warum muss das jeder(!) Arzt können oder dürfen?"
Soll man zu jedem gerade Gestorbenen einen Rechtsmediziner schicken?
jedesmal jemanden extern dafür heranzuziehen ist schlich unpraktisch und teuer. Der Arzt, der beim Rettungsdiensteinsatz vor Ort erfolglos reanimiert, ist ein sehr praktischer Leichenbeschauer.
Und bei der Gelegenheit "Unklare Todesursache" anzukreuzen, was es vor Ort ohne weitere Hilfsmittel fast immer ist, erregt nicht unerheblichen Unmut.
Wer heute dem lästigen pflegebedürftigen Opa irgendeine Sauerei unter die Zunge oder in die Analfalte injiziert, geht in 95% der Fälle straffrei aus. Ein 20 jähriger ist da schon schwerer unauffällig um die Ecke zu bringen!
"Warum muss das jeder(!) Arzt können oder dürfen?"
Soll man zu jedem gerade Gestorbenen einen Rechtsmediziner schicken?
jedesmal jemanden extern dafür heranzuziehen ist schlich unpraktisch und teuer. Der Arzt, der beim Rettungsdiensteinsatz vor Ort erfolglos reanimiert, ist ein sehr praktischer Leichenbeschauer.
Und bei der Gelegenheit "Unklare Todesursache" anzukreuzen, was es vor Ort ohne weitere Hilfsmittel fast immer ist, erregt nicht unerheblichen Unmut.
Wer heute dem lästigen pflegebedürftigen Opa irgendeine Sauerei unter die Zunge oder in die Analfalte injiziert, geht in 95% der Fälle straffrei aus. Ein 20 jähriger ist da schon schwerer unauffällig um die Ecke zu bringen!
"Warum muss das jeder(!) Arzt können oder dürfen?"
Soll man zu jedem gerade Gestorbenen einen Rechtsmediziner schicken?
Das Problem ist doch, dass es in Deutschland keine aktive Sterbehilfe gibt. Da gibt es totkranke Menschen, die am liebsten sterben würden, die man aber nicht lässt. Nicht jeder kann sich dann eine Fahrt nach Holland oder in die Schweiz leisten, wo es die aktive Sterbehilfe gibt. Manchmal helfen die Angehörigen auf Wunsch des Sterbenskranken nach und der Arzt kreuzt gnädig "natürlichen Tod" an. Er weiß, dass hier das Sterben und Leiden verkürzt wurde. Er weiß, dass dies ein Gnadensakt an einem geliebten Angehörigen war.
Anstatt die aktive Sterbehilfe unter bestimmten festgelegten Bedingungen endlich zu legalisieren, will man diese illegale Sterbehilfe zukünftig stärker verfolgen.
Warum darf eine angehende Mutter ein gesundes Kind, das noch das ganze Leben vor sich hat, abtreiben lassen und ein sterbenskranker alter Mensch sich nicht wünschen, dass das Leiden endlich zu Ende ist?
Ganz richtig!
Stimme Ihnen zu!
Das ist eine völlig verdrehte Rechtslage. Man hat als vielleicht 90 jähriger sein Leben gelebt und will nicht im Bett dahinsiechen, aber das Gesetz nimmt mir das Recht auf Selbstbestimmung.
Im Gegensatz darf eine Schwangere ihr Ungeborenes aber abtreiben lassen, mit dem Verweis auf die Selbstbestimmung der Frau.
Ohne Worte.......
Ganz richtig!
Stimme Ihnen zu!
Das ist eine völlig verdrehte Rechtslage. Man hat als vielleicht 90 jähriger sein Leben gelebt und will nicht im Bett dahinsiechen, aber das Gesetz nimmt mir das Recht auf Selbstbestimmung.
Im Gegensatz darf eine Schwangere ihr Ungeborenes aber abtreiben lassen, mit dem Verweis auf die Selbstbestimmung der Frau.
Ohne Worte.......
Ganz richtig!
Stimme Ihnen zu!
Das ist eine völlig verdrehte Rechtslage. Man hat als vielleicht 90 jähriger sein Leben gelebt und will nicht im Bett dahinsiechen, aber das Gesetz nimmt mir das Recht auf Selbstbestimmung.
Im Gegensatz darf eine Schwangere ihr Ungeborenes aber abtreiben lassen, mit dem Verweis auf die Selbstbestimmung der Frau.
Ohne Worte.......
Nach meinen Informationen: Am mutmaßlichen Tatort deklarieren Polizisten die oder den Toten meistens als natürlich gestorben und das, obwohl von Notärzten vorher ein unnatürlicher Tod festgestellt wurde (z.b. Messereinstich im Bauch und die Waffe kann nicht gefunden werden). Dies geschieht anscheinend weil die Polizeistationen völlig überfordert sind, was die Aufklärung des Tatherganges angeht...
Sie brauchen doch nur einmal einige Notärzte fragen...
Den Tod stellen grundsätzlich Ärzte und nicht Polizisten fest. Auf dem Formular des Arztes für die Feststellung des Todes muss der Arzt entweder "natürlicher Tod" oder "Verdacht auf unnatürlichen Tod" ankreuzen. Wenn der Arzt "Verdacht auf unnatürlichen Tod" ankreuzt, muss die Behörde tätig werden, egal wie belastet sie ist.
Bei einem Messerstich im Bauch kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Arzt "natürlicher Tod" ankreuzt. Da könnte dem Arzt schon heute der Prozess wegen Verschleierung einer Straftat gemacht werden.
Den Tod stellen grundsätzlich Ärzte und nicht Polizisten fest. Auf dem Formular des Arztes für die Feststellung des Todes muss der Arzt entweder "natürlicher Tod" oder "Verdacht auf unnatürlichen Tod" ankreuzen. Wenn der Arzt "Verdacht auf unnatürlichen Tod" ankreuzt, muss die Behörde tätig werden, egal wie belastet sie ist.
Bei einem Messerstich im Bauch kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Arzt "natürlicher Tod" ankreuzt. Da könnte dem Arzt schon heute der Prozess wegen Verschleierung einer Straftat gemacht werden.
Den Tod stellen grundsätzlich Ärzte und nicht Polizisten fest. Auf dem Formular des Arztes für die Feststellung des Todes muss der Arzt entweder "natürlicher Tod" oder "Verdacht auf unnatürlichen Tod" ankreuzen. Wenn der Arzt "Verdacht auf unnatürlichen Tod" ankreuzt, muss die Behörde tätig werden, egal wie belastet sie ist.
Bei einem Messerstich im Bauch kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Arzt "natürlicher Tod" ankreuzt. Da könnte dem Arzt schon heute der Prozess wegen Verschleierung einer Straftat gemacht werden.
Das Thema "Sterben" ist immer noch ein gesellschaftliches Tabu und wenn wir uns anschauen, wie Werbung, Industrie und Medizin uns Wege zeigen zu "ewiger Jugend" und immerwährender Schönheit, werden Sterben und Tod ständig weiter ignoriert. Dazu kommt der barbarische Umgang mit dieser Thematik während des Nationalsozialismus - da wurde im Zuge der "Euthanasie" einfach gemordet. Aber es gibt die Möglichkeit von Patientenverfügungen und Vollmachten - da kann jeder Mensch festlegen, was er oder sie möchte und bestimmen, wer sich um die Durchsetzung dieses Selbstbestimmungsrechts kümmern soll, wenn er oder sie es selber nicht mehr kann. Im September hat der Bundestag dazu einen, wie ich finde, guten und brauchbaren Gesetzestext verabschiedet. Natürlich ist jede Form der aktiven Sterbehilfe weiterhin verboten - es ist aber sicher nötig, dazu im Gespräch zu bleiben und zu schauen, wie die Nachbarstaaten damit umgehen und welche Erfahrungen gesammelt werden.
Grundsätzlich denke ich, dass ein Arzt oder eine Ärztin reicht, um den Tod festzustellen und schätze, dass es dabei bleibt, wenn keine Verdachtsmomente vorliegen.
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