Umstrittenes Interview Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Sarrazin ein

Mit seinen umstrittenen Worten über Migranten hat Bundesbanker Sarrazin keine Volksverhetzung begangen. Die Staatsanwälte sehen die Meinungsfreiheit auf seiner Seite.

Die Berliner Staatsanwaltschaft befand, dass die Äußerungen Thilo Sarrazins nicht die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Strafrecht überschritten hätten. Mit seinen ausländerkritischen Statements habe sich der frühere Berliner Finanzsenator Sarrazin, der dem Bundesbank-Vorstand angehört, nicht der Volksverhetzung und Verleumdung strafbar gemacht, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Die Ermittlungen gegen den 64-Jährigen, der wegen der Affäre in der Bundesbank degradiert worden war, seien eingestellt, sagte ein Sprecher. Aufgrund mehrerer Strafanzeigen war die Staatsanwaltschaft gegen den SPD-Politiker tätig geworden.

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Sarrazin hatte sich in einem Interview in der Zeitschrift Lettre International abwertend über Türken und Araber in Berlin geäußert und hatte mit seinen Äußerungen Mitte September für Empörung gesorgt. Er war daraufhin erheblich unter Druck geraten. In dem fünfseitigen Interview sagte er unter anderem, eine große Zahl an Arabern und Türken in Berlin habe keine produktive Funktion, außer für den Obst- und Gemüsehandel, und es werde sich vermutlich auch keine Perspektive entwickeln. Der SPD-Politiker war sieben Jahre Finanzsenator im rot-roten Berliner Senat und ist seit Mai bei der Bundesbank in Frankfurt/Main.

Die Staatsanwaltschaft betonte nun: "Die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit gibt jedem das Recht, auch in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern." Sarrazin habe weder "hinsichtlich einzelner Bevölkerungsgruppen zum Hass oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgerufen noch wird die Menschenwürde dadurch angegriffen, dass Angehörige der genannten Bevölkerungsgruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden".

Die Staatsanwälte bescheinigen Sarrazin, dass er "unstreitig" als langjähriger Finanzsenator "mit den vielfältigen Problemen der Stadt bestens vertraut" sei. Im Kern beschäftige er sich mit sozialen Problemen Berlins, "die in anderer, sachlicherer Form immer wieder Gegenstand medialer Berichterstattung und gesellschaftspolitischer Diskussionen waren bzw. sind", heißt es weiter. Die sozialen Probleme der Stadt mit überdurchschnittlich vielen Hartz- IV-Empfängern würden "überaus kontrovers diskutiert".

In diesem Kontext seien Sarrazins Äußerungen auch in ihrer Schärfe und Polemik "als gesellschaftspolitische Kritik in Form eines Beitrags zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage zu sehen", so die Staatsanwaltschaft. Der Ex-Finanzsenator habe sich nicht "im privaten Bereich in Verfolgung eigennütziger Ziele" geäußert, sondern wollte in erster Linie zur "Bildung der öffentlichen Meinung" beitragen. Deshalb träten schutzwürdige Rechte Dritter da in den Hintergrund.

Als Konsequenz aus der Affäre hatte der Vorstand in einer für die Bundesbank einmaligen Aktion Sarrazin Mitte Oktober entmachtet und ihm eines von drei Ressorts entzogen. Sarrazin verantwortet seitdem nicht mehr den zentralen Bereich Bargeld. Bundesbank-Präsident Axel Weber hatte dem für seine provokanten Äußerungen bekannten Politiker sogar die Aufgabe des Vorstandsamtes nahegelegt. 

 
Leser-Kommentare
    • TDU
    • 20.11.2009 um 21:15 Uhr

    "Weder zum Hass oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgerufen". Das ist m. E. das Entscheidende. Und den Boden dafür hat er auch nicht bereitet.

  1. Ich hatte schon seit längerer Zeit befürchtet, dass wir bald überhaupt keine Kritik mehr äußern dürfen ohne gleich straffällig zu werden.
    Sehen kann man das auch in diesem Artikel
    > ..... und hatte mit seinen Äußerungen Mitte September für Empörung gesorgt. .... <
    Wer bitte ist empört? Zehn, hundert, tausend, millionen? Und zu welchen Gruppen (Bevölkerung, Politik, Wirtschaft ...) gehören sie?
    Die Medien unterstützen doch dieses Schubladeneinordnen. Wer Kritik an Ausländern übt ist ein Rassist, und so weiter und so weiter ....

    • Sonate
    • 20.11.2009 um 22:37 Uhr

    Hätte ein Normalbürger das über Israelis gesagt, wäre er sehr wohl angeklagt worden, aber die Justiz ist ja auf dem rechten Auge absolut blind.das ist menschenverachtend was dieser Kleinen leute -verächter von sich gegeben hat, er mag ja auch keine Harz4 Empfänger und normale kleinen Leute, aber eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.Für mich sind sowohl Herr Sarazin als auch der Grossteil der deutschen Justiz, verabscheuungswürdig.

    • keox
    • 21.11.2009 um 0:26 Uhr

    Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:

    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    • sudek
    • 21.11.2009 um 8:34 Uhr

    die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    ...
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,..."

    Und dies war in dem besagten Interview nicht der Fall?

  2. weit eher als die hier zitierten Sätze Sarrazins üble Bemerkung über die 'Produktion kleiner Kopftuchmädchen'. Auch, wenn die Staatsanwaltschaft hier zu einem anderen Ergebnis kam - ich halte sie für geeignet, zum Haß gegen einen Teil der Bevölkerung aufzustacheln, ebenso für eine böswillige Verächtlichmachung und Verleumdung wie auch für einen Angriff auf die Menschenwürde.

  3. Es geht bei diesen Äußerungen von Sarrazin nicht um Meinungsfreiheit, sondern um Meinungsmache! Und das ist ja das verwerfliche an der Geschichte. Da ist Sarrazin ja in guter Gesellschaft (Kardinal Meissner, Oettinger, und wie die Rattenfänger alle heißen).

  4. Ich zitiere:"noch wird die Menschenwürde dadurch angegriffen, dass Angehörige der genannten Bevölkerungsgruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden".
    Damit gibt es einen Freibrief für das Beschimpfen,das böswillig verächtlich Machen oder das Verleumden bestimmter Berufsgruppen, deren Menschenwürde dadurch nicht angegriffen wird. Rede keiner mehr von Zivilcourage, jetzt kann jeder wer will, Angehörige der genannten Bevölkerungsgruppen beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden.
    Wenn Sarrazzin so großen Sachververstand hat, wieso drückt er sich so primitiv und total substanzlos aus? Weil er nicht die Spur von Ahnung hat.
    Aber wie heißt der Spruch: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Wenn Sarrazzin dies an seinem Biertisch, da heckt er ja so was offensichtlich aus, gesagt hätte und es dort belssen hätte, von mir aus soll er es da sagen. Aber als Repräsentant der Bundesbank, hat er das recht einfach nicht.
    Ein Blick ins GG sagt:"„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Davon hat die Staatsanwaltschaft noch nie etwas gehört. Sie ist ihrem verfassungsauftrag auch nicht nachgekommen. Wie gesagt:"Eine Krähe...". Ja Korruption und Verletzung der GG-Ordnung greift immer mehr um sich. Ich bin extrem besorgt.

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