Bundesgerichtshof BGH stärkt Recht auf menschenwürdiges Sterben

Grundsatzurteil des BGH zur Sterbehilfe: Der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen ist künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Verfügung festgelegt hat.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht auf menschenwürdiges Sterben gestärkt. Der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen ist künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Verfügung festgelegt hat, entschied der BGH in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil.

Ärzte, Betreuer und Pflegeheime müssten eine lebenserhaltende Maßnahme abbrechen, wenn dies dem Willen des Patienten entspreche , heißt es in dem verkündeten Urteil. Ärzte dürfen demnach auch dann lebensverlängernde Maßnahmen abbrechen, wenn der unmittelbare Sterbevorgang noch nicht begonnen hat.

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Nach dem Urteil kommt es nicht darauf an, ob der Abbruch durch aktive Handlungen erfolgt, also beispielsweise das Entfernen eines Ernährungsschlauchs. Auch bei bewusstlosen Patienten sei allein deren mutmaßlicher Wille entscheidend.

Die Richter sprachen damit einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt frei, der vom Landgericht Fulda wegen versuchten Totschlags zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war.

Er hatte der Tochter einer schwer kranken, im Wachkoma liegenden Frau zur Sterbehilfe geraten. Diese hatte daraufhin den Schlauch für die künstliche Ernährung durchgeschnitten. Der inzwischen verstorbenen Patientin war nach der Tat ein neuer Schlauch gelegt worden, so dass sie zunächst überlebte. Sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft hatten den Freispruch beantragt.

Das Landgericht hatte die Tochter freigesprochen, da sie sich aufgrund des Rates ihres Anwalts über das rechtliche Verbot der Sterbehilfe nicht im Klaren gewesen sei. Doch der Anwalt hätte es besser wissen müssen, befand das Landgericht. Gegen die Verurteilung hatte der Anwalt Revision eingelegt.

 
Leser-Kommentare
  1. Solange es nur um den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen geht,
    ist das Urteil gerecht.

    Ich hoffe nur, das dies nicht dazu führt, das Ärzte bald zu Henkern werden müssen.

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    • Ewok
    • 25.06.2010 um 14:05 Uhr

    Sehr guter Einwand. Mir als jungem angehenden Arzt macht es immer wieder Sorge wie die Barrieren und Tabus in Richtung aktive Sterbehilfe (die immer noch strafbar ist) immer weiter eingerissen werden. Dabei gibt es ja schon seit Jahren sehr gute Richtlinien der Bundesärztekammer zum Thema menschenwürdiges Sterben und Ethik am Lebensende. Die Zeiten in denen Menschen "auf Teufel komm raus" am Leben gehalten wurden sind längst vorbei, aber diese Einsicht hat sich nocht nicht allgemein durchgesetzt bei den Patienten (und vielleicht auch bei manchen Ärzten noch nicht).

    Und ein Recht auf Sterben gibt es meiner Aufassung nach sowieso nicht und darf es auch nie geben, sondern nur das Recht, das ein unabwendbarer Sterbevorgang nicht noch unnötig und belastenderweise verlängert wird.

    • Buh
    • 25.06.2010 um 14:20 Uhr

    Kein Arzt kann dazu gewzungen werden eine Lebenserhaltende Maßnahme abzubrechen. Daher erübrigt sich dieser Einwandt. Sie können nach Ihrem Gewissen handeln. Gott sie Dank, sind die meisten Ärzte aber der Ansicht, dass es nur gerecht ist, wenn ein Mensch selber über seinen Tod in einer solchen krassen Situation entscheiden darf. HIer, mein Lieber, wurde das Recht zu sterben gestärkt, welches in dieser Situation unter diesen Umständen die Menschenwürde aufs höchste Sschützt. Nur wiel die MEdizin immer mehr in der lage ist apparate zu erfinden, die ienen Menschen irgenwie am leben erhalten, das leben aber nicht mehr als ein warten auf dem tod, oder in krassen fällena uch ein "dahinsiechen" darstellt, muss ich nicht diese apparaturen für mich annehmen müssen.

    • Ewok
    • 25.06.2010 um 14:05 Uhr

    Sehr guter Einwand. Mir als jungem angehenden Arzt macht es immer wieder Sorge wie die Barrieren und Tabus in Richtung aktive Sterbehilfe (die immer noch strafbar ist) immer weiter eingerissen werden. Dabei gibt es ja schon seit Jahren sehr gute Richtlinien der Bundesärztekammer zum Thema menschenwürdiges Sterben und Ethik am Lebensende. Die Zeiten in denen Menschen "auf Teufel komm raus" am Leben gehalten wurden sind längst vorbei, aber diese Einsicht hat sich nocht nicht allgemein durchgesetzt bei den Patienten (und vielleicht auch bei manchen Ärzten noch nicht).

    Und ein Recht auf Sterben gibt es meiner Aufassung nach sowieso nicht und darf es auch nie geben, sondern nur das Recht, das ein unabwendbarer Sterbevorgang nicht noch unnötig und belastenderweise verlängert wird.

    • Buh
    • 25.06.2010 um 14:20 Uhr

    Kein Arzt kann dazu gewzungen werden eine Lebenserhaltende Maßnahme abzubrechen. Daher erübrigt sich dieser Einwandt. Sie können nach Ihrem Gewissen handeln. Gott sie Dank, sind die meisten Ärzte aber der Ansicht, dass es nur gerecht ist, wenn ein Mensch selber über seinen Tod in einer solchen krassen Situation entscheiden darf. HIer, mein Lieber, wurde das Recht zu sterben gestärkt, welches in dieser Situation unter diesen Umständen die Menschenwürde aufs höchste Sschützt. Nur wiel die MEdizin immer mehr in der lage ist apparate zu erfinden, die ienen Menschen irgenwie am leben erhalten, das leben aber nicht mehr als ein warten auf dem tod, oder in krassen fällena uch ein "dahinsiechen" darstellt, muss ich nicht diese apparaturen für mich annehmen müssen.

    • outis
    • 25.06.2010 um 12:14 Uhr

    Wenn der Erblasser sich weigert ins Gras zu beißen, lässt man ihn verhungern- im Namen der Menschenwürde!

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    Anscheinend nicht...

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil...

    > Der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen ist künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Verfügung festgelegt hat. <
    Es geht um die Patientenverfügung, die jeder für sich festlegen kann. Sie kann bei einem Notar beglaubigt werden und den Namen dessen festlegen, der in in dem dort festgelegten Umfang entscheiden kann. Selbstverständlich sucht man sich jemanden aus zu dem man absolutes Vertrauen hat.

    Ich hatte vorhin schonmal versucht zu antworten.(techn Fehler?)
    Sicherlich wird es auch in Zukunft nicht so aussehen, dass die Angehörigen einfach hingehen und Schläuche durchschneiden, sondern sie werden mit dem Arzt absprechen, wann welche Maßnahme bzw. deren Unterbrechung sinnvoll ist.
    Meine Mutter (Ende 70) war schon mal in einem Zustand, dass die Ärzte zunächst uns Kinder fragten, ob es eine Patienten-verfügung gebe und wie unser Vater dazu steht. Sie kannten ihn als rechthaberisch und befürchteten wohl, er würde auf unnötigen Maßnahmen bestehen.
    Zum Glück hat unsere Mutter sich nach dem 2. Schlaganfall, der Thrombose und den Krankenhauskeimen wieder soweit erholt, dass sie tagsüber in ihrem Fernsehsessel sitzen und wortlos mit uns kommunizieren kann, und beschäftigt sich mit der beweglichen Hand und, was das Wichtigste ist, wirkt trotz aller Einschränkungen zufrieden.
    Ich habe in dieser Hinsicht volles Vertrauen zu den Ärzten, dass sie die Situation weder in der einen noch in der anderen Richtung ausnutzen.

    Anscheinend nicht...

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil...

    > Der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen ist künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Verfügung festgelegt hat. <
    Es geht um die Patientenverfügung, die jeder für sich festlegen kann. Sie kann bei einem Notar beglaubigt werden und den Namen dessen festlegen, der in in dem dort festgelegten Umfang entscheiden kann. Selbstverständlich sucht man sich jemanden aus zu dem man absolutes Vertrauen hat.

    Ich hatte vorhin schonmal versucht zu antworten.(techn Fehler?)
    Sicherlich wird es auch in Zukunft nicht so aussehen, dass die Angehörigen einfach hingehen und Schläuche durchschneiden, sondern sie werden mit dem Arzt absprechen, wann welche Maßnahme bzw. deren Unterbrechung sinnvoll ist.
    Meine Mutter (Ende 70) war schon mal in einem Zustand, dass die Ärzte zunächst uns Kinder fragten, ob es eine Patienten-verfügung gebe und wie unser Vater dazu steht. Sie kannten ihn als rechthaberisch und befürchteten wohl, er würde auf unnötigen Maßnahmen bestehen.
    Zum Glück hat unsere Mutter sich nach dem 2. Schlaganfall, der Thrombose und den Krankenhauskeimen wieder soweit erholt, dass sie tagsüber in ihrem Fernsehsessel sitzen und wortlos mit uns kommunizieren kann, und beschäftigt sich mit der beweglichen Hand und, was das Wichtigste ist, wirkt trotz aller Einschränkungen zufrieden.
    Ich habe in dieser Hinsicht volles Vertrauen zu den Ärzten, dass sie die Situation weder in der einen noch in der anderen Richtung ausnutzen.

  2. Anscheinend nicht...

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil...

    • Kometa
    • 25.06.2010 um 12:49 Uhr

    "Ave, judices, moribundi eos slutant."

  3. Die Staatsanwaltschaft Fulda hält Wolfgang Putz für einen Überzeugungstäter, der sich zum Herrn über Leben und Tod aufschwingt. In einem lesenswerten Interview

    http://www.focus.de/finan...

    stellt Putz fest, dass es die Fuldaer Staatsanwaltschaft ist, die sich zum Herren über Leben und Tod aufschwingt, weil sie einen Patienten, dessen erlöschendes Leben in die natürlichen und erlösenden Arme des Todes strebte, gegen seinen Willen in einem widernatürlichen Dasein gefangen halten wollte. Dr. Frankenstein, ebenfalls solch ein Grenzüberschreiter, hätte sich durch das Fuldaer Urteil bestätigt, aber durch das heutige Urteil auf ärgste gekränkt gefühlt.

    Eine Leser-Empfehlung
  4. Habe ich jeden Grund zur Freude über diese Entscheidung. Wer leben will, soll leben, wer sterben will, soll sterben. Der Mensch ist doch frei, Herrgott nochmal. Durch Suizid kommt man ja höchstens in Teufels Küche, wenn man daran glaubt...

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    "Lebensschützer" sprechen dem Menschen die Freiheit ab, über sein eigenes Leben zu verfügen, weil menschliches Leben angeblich von so unermesslichem Wert und gottähnlicher Würde sei, dass es von niemandem, auch nicht vom Träger des Lebens selbst, beendet werden darf. Diese Selbstvergottung des homo sapiens ist eine besondere Form von Rassismus. Darwins Erkenntnis, dass der Mensch mit den Tieren verwandt ist, widerspricht dieser Selbstvergottung und ist bei vielen "Lebensschützern" unbeliebt. Die alten Griechen nannten es Hybris...

    "Lebensschützer" sprechen dem Menschen die Freiheit ab, über sein eigenes Leben zu verfügen, weil menschliches Leben angeblich von so unermesslichem Wert und gottähnlicher Würde sei, dass es von niemandem, auch nicht vom Träger des Lebens selbst, beendet werden darf. Diese Selbstvergottung des homo sapiens ist eine besondere Form von Rassismus. Darwins Erkenntnis, dass der Mensch mit den Tieren verwandt ist, widerspricht dieser Selbstvergottung und ist bei vielen "Lebensschützern" unbeliebt. Die alten Griechen nannten es Hybris...

  5. "Lebensschützer" sprechen dem Menschen die Freiheit ab, über sein eigenes Leben zu verfügen, weil menschliches Leben angeblich von so unermesslichem Wert und gottähnlicher Würde sei, dass es von niemandem, auch nicht vom Träger des Lebens selbst, beendet werden darf. Diese Selbstvergottung des homo sapiens ist eine besondere Form von Rassismus. Darwins Erkenntnis, dass der Mensch mit den Tieren verwandt ist, widerspricht dieser Selbstvergottung und ist bei vielen "Lebensschützern" unbeliebt. Die alten Griechen nannten es Hybris...

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