Bundesverfassungsgericht Rauchverbot in Bayern ist mit Grundgesetz vereinbar
Das Rauchverbot in Bayern ist verfassungsgemäß. Die Karlsruher Richter verwarfen eine Beschwerde gegen die Regelung, die jüngst nach einem Volksentscheid eingeführt worden war.
Das strikte Rauchverbot in Bayern bleibt bestehen. Das ausnahmslose Verbot sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht. Es verletze weder die Grundrechte von Rauchern noch die von Gastwirten.
Die Karlsruher Richter wiesen mit ihrem Beschluss die Verfassungsbeschwerde einer Raucherin, einer Gastwirtin und eines Gaststättenbetreibers ab, die sich seit 1. August geltende verschärfte Gesetz in ihren Grundrechten der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Berufsfreiheit verletzt gesehen hatten.
Die Einwände seien unbegründet, entschieden die Richter unter Verweis auf ihr Grundsatzurteil vom 30. Juli 2008. Demnach ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber den Gesundheitsschutz höher bewertet als die Berufsfreiheit der Gastwirte und die Verhaltensfreiheit der Raucher. Dies gelte auch für kleinere Kneipen.
Entscheide sich der Gesetzgeber für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, "so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen", heißt es in dem Beschluss. Solche Ausnahmen seien "praktisch nicht zu kontrollieren und würden geradezu zur Umgehung des Verbots einladen". Die mit dem Rauchverbot verbundenen finanziellen Belastungen für die Gastwirte, die bis hin zur Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz reichen könnten, seien durch sachliche Gründe gerechtfertigt und beträfen alle Gastwirte.
In Bayern gilt seit Anfang August die bundesweit strengste Regelung zum Schutz von Nichtrauchern . Die zuvor bestehenden Ausnahmen etwa für Bierzelte und kleine Einraumgaststätten wurden dabei ebenso gestrichen wie die Möglichkeit, Nebenräume für Raucher einzurichten. Die Bürger in Bayern hatten das Gesetz durch einen Volksentscheid durchgesetzt.
- Datum 04.08.2010 - 13:12 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, AFP
- Kommentare 29
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Für mich ist es nach wie vor ein Problem.
"Demnach ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber den Gesundheitsschutz höher bewertet als die Berufsfreiheit der Gastwirte und die Verhaltensfreiheit der Raucher."
Meines Erachtens durchaus richtige Schlussfolgerung, aber immer noch eine nicht erfüllte Prämisse. Dieses "wenn" ist eben nicht Realität. Der Gesundheitsschutz wird in dieser Form nur an ganz bestimmten, ausgewählten Ort höher bewertet - und entpuppt sich so als gesetzgeberische Ausrede. Weder ist das Rauchen an sich, noch an allen ähnlichen Orten verboten. Und bei der Verhaltensfreiheit der Raucher kräuseln sich mir gar die Ohrspitzen, denn ein als Raucher definiertes Wesen hat wohl aus dieser Definition nur eine Verhaltensfreiheit, nämlich das Rauchen selbst. Das funktioniert logisch überhaupt nicht, außer über das zusätzliche Konstrukt der Schädigung anderer, die aber erst recht nicht von einer Ortswahl abhängig ist.
Konsequenterweise dürfte dann niemand mehr irgend wo rauchen, wo auch eine andere Person hin kommen könnte (selbst wenn diese ebenfalls Raucher wäre, da Raucher auch andere Raucher schädigen), einschließlich den eigenen vier Wänden (außer Single-Haushalten mit dem Schild "Betreten verboten" an der Wohnungstür). Und aus der Höherstellung des Gesundheitsschutzes ließe sich ebenso leicht ein Arbeitsverbot für viele Bereiche erschließen, in denen eine Tätigkeit oder ein Verfahren ein Gesundheitsrisiko bedeuten könnte.
...beschränkt die Berufsfreiheit diverser Gewerbetreibender:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsstättenverordnung_(Deutschland)
Ein Betreiber einer Autolackiererei darf seine Mitarbeiter oder seine Kunden nicht einfach Nitrodämpfen aussetzten.
Es ist die Basislüge der BUNDESREGIERUNG, die immer bestreitet, das das Problem der Belästigung/Gefährdung anderer Menschen durch Raucher nicht bundesweit regelbar wäre.
Man regelt es über die Arbeitsstättenverordnung, damit sind alle Bereiche wo jemand arbeitet abgedeckt und was man in den eigenen vier Wänden oder unter freiem Himmel macht bleibt Privatsache.
...beschränkt die Berufsfreiheit diverser Gewerbetreibender:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsstättenverordnung_(Deutschland)
Ein Betreiber einer Autolackiererei darf seine Mitarbeiter oder seine Kunden nicht einfach Nitrodämpfen aussetzten.
Es ist die Basislüge der BUNDESREGIERUNG, die immer bestreitet, das das Problem der Belästigung/Gefährdung anderer Menschen durch Raucher nicht bundesweit regelbar wäre.
Man regelt es über die Arbeitsstättenverordnung, damit sind alle Bereiche wo jemand arbeitet abgedeckt und was man in den eigenen vier Wänden oder unter freiem Himmel macht bleibt Privatsache.
...beschränkt die Berufsfreiheit diverser Gewerbetreibender:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsstättenverordnung_(Deutschland)
Ein Betreiber einer Autolackiererei darf seine Mitarbeiter oder seine Kunden nicht einfach Nitrodämpfen aussetzten.
Es ist die Basislüge der BUNDESREGIERUNG, die immer bestreitet, das das Problem der Belästigung/Gefährdung anderer Menschen durch Raucher nicht bundesweit regelbar wäre.
Man regelt es über die Arbeitsstättenverordnung, damit sind alle Bereiche wo jemand arbeitet abgedeckt und was man in den eigenen vier Wänden oder unter freiem Himmel macht bleibt Privatsache.
Gesetz hin oder her, wenn sich niemand dran hält, lässt es sich auch nicht durchsetzen. Man muss abwarten, ob sich die Bayern (ein ehemals sehr stolzes Völkchen) wirklich von einer Minderheit derart in seinen Freiheiten beschneiden lässt.
Ich denke jedenfalls, dass sich nicht viel ändern wird. Vielleicht in den anonymen Städten, aber überall dort, wo noch eine Gemeinschaft herrscht, wird die Mehrheitsmeinung entscheiden und nicht ein Minderheitenwunsch.
Zitat:
"Man muss abwarten, ob sich die Bayern (ein ehemals sehr stolzes Völkchen) wirklich von einer Minderheit derart in seinen Freiheiten beschneiden lässt."
Die Mehrheit derjenigen, die sich von der Minderheit der Raucher in der Öffentlichkeit nicht mehr belästigen lassen wollen, hat sich endlich durchgesetzt. Die Bayern lassen sich tatsächlich nicht mehr ihre Freiheiten von einer Minderheit beschneiden.
Wer nicht wählt, stimmt der Position der Mehrheit, die gewählt hat zu, und schließt sich dieser Mehrheit vollumfänglich an.
Zitat:
"Man muss abwarten, ob sich die Bayern (ein ehemals sehr stolzes Völkchen) wirklich von einer Minderheit derart in seinen Freiheiten beschneiden lässt."
Die Mehrheit derjenigen, die sich von der Minderheit der Raucher in der Öffentlichkeit nicht mehr belästigen lassen wollen, hat sich endlich durchgesetzt. Die Bayern lassen sich tatsächlich nicht mehr ihre Freiheiten von einer Minderheit beschneiden.
Wer nicht wählt, stimmt der Position der Mehrheit, die gewählt hat zu, und schließt sich dieser Mehrheit vollumfänglich an.
Zitat:
"Man muss abwarten, ob sich die Bayern (ein ehemals sehr stolzes Völkchen) wirklich von einer Minderheit derart in seinen Freiheiten beschneiden lässt."
Die Mehrheit derjenigen, die sich von der Minderheit der Raucher in der Öffentlichkeit nicht mehr belästigen lassen wollen, hat sich endlich durchgesetzt. Die Bayern lassen sich tatsächlich nicht mehr ihre Freiheiten von einer Minderheit beschneiden.
Wer nicht wählt, stimmt der Position der Mehrheit, die gewählt hat zu, und schließt sich dieser Mehrheit vollumfänglich an.
Nun ist es vom BVerfG abgesegnet. Das große Kneipensterben kann beginnen.
Daß die Grundrechte der Raucher und der Gastwirte nicht verletzt werden, ist zu bezweifeln, denn es heißt ja auch daß der Gesundheitsschutz höher zu bewerten ist als die Berufsfreiheit der Gastwirte. Also wird doch in die Grundrechte eingegriffen.
Gerade diese Begründung ist ideal um weitere Verbote zu fordern und einzuführen. Rauchverbote unter freiem Himmel, im Auto der gar in der eigenen Wohnung werden kommen. Auch Alkoholverbote kann man damit wunderbar durchsetzen.
Besonders ärgerlich ist aber, daß wir das alles den Rauchern zu verdanken haben die am 4. Juli ihren Arsch nicht hochbekommen haben.
Die bayerischen Bedenkenträger, Gesundheitsapostel, Vollversicherten und ähnliche Vertreter wider dem Rauchen werden nun viel Spaß haben in ihren sterilen Cafe´s.
Anzumerken wäre noch, daß ich für ein Verbot von manchen Parfüms wäre. Manch Benutzer von Parfüm glaubt auch noch, er/sie rieche gut, nur weil es auf der Packung steht.
Das verdirbt mir dann das Essen, also raus mit solch Leutchen aus dem Restaurant!
Liebes BVerfG, Parfüm steht im direkten Zusammenhang mit Rauch.
Fällt das auch unter das jetzige Urteil?
Konsequent wäre es, im Sinne der Volksgesundheit, wenn die Antiraucherliga das nächste Thema angehen würden: Alkoholverbot.
Anhand der zu erwartenden Gegenargumente, gerade aus dieser Ecke, könnte die Gesundheitsthematik schnell entlarft werden.
...insbesondere geht es NICHT darum, den Rauchern ihre Gesundheit zu erhalten.
(auch @Hräswelger)
Es geht darum das die Raucher ANDEREN die Gesundheit verderben.
Ein Säufer belastet zunächst mal nicht MEINE Leber, wenn er sich neben mir die Hucke vollhaut (es sei den ich gucke blöd und bekomme deswegen Prügel, aber auch da schädigt mich nicht der Alkohol, sondern die Faust).
Und man bräuchte auch keine Gesetze, wenn nur alle Raucher sich VOR der Fluppe umschauen würden und dann diese mit dem Gedanken "oh, hier würde ich aber die Leute belästigen" diese wieder wegstecken.
Ich kenne sicherlich NUR rücksichtslose Raucher, aber ALLE Raucher die ich kenne haben diese Frage immer sehr zielgerichtet beantwortet.
...insbesondere geht es NICHT darum, den Rauchern ihre Gesundheit zu erhalten.
(auch @Hräswelger)
Es geht darum das die Raucher ANDEREN die Gesundheit verderben.
Ein Säufer belastet zunächst mal nicht MEINE Leber, wenn er sich neben mir die Hucke vollhaut (es sei den ich gucke blöd und bekomme deswegen Prügel, aber auch da schädigt mich nicht der Alkohol, sondern die Faust).
Und man bräuchte auch keine Gesetze, wenn nur alle Raucher sich VOR der Fluppe umschauen würden und dann diese mit dem Gedanken "oh, hier würde ich aber die Leute belästigen" diese wieder wegstecken.
Ich kenne sicherlich NUR rücksichtslose Raucher, aber ALLE Raucher die ich kenne haben diese Frage immer sehr zielgerichtet beantwortet.
...insbesondere geht es NICHT darum, den Rauchern ihre Gesundheit zu erhalten.
(auch @Hräswelger)
Es geht darum das die Raucher ANDEREN die Gesundheit verderben.
Ein Säufer belastet zunächst mal nicht MEINE Leber, wenn er sich neben mir die Hucke vollhaut (es sei den ich gucke blöd und bekomme deswegen Prügel, aber auch da schädigt mich nicht der Alkohol, sondern die Faust).
Und man bräuchte auch keine Gesetze, wenn nur alle Raucher sich VOR der Fluppe umschauen würden und dann diese mit dem Gedanken "oh, hier würde ich aber die Leute belästigen" diese wieder wegstecken.
Ich kenne sicherlich NUR rücksichtslose Raucher, aber ALLE Raucher die ich kenne haben diese Frage immer sehr zielgerichtet beantwortet.
Ich kann Ihren Einwand nur dann respektieren, wenn Sie genauso strikt bei demjenigen, der an den Rauchern finanziell partizipiert, intervenieren würden. Dem Staat!
Aber solcherart staatlichen Gewinn, an dem Sie als Bürger teilhaben, nimmt man billigend in Anspruch, denn ohne persönlichen Nachteil ist es, vor Ort gegen Raucher zu wettern.
Diese Inkonsequenz ist es, die Ihr Anliegen so unbillig macht.
P.S.: Nur weil ich für die Raucher schreibe, heißt das nicht, daß ich Raucher bin. Nur habe ich eben eine andere Haltung dazu.
Bevor ich mich der Antiraucherkampagne anschließen würde, schließe ich mich eher der Forderung an, den Tabak überhaupt zu verbieten.
Nur tut das der Staat eben nicht, denn dann fielen Milliarden €uro an Einnahmen weg.
Und das, obwohl einjeder wissen kann, daß die WHO den Abhängigkeitsgrad von Nikotin auf dem Niveau von Heroin ansiedelt. Nur das der Prozeß bis zum Einsetzen der gesundheitlichen Nachteile für Raucher viel länger dauert!
Ich kann Ihren Einwand nur dann respektieren, wenn Sie genauso strikt bei demjenigen, der an den Rauchern finanziell partizipiert, intervenieren würden. Dem Staat!
Aber solcherart staatlichen Gewinn, an dem Sie als Bürger teilhaben, nimmt man billigend in Anspruch, denn ohne persönlichen Nachteil ist es, vor Ort gegen Raucher zu wettern.
Diese Inkonsequenz ist es, die Ihr Anliegen so unbillig macht.
P.S.: Nur weil ich für die Raucher schreibe, heißt das nicht, daß ich Raucher bin. Nur habe ich eben eine andere Haltung dazu.
Bevor ich mich der Antiraucherkampagne anschließen würde, schließe ich mich eher der Forderung an, den Tabak überhaupt zu verbieten.
Nur tut das der Staat eben nicht, denn dann fielen Milliarden €uro an Einnahmen weg.
Und das, obwohl einjeder wissen kann, daß die WHO den Abhängigkeitsgrad von Nikotin auf dem Niveau von Heroin ansiedelt. Nur das der Prozeß bis zum Einsetzen der gesundheitlichen Nachteile für Raucher viel länger dauert!
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