Verfassungsgericht Richter stärken Rechte psychisch kranker Straftäter

Psychisch kranke Straftäter dürfen nicht gegen ihren Willen mit Medikamenten behandelt werden. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Kläger mit paranoider Psychose Recht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte psychisch kranker Straftäter in der Psychiatrie gestärkt. Eine medizinische Zwangsbehandlung sei nur als letztes Mittel und unter strengen Voraussetzungen zulässig, entschied das Gericht. Die Richter gaben der Verfassungsbeschwerde eines 59-Jährigen statt, der in Rheinland-Pfalz in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik sitzt. Er hatte aufgrund einer wahnhaften Störung versucht, seine Frau und seine Tochter zu töten (Az. 2 BvR 882/09).

Der Mann, der an einer paranoiden Psychose leidet, lehnte wegen der Nebenwirkungen eine Behandlung mit Psychopharmaka ab. Die Klinik wollte ihm das Medikament notfalls zwangsweise spritzen. Zwei Gerichtsinstanzen bestätigten die Entscheidung; dies sei nach dem rheinland-pfälzischen Gesetz über den Maßregelvollzug zulässig.

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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Präsident Andreas Voßkuhle erklärte die Regelung nun für verfassungswidrig. Die Zwangsbehandlung eines Untergebrachten greife in schwerwiegender Weise in dessen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein. Die Verabreichung von Psychopharmaka berühre "in besonderem Maße den Kern der Persönlichkeit". Dies sei nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Es sei Sache des Einzelnen, darüber zu entscheiden, ob er sich therapeutischen Maßnahmen unterziehen wolle, so das Gericht. Das Grundgesetz schütze auch die "Freiheit zur Krankheit".

Ausnahmen seien möglich, wenn der Betroffene die Notwendigkeit einer Behandlung nicht erkennen kann, und diese Behandlung die Chance auf Heilung und eine mögliche Freilassung eröffnet. In diesem Fall sei der Staat nicht verpflichtet, den Untergebrachten "dem Schicksal dauerhafter Freiheitsentziehung zu überlassen". Den Schutz vor Straftaten ließen die Richter hingegen nicht als Argument gelten: Das könne auch ohne Behandlung durch weiteres Einsperren erreicht werden.

Der Wille des Betroffenen dürfe nicht deshalb übergangen werden, "weil er von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint". Zwangsmaßnahmen dürften nur letztes Mittel sein. Auch müsse vor dem Eingriff eine unabhängige Prüfung – etwa durch einen Betreuer oder Richter – stattfinden. Wenn keine Aussicht auf Besserung mehr besteht, dürfe die Behandlung nicht gegen den Willen fortgesetzt werden, etwa, weil sie "die Betreuung des Patienten erleichtert und den dafür notwendigen Aufwand mindert".

Der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde, Frank Schneider, forderte möglichst eindeutige gesetzliche Regelungen. "Wir sind als Psychiater nicht die Herren des Verfahrens. Es steht uns nicht an, für den Patienten zu entscheiden." Es komme in der Praxis häufig vor, dass Patienten eine Behandlung verweigerten. "Es kann aber auch unmenschlich sein, einen Patienten nicht zu behandeln. Gerade im Zustand einer akuten Psychose empfindet der Patient meist sehr viel Angst", erläuterte Schneider.

 
Leser-Kommentare
  1. Schließlich muss der Geisteskranke auch alleine mit seiner Krankheit fertig werden. Wie kommen Ärzte dazu, das bevormunden zu wollen?

    • grrzt
    • 15.04.2011 um 16:36 Uhr

    "Die Zwangsbehandlung eines Untergebrachten greife in schwerwiegender Weise in dessen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein" Stimmt. Aber dass im Grundgesetz das Recht auf Krankheit verankert ist, war mir bisher unbekannt. Vielmehr gehört es zur Krankenrolle, dass der Betreffende an die Aufhebung seines Krankheitszustandes mitwirkt. In der Abwägung der Rechte des Patienten, und der Rechte z.B. seiner Familie (auf körperliche Unversehtheit z.B.) hat das Gericht m.E. mit falschen Maßstäben gearbeitet. Das Gericht empfiehlt - wenn ich es richig verstanden habe - stattdessen den Mann wegzusperren, bis sein Rechtsanwalt sagt, ja aber liebe Leute der Mann ist doch krank, der Arme, der hat ein Recht und die Gesellschaft einer Verpflchtung ihn zu behandeln. Und überhaupt; sind die Nebenwirkungen z.B. von Neuroleptika so groß, so beeinträchtigend, dass deren Einsatz unverhältnismäßig ist? Und wenn das so ist, was bedeutet das für die Psychiatrie? "Der Wille des Betroffenen dürfe nicht deshalb übergangen werden, "weil er von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint"" Wenn man das so abstrakt und akademisch darstellt, möchte man fast schon zustimmen. Das bedeutet, dass ich bei einer Erkältung entschiede, ob ein "Teechen" ausreicht oder ob ich mir ein paar Aspirin reinhauhe. In der Psychose ist aber die Willensfreiheit (wenn es die denn gibt) dermaßen eingeschränkt, dass von einer Entscheidung nicht ausgeangen wird.

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    • dth
    • 15.04.2011 um 17:12 Uhr

    Nur, weil jemand psychisch krank ist, heißt das nicht, dass er ständig nicht in der Lage wäre, selbst zu entscheiden.
    Im Artikel steht, dass es durchaus Ausnahmen geben darf, wenn jemand überhaupt nicht mehr dazu in der Lage ist. In diesem Fall ist das dann wohl nicht so.
    Es ist sehr einfach, einem psychisch Kranken die Mündigkeit abzusprechen, dass das BVerfG dem sehr enge Grenzen setzt, ist also völlig korrekt.
    Der Artikel gibt auch keinen Anlass zu der Vermutung, die Klage wäre im Wesentlichen vom Anwalt ausgegangen. Auch holt sich das BVerfG idR. umfangreichen fachlichen Rat.
    Die Nebenwirkungen von solchen Medikamenten klingen nicht so lustig (http://de.wikipedia.org/w...). Insbesondere sind solche dabei, die die eigene Persönlichkeit und Wahrnehmung verändern. Das stelle ich mir schon beängstigend vor.
    Die Zwangsgabe eines solchen Medikaments ist also ein sehr viel massiverer Eingriff in die Selbstbestimmung als der Freiheitsentzug.

    Und überhaupt; sind die Nebenwirkungen z.B. von Neuroleptika so groß, so beeinträchtigend, dass deren Einsatz unverhältnismäßig ist?

    Wagen Sie einfach mal einen Selbstversuch!

    Ein Thema das selbst Ärzte sehr sehr schnell mit dem Argument 'Ich bin ja nicht krank' abbügeln. Zweifelsfrei nicht deswegen, weil diese Medikamente derart hohe Risiken bergen würden, das ein grundloser Selbstversuch ethisch nicht vertretbar wäre.

    Typische Beschreibungen der Haupt-Wirkung(!) sind:
    - einbetoniert
    - zugedröhnt
    - Zwangsjacke
    - macht bräsig
    - stumpft ab

    Typische Nebenwirkungen sind v.a. längerfristige Risiken:
    - Bewegungsstörungen, d.h. Krämpfe, Zuckungen, Tics - ggf. irreversibel und lebenslang!
    - bei einigen: exorbitante bis hin zu grotesk/bizzarer Gewichtszunahme, gerne mit Diabetes als Folgeerscheinung

    Und das sind nur zwei der gravierenden Nebenwirkungen. Ggf. keinerlei Sexualtrieb mehr zu haben würde ich unter 'Lapalie' verbuchen (im Ernst!).

    Und wenn das so ist, was bedeutet das für die Psychiatrie?

    Nichts! Hat es nie, wird es auch nie!

    Die gesamte Psychiatrie ist von vielerlei unschönen Zuständen durchsetzt:
    - Machtlosigkeit: D.h. gegen manche Krankheiten gibt es schlichts nicht besseres...
    - Zynismus: D.h. endlos mit schweren Schicksalen konfrontiert zu werden führt zu Abstumpfung. Wen kümmert schon das Patientenschicksal wirklich?
    - Sadismus: D.h. manche der 'Profis' spielen sich als gottgleicher Retter oder Rächer auf.

    • dth
    • 15.04.2011 um 17:12 Uhr

    Nur, weil jemand psychisch krank ist, heißt das nicht, dass er ständig nicht in der Lage wäre, selbst zu entscheiden.
    Im Artikel steht, dass es durchaus Ausnahmen geben darf, wenn jemand überhaupt nicht mehr dazu in der Lage ist. In diesem Fall ist das dann wohl nicht so.
    Es ist sehr einfach, einem psychisch Kranken die Mündigkeit abzusprechen, dass das BVerfG dem sehr enge Grenzen setzt, ist also völlig korrekt.
    Der Artikel gibt auch keinen Anlass zu der Vermutung, die Klage wäre im Wesentlichen vom Anwalt ausgegangen. Auch holt sich das BVerfG idR. umfangreichen fachlichen Rat.
    Die Nebenwirkungen von solchen Medikamenten klingen nicht so lustig (http://de.wikipedia.org/w...). Insbesondere sind solche dabei, die die eigene Persönlichkeit und Wahrnehmung verändern. Das stelle ich mir schon beängstigend vor.
    Die Zwangsgabe eines solchen Medikaments ist also ein sehr viel massiverer Eingriff in die Selbstbestimmung als der Freiheitsentzug.

    Und überhaupt; sind die Nebenwirkungen z.B. von Neuroleptika so groß, so beeinträchtigend, dass deren Einsatz unverhältnismäßig ist?

    Wagen Sie einfach mal einen Selbstversuch!

    Ein Thema das selbst Ärzte sehr sehr schnell mit dem Argument 'Ich bin ja nicht krank' abbügeln. Zweifelsfrei nicht deswegen, weil diese Medikamente derart hohe Risiken bergen würden, das ein grundloser Selbstversuch ethisch nicht vertretbar wäre.

    Typische Beschreibungen der Haupt-Wirkung(!) sind:
    - einbetoniert
    - zugedröhnt
    - Zwangsjacke
    - macht bräsig
    - stumpft ab

    Typische Nebenwirkungen sind v.a. längerfristige Risiken:
    - Bewegungsstörungen, d.h. Krämpfe, Zuckungen, Tics - ggf. irreversibel und lebenslang!
    - bei einigen: exorbitante bis hin zu grotesk/bizzarer Gewichtszunahme, gerne mit Diabetes als Folgeerscheinung

    Und das sind nur zwei der gravierenden Nebenwirkungen. Ggf. keinerlei Sexualtrieb mehr zu haben würde ich unter 'Lapalie' verbuchen (im Ernst!).

    Und wenn das so ist, was bedeutet das für die Psychiatrie?

    Nichts! Hat es nie, wird es auch nie!

    Die gesamte Psychiatrie ist von vielerlei unschönen Zuständen durchsetzt:
    - Machtlosigkeit: D.h. gegen manche Krankheiten gibt es schlichts nicht besseres...
    - Zynismus: D.h. endlos mit schweren Schicksalen konfrontiert zu werden führt zu Abstumpfung. Wen kümmert schon das Patientenschicksal wirklich?
    - Sadismus: D.h. manche der 'Profis' spielen sich als gottgleicher Retter oder Rächer auf.

  2. Wieder einmal musste erst die oberste Stimme Recht sprechen, das auf der Hand lag. Es ist widerlich und erschreckend, wie permanent untere Behörden und Personengruppen die Grundprinzipien einer die Menschenrechte anerkennenden, freiheitlichen Demokratie zu untergraben versuchen.

    Und wieder einmal ist mit dieser Stimme ein Name verbunden. Voßkuhle hat die höchste Auszeichnung unseres Landes längst verdient.

    • dth
    • 15.04.2011 um 17:12 Uhr

    Nur, weil jemand psychisch krank ist, heißt das nicht, dass er ständig nicht in der Lage wäre, selbst zu entscheiden.
    Im Artikel steht, dass es durchaus Ausnahmen geben darf, wenn jemand überhaupt nicht mehr dazu in der Lage ist. In diesem Fall ist das dann wohl nicht so.
    Es ist sehr einfach, einem psychisch Kranken die Mündigkeit abzusprechen, dass das BVerfG dem sehr enge Grenzen setzt, ist also völlig korrekt.
    Der Artikel gibt auch keinen Anlass zu der Vermutung, die Klage wäre im Wesentlichen vom Anwalt ausgegangen. Auch holt sich das BVerfG idR. umfangreichen fachlichen Rat.
    Die Nebenwirkungen von solchen Medikamenten klingen nicht so lustig (http://de.wikipedia.org/w...). Insbesondere sind solche dabei, die die eigene Persönlichkeit und Wahrnehmung verändern. Das stelle ich mir schon beängstigend vor.
    Die Zwangsgabe eines solchen Medikaments ist also ein sehr viel massiverer Eingriff in die Selbstbestimmung als der Freiheitsentzug.

    Antwort auf "Sprachlos...."
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    Die Nebenwirkungen von solchen Medikamenten klingen nicht so lustig. Insbesondere sind solche dabei, die die eigene Persönlichkeit und Wahrnehmung verändern. Das stelle ich mir schon beängstigend vor.

    Beängstigend ist das nicht, daran gewöhnt man sich, wie man nach dem dritten Suff auch in etwas weiss wie Alkohol einen verändert. Es sind die vielfältigen Einschränkungen die damit einhergehen, die dauerhaft ungeliebt sind.

    Ein Krebspatient kann sich während der Chemo selbst sagen 'noch x Tage, dann geht es mir nicht mehr bescheiden'. Was wollen Sie einem einem chronischen Schizophrenie-Patienten erzählen?

    Die Zwangsgabe eines solchen Medikaments ist also ein sehr viel massiverer Eingriff in die Selbstbestimmung als der Freiheitsentzug.

    Das würde ich in der Pauschalität nicht sagen. Jemand der erstmals akut psychotisch ist, sagt nicht selten posterior, dass es gut war ihn mit Gewalt aus diesem Zustand herauszuholen.

    Das Problem liegt vielmehr u.a. bei Fällen in denen bestimmte Medikamente aus reiner Bequemlichkeit zwangsweise verabreicht werden, oder in den die Medikamente letztlich nur eine partielle bis gar keine Wirkung haben.

    Neben der Psychiatrie finden sich derlei Zustände u.a. auch in der Altenpflege. Da kommst es ebenso in schöner Regelmäßigkeit vor, dass aus einer Nörgeloma eine wahnhafte Psychose gestrickt wird, dann stellt man sie ruhig und das Problem mit dem Nörgeln ist erledigt.

    Die Nebenwirkungen von solchen Medikamenten klingen nicht so lustig. Insbesondere sind solche dabei, die die eigene Persönlichkeit und Wahrnehmung verändern. Das stelle ich mir schon beängstigend vor.

    Beängstigend ist das nicht, daran gewöhnt man sich, wie man nach dem dritten Suff auch in etwas weiss wie Alkohol einen verändert. Es sind die vielfältigen Einschränkungen die damit einhergehen, die dauerhaft ungeliebt sind.

    Ein Krebspatient kann sich während der Chemo selbst sagen 'noch x Tage, dann geht es mir nicht mehr bescheiden'. Was wollen Sie einem einem chronischen Schizophrenie-Patienten erzählen?

    Die Zwangsgabe eines solchen Medikaments ist also ein sehr viel massiverer Eingriff in die Selbstbestimmung als der Freiheitsentzug.

    Das würde ich in der Pauschalität nicht sagen. Jemand der erstmals akut psychotisch ist, sagt nicht selten posterior, dass es gut war ihn mit Gewalt aus diesem Zustand herauszuholen.

    Das Problem liegt vielmehr u.a. bei Fällen in denen bestimmte Medikamente aus reiner Bequemlichkeit zwangsweise verabreicht werden, oder in den die Medikamente letztlich nur eine partielle bis gar keine Wirkung haben.

    Neben der Psychiatrie finden sich derlei Zustände u.a. auch in der Altenpflege. Da kommst es ebenso in schöner Regelmäßigkeit vor, dass aus einer Nörgeloma eine wahnhafte Psychose gestrickt wird, dann stellt man sie ruhig und das Problem mit dem Nörgeln ist erledigt.

  3. Und überhaupt; sind die Nebenwirkungen z.B. von Neuroleptika so groß, so beeinträchtigend, dass deren Einsatz unverhältnismäßig ist?

    Wagen Sie einfach mal einen Selbstversuch!

    Ein Thema das selbst Ärzte sehr sehr schnell mit dem Argument 'Ich bin ja nicht krank' abbügeln. Zweifelsfrei nicht deswegen, weil diese Medikamente derart hohe Risiken bergen würden, das ein grundloser Selbstversuch ethisch nicht vertretbar wäre.

    Typische Beschreibungen der Haupt-Wirkung(!) sind:
    - einbetoniert
    - zugedröhnt
    - Zwangsjacke
    - macht bräsig
    - stumpft ab

    Typische Nebenwirkungen sind v.a. längerfristige Risiken:
    - Bewegungsstörungen, d.h. Krämpfe, Zuckungen, Tics - ggf. irreversibel und lebenslang!
    - bei einigen: exorbitante bis hin zu grotesk/bizzarer Gewichtszunahme, gerne mit Diabetes als Folgeerscheinung

    Und das sind nur zwei der gravierenden Nebenwirkungen. Ggf. keinerlei Sexualtrieb mehr zu haben würde ich unter 'Lapalie' verbuchen (im Ernst!).

    Und wenn das so ist, was bedeutet das für die Psychiatrie?

    Nichts! Hat es nie, wird es auch nie!

    Die gesamte Psychiatrie ist von vielerlei unschönen Zuständen durchsetzt:
    - Machtlosigkeit: D.h. gegen manche Krankheiten gibt es schlichts nicht besseres...
    - Zynismus: D.h. endlos mit schweren Schicksalen konfrontiert zu werden führt zu Abstumpfung. Wen kümmert schon das Patientenschicksal wirklich?
    - Sadismus: D.h. manche der 'Profis' spielen sich als gottgleicher Retter oder Rächer auf.

    Antwort auf "Sprachlos...."
  4. ... dem anderen Billig sein:

    Schluss mit den Zwangsberatungen für den Schwangerschaftsabbruch.

    Schluss mit den Medikationen und medizin-technischen "Menschenversuchen" an den Patienten, die sterben wollen, weil sie unheilbar krank sind, egal ob sie eine Patientenverfügung besitzen oder nicht.

    Der Wille des Menschen und im Vertretungsfalle der des Partners oder Vormundes sollten respektiert werden.

    Der Staat hat kein Recht, in die frei Entscheidungsfindung von Menschen einzugreifen, egal wie krank diese Menschen sind.

    Lebenserhaltung bei medizinisch unheilbaren Patienten um jeden Preis war, ist und bleibt inhuman, denn es ist nur eine Hinauszögerung des Todes - und es kostet eine Menge Geld, das für andere Patienten zur Verfügung gestellt werden könnte.

    Ich weiß, wovon ich rede, da ich eine Patientenverfügung durchsetzen musste - zum Wohle aller.
    Dieser Schritt ist kein leichter und er kostete Kraft und Nerven - komisch nur, dass am Ende dann alle - auch die Widersacher - die Entscheidung doch für richtig erachtet hatten.

  5. Die Nebenwirkungen von solchen Medikamenten klingen nicht so lustig. Insbesondere sind solche dabei, die die eigene Persönlichkeit und Wahrnehmung verändern. Das stelle ich mir schon beängstigend vor.

    Beängstigend ist das nicht, daran gewöhnt man sich, wie man nach dem dritten Suff auch in etwas weiss wie Alkohol einen verändert. Es sind die vielfältigen Einschränkungen die damit einhergehen, die dauerhaft ungeliebt sind.

    Ein Krebspatient kann sich während der Chemo selbst sagen 'noch x Tage, dann geht es mir nicht mehr bescheiden'. Was wollen Sie einem einem chronischen Schizophrenie-Patienten erzählen?

    Die Zwangsgabe eines solchen Medikaments ist also ein sehr viel massiverer Eingriff in die Selbstbestimmung als der Freiheitsentzug.

    Das würde ich in der Pauschalität nicht sagen. Jemand der erstmals akut psychotisch ist, sagt nicht selten posterior, dass es gut war ihn mit Gewalt aus diesem Zustand herauszuholen.

    Das Problem liegt vielmehr u.a. bei Fällen in denen bestimmte Medikamente aus reiner Bequemlichkeit zwangsweise verabreicht werden, oder in den die Medikamente letztlich nur eine partielle bis gar keine Wirkung haben.

    Neben der Psychiatrie finden sich derlei Zustände u.a. auch in der Altenpflege. Da kommst es ebenso in schöner Regelmäßigkeit vor, dass aus einer Nörgeloma eine wahnhafte Psychose gestrickt wird, dann stellt man sie ruhig und das Problem mit dem Nörgeln ist erledigt.

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Recht auf Krankheit"
    • swawa
    • 15.04.2011 um 19:35 Uhr

    Ich arbeite mit solchen Straftätern zusammen, die meist noch sehr jung waren. Teilweise Raub, teilweise Mord haben die Leute in der Psychose begangen. In unserer akut Einrichtung gibt's es auch jemanden der nicht zwangsbehandelt wird. Derjenige ist auch nicht fremd-gefährdend u. gefährdet sich auch nicht selbst! Eine Zwangsbehandlung ist IMMER nur dann der letzte Weg, wenn das eigene oder das Wohl anderer gefährdet ist! Und der o.g. Fall zeigt doch wie gefährlich ein Familienvater für die eigene Fam. werden kann. Mit der Behandlung ist er zwar 2-3 Jahr voller Nebenwirkungen, aber das lässt immer nach! Ich bin erschüttert über den Beschluss!

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