Gerichtsurteil Jörg Kachelmann freigesprochen

Der Wettermoderator Jörg Kachelmann muss nicht in Haft: Das Landgericht Mannheim sprach ihn vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung frei.

Das Landgericht Mannheim hat den Wettermoderator Jörg Kachelmann freigesprochen. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch. Im Publikum gab es spontanen Applaus und Jubel.

Eine Ex-Freundin hatte den 52-Jährigen beschuldigt, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Fernsehmoderator gefordert. In dem Prozess hatte Aussage gegen Aussage gestanden.

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Bei dem Urteil handelt es sich um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse, weil im Prozess Aussage gegen Aussage stand und die Indizien gegen den Angeklagten nicht ausreichten.

Mit dem Urteil geht nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende. Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und saß 132 Tage lang in Untersuchungshaft. Der von großem Medienrummel begleitete Prozess dauerte fast neun Monate lang.

Kachelmann hatte in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt. Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und diese später korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten ließen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. "Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses – dass es auf die Gesamtschau ankommt." Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, sie wolle bei einem Freispruch höchstwahrscheinlich Revision einlegen.

Nach dem, was sich aus dem öffentlichen Teil der Verhandlung schließen ließ, war die Spurenlage nicht eindeutig. Mit ihrer Forderung von vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe blieb die Anklage unter der eigentlich für schwere Vergewaltigungen vorgesehenen Mindeststrafe von fünf Jahren. Das begründete sie mit der Belastung Kachelmanns durch die kontroverse und oft in Details gehende öffentliche Berichterstattung über das Verfahren.

 
Leser-Kommentare
  1. oder ein Freispruch mangels Beweisen ist.

    Ich hoffe, es ist ein Freispruch 1. Klasse.

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    ... des Freispruchs ist gleich. Es wird trotzdem so einiges haften bleiben.

    Also: Im Zweifel freigesprochen.

    Noch nicht rechtskräftig.

    • joG
    • 31.05.2011 um 9:56 Uhr

    ....wer ihm den Schaden ausgleicht. Wir, die Gesellschaft haben ihn anklagen lassen, aus welchen Gründen immer das gewesen sein mag. Die Beweise waren unseren Verrichtungsgehilfen bekannt und sie entschieden den Mann zu ruinieren, obwohl offenbar auf der Basis keine Verurteilung erreichbar war. Das war legitim. Aber der Bürger muss vor der Mehrheit und das sind in diesem Falle wir alle, geschützt werden. Das heißt hier: Schadensausgleich.

    • hede
    • 31.05.2011 um 10:34 Uhr

    Es ist ein Freispuch "2. Klasse". Heisst also, man ist nicht von seiner Unschuld überzeugt, aber halt auch nicht von seiner Schuld.

    Den Text lesen hilft manchmal. Irgendwie eine komische Entwicklung, die ich auch bei mir manchmal feststelle: Überschrift lesen, ab zu den Kommentaren ... Das kanns irgendwie auch nicht sein.

    ... des Freispruchs ist gleich. Es wird trotzdem so einiges haften bleiben.

    Also: Im Zweifel freigesprochen.

    Noch nicht rechtskräftig.

    • joG
    • 31.05.2011 um 9:56 Uhr

    ....wer ihm den Schaden ausgleicht. Wir, die Gesellschaft haben ihn anklagen lassen, aus welchen Gründen immer das gewesen sein mag. Die Beweise waren unseren Verrichtungsgehilfen bekannt und sie entschieden den Mann zu ruinieren, obwohl offenbar auf der Basis keine Verurteilung erreichbar war. Das war legitim. Aber der Bürger muss vor der Mehrheit und das sind in diesem Falle wir alle, geschützt werden. Das heißt hier: Schadensausgleich.

    • hede
    • 31.05.2011 um 10:34 Uhr

    Es ist ein Freispuch "2. Klasse". Heisst also, man ist nicht von seiner Unschuld überzeugt, aber halt auch nicht von seiner Schuld.

    Den Text lesen hilft manchmal. Irgendwie eine komische Entwicklung, die ich auch bei mir manchmal feststelle: Überschrift lesen, ab zu den Kommentaren ... Das kanns irgendwie auch nicht sein.

  2. Willkommen in der Freiheit, Jörg :)

  3. das ja erledigt jetzt. NEXT!

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ausser der Karriere von Kachelmann? Jetzt muss doch wohl ein Verfahren gegen die Nebenklägerin her? Zivilprozess? Schadenersatz? Prüfung ob in dem Verfahren die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten ausreichend geschützt waren? Folgen für zukünftige Prozesse?

    Die Farce zeigte doch in aller Deutlichkeit dass es so nicht gehen kann: Medien und Gericht handelten vollständig gefangen in ideologisch-moralischen Denkmustern.
    Ohne seinen neuen Verteidiger wäre Kachelmann einfach verurteilt worden, ohne seinen Bekanntheitsgrad vermutlich auch.
    Wer fragt sich nicht wie viele Männer bereits zu unrecht auf diese Weise fertig gemacht wurden?

    ist der Grad der Wichtigkeit, mit der das Thema behandelt wurde. Gut, dass dieses Klatsch-Theater ein Ende hat.

    ausser der Karriere von Kachelmann? Jetzt muss doch wohl ein Verfahren gegen die Nebenklägerin her? Zivilprozess? Schadenersatz? Prüfung ob in dem Verfahren die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten ausreichend geschützt waren? Folgen für zukünftige Prozesse?

    Die Farce zeigte doch in aller Deutlichkeit dass es so nicht gehen kann: Medien und Gericht handelten vollständig gefangen in ideologisch-moralischen Denkmustern.
    Ohne seinen neuen Verteidiger wäre Kachelmann einfach verurteilt worden, ohne seinen Bekanntheitsgrad vermutlich auch.
    Wer fragt sich nicht wie viele Männer bereits zu unrecht auf diese Weise fertig gemacht wurden?

    ist der Grad der Wichtigkeit, mit der das Thema behandelt wurde. Gut, dass dieses Klatsch-Theater ein Ende hat.

  4. Gratulation an Herrn Kachelmann und Rechtsbeistand. Offenbar kann es hierzulande doch noch Gerechtigkeit geben

    Gekürzt. Wir bitten die Diskussionsteilnehmer auf eine sachliche, respektvolle Ausdrucksweise zu achten (siehe Netiquette). Danke. Die. Redaktion/sh

    10 Leser-Empfehlungen
  5. [...]
    Entfernt. Bitte diskutieren Sie konstruktiv und begründen Sie Ihre Meinung sachlich. Danke. Die Redaktion/er

    17 Leser-Empfehlungen
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    Was wäre wenn es Herr Irgendwer gewesen wäre und nicht Herr Kachelmann? Hätte der Prozess so lange gedauert? Hätten sich die Medien auch auf ihn gestürzt?

    In dubio pro reo. Richtig so. Aber das makabre ist, dass die Staatsanwaltschaft in Revision gehen wird (Nachrichten SWR1 11:00) mit der Begründung

    > Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. <

    Ist das jetzt Monte-Carlo oder Rechtsprechung? Geht's noch? Unglaublich.

    [...]

    Entfernt. Der Beitrag, auf den Sie sich beziehen, wurde entfernt. Die Redaktion/er

    Was wäre wenn es Herr Irgendwer gewesen wäre und nicht Herr Kachelmann? Hätte der Prozess so lange gedauert? Hätten sich die Medien auch auf ihn gestürzt?

    In dubio pro reo. Richtig so. Aber das makabre ist, dass die Staatsanwaltschaft in Revision gehen wird (Nachrichten SWR1 11:00) mit der Begründung

    > Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. <

    Ist das jetzt Monte-Carlo oder Rechtsprechung? Geht's noch? Unglaublich.

    [...]

    Entfernt. Der Beitrag, auf den Sie sich beziehen, wurde entfernt. Die Redaktion/er

    • gquell
    • 31.05.2011 um 9:27 Uhr

    Er ist zwar freigesprochen worden, aber die Karriere dürfte ruiniert sein. Die ganze dreckige Wäsche, die seine Verflossenen in aller Öffentlichkeit waschen durften, dürfte ihren Zweck erfüllt haben.

    24 Leser-Empfehlungen
  6. ... des Freispruchs ist gleich. Es wird trotzdem so einiges haften bleiben.

  7. 8. schade

    dass jetzt trotzdem sein Ruf ruuiniert ist und die Frauen und die ZEITUNG (Böll), die über ihn hergezogen sind, unbehelligt bleiben - allen voran eine bekannte Feministin, die endlich mal abdanken sollte.

    32 Leser-Empfehlungen

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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