Norwegischer Attentäter Verteidiger hält Breivik für geisteskrank

Der Anwalt Geir Lippestad will auf Unzurechnungsfähigkeit seines Mandanten plädieren. Der 76-fache Mörder habe eine "völlig andere Konzeption der Wirklichkeit".

Geir Lippestad, der Verteidiger des norwegischen Attentäters Anders Breivik

Geir Lippestad, der Verteidiger des norwegischen Attentäters Anders Breivik

Der Verteidiger des Attentäters Anders Breivik hält seinen Mandanten für geisteskrank. Der Anwalt Geir Lippestad sagte bei einer Pressekonferenz in Oslo: "Die ganze Sache deutet darauf hin, dass er verrückt ist." Er verwandte den englischen Begriff insane.

Lippestad will vor Gericht den Standpunkt vertreten, dass der Attentäter unzurechnungsfähig sei. Psychiater sollen Breiviks Geisteszustand untersuchen, was nach Angaben des Anwalts sechs bis zwölf Monate dauern kann. Breivik müsse sich der anwaltlichen Argumentation fehlender Zurechnungsfähigkeit aber nicht anschließen, sagte Lippestad.

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60 Jahre Krieg

Breivik glaube, er befinde sich in einem Krieg: "Und wenn du in einem Krieg bist, kannst du Dinge wie diese machen", erläuterte Lippestad die Sicht seines Mandanten. Breivik zeige "kein Zeichen von Mitleid" mit den Toten, sagte Lippestad. Er hasse alle, die an Demokratie glaubten, und sei überzeugt, dass der Krieg, den er mit dem Anschlag habe auslösen wollen, jetzt in vollem Gange sei: "Er glaubt, dass dieser Krieg 60 Jahre dauern wird und dass dieser Krieg in 60 Jahren gewonnen sein wird", berichtete der Verteidiger. 

Die Staatsanwaltschaft erwägt Anklageerhebung wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit einer Höchststrafe von 30 Jahren Haft. Die Maximalstrafe nach dem bisher von der Justiz verwandten Terror-Paragrafen im Strafgesetzbuch ist 21 Jahre im Gefängnis.

Breivik soll nach eigenen Angaben Kontakte zu Gleichgesinnten gehabt haben. Neben zwei "Zellen" in Norwegen gebe es weitere im Ausland, sagte sein Verteidiger vor der Presse. "Er weigert sich, etwas über diese anderen Zellen zu sagen."

"Er glaubte, getötet zu werden"

Der 32-Jährige ging offenbar davon aus, seine Mordtat nicht zu überleben: "Er hat geglaubt, nach dem Bombenanschlag oder der Aktion auf der Insel getötet zu werden." Der Attentäter sei überrascht gewesen, dass er sein Ziel erreicht habe. Breivik habe nach seiner Festnahme geglaubt, auf dem Weg zum Gericht getötet zu werden, sagte Lippestad. Die Anordnung der achtwöchigen Untersuchungshaft in Isolation habe Breivik ohne sichtbare Regung aufgenommen: "Er war nicht überrascht, er nahm die Dinge ruhig hin."

Gegenüber dem norwegischen Fernsehsender NRK sagte Lippestad am Montagabend, sein Mandant lebe in einer anderen Realität. "Er hat eine völlig andere Konzeption der Wirklichkeit als wir anderen Norweger", so Lippestad. "Zum Beispiel glaubt er, dass in Norwegen Folter existiert." Breivik habe ihn gefragt, ob er ihm eine bestimmte Uniform für den Auftritt vor Gericht beschaffen könne, sagte der Anwalt.

Leser-Kommentare
  1. Schließlich muss er die geringste Strafe für seinen Mandanten heraus holen.

    Allerdings sprechen alle Fakten dagegen: 9 Jahre Planungsdauer, gezielte und aufeinander abgestimmte Anschläge sowie ein ideologischer Background aus dem Nationalistischen und Islamhasser-Milieu.

    Ein Täter, der ein eindeutiges Motiv hat, KANN nicht geisteskrank sein.

    Eine Leser-Empfehlung
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Vielleicht ist das Teil des Vorgehens des Verteidigers. Letzteres jedenfalls ist nicht korrekt. Der Mann kann sehr wohl psychisch krank sein. Ob er das ist, bleibt festzustellen.

    Da stehts aber nicht gut mit Ihren psychiatrischen Kenntnissen. Mit den juristischen übrigens auch nicht: Ist er unzurechnungsfähig, wird er den Rest seines Lebens in der geschlossenen Anstalt verbringen; ist er straffähig, bekommt er 21 Jahre - wobei dann alle 5 Jahre über Sicherheitsverwahrung entschieden wird, er also auch lebenslang sitzen kann.

    "Ein Täter, der ein eindeutiges Motiv hat, KANN nicht geisteskrank sein."

    Wenn man sich das 'Manifest' Breiviks antut, dann stößt man dort auf ein völlig wirr und unsinnig zusammengetragenes Allerlei aus allen möglichen teils völlig gegensetzlichen Weltaunschauungen, wo bei sich Breivik auch auf unterschiedlichste Schriften diverser Autoren bezieht.

    Kaum etwas in seinem konfusen 'Manifest' ist typisch rechtsradikal, oder lässt sich sonstwie rational einer bestimmten Ideologie zuordnen.

    Der Psychiater und Psychoanalytiker Josef Ludin sieht es so:

    "Die Tat dieses Menschen ist wahrscheinlich nur psychopathologisch zu verstehen, wenn überhaupt eine Erklärung für solch ein Ausmaß des Gräuels möglich ist.

    ...

    In Norwegen haben wir es mit einem Menschen zu tun, bei dem es unnachvollziehbar bleibt, woher sein Hass genährt wurde. ...

    Persönlichkeitsstörungen (Hitler, Goebbels, Pol Pot, Kim Jong-il etc., die Liste ist sehr lang) können in ihrer Gefährlichkeit wesentlich aggressiver sein als wahnhaft-schizophrene Erkrankungen.

    Sie sind auch wegen ihrer äußeren „Normalität“ gefährlich und werden selbst von Fachleuten häufig übersehen. Sie kommen auch seltener in die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung – häufig nur bei milderer Ausprägung – weil sie unter anderem auch therapieresistent sind. Sie sind ja „normal“, sogenannte nette Nachbarn.

    ..."

    http://www.welt.de/debatt...

    Lesenswert

    Die Aufgabe eines Anwalts (Verteidiger) ist nicht unbedingt das "herrausholen der geringsten Strafe". Grundsätzlich gilt 2 Fälle zu unterscheiden und bei beiden gilt "In dubio pro reo":
    1. Reiner Indizienprozess - Strafnachweis von Seiten der Anklage, dabei muss der Anwalt die lückenlose Beweisführung überwachen und Ungereimtheiten aufdecken bzw. widerlegen.
    2. Der "bewiesene" Fall, bei dem das Strafmass im Vordegrund steht, dennoch der Beweis der Schuld erbracht werden muss. Das es hierbei weitere Unterscheidungen gibt ist unbestritten, liegt "nur" ein Geständnis vor, gibt es Tatzeugen, es wird keine Schuld anerkannt ....

    Moralische Integrität des Anwalts vorrausgesetzt muss er "das Beste" für seinen Mandanten erwirken, das muss nicht unbedingt eine geringere Strafe sein, im vorliegenden Fall kann das sogar längeres einsperren bedeuten. Lebenslang bedeutet heute eben nicht mehr bis zum Tode, sondern ermöglicht den Rest der Strafe "frei in der Gesellschaft" zu verbringen. (Sinn oder Unsinn dieser Tatsache soll hier nicht Thema sein). Geisteskrankheit ermöglicht das Wegsperren in eine geschlossenen Anstalt und das eben auch bis zum Tode, da pathologisch bedingt und evtl. nicht veränderbar.

    ...waren scheinbar alle Deutschen geisteskrank...
    Da waren 76 Tote eine echte Lachnummer.
    Traurig, aber war ... [...]

    Gekürzt. Bitte bleiben Sie sachlich und verzichten Sie auf Aussagen, die als Gewaltaufruf verstanden werden können. Danke. Die Redaktion/lv

    Vielleicht ist das Teil des Vorgehens des Verteidigers. Letzteres jedenfalls ist nicht korrekt. Der Mann kann sehr wohl psychisch krank sein. Ob er das ist, bleibt festzustellen.

    Da stehts aber nicht gut mit Ihren psychiatrischen Kenntnissen. Mit den juristischen übrigens auch nicht: Ist er unzurechnungsfähig, wird er den Rest seines Lebens in der geschlossenen Anstalt verbringen; ist er straffähig, bekommt er 21 Jahre - wobei dann alle 5 Jahre über Sicherheitsverwahrung entschieden wird, er also auch lebenslang sitzen kann.

    "Ein Täter, der ein eindeutiges Motiv hat, KANN nicht geisteskrank sein."

    Wenn man sich das 'Manifest' Breiviks antut, dann stößt man dort auf ein völlig wirr und unsinnig zusammengetragenes Allerlei aus allen möglichen teils völlig gegensetzlichen Weltaunschauungen, wo bei sich Breivik auch auf unterschiedlichste Schriften diverser Autoren bezieht.

    Kaum etwas in seinem konfusen 'Manifest' ist typisch rechtsradikal, oder lässt sich sonstwie rational einer bestimmten Ideologie zuordnen.

    Der Psychiater und Psychoanalytiker Josef Ludin sieht es so:

    "Die Tat dieses Menschen ist wahrscheinlich nur psychopathologisch zu verstehen, wenn überhaupt eine Erklärung für solch ein Ausmaß des Gräuels möglich ist.

    ...

    In Norwegen haben wir es mit einem Menschen zu tun, bei dem es unnachvollziehbar bleibt, woher sein Hass genährt wurde. ...

    Persönlichkeitsstörungen (Hitler, Goebbels, Pol Pot, Kim Jong-il etc., die Liste ist sehr lang) können in ihrer Gefährlichkeit wesentlich aggressiver sein als wahnhaft-schizophrene Erkrankungen.

    Sie sind auch wegen ihrer äußeren „Normalität“ gefährlich und werden selbst von Fachleuten häufig übersehen. Sie kommen auch seltener in die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung – häufig nur bei milderer Ausprägung – weil sie unter anderem auch therapieresistent sind. Sie sind ja „normal“, sogenannte nette Nachbarn.

    ..."

    http://www.welt.de/debatt...

    Lesenswert

    Die Aufgabe eines Anwalts (Verteidiger) ist nicht unbedingt das "herrausholen der geringsten Strafe". Grundsätzlich gilt 2 Fälle zu unterscheiden und bei beiden gilt "In dubio pro reo":
    1. Reiner Indizienprozess - Strafnachweis von Seiten der Anklage, dabei muss der Anwalt die lückenlose Beweisführung überwachen und Ungereimtheiten aufdecken bzw. widerlegen.
    2. Der "bewiesene" Fall, bei dem das Strafmass im Vordegrund steht, dennoch der Beweis der Schuld erbracht werden muss. Das es hierbei weitere Unterscheidungen gibt ist unbestritten, liegt "nur" ein Geständnis vor, gibt es Tatzeugen, es wird keine Schuld anerkannt ....

    Moralische Integrität des Anwalts vorrausgesetzt muss er "das Beste" für seinen Mandanten erwirken, das muss nicht unbedingt eine geringere Strafe sein, im vorliegenden Fall kann das sogar längeres einsperren bedeuten. Lebenslang bedeutet heute eben nicht mehr bis zum Tode, sondern ermöglicht den Rest der Strafe "frei in der Gesellschaft" zu verbringen. (Sinn oder Unsinn dieser Tatsache soll hier nicht Thema sein). Geisteskrankheit ermöglicht das Wegsperren in eine geschlossenen Anstalt und das eben auch bis zum Tode, da pathologisch bedingt und evtl. nicht veränderbar.

    ...waren scheinbar alle Deutschen geisteskrank...
    Da waren 76 Tote eine echte Lachnummer.
    Traurig, aber war ... [...]

    Gekürzt. Bitte bleiben Sie sachlich und verzichten Sie auf Aussagen, die als Gewaltaufruf verstanden werden können. Danke. Die Redaktion/lv

    • yarx
    • 26.07.2011 um 16:04 Uhr
    2. Naja ,

    wenn bei der Zurechnungsfähigkeit danach ginge in welcher Realität man lebt, dann müßte man vermutlich einigen Mitbürgern einen Jagdschein ausstellen. Klar kann man nicht ganz dicht sein, wenn man so ein Verbrechen begeht. Ein normaler Mensch käme nicht auf so eine Idee.
    Aber ob das dann strafmildernd sein muß, wage ich zu bezweifeln.
    Die Frage, wie ein Mensch in so einen Zustand kommt, wäre aber zu benatworten. Zumindest im Ansatz teilt er seine Weltsicht ja mit einigen anderen. Da sollte man schon mal drüber nachdenken wo die Gründe liegen und diese ohne Tabus diskutieren.
    Man kann den Extremismus nicht einfach verbieten. Da ist schon etwas mehr Aufwand nötig, als neue Gesetze.

  2. Nein, nein, geisteskrank geht gar nicht. Dann würden ja auf einmal Sarrazin, Broder und Wilders nicht mehr die Saat gesät haben. Bitte redet doch noch mal mit dem Herrn Verteidiger, er hat es anscheinend noch nicht verstanden. Es geht schließlich um eine gute Sache und um noch viel mehr: Kampf dem Rechtspopulismus.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Auch ein Wahn orientiert sich ja an Außenreizen: Wie Sarrazin, Broder, Wilders & Co.

    • cornus
    • 26.07.2011 um 17:01 Uhr

    wird eigentlich nicht mehr verwendet. Der Begriff 'psychische Störung' ist per Definition 'eine erhebliche Abweichung von der Norm im Erleben oder Verhalten, die die Bereiche des Denkens, Fühlens und Handelns betrifft' (aus Wikipedia).
    Natürlich ist es eine Definitionssache, was die jeweilige Gesellschaft als normal betrachtet, was sie als Abweichung toleriert und was sie nicht tolerieren kann (oder will). Alle drei Bereiche werden nach der Klassifikation ICD-10 untersucht, wo die Definitionen von psychischen Störungen mehr oder weniger festgelegt sind.
    Wie im Artikel schon gesagt wurde, wird diese Untersuchung länger dauern. Dem Anwalt zu unterstellen, dass er einen Vorteil für seinen Mandanten herausschlagen will ist absurd. Eine derartige Untersuchung ist in diesem Fall wahrscheinlich unumgänglich.
    Außerdem, Strafe = Gerechtigkeit, diese Formel kann ja angesichts von über 70 Toten nicht aufgehen.

    __________________________________

    P.S. Liebe Redaktion, löschen Sie doch meine erste Antwort, bzw. das Fragment. Ich habe auf den falschen Button gedrückt.

    3."3. Geisteskrank?
    Nein, nein, geisteskrank geht gar nicht. Dann würden ja auf einmal Sarrazin, Broder und Wilders nicht mehr die Saat gesät haben. Bitte redet doch noch mal mit dem Herrn Verteidiger, er hat es anscheinend noch nicht verstanden. Es geht schließlich um eine gute Sache und um noch viel mehr: Kampf dem Rechtspopulismus."

    Diese Menschen haben so oder so keine Saat gesät,wenn dies jemand tat,--ich würde das nicht so beschreiben--dann die Mörder von 9/11,von London,von Madrid.der Mörder von Theo van Gogh und vers.Mörder von Westergaard und die musl.Hassprediger europaweit!etc
    Außerdem wir Demokraten wollen uns doch gegen Rechts UND gegen Links UND gegen Islamismus engagieren nicht wahr.
    bitte nicht auf irgendwelchen Augen außerhalb der Demokratie blind sein!

    • hede
    • 26.07.2011 um 19:33 Uhr

    dann können Sarrazin und Co wohl kaum diese Saat gesät haben. Dann ist diese Saat wohl eher am 11. September gesät worden. Ist schon komisch, viele reden davon, das Sarrazin, Broder u.s.w. dafür verantwortlich wären, aber diese haben nie zu irgendwelcher Gewalt aufgerufen. Zu Gewalt aufgerufen haben die Terroristen. Natürlich ist es krank, dafür 78 Unschuldige Landsleute niederzumetzeln.

    Und wenn ich lese, das der Staatsanwalt auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit plädieren will, damit er 30 statt 22 bekommen kann, dann wäre geisteskrank vielleicht gar nicht verkehrt, dann könnte man ihn für immer wegschließen, sonst ist dieser Kerl irgendwann wieder frei.

    Auch ein Wahn orientiert sich ja an Außenreizen: Wie Sarrazin, Broder, Wilders & Co.

    • cornus
    • 26.07.2011 um 17:01 Uhr

    wird eigentlich nicht mehr verwendet. Der Begriff 'psychische Störung' ist per Definition 'eine erhebliche Abweichung von der Norm im Erleben oder Verhalten, die die Bereiche des Denkens, Fühlens und Handelns betrifft' (aus Wikipedia).
    Natürlich ist es eine Definitionssache, was die jeweilige Gesellschaft als normal betrachtet, was sie als Abweichung toleriert und was sie nicht tolerieren kann (oder will). Alle drei Bereiche werden nach der Klassifikation ICD-10 untersucht, wo die Definitionen von psychischen Störungen mehr oder weniger festgelegt sind.
    Wie im Artikel schon gesagt wurde, wird diese Untersuchung länger dauern. Dem Anwalt zu unterstellen, dass er einen Vorteil für seinen Mandanten herausschlagen will ist absurd. Eine derartige Untersuchung ist in diesem Fall wahrscheinlich unumgänglich.
    Außerdem, Strafe = Gerechtigkeit, diese Formel kann ja angesichts von über 70 Toten nicht aufgehen.

    __________________________________

    P.S. Liebe Redaktion, löschen Sie doch meine erste Antwort, bzw. das Fragment. Ich habe auf den falschen Button gedrückt.

    3."3. Geisteskrank?
    Nein, nein, geisteskrank geht gar nicht. Dann würden ja auf einmal Sarrazin, Broder und Wilders nicht mehr die Saat gesät haben. Bitte redet doch noch mal mit dem Herrn Verteidiger, er hat es anscheinend noch nicht verstanden. Es geht schließlich um eine gute Sache und um noch viel mehr: Kampf dem Rechtspopulismus."

    Diese Menschen haben so oder so keine Saat gesät,wenn dies jemand tat,--ich würde das nicht so beschreiben--dann die Mörder von 9/11,von London,von Madrid.der Mörder von Theo van Gogh und vers.Mörder von Westergaard und die musl.Hassprediger europaweit!etc
    Außerdem wir Demokraten wollen uns doch gegen Rechts UND gegen Links UND gegen Islamismus engagieren nicht wahr.
    bitte nicht auf irgendwelchen Augen außerhalb der Demokratie blind sein!

    • hede
    • 26.07.2011 um 19:33 Uhr

    dann können Sarrazin und Co wohl kaum diese Saat gesät haben. Dann ist diese Saat wohl eher am 11. September gesät worden. Ist schon komisch, viele reden davon, das Sarrazin, Broder u.s.w. dafür verantwortlich wären, aber diese haben nie zu irgendwelcher Gewalt aufgerufen. Zu Gewalt aufgerufen haben die Terroristen. Natürlich ist es krank, dafür 78 Unschuldige Landsleute niederzumetzeln.

    Und wenn ich lese, das der Staatsanwalt auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit plädieren will, damit er 30 statt 22 bekommen kann, dann wäre geisteskrank vielleicht gar nicht verkehrt, dann könnte man ihn für immer wegschließen, sonst ist dieser Kerl irgendwann wieder frei.

  3. Auf Unzurechnungsfähigkeit zu plädieren ist vermutlich die einzige Möglichkeit der Verteidigung, die dem Anwalt noch bleibt.

    Ich möchte mit dem Mann nicht tauschen müssen, aber so schwer es ist: dem Attentäter steht eine Verteidigung zu und selbstverständlich muss diese sich auch um das geringstmögliche Strafmaß bemühen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    jener Partei, gegen die sich das Attentat richtete. Man kann damit rechnen, dass sich der Attentäter, sobald er weiß, welche politische Richtung der Verteidiger vertritt, sich einen anderen Anwalt suchen wird. Von daher gesehen ist die Verteidigung durchaus im rechtsstaatlichen Sinne neutral, wenn sie auf "geisteskrank" plädiert. Die juristischen Unterschiede zur Zurechnungsfähigkeit sind ja schon geklärt. Jene, die dem Gedankengut des Attentäters irgendwie nahe stehen, werden die Verteidigung sicher zu kritisieren wissen. Man darf auf alle Argumentationsstrukturen gespannt sein. Es wird ein komplizierter und schwieriger Prozess werden, auch wenn die Tat an sich so eindeutig zu verurteilen ist. Aber wie wird der Richter entscheiden?

    Also ich bin etwas empört abe auch gleichzeitig verwirt darüber, dass sie so leicht und locker sagen können: "dem Attentäter steht eine Verteidigung zu und selbstverständlich muss diese sich auch um das geringstmögliche Strafmaß bemühen."
    SO selbstverständlich ist dies ganz und gar nicht.
    Ich frage mich auch wie Sie in Anbetracht dieser Wahnsinns-Tat überhaupt zu so einem großzügigen Urteil kommen können....

    jener Partei, gegen die sich das Attentat richtete. Man kann damit rechnen, dass sich der Attentäter, sobald er weiß, welche politische Richtung der Verteidiger vertritt, sich einen anderen Anwalt suchen wird. Von daher gesehen ist die Verteidigung durchaus im rechtsstaatlichen Sinne neutral, wenn sie auf "geisteskrank" plädiert. Die juristischen Unterschiede zur Zurechnungsfähigkeit sind ja schon geklärt. Jene, die dem Gedankengut des Attentäters irgendwie nahe stehen, werden die Verteidigung sicher zu kritisieren wissen. Man darf auf alle Argumentationsstrukturen gespannt sein. Es wird ein komplizierter und schwieriger Prozess werden, auch wenn die Tat an sich so eindeutig zu verurteilen ist. Aber wie wird der Richter entscheiden?

    Also ich bin etwas empört abe auch gleichzeitig verwirt darüber, dass sie so leicht und locker sagen können: "dem Attentäter steht eine Verteidigung zu und selbstverständlich muss diese sich auch um das geringstmögliche Strafmaß bemühen."
    SO selbstverständlich ist dies ganz und gar nicht.
    Ich frage mich auch wie Sie in Anbetracht dieser Wahnsinns-Tat überhaupt zu so einem großzügigen Urteil kommen können....

  4. Vielleicht ist das Teil des Vorgehens des Verteidigers. Letzteres jedenfalls ist nicht korrekt. Der Mann kann sehr wohl psychisch krank sein. Ob er das ist, bleibt festzustellen.

  5. Bitte verzichen Sie auf beleidigende Äußerungen und auf Polemik. Danke, die Redaktion/fk.

  6. Da stehts aber nicht gut mit Ihren psychiatrischen Kenntnissen. Mit den juristischen übrigens auch nicht: Ist er unzurechnungsfähig, wird er den Rest seines Lebens in der geschlossenen Anstalt verbringen; ist er straffähig, bekommt er 21 Jahre - wobei dann alle 5 Jahre über Sicherheitsverwahrung entschieden wird, er also auch lebenslang sitzen kann.

  7. Auch ein Wahn orientiert sich ja an Außenreizen: Wie Sarrazin, Broder, Wilders & Co.

    Antwort auf "Geisteskrank?"
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    • TDU
    • 26.07.2011 um 16:37 Uhr

    s. o.

    ... noder Churchill oder John Stuart Mill, auf die der Täter sich dem Vernehmen nach in seinem wirren "Manifest" auch bezieht? Sind die Erwähnten dann nach Ihrer Logik auch alle islamophobe Brandstifter?

    Oder sollte man nicht doch dem Gedanken näher treten, dass dieser schreckliche Fall nicht für eine andere Debatte zu instrumentalisieren ist?

    • TDU
    • 26.07.2011 um 16:37 Uhr

    s. o.

    ... noder Churchill oder John Stuart Mill, auf die der Täter sich dem Vernehmen nach in seinem wirren "Manifest" auch bezieht? Sind die Erwähnten dann nach Ihrer Logik auch alle islamophobe Brandstifter?

    Oder sollte man nicht doch dem Gedanken näher treten, dass dieser schreckliche Fall nicht für eine andere Debatte zu instrumentalisieren ist?

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