UrteilKein Weg aus dem Dilemma Beschneidung

Ein Gericht urteilt: Beschneidung ist Körperverletzung. Aber was ist mit der Religionsfreiheit? Beide Seiten haben recht – und auch wieder nicht.

Natürlich Köln. In der heiligen Stadt am Rhein wird gerade ein Stück nachgespielt, das schon zweitausend Jahre alt ist. Es geht um die Beschneidung von Jungen. Darf man das? Muss man es sogar, um der Religion zu dienen? Oder ist der Schnitt am Gemächt nicht vielmehr ein tiefer Eingriff in die Freiheit und die Selbstbestimmung des Individuums?

Eine Antwort auf diese Fragen lässt sich im Neuen Testament nachlesen, genauer in den Paulus-Briefen. Dort scheint der Streit, ob ein (männlicher!) Christ nun beschnitten sein muss oder nicht, immer wieder auf. Die Antwort des Apostels lautet: Nicht die sture Einhaltung des Gesetzes, sondern alleine der Glaube macht gerecht. Einfacher ausgedrückt heißt das: Es ist egal. Seither gibt es unbeschnittene Christen wie in Mitteleuropa und solche, die die Vorhäute ihrer Knaben entfernen wie in vielen anderen Erdteilen.

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Leider ist Paulus ein Religionsstifter und deshalb in dem Streit, den das Landgericht Köln auslöste, ein schwieriger Kronzeuge. Das Gericht hatte darüber zu urteilen, ob ein muslimischer Arzt, der einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch von dessen Eltern beschnitten hatte, eine Körperverletzung beging. Das Urteil: Ja, es war eine Körperverletzung, das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit steht über dem Recht der Eltern und der Freiheit der Religionsausübung. Der Arzt wurde dennoch freigesprochen. Er konnte vor seiner Tat nicht wissen, dass dies verboten war. Jetzt aber, so wird es nun interpretiert, wisse künftig jeder Arzt, was er tut, wenn er bei einem Jungen das Messer ansetzt.

In Wahrheit geht es nicht um einen Schnitt

Man kann das Urteil verteidigen, wie es beispielsweise Georg Hefty in der Frankfurter Allgemeinen tut, weil der Rechtsstaat zwar Religionsfreiheit gewähre, aber Religion keine Staatlichkeit begründe: Wäre der Junge mündig genug gewesen und hätte sich selbst für die Beschneidung entschieden, wäre alles gut. Dass aber seine Eltern dies tun und dabei sein Körper ohne seine Einwilligung unwiederbringlich verändert wird, ist nicht gerecht. Das Kind könne sich schließlich nicht dagegen wehren.

Karsten Polke-Majewski
Karsten Polke-Majewski

Karsten Polke-Majewski ist stellvertretender Chefredakteur von ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Ähnlich argumentiert der Passauer Staatsrechtler Holm Putzke, auf dessen Gutachten sich das Gericht stützt. Muslime und Juden, die sich nun empören, weil das Urteil tief in ihr religiöses Selbstverständnis eingreife, könnten die Beschneidung doch einfach zeitlich verschieben und es bei einem symbolischen Ritus belassen, beispielsweise einem kleinen Stich.

Der Streit, der hier ausgefochten wird, hat wenig mit dem konkreten Fall zu tun. Die Entfernung der männlichen Vorhaut ist keine große Sache (im Gegensatz zur weiblichen Beschneidung, bei der es sich allgemein anerkannt um eine Menschenrechtsverletzung handelt). Viele Millionen Männer leben ohne Vorhaut, in den USA wohl drei Viertel aller männlichen Einwohner. Durch die Beschneidung entsteht kein medizinischer oder körperlicher Nachteil und auch keine Stigmatisierung: An der Beschneidung allein ist nicht erkennbar, weshalb sie vorgenommen wurde. Eine Religionszugehörigkeit wird damit hierzulande nur innerhalb der jüdischen oder muslimischen Gemeinschaft definiert, nicht aber in der Allgemeinheit. Denn wegen krankhafter Vorhautverengung verlieren auch andere Jungen dieses Stück Haut.

Hier stehen vielmehr zwei Weltanschauungen gegeneinander. Die Richter folgten der rechtspositivistischen Tradition, nach der als Grundlage ihrer Entscheidung nur dasjenige Recht gelten kann, das der Staat gesetzt hat. Darin wird der Schnitt mit dem Skalpel ohne medizinische Indikation zur Körperverletzung. Dem steht eine Jahrtausende alte gesellschaftliche Tradition gegenüber, nach der eben dieser Schnitt einen Jungen zum Teil einer religiösen Gemeinschaft macht und ihm damit, je nach Glauben, erst das Seelenheil verschafft.

Leserkommentare
  1. Für mich ist der Fall eigentlich völlig klar und ich frage mich, warum hier solche Wellen geschlagen werden (wobei ich zumindest kein kompletter Laie auf dem Gebiet bin).

    Das Gericht prüft, ob durch ein Verbot der Beschneigung ein Grundrecht verletzt wäre. Nun ja, zumindest in den Schutzbereich der Religionsfreiheit fällt dieses Verbot, Art. 4 I GG. Nun ist die Frage, ob sich dieser Eingriff rechtfertigen lässt. Ja, das tut er, und zwar unter anderem mit Art. 2 II GG: Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. [...]

    Jeder hat nun mal das Recht, körperlich unversehrt zu bleiben und der Staat hat das zu schützen. Mit diesem Urteil erkennt er seine Schutzpflicht endlich mal an. Da kann der Zentralrat der Juden noch so poltern. [...]

    Gekürzt. Bitte äußern Sie sich sachlich und respektvoll. Danke, die Redaktion/au.

    54 Leserempfehlungen
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    • ST_T
    • 27.06.2012 um 17:05 Uhr

    Ich musste auch beschnitten werden - wegen der im Artikel genannten krankhaften Vorhautverengung.

    Hatte ich das Recht abzuwägen? NEIN

    Nicht das ich darauf nun sauer wäre dass das so passiert ist - aber bei vielleicht 4-Jährigen Jungen sehe ich es gleich wie bei mir. Sie sind damit aufgewachsen und damit ist es für sie völlig normal.

    Aber leider nur zeigen vor allem die religiösen Verbände ihre eigenen ideologischen Wände indem sie jegliche Reformierung ablehnen. Sollen die Leute doch selbst für sich entscheiden....achjaa, stimmt...Dann würden die Religionen ja Anhänger verlieren weil man bei solchen Religionen nicht umsonst von "Erbreligionen" spricht.

    Ich empfinde das Urteil zwar als richtig, aber wie oben gesagt ist die Begründung einfach nur quatsch.

    • joG
    • 27.06.2012 um 18:38 Uhr

    Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde mittlerweile gekürzt. Danke, die Redaktion/au.

    Da Gericht sieht eine Körperverletzung, die ohne wenn und aber nun einmal vorliegt, und prüft, ob es DAFÜR eine Rechtfertigung gibt.

    Aus dem Grundrecht der Religionsfreiheit kann allerdings kein Recht auf Körperverletzung abgeleitet werden.

    Ergo, einzig mögliches Urteil: Strafbare Körperverletzung

    Herr Polke-Majewski, Sie schreiben:
    "Anders ist es im Judentum, wo die Beschneidung erst die Mitgliedschaft in der eigenen Kultgemeinschaft ermöglicht. Dort müssten unbeschnittene Jungen jahrelang von der Gemeinde ausgeschlossen werden."

    Das ist so nicht richtig. Dies würde nur für Jungen zutreffen, deren Mütter nicht jüdisch sind.
    Richtig wäre zu schreiben: "Dort müssten unbeschnittene Jungen, deren Mütter nicht jüdisch sind, jahrelang von der Gemeinde ausgeschlossen werden." Und auch hier stellt sich noch die Frage, warum ein symbolischer Nadelstich, wo etwas Blut hervortritt, nicht ausreichen würde, bis das Kind selbst religionsmündig wird. Symbolische Stiche sind üblich bei männlichen Kindern, die bereits beschnitten (aber nicht jüdisch) sind.

    Hier nachzulesen:
    http://www.payer.de/juden...

    Und hier in einer englischen Buchausgabe:
    Questioning Circumcision: A Jewish Perspective
    von Ronald Goldman

    • ST_T
    • 27.06.2012 um 17:05 Uhr

    Ich musste auch beschnitten werden - wegen der im Artikel genannten krankhaften Vorhautverengung.

    Hatte ich das Recht abzuwägen? NEIN

    Nicht das ich darauf nun sauer wäre dass das so passiert ist - aber bei vielleicht 4-Jährigen Jungen sehe ich es gleich wie bei mir. Sie sind damit aufgewachsen und damit ist es für sie völlig normal.

    Aber leider nur zeigen vor allem die religiösen Verbände ihre eigenen ideologischen Wände indem sie jegliche Reformierung ablehnen. Sollen die Leute doch selbst für sich entscheiden....achjaa, stimmt...Dann würden die Religionen ja Anhänger verlieren weil man bei solchen Religionen nicht umsonst von "Erbreligionen" spricht.

    Ich empfinde das Urteil zwar als richtig, aber wie oben gesagt ist die Begründung einfach nur quatsch.

    • joG
    • 27.06.2012 um 18:38 Uhr

    Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde mittlerweile gekürzt. Danke, die Redaktion/au.

    Da Gericht sieht eine Körperverletzung, die ohne wenn und aber nun einmal vorliegt, und prüft, ob es DAFÜR eine Rechtfertigung gibt.

    Aus dem Grundrecht der Religionsfreiheit kann allerdings kein Recht auf Körperverletzung abgeleitet werden.

    Ergo, einzig mögliches Urteil: Strafbare Körperverletzung

    Herr Polke-Majewski, Sie schreiben:
    "Anders ist es im Judentum, wo die Beschneidung erst die Mitgliedschaft in der eigenen Kultgemeinschaft ermöglicht. Dort müssten unbeschnittene Jungen jahrelang von der Gemeinde ausgeschlossen werden."

    Das ist so nicht richtig. Dies würde nur für Jungen zutreffen, deren Mütter nicht jüdisch sind.
    Richtig wäre zu schreiben: "Dort müssten unbeschnittene Jungen, deren Mütter nicht jüdisch sind, jahrelang von der Gemeinde ausgeschlossen werden." Und auch hier stellt sich noch die Frage, warum ein symbolischer Nadelstich, wo etwas Blut hervortritt, nicht ausreichen würde, bis das Kind selbst religionsmündig wird. Symbolische Stiche sind üblich bei männlichen Kindern, die bereits beschnitten (aber nicht jüdisch) sind.

    Hier nachzulesen:
    http://www.payer.de/juden...

    Und hier in einer englischen Buchausgabe:
    Questioning Circumcision: A Jewish Perspective
    von Ronald Goldman

    • ST_T
    • 27.06.2012 um 17:05 Uhr

    Ich musste auch beschnitten werden - wegen der im Artikel genannten krankhaften Vorhautverengung.

    Hatte ich das Recht abzuwägen? NEIN

    Nicht das ich darauf nun sauer wäre dass das so passiert ist - aber bei vielleicht 4-Jährigen Jungen sehe ich es gleich wie bei mir. Sie sind damit aufgewachsen und damit ist es für sie völlig normal.

    Aber leider nur zeigen vor allem die religiösen Verbände ihre eigenen ideologischen Wände indem sie jegliche Reformierung ablehnen. Sollen die Leute doch selbst für sich entscheiden....achjaa, stimmt...Dann würden die Religionen ja Anhänger verlieren weil man bei solchen Religionen nicht umsonst von "Erbreligionen" spricht.

    Ich empfinde das Urteil zwar als richtig, aber wie oben gesagt ist die Begründung einfach nur quatsch.

    6 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Äbwägung"
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    Es dreht sich nicht nur um medizinisch notwendige Beschneidungen, die zweifelsfrei weiterhin vorgenommen werden dürfen. Sondern um solche, die ohne medizinische Notwendigkeit gegen oder ohne den Willen des Kindes durchgeführt werden.

    Wie soll man das anders begründen als damit, dass die körperliche Unversehrtheit höher wiegt als die freie Religionsausübung?

    • dth
    • 27.06.2012 um 17:16 Uhr

    Nein, Ihr Fall ist eben gerade nicht vergleichbar.
    Es lag ein medizinisches Problem vor, dass eine Entscheidung notwendig machte. Da Sie die noch nicht treffen konnten, haben das Ihre Eltern in Ausübung ihrer Führsorgepflicht getan.
    Streng genommen hätten hätten sie einen solchen Eingriff sogar nur dann ablehnen dürfen, wenn es da aus medizinischer Sicht Spielraum zur Abwägung gibt.
    Die Frage ist, ob es einen solchen, medizinischen Spielraum, bei der Beschneidung generell gibt, als vorbeugende Maßnahme.
    Gibt es den, ist die Beschneidung legal (allerdings nicht wegen religiöser Argumente), gibt es den nicht, ist sie nicht legal.

    Es dreht sich nicht nur um medizinisch notwendige Beschneidungen, die zweifelsfrei weiterhin vorgenommen werden dürfen. Sondern um solche, die ohne medizinische Notwendigkeit gegen oder ohne den Willen des Kindes durchgeführt werden.

    Wie soll man das anders begründen als damit, dass die körperliche Unversehrtheit höher wiegt als die freie Religionsausübung?

    • dth
    • 27.06.2012 um 17:16 Uhr

    Nein, Ihr Fall ist eben gerade nicht vergleichbar.
    Es lag ein medizinisches Problem vor, dass eine Entscheidung notwendig machte. Da Sie die noch nicht treffen konnten, haben das Ihre Eltern in Ausübung ihrer Führsorgepflicht getan.
    Streng genommen hätten hätten sie einen solchen Eingriff sogar nur dann ablehnen dürfen, wenn es da aus medizinischer Sicht Spielraum zur Abwägung gibt.
    Die Frage ist, ob es einen solchen, medizinischen Spielraum, bei der Beschneidung generell gibt, als vorbeugende Maßnahme.
    Gibt es den, ist die Beschneidung legal (allerdings nicht wegen religiöser Argumente), gibt es den nicht, ist sie nicht legal.

  2. Ich bin Atheist (sogar Polyathesist, ich glaube weder an Allah, Gott, Zeus, Mars, Thor oder wen auch immer), und diese Debatte erschreckt mich zutiefst.

    Das Urteil ist das einzig Moegliche Urteil. Mit welchem Recht glauben erwachsene Menschen denn bitte das Recht ihrer Kinder verletzen zu duerfen?

    Und weshalb muessen wir in unserer saekularisierten, aufgeklaerten Gesellschaft nachwievor hinterwaeldlerische Rituale tolerieren und akzeptieren. Religionsfreiheit hoert wirklich ALLERSPAETESTENS dort auf wo Grundrechte anderer verletzt werden. Da gibt es fuer mich keinen Spielraum und Ausrede.

    Unter dem Deckmantel von Religion wird sowieso schon viel zu viel geduldet, auch in Deutschland. Es wuerde keinerlei Diskussion entstehen wenn es mir ein Gericht verbieten wuerde mein Kind aus religioesen Gruenden zu taetowieren, eine kleine Zehe abzuschneiden, das Ohrlaeppchen einzuschneiden oder sonst den Koerper zu verletzen.

    Es kann doch nicht sein, dass sich aufgeklaerte Menschen noch immer permanent rechtfertigen muessen und alles tolerieren sollen.

    128 Leserempfehlungen
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    ich habe schon viele 2jährige gören mit ohrringen gesehen.

    • carol
    • 27.06.2012 um 18:32 Uhr

    und wissen sie woher ich das weiss? weil sie nicht wissen, wieviel Vorschriften Eltern ihren Kindern machen.

    "mein kind darf all das was ich möchte."

    alles andere ist verboten. und wenn das kind um 21 Uhr mit mir streitet, weil es lieber rumtobt als sich schlafen zu legen, dann kann körperliche Züchtigung vorkommen (klapps auf den hintern).

    Beschneidung ist das leben der Eltern und ist von einem abschneiden eines Zehs oder ähnlichem vollkommen unterschiedlich. ausserdem ist die Beschneidung mit vielen Vorteilen verbunden. lesen sie in der Wikipedia selbst nach.

    • Otto2
    • 27.06.2012 um 20:45 Uhr

    Ja, sie sollten, was einst als Scharia aufgeschrieben, nicht wörtlich nehmen, weil deren archaische Praktiken Ausdruck einer Hirten-Gesellschaft sind, die vor 1400 Jahren bestand.
    Also meine Damen und Herren Befürworter/innen der nicht medizinisch gebotenen Beschneidung von männlichen Kindern - werfen Sie diesen Ballast über Bord, gehen sie besonders im Traditionellen verhafteten Muslimen mit Beispiel voran.

    Ihrer religiösen Vorbestimmung folgend, bezeichne ich mich als Agnostiker. Ich sehe die von Ihnen angesprochene Schwierigkeit, Religionen als arbiträren kulturellen Gemeinschaften (deren Fundament, sprich die Annahme einer göttlichen Existenz unbeweisbar und gleichsam arbiträr ist) das Recht zuzusprechen, andere Rechte zu einzuschränken. Mit einer umfassenden Auslegung von "körperlicher Unversehrtheit" erscheint das Urteil tatsächlich gerechtfertigt. Ohne diese Rechtfertigung in ihrem Fundament angreifen zu wollen, muss ich dennoch anmelden, dass sich die Beschneidung von den von Ihnen zum Vergleich herangezogenen anderen Verletzungen teilweise unterscheidet. Erstens stellt die Beschneidung keine Funktionsminderung dar, zweitens ist Beschnittenheit im Normalfall nicht zu erkennen (und auch nicht als erhebliche Benachteiligung bei der Partnerwahl anzusehen), drittens bietet eine Beschneidung offenkundige medizinische Vorteile.

    Es handelt sich auch nicht allein um ein "hinterwäldlerisches Ritual", sondern um eine aufgrund der klimatischen Bedingungen in den Entstehungsländern dieser Religionen auch zweckmäßige Operation.

    Ich sehe mich nicht zu einer abschließenden Stellungnahme in der Lage. Numerisch würde ich allerdings die Begründbarkeit der im Artikel angesprochenen "Zwei Seiten" mit 65%-35% (Körperverletzung-religiöse Belange) benennen.

    @rubinsky
    Ja, ich gebe Ihnen zum Teil Recht und dass ist ein LEvel auf dem Diskussionen Sinn machen. Keine Frage sind meine Beispiele nicht alle vollständig vergleichbar.

    Dennoch: Aus meine Sicht stellt eine Beschneidung sehr wohl eine gewisse "Funktionsminderung" dar. Viel mehr noch ist das ein Streitpunkt, der jeder Mensch für sich selbst individuell entscheiden muss. Ich persönlich möchte nicht beschnitten sein, aus meiner (ganz persönlichen) Sichtweise ergeben sich in unserer Gesellschaft dadurch keine Vorteile. Medizinisch gesehen schon garnicht in West- und Mitteleuropa. Für mich überwiegt hier ganz klar das Recht auf Unversehrtheit.

    @carol:
    Sie haben Recht, ich habe keine Kinder. Aber viel mit Kindern zu tun, und ich wiederspreche Ihnen klar.
    Selbstverständlich machen Eltern Vorschriften und müssen Kinder bei Fehlverhalten auch bestrafen. Allerdings regelt hier unser Gesetz und unsere Gesellschaft ganz klar was erlaubt ist und was nicht. Eine Körperliche Züchtigung ist in Deutschland als Körperverletzung zu werten. Eltern sind also Grenzen gesetzt. Ein (irreversibler) Eingriff in den Körper eines Schutzbefohlenen ist nunmal nicht "das Leben der Eltern" das ist im besten Fall Ignoranz, Geltungssucht (Ohrringe bei 2-Jährigen) oder Gleichgültigkeit.

    Meine ganz persönliche Meinung: Wenn meine Eltern aufgrund irgendeiner Überzeugung die Sie auf mich projezieren wollten, einen Eingriff an meinem Körper bestimmt hätten, ich wäre zutiefst gekränkt.

    • APGKFT
    • 28.06.2012 um 7:06 Uhr

    wäre auch jede Impfung eine Körperverletzung!

    Das ist ein sehr großer Unterschied! (Auch wenn es nach wie vor in Deutschland viele Impfverweigerer gibt, aber das ist ja hier nicht das Thema)

    ich habe schon viele 2jährige gören mit ohrringen gesehen.

    • carol
    • 27.06.2012 um 18:32 Uhr

    und wissen sie woher ich das weiss? weil sie nicht wissen, wieviel Vorschriften Eltern ihren Kindern machen.

    "mein kind darf all das was ich möchte."

    alles andere ist verboten. und wenn das kind um 21 Uhr mit mir streitet, weil es lieber rumtobt als sich schlafen zu legen, dann kann körperliche Züchtigung vorkommen (klapps auf den hintern).

    Beschneidung ist das leben der Eltern und ist von einem abschneiden eines Zehs oder ähnlichem vollkommen unterschiedlich. ausserdem ist die Beschneidung mit vielen Vorteilen verbunden. lesen sie in der Wikipedia selbst nach.

    • Otto2
    • 27.06.2012 um 20:45 Uhr

    Ja, sie sollten, was einst als Scharia aufgeschrieben, nicht wörtlich nehmen, weil deren archaische Praktiken Ausdruck einer Hirten-Gesellschaft sind, die vor 1400 Jahren bestand.
    Also meine Damen und Herren Befürworter/innen der nicht medizinisch gebotenen Beschneidung von männlichen Kindern - werfen Sie diesen Ballast über Bord, gehen sie besonders im Traditionellen verhafteten Muslimen mit Beispiel voran.

    Ihrer religiösen Vorbestimmung folgend, bezeichne ich mich als Agnostiker. Ich sehe die von Ihnen angesprochene Schwierigkeit, Religionen als arbiträren kulturellen Gemeinschaften (deren Fundament, sprich die Annahme einer göttlichen Existenz unbeweisbar und gleichsam arbiträr ist) das Recht zuzusprechen, andere Rechte zu einzuschränken. Mit einer umfassenden Auslegung von "körperlicher Unversehrtheit" erscheint das Urteil tatsächlich gerechtfertigt. Ohne diese Rechtfertigung in ihrem Fundament angreifen zu wollen, muss ich dennoch anmelden, dass sich die Beschneidung von den von Ihnen zum Vergleich herangezogenen anderen Verletzungen teilweise unterscheidet. Erstens stellt die Beschneidung keine Funktionsminderung dar, zweitens ist Beschnittenheit im Normalfall nicht zu erkennen (und auch nicht als erhebliche Benachteiligung bei der Partnerwahl anzusehen), drittens bietet eine Beschneidung offenkundige medizinische Vorteile.

    Es handelt sich auch nicht allein um ein "hinterwäldlerisches Ritual", sondern um eine aufgrund der klimatischen Bedingungen in den Entstehungsländern dieser Religionen auch zweckmäßige Operation.

    Ich sehe mich nicht zu einer abschließenden Stellungnahme in der Lage. Numerisch würde ich allerdings die Begründbarkeit der im Artikel angesprochenen "Zwei Seiten" mit 65%-35% (Körperverletzung-religiöse Belange) benennen.

    @rubinsky
    Ja, ich gebe Ihnen zum Teil Recht und dass ist ein LEvel auf dem Diskussionen Sinn machen. Keine Frage sind meine Beispiele nicht alle vollständig vergleichbar.

    Dennoch: Aus meine Sicht stellt eine Beschneidung sehr wohl eine gewisse "Funktionsminderung" dar. Viel mehr noch ist das ein Streitpunkt, der jeder Mensch für sich selbst individuell entscheiden muss. Ich persönlich möchte nicht beschnitten sein, aus meiner (ganz persönlichen) Sichtweise ergeben sich in unserer Gesellschaft dadurch keine Vorteile. Medizinisch gesehen schon garnicht in West- und Mitteleuropa. Für mich überwiegt hier ganz klar das Recht auf Unversehrtheit.

    @carol:
    Sie haben Recht, ich habe keine Kinder. Aber viel mit Kindern zu tun, und ich wiederspreche Ihnen klar.
    Selbstverständlich machen Eltern Vorschriften und müssen Kinder bei Fehlverhalten auch bestrafen. Allerdings regelt hier unser Gesetz und unsere Gesellschaft ganz klar was erlaubt ist und was nicht. Eine Körperliche Züchtigung ist in Deutschland als Körperverletzung zu werten. Eltern sind also Grenzen gesetzt. Ein (irreversibler) Eingriff in den Körper eines Schutzbefohlenen ist nunmal nicht "das Leben der Eltern" das ist im besten Fall Ignoranz, Geltungssucht (Ohrringe bei 2-Jährigen) oder Gleichgültigkeit.

    Meine ganz persönliche Meinung: Wenn meine Eltern aufgrund irgendeiner Überzeugung die Sie auf mich projezieren wollten, einen Eingriff an meinem Körper bestimmt hätten, ich wäre zutiefst gekränkt.

    • APGKFT
    • 28.06.2012 um 7:06 Uhr

    wäre auch jede Impfung eine Körperverletzung!

    Das ist ein sehr großer Unterschied! (Auch wenn es nach wie vor in Deutschland viele Impfverweigerer gibt, aber das ist ja hier nicht das Thema)

    • H.v.T.
    • 27.06.2012 um 17:07 Uhr

    "Die Kölner Richter schreiben in ihrer Urteilsbegründung: "Zudem wird der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert. Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können zuwider." Dieser Schluss ist Unsinn. Ist eine Religion bekannt, der ein beschnittener Mann nicht beitreten könnte, ein unbeschnittener aber schon?"
    -----

    Es ist aber nach einer Beschneidung auch nicht mehr möglich, als dann Erwachsener die Entscheidung zu treffen, nicht aus religiösen Gründen beschnitten zu sein. Insofern ist es kein Unsinn.

    38 Leserempfehlungen
  3. Es dreht sich nicht nur um medizinisch notwendige Beschneidungen, die zweifelsfrei weiterhin vorgenommen werden dürfen. Sondern um solche, die ohne medizinische Notwendigkeit gegen oder ohne den Willen des Kindes durchgeführt werden.

    Wie soll man das anders begründen als damit, dass die körperliche Unversehrtheit höher wiegt als die freie Religionsausübung?

    44 Leserempfehlungen
  4. Im Grundrechtskatalog offenbart sich unsere Verfassung als naturrechtlich begruendet.

    Positives Recht (z.B. koennte im - positiven - Strafrecht nachgelesen werden: "was ist eine Koerperverletzung?") kann daher durch Grundrechte (Religionsfreiheit) ueberwogen werden.

    Ueber die entsprechende Formulierung im Artikel habe ich mich gewundert.

    5 Leserempfehlungen
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    Die Unversehrtheit der Person ist aber auch ein Grundrecht. Und deshalb müssen hier zwei Grundrechte gegeneinander aufgewogen werden.

    Die Unversehrtheit der Person ist aber auch ein Grundrecht. Und deshalb müssen hier zwei Grundrechte gegeneinander aufgewogen werden.

  5. vielen Dank dafür. Woanders liest man ja schon, es sollte endlich ernst gemacht werden mit dem Verbot jeglicher Religion und man solle mit der Beschneidung auch gleich die Taufe verbieten. Solchen Verirrungen schließt sich der Artikel zum Glück nicht an.

    Meiner Meinung nach beachtet das Urteil in keiner Weise, dass Religion "Bindung des Gewissens" ist. Wenn sich Angehörige einer Religion zu diesem Ritus verpflichtet fühlen, werden sie das tun. Egal ob es einer verbietet, dann wird es eben im Hinterzimmer oder im Ausland gemacht. Dass damit die Gefahr von wirklichen Verletzungen gerade angehoben wird, scheint doch offensichtlich. Und ein zweites: Die religiöse Verpflichtung zum Beschneidungsritus kann eindeutig gegen Verstümmelungen etwa bei der "weiblichen Beschneidung" abgegrenzt werden. Diese ist (soweit ich informiert bin) aus einem folgenschweren Missverständnis des Ritus entstanden und wird zu Recht bekämpft. Sie wird zudem nachweislich von keiner Religion geboten. Beschneidung und weibliche Genitalverstümmelung jetzt in einen Topf zu werfen ist fehl am Platze.

    Außerdem muss man mal die Signalwirkung bedenken, wenn Deutschland Juden (und Muslimen) die Beschneidung verbietet!

    MfG

    24 Leserempfehlungen
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    Sachlich und ohne Vorurteile, ob positiver oder negativer Natur. Danke.

    "Außerdem muss man mal die Signalwirkung bedenken, wenn Deutschland Juden (und Muslimen) die Beschneidung verbietet!"

    Was soll denn die Wirkung sein? [...] Bitte sehr, habe ich nichts dagegen. Hier in Deutschland gilt zumindest noch das Grundgesetz, was laut Art. 2 II GG jede Art von Verletzungen an anderen Menschen verbietet.

    Gekürzt. Bitte äußern Sie sich sachlich und respektvoll. Die Redaktion/lv

    sollte man Koerperverletzung dann doch gleich erlauben, dann machen es wenigstens Aerzte. Diese Auffassung teile ich nicht. Schliesslich geht es doch darum, dass sich jeder auch waehrend der Ausuebung seiner Religion an unsere Gesetze haelt.

    Aha, da soll also eine logisch begruendete "bewiesene" Asymmetrie sein.

    Amen.

    "Beschneidung und weibliche Genitalverstümmelung jetzt in einen Topf zu werfen ist fehl am Platze."

    Eben nicht. Die maennliche Bescheidung ist auch eine Genitalverstümmelung.

    Deshalb bitte solche Rituale ab 18 machen. Damit habe ich kein Problem.

    Sachlich und ohne Vorurteile, ob positiver oder negativer Natur. Danke.

    "Außerdem muss man mal die Signalwirkung bedenken, wenn Deutschland Juden (und Muslimen) die Beschneidung verbietet!"

    Was soll denn die Wirkung sein? [...] Bitte sehr, habe ich nichts dagegen. Hier in Deutschland gilt zumindest noch das Grundgesetz, was laut Art. 2 II GG jede Art von Verletzungen an anderen Menschen verbietet.

    Gekürzt. Bitte äußern Sie sich sachlich und respektvoll. Die Redaktion/lv

    sollte man Koerperverletzung dann doch gleich erlauben, dann machen es wenigstens Aerzte. Diese Auffassung teile ich nicht. Schliesslich geht es doch darum, dass sich jeder auch waehrend der Ausuebung seiner Religion an unsere Gesetze haelt.

    Aha, da soll also eine logisch begruendete "bewiesene" Asymmetrie sein.

    Amen.

    "Beschneidung und weibliche Genitalverstümmelung jetzt in einen Topf zu werfen ist fehl am Platze."

    Eben nicht. Die maennliche Bescheidung ist auch eine Genitalverstümmelung.

    Deshalb bitte solche Rituale ab 18 machen. Damit habe ich kein Problem.

  6. Jeder hat nun mal das Recht, körperlich unversehrt zu bleiben ... dass dieses Recht besteht, wird ja auch nicht bestritten, aber es ist gegen andere (ebenfalls schwerwiegende) Rechte abzuwaegen!

    ... und der Staat hat das zu schützen.

    Er mischt sich auch nicht ein, wenn eine Mutter einem zweiwoechigen Saeugling (teilweise mit erheblichen Risiken) ein Ohrloch stechen laesst.

    Warum nicht?

    4 Leserempfehlungen
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    eines Ohrloch-Stechens bei einem Säugling können Sie doch nicht die Säuglingsbeschneidung rechtfertigen! Von mir aus sollte das Ohrloch-Stechen beim Säugling genauso angezeigt werden können! Das Ohrloch-Stechen ist übrigens selbst bei Erwachsenen medizinisch nicht zu empfehlen, da es eine sehr empfindliche, auch in der Akupunktur z.B. wichtige Stelle am Körper betrifft. Ich würde mir heute nie wieder Ohrlöcher stechen lassen(meine sind wieder zugewachsen) und möchte allen Menschen davon abraten, sich aus kosmetischen Gründen auch nur irgendwo Löcher stechen zu lassen.

    Selbst wenn, es wird nichts abgeschnitten. Auch das Setzen einer Injektion wäre hier nich vergleichbar.
    Oh je, ich befürchte nichts Gutes für die Zukunft in Multikulti

    eines Ohrloch-Stechens bei einem Säugling können Sie doch nicht die Säuglingsbeschneidung rechtfertigen! Von mir aus sollte das Ohrloch-Stechen beim Säugling genauso angezeigt werden können! Das Ohrloch-Stechen ist übrigens selbst bei Erwachsenen medizinisch nicht zu empfehlen, da es eine sehr empfindliche, auch in der Akupunktur z.B. wichtige Stelle am Körper betrifft. Ich würde mir heute nie wieder Ohrlöcher stechen lassen(meine sind wieder zugewachsen) und möchte allen Menschen davon abraten, sich aus kosmetischen Gründen auch nur irgendwo Löcher stechen zu lassen.

    Selbst wenn, es wird nichts abgeschnitten. Auch das Setzen einer Injektion wäre hier nich vergleichbar.
    Oh je, ich befürchte nichts Gutes für die Zukunft in Multikulti

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