UrteilKein Weg aus dem Dilemma Beschneidung

Ein Gericht urteilt: Beschneidung ist Körperverletzung. Aber was ist mit der Religionsfreiheit? Beide Seiten haben recht – und auch wieder nicht.

Natürlich Köln. In der heiligen Stadt am Rhein wird gerade ein Stück nachgespielt, das schon zweitausend Jahre alt ist. Es geht um die Beschneidung von Jungen. Darf man das? Muss man es sogar, um der Religion zu dienen? Oder ist der Schnitt am Gemächt nicht vielmehr ein tiefer Eingriff in die Freiheit und die Selbstbestimmung des Individuums?

Eine Antwort auf diese Fragen lässt sich im Neuen Testament nachlesen, genauer in den Paulus-Briefen. Dort scheint der Streit, ob ein (männlicher!) Christ nun beschnitten sein muss oder nicht, immer wieder auf. Die Antwort des Apostels lautet: Nicht die sture Einhaltung des Gesetzes, sondern alleine der Glaube macht gerecht. Einfacher ausgedrückt heißt das: Es ist egal. Seither gibt es unbeschnittene Christen wie in Mitteleuropa und solche, die die Vorhäute ihrer Knaben entfernen wie in vielen anderen Erdteilen.

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Leider ist Paulus ein Religionsstifter und deshalb in dem Streit, den das Landgericht Köln auslöste, ein schwieriger Kronzeuge. Das Gericht hatte darüber zu urteilen, ob ein muslimischer Arzt, der einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch von dessen Eltern beschnitten hatte, eine Körperverletzung beging. Das Urteil: Ja, es war eine Körperverletzung, das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit steht über dem Recht der Eltern und der Freiheit der Religionsausübung. Der Arzt wurde dennoch freigesprochen. Er konnte vor seiner Tat nicht wissen, dass dies verboten war. Jetzt aber, so wird es nun interpretiert, wisse künftig jeder Arzt, was er tut, wenn er bei einem Jungen das Messer ansetzt.

In Wahrheit geht es nicht um einen Schnitt

Man kann das Urteil verteidigen, wie es beispielsweise Georg Hefty in der Frankfurter Allgemeinen tut, weil der Rechtsstaat zwar Religionsfreiheit gewähre, aber Religion keine Staatlichkeit begründe: Wäre der Junge mündig genug gewesen und hätte sich selbst für die Beschneidung entschieden, wäre alles gut. Dass aber seine Eltern dies tun und dabei sein Körper ohne seine Einwilligung unwiederbringlich verändert wird, ist nicht gerecht. Das Kind könne sich schließlich nicht dagegen wehren.

Karsten Polke-Majewski
Karsten Polke-Majewski

Karsten Polke-Majewski ist stellvertretender Chefredakteur von ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Ähnlich argumentiert der Passauer Staatsrechtler Holm Putzke, auf dessen Gutachten sich das Gericht stützt. Muslime und Juden, die sich nun empören, weil das Urteil tief in ihr religiöses Selbstverständnis eingreife, könnten die Beschneidung doch einfach zeitlich verschieben und es bei einem symbolischen Ritus belassen, beispielsweise einem kleinen Stich.

Der Streit, der hier ausgefochten wird, hat wenig mit dem konkreten Fall zu tun. Die Entfernung der männlichen Vorhaut ist keine große Sache (im Gegensatz zur weiblichen Beschneidung, bei der es sich allgemein anerkannt um eine Menschenrechtsverletzung handelt). Viele Millionen Männer leben ohne Vorhaut, in den USA wohl drei Viertel aller männlichen Einwohner. Durch die Beschneidung entsteht kein medizinischer oder körperlicher Nachteil und auch keine Stigmatisierung: An der Beschneidung allein ist nicht erkennbar, weshalb sie vorgenommen wurde. Eine Religionszugehörigkeit wird damit hierzulande nur innerhalb der jüdischen oder muslimischen Gemeinschaft definiert, nicht aber in der Allgemeinheit. Denn wegen krankhafter Vorhautverengung verlieren auch andere Jungen dieses Stück Haut.

Hier stehen vielmehr zwei Weltanschauungen gegeneinander. Die Richter folgten der rechtspositivistischen Tradition, nach der als Grundlage ihrer Entscheidung nur dasjenige Recht gelten kann, das der Staat gesetzt hat. Darin wird der Schnitt mit dem Skalpel ohne medizinische Indikation zur Körperverletzung. Dem steht eine Jahrtausende alte gesellschaftliche Tradition gegenüber, nach der eben dieser Schnitt einen Jungen zum Teil einer religiösen Gemeinschaft macht und ihm damit, je nach Glauben, erst das Seelenheil verschafft.

Leserkommentare
  1. "Mir scheint, es geht hier gar nicht vorrangig um das Thema "Beschneidung", sondern nur darum, die Religion endlich aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen."

    Voilà, da haben wir's. Solange ich (und jeder andere) keine Gesezte breche und die guten Sitten (so es sie denn noch in diesen Zeiten gibt) verletze, kann ich meine Religion in die Öffentlichkeit tragen, bis Ihnen der Kragen platzt.

    Dafür gibt es aber - mit Ausnahme einiger, eng gefasster Fälle wie bei Lehrerinnen mit Kopftuch - gar keine gesetzliche Handhabe. Was Sie und Ihre Brüder im Geiste fordern, ist ein anderes Land. Aber dafür brauchen Sie ein anderes Recht.

    2 Leserempfehlungen
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    "kann ich meine Religion in die Öffentlichkeit tragen, bis Ihnen der Kragen platzt."
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    Im stillen ist das ok, in der Öffentlichkeit ist das etwas, dass es zu bekämpfen gilt!

    gesagt? Es ist vielmehr meine Beobachtung der Diskussion. Ich würde mich selbst eindeutig auf Seiten der "Religiösen" einordnen. Schon allein die bornierte Unwissenheit mancher (beileibe nicht aller) angeblichen "Religionskritiker" lässt mich zuweilen erschauern.

    • Falcom
    • 28.06.2012 um 0:45 Uhr

    Mein erster Absatz ist ein Zitat von Thukydides26 aus Kommentar "457. Die Diskussion hier"

    Der zweite ist meinem Hirn entsprungen.

    Sie (und jeder andere auch) können natürlich Religion in die Öffentlichkeit tragen so viel sie wollen, sie können sich auch auf den Kopf stellen oder immer nur eine ungerade Anzahl an Äpfeln kaufen keiner wird/will sie davon abhalten ;-)

    Allerdings sollte der öffentliche Raum nicht zur Projektionsfläche von Religionen werden, denn dann könnte ja jeder kommen und Privilegien für sich und seinesgleichen, zB den Anhängern des fliegenden Spagettimonsters fordern.

    Für dem Gesetz sind doch bitteschön alle Menschen gleich, oder?

    "kann ich meine Religion in die Öffentlichkeit tragen, bis Ihnen der Kragen platzt."
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    Im stillen ist das ok, in der Öffentlichkeit ist das etwas, dass es zu bekämpfen gilt!

    gesagt? Es ist vielmehr meine Beobachtung der Diskussion. Ich würde mich selbst eindeutig auf Seiten der "Religiösen" einordnen. Schon allein die bornierte Unwissenheit mancher (beileibe nicht aller) angeblichen "Religionskritiker" lässt mich zuweilen erschauern.

    • Falcom
    • 28.06.2012 um 0:45 Uhr

    Mein erster Absatz ist ein Zitat von Thukydides26 aus Kommentar "457. Die Diskussion hier"

    Der zweite ist meinem Hirn entsprungen.

    Sie (und jeder andere auch) können natürlich Religion in die Öffentlichkeit tragen so viel sie wollen, sie können sich auch auf den Kopf stellen oder immer nur eine ungerade Anzahl an Äpfeln kaufen keiner wird/will sie davon abhalten ;-)

    Allerdings sollte der öffentliche Raum nicht zur Projektionsfläche von Religionen werden, denn dann könnte ja jeder kommen und Privilegien für sich und seinesgleichen, zB den Anhängern des fliegenden Spagettimonsters fordern.

    Für dem Gesetz sind doch bitteschön alle Menschen gleich, oder?

  2. Belehrungen kann ich verzichten. Im Falle der Argumentationslosigkeit reicht es nicht, den vorangegangenen Artikel zu referenzieren und Belehrungen zu erteilen. Tut mir leid, das ist zu dünn.

    Antwort auf "Problem"
  3. Ihre apodiktischen Beiträge zielen nach meiner Beobachtung gar nicht auf eine konstruktive Diskussion, sondern vielmehr auf Streit. Ich würde Sie bitten, einmal Ihre Meinung in einem geschlossenen Post darzulegen.

    Antwort auf "Bei Minderjährigen?"
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    Oder gehen Ihnen die Argumente aus? Oder warum werden Sie persönlich?

    Oder gehen Ihnen die Argumente aus? Oder warum werden Sie persönlich?

  4. "kann ich meine Religion in die Öffentlichkeit tragen, bis Ihnen der Kragen platzt."
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    Im stillen ist das ok, in der Öffentlichkeit ist das etwas, dass es zu bekämpfen gilt!

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    • NDM
    • 28.06.2012 um 0:29 Uhr

    "kann ich meine Religion in die Öffentlichkeit tragen, bis Ihnen der Kragen platzt."
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    Im stillen ist das ok, in der Öffentlichkeit ist das etwas, dass es zu bekämpfen gilt!

    Ihnen schwebt also ein Kampf gegen Weihnachten, gegen Ostern, gegen das Wort zum Sonntag, gegen alle Kirchen- und Synagogenbauten, gegen die Hälfte aller gesetzlichen Feiertage und gegen den Gruß "Grüß Gott" vor. Never. :)

    • NDM
    • 28.06.2012 um 0:29 Uhr

    "kann ich meine Religion in die Öffentlichkeit tragen, bis Ihnen der Kragen platzt."
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    Im stillen ist das ok, in der Öffentlichkeit ist das etwas, dass es zu bekämpfen gilt!

    Ihnen schwebt also ein Kampf gegen Weihnachten, gegen Ostern, gegen das Wort zum Sonntag, gegen alle Kirchen- und Synagogenbauten, gegen die Hälfte aller gesetzlichen Feiertage und gegen den Gruß "Grüß Gott" vor. Never. :)

  5. Oder gehen Ihnen die Argumente aus? Oder warum werden Sie persönlich?

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    zusammenhängend dargelegt, wie Sie gern auf meiner Profilseite nachverfolgen können. Ich bitte Sie nur im Interesse einer konstruktiven Diskussion auch einen zusammenfassenden Post zu verfassen und nicht diese Ein-Satz-Beiträge, die der Provokation zu dienen scheinen.

    zusammenhängend dargelegt, wie Sie gern auf meiner Profilseite nachverfolgen können. Ich bitte Sie nur im Interesse einer konstruktiven Diskussion auch einen zusammenfassenden Post zu verfassen und nicht diese Ein-Satz-Beiträge, die der Provokation zu dienen scheinen.

  6. gesagt? Es ist vielmehr meine Beobachtung der Diskussion. Ich würde mich selbst eindeutig auf Seiten der "Religiösen" einordnen. Schon allein die bornierte Unwissenheit mancher (beileibe nicht aller) angeblichen "Religionskritiker" lässt mich zuweilen erschauern.

    Eine Leserempfehlung
  7. 487. Ab 14

    Ja, auch bei minderjährigen "Opfern" ab 14, gegen den Willen. Das ist strafrechtlich nicht automatisch Missbrauch und auch nicht automatisch Vergewaltigung, und was nicht unter dem Strafgesetz definiert ist, ist nicht strafbar.

    Und ab 16 gilt man in Deutschland als sexuell mündig.

    Eine Leserempfehlung
    Antwort auf "Bei Minderjährigen?"
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    "und was nicht unter dem Strafgesetz definiert ist, ist nicht strafbar."
    ---------------
    Das stimmt ja, mir ist in diesem Konext nur kein möglicher Fall ersichtlich....(was ja nichts bedeuten muss)

    "und was nicht unter dem Strafgesetz definiert ist, ist nicht strafbar."
    ---------------
    Das stimmt ja, mir ist in diesem Konext nur kein möglicher Fall ersichtlich....(was ja nichts bedeuten muss)

    • NDM
    • 28.06.2012 um 0:29 Uhr
    488. Religion

    "kann ich meine Religion in die Öffentlichkeit tragen, bis Ihnen der Kragen platzt."
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    Im stillen ist das ok, in der Öffentlichkeit ist das etwas, dass es zu bekämpfen gilt!

    Ihnen schwebt also ein Kampf gegen Weihnachten, gegen Ostern, gegen das Wort zum Sonntag, gegen alle Kirchen- und Synagogenbauten, gegen die Hälfte aller gesetzlichen Feiertage und gegen den Gruß "Grüß Gott" vor. Never. :)

    Antwort auf "Im Stillen ok"
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    dass alle von Ihnen angeführten Beispiele aufgrund tiefer Religiosität ausgeübt werden? Sie träumen!

    dass alle von Ihnen angeführten Beispiele aufgrund tiefer Religiosität ausgeübt werden? Sie träumen!

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