UrteilKein Weg aus dem Dilemma Beschneidung

Ein Gericht urteilt: Beschneidung ist Körperverletzung. Aber was ist mit der Religionsfreiheit? Beide Seiten haben recht – und auch wieder nicht.

Natürlich Köln. In der heiligen Stadt am Rhein wird gerade ein Stück nachgespielt, das schon zweitausend Jahre alt ist. Es geht um die Beschneidung von Jungen. Darf man das? Muss man es sogar, um der Religion zu dienen? Oder ist der Schnitt am Gemächt nicht vielmehr ein tiefer Eingriff in die Freiheit und die Selbstbestimmung des Individuums?

Eine Antwort auf diese Fragen lässt sich im Neuen Testament nachlesen, genauer in den Paulus-Briefen. Dort scheint der Streit, ob ein (männlicher!) Christ nun beschnitten sein muss oder nicht, immer wieder auf. Die Antwort des Apostels lautet: Nicht die sture Einhaltung des Gesetzes, sondern alleine der Glaube macht gerecht. Einfacher ausgedrückt heißt das: Es ist egal. Seither gibt es unbeschnittene Christen wie in Mitteleuropa und solche, die die Vorhäute ihrer Knaben entfernen wie in vielen anderen Erdteilen.

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Leider ist Paulus ein Religionsstifter und deshalb in dem Streit, den das Landgericht Köln auslöste, ein schwieriger Kronzeuge. Das Gericht hatte darüber zu urteilen, ob ein muslimischer Arzt, der einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch von dessen Eltern beschnitten hatte, eine Körperverletzung beging. Das Urteil: Ja, es war eine Körperverletzung, das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit steht über dem Recht der Eltern und der Freiheit der Religionsausübung. Der Arzt wurde dennoch freigesprochen. Er konnte vor seiner Tat nicht wissen, dass dies verboten war. Jetzt aber, so wird es nun interpretiert, wisse künftig jeder Arzt, was er tut, wenn er bei einem Jungen das Messer ansetzt.

In Wahrheit geht es nicht um einen Schnitt

Man kann das Urteil verteidigen, wie es beispielsweise Georg Hefty in der Frankfurter Allgemeinen tut, weil der Rechtsstaat zwar Religionsfreiheit gewähre, aber Religion keine Staatlichkeit begründe: Wäre der Junge mündig genug gewesen und hätte sich selbst für die Beschneidung entschieden, wäre alles gut. Dass aber seine Eltern dies tun und dabei sein Körper ohne seine Einwilligung unwiederbringlich verändert wird, ist nicht gerecht. Das Kind könne sich schließlich nicht dagegen wehren.

Karsten Polke-Majewski
Karsten Polke-Majewski

Karsten Polke-Majewski ist stellvertretender Chefredakteur von ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Ähnlich argumentiert der Passauer Staatsrechtler Holm Putzke, auf dessen Gutachten sich das Gericht stützt. Muslime und Juden, die sich nun empören, weil das Urteil tief in ihr religiöses Selbstverständnis eingreife, könnten die Beschneidung doch einfach zeitlich verschieben und es bei einem symbolischen Ritus belassen, beispielsweise einem kleinen Stich.

Der Streit, der hier ausgefochten wird, hat wenig mit dem konkreten Fall zu tun. Die Entfernung der männlichen Vorhaut ist keine große Sache (im Gegensatz zur weiblichen Beschneidung, bei der es sich allgemein anerkannt um eine Menschenrechtsverletzung handelt). Viele Millionen Männer leben ohne Vorhaut, in den USA wohl drei Viertel aller männlichen Einwohner. Durch die Beschneidung entsteht kein medizinischer oder körperlicher Nachteil und auch keine Stigmatisierung: An der Beschneidung allein ist nicht erkennbar, weshalb sie vorgenommen wurde. Eine Religionszugehörigkeit wird damit hierzulande nur innerhalb der jüdischen oder muslimischen Gemeinschaft definiert, nicht aber in der Allgemeinheit. Denn wegen krankhafter Vorhautverengung verlieren auch andere Jungen dieses Stück Haut.

Hier stehen vielmehr zwei Weltanschauungen gegeneinander. Die Richter folgten der rechtspositivistischen Tradition, nach der als Grundlage ihrer Entscheidung nur dasjenige Recht gelten kann, das der Staat gesetzt hat. Darin wird der Schnitt mit dem Skalpel ohne medizinische Indikation zur Körperverletzung. Dem steht eine Jahrtausende alte gesellschaftliche Tradition gegenüber, nach der eben dieser Schnitt einen Jungen zum Teil einer religiösen Gemeinschaft macht und ihm damit, je nach Glauben, erst das Seelenheil verschafft.

Leserkommentare
  1. 9. simpel

    Die medizinischen Nachteile einer Beschneidung sind inzwischen hinreichend erforscht und belegbar. Solange die religiösen Nachteile einer nicht erfolgten Beschneidung nicht ebenfalls erforscht und belegbar sind, plädiere ich, sich an das offensichtliche und nicht an das metaphysische zu halten.

    23 Leserempfehlungen
  2. Entfernt. Kein konstruktiver Kommentar. Die Redaktion/kvk

    9 Leserempfehlungen
  3. Sachlich und ohne Vorurteile, ob positiver oder negativer Natur. Danke.

    3 Leserempfehlungen
  4. "Außerdem muss man mal die Signalwirkung bedenken, wenn Deutschland Juden (und Muslimen) die Beschneidung verbietet!"

    Was soll denn die Wirkung sein? [...] Bitte sehr, habe ich nichts dagegen. Hier in Deutschland gilt zumindest noch das Grundgesetz, was laut Art. 2 II GG jede Art von Verletzungen an anderen Menschen verbietet.

    Gekürzt. Bitte äußern Sie sich sachlich und respektvoll. Die Redaktion/lv

    26 Leserempfehlungen
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    Entfernt. Der Inhalt, auf den Sie sich bezogen, wurde inzwischen entfernt. Danke, die Redaktion/lv

    Sie argumentieren zu einseitig, da Sie keine Abwaegung mit anderen grundrechtlichen Rechtsguetern (Religionsfreiheit, Bekenntnisfreiheit, Erziehungsauftrag der Eltern, Schutz der Familie, ...) in Betracht ziehen.

    Das Gericht war da gedanklich weiter als Sie - jedoch glaube ich nicht, dass dieses bisher nur regional (Teile von NRW) wirksame Urteil auf laengere Zeit Bestand haben wird.

    Wsl. wird der Gesetzgeber Ausnahmetatbestaende in den einschlaegigen Gesetzen verankern.

    Entfernt. Der Inhalt, auf den Sie sich bezogen, wurde inzwischen entfernt. Danke, die Redaktion/lv

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    Sie argumentieren zu einseitig, da Sie keine Abwaegung mit anderen grundrechtlichen Rechtsguetern (Religionsfreiheit, Bekenntnisfreiheit, Erziehungsauftrag der Eltern, Schutz der Familie, ...) in Betracht ziehen.

    Das Gericht war da gedanklich weiter als Sie - jedoch glaube ich nicht, dass dieses bisher nur regional (Teile von NRW) wirksame Urteil auf laengere Zeit Bestand haben wird.

    Wsl. wird der Gesetzgeber Ausnahmetatbestaende in den einschlaegigen Gesetzen verankern.

    Entfernt. Der Inhalt, auf den Sie sich bezogen, wurde inzwischen entfernt. Danke, die Redaktion/lv

  5. wird als pars-pro-toto-Menschenopfer gedeutet: http://de.wikipedia.org/w...

    Und ein Menschenopfer, nämlich der Opfertod Christi am Holz, steht auch im Mittelpunkt des christlichen Glaubens. Der aufgeklärte Mensch verachtet Menschenopfer als barbarisch. Aus solch einem aufgeklärten Menschenbild heraus könnte man ja auch fordern, dass im christlichen Religionsunterricht Kinder nicht mit so etwas Grausamen wie dem Kreuztod indokriniert werden dürfen. Das geschieht aber nicht. Man sollte anerkennen, dass die Sitte der Beschneidung also ihre Wurzeln in einem archaischen Schuldgefühl hat: Eine erzürnte Gottheit muss mit einem blutigen Opfer, der Beschneidung, beschwichtigt werden. Wir menschen haben nun einmal dieses archaische Schuldgefühl, und religiöse Riten tragen ihm Rechnung. DieBeschneidung soll erlaubt bleiben.

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    dass sich die Beschneidung einst als pars-pro-toto-Opfer entwickelte (grundsätzlich ist übrigens jedes Opfer ein pars-pro-toto-Opfer meiner Selbst. Auch wenn ich Tiere oder Korn opfere, müssen es "meine" Tiere oder "mein" Korn, also mir und meiner Existenz zugehörende Opfergaben sein). Aber die Beschneidung wird im Judentum (im Islam kenne ich mich nicht aus) als Bestätigung des Gottesbundes verstanden. Nicht etwa als ein Gott irgendwie gnädigstimmendes Opfer, sondern als Bestätigung seines vorgängigen Handelns am Menschen, das diesen bereits "bundesfähig" gemacht hat. Das Christentum hat gerade auf diesen Gedanken aufgebaut und darum die Beschneidung als hinfällig angesehen. Da durch Jesus Christus alle Menschen bereits in den Bund aufgenommen sind, bedarf es keiner Beschneidung mehr.

    Dies nur als kleine (hoffentlich hilfreiche) theologische Klarstellung

    MfG

    dass sich die Beschneidung einst als pars-pro-toto-Opfer entwickelte (grundsätzlich ist übrigens jedes Opfer ein pars-pro-toto-Opfer meiner Selbst. Auch wenn ich Tiere oder Korn opfere, müssen es "meine" Tiere oder "mein" Korn, also mir und meiner Existenz zugehörende Opfergaben sein). Aber die Beschneidung wird im Judentum (im Islam kenne ich mich nicht aus) als Bestätigung des Gottesbundes verstanden. Nicht etwa als ein Gott irgendwie gnädigstimmendes Opfer, sondern als Bestätigung seines vorgängigen Handelns am Menschen, das diesen bereits "bundesfähig" gemacht hat. Das Christentum hat gerade auf diesen Gedanken aufgebaut und darum die Beschneidung als hinfällig angesehen. Da durch Jesus Christus alle Menschen bereits in den Bund aufgenommen sind, bedarf es keiner Beschneidung mehr.

    Dies nur als kleine (hoffentlich hilfreiche) theologische Klarstellung

    MfG

  6. 14. [...]

    Entfernt. Der Inhalt, auf den Sie sich bezogen, wurde inzwischen entfernt. Danke, die Redaktion/lv

    Eine Leserempfehlung
    Antwort auf "Signalwirkung?"
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    • H.v.T.
    • 27.06.2012 um 17:23 Uhr

    Entfernt, da der Originalkommentar inzwischen entfernt wurde. Die Redaktion/lv

    Entfernt. Der Origninalkommentar wurde inzwischen entfernt. Bitte kehren Sie zu einer sachbezogenen Diskussion zurück. Die Redaktion/lv

    • H.v.T.
    • 27.06.2012 um 17:23 Uhr

    Entfernt, da der Originalkommentar inzwischen entfernt wurde. Die Redaktion/lv

    Entfernt. Der Origninalkommentar wurde inzwischen entfernt. Bitte kehren Sie zu einer sachbezogenen Diskussion zurück. Die Redaktion/lv

    • dth
    • 27.06.2012 um 17:16 Uhr

    Nein, Ihr Fall ist eben gerade nicht vergleichbar.
    Es lag ein medizinisches Problem vor, dass eine Entscheidung notwendig machte. Da Sie die noch nicht treffen konnten, haben das Ihre Eltern in Ausübung ihrer Führsorgepflicht getan.
    Streng genommen hätten hätten sie einen solchen Eingriff sogar nur dann ablehnen dürfen, wenn es da aus medizinischer Sicht Spielraum zur Abwägung gibt.
    Die Frage ist, ob es einen solchen, medizinischen Spielraum, bei der Beschneidung generell gibt, als vorbeugende Maßnahme.
    Gibt es den, ist die Beschneidung legal (allerdings nicht wegen religiöser Argumente), gibt es den nicht, ist sie nicht legal.

    5 Leserempfehlungen
  7. sollte man Koerperverletzung dann doch gleich erlauben, dann machen es wenigstens Aerzte. Diese Auffassung teile ich nicht. Schliesslich geht es doch darum, dass sich jeder auch waehrend der Ausuebung seiner Religion an unsere Gesetze haelt.

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    geworben, sondern lediglich auf Probleme hingewiesen, die sich aus diesem Urteil meiner Ansicht nacht ergeben könnten.

    Die Frage ist doch, ob diese Art der Körperverletzung durch das ebenfalls verfassungsrechtlich verbürgte Grundrecht der Eltern auf auch religiöse Erziehung gedeckt ist oder nicht.

    Man kann Körperverletzung hier sehr eng auslegen oder diesen Eingriff als gerechtfertigt ansehen. Allerdings müsste dann die Frage erlaubt sein, warum dann nicht auch andere Eingriffe der Eltern in das körperliche Leben ihrer Kinder verboten sind. Ich meine damit nicht etwa medizinisch gebotene Untersuchungen (sonst wäre ja jede Impfung eine Körperverletzung), aber so etwas wie das Stechen eines Ohrloches oder Tätowierungen.

    ich habe nur leider schon mehrere Kommentare gelesen die diese Problematik heranziehen um das Ganze wieder zu rechtfertigen.

    Natuerlich muss diese Problematik dann differenzierter betrachtet werden. In bestimmten Faellen sind Kinder meines Erachtens auch faehig Entscheidungen selbst zu treffen. Wenn ein 14-Jaehriger sich beschneiden lassen will, why not. Oder eine 12-Jaehrige ein Ohrloch will.

    Man muss natuerlich etwas abwaegen, aber in keinem Fall sollten Kinder Opfer/Spielbaelle der religioesen Ausrichtung (oder sonstigen Ansichten) werden.

    geworben, sondern lediglich auf Probleme hingewiesen, die sich aus diesem Urteil meiner Ansicht nacht ergeben könnten.

    Die Frage ist doch, ob diese Art der Körperverletzung durch das ebenfalls verfassungsrechtlich verbürgte Grundrecht der Eltern auf auch religiöse Erziehung gedeckt ist oder nicht.

    Man kann Körperverletzung hier sehr eng auslegen oder diesen Eingriff als gerechtfertigt ansehen. Allerdings müsste dann die Frage erlaubt sein, warum dann nicht auch andere Eingriffe der Eltern in das körperliche Leben ihrer Kinder verboten sind. Ich meine damit nicht etwa medizinisch gebotene Untersuchungen (sonst wäre ja jede Impfung eine Körperverletzung), aber so etwas wie das Stechen eines Ohrloches oder Tätowierungen.

    ich habe nur leider schon mehrere Kommentare gelesen die diese Problematik heranziehen um das Ganze wieder zu rechtfertigen.

    Natuerlich muss diese Problematik dann differenzierter betrachtet werden. In bestimmten Faellen sind Kinder meines Erachtens auch faehig Entscheidungen selbst zu treffen. Wenn ein 14-Jaehriger sich beschneiden lassen will, why not. Oder eine 12-Jaehrige ein Ohrloch will.

    Man muss natuerlich etwas abwaegen, aber in keinem Fall sollten Kinder Opfer/Spielbaelle der religioesen Ausrichtung (oder sonstigen Ansichten) werden.

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