Als Kind wurde Leserin Rosemarie Müller missbraucht. Noch Jahrzehnte später leidet sie unter Angstzuständen, Arbeitsunfähigkeit und dem Unglauben der Behörden.
Mein Vater war Chef einer Behörde, hatte Ansehen, Macht und Geld. Seine Rente betrug 3.750 Euro. Ich habe eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die gerade mal ein Zehntel dessen ausmacht. Menschen verachten mich, weil ich es nicht geschafft habe. Weil ich Angst habe, ständig.
Die hat er mir vermacht, mein lieber Vater. Indem er mich missbraucht hat. Angst vor Gewalt und Folter. Angst, ewig gequält zu werden und dass es niemals Erbarmen für mich gibt.
Als ich studierte, dachte ich, jetzt fängt das richtige Leben an. Vergessen, dass ich eine Zeit obdachlos war, während ich für das Abi lernte. Dass ich jeden Tag in einer Kneipe meine Hausaufgaben erledigte und dann fremde Menschen fragte, ob ich bei ihnen übernachten könne. Damals dachte ich noch: Jetzt wird alles gut. Ich werde einen super Job und eine große Wohnung haben und einen netten Mann und eine Heimat.
Weil mein Vater Karriere machte, zogen wir ständig um. Ich hatte damals keine Heimat und habe heute noch immer keine. Dabei könnte es eine neue Heimat für mich geben – in einem Land, das ich mir erobert habe.
Aber ich darf diese neue Heimat nicht besitzen. Weil ich zu arm bin, um mich selbst finanzieren zu können. Solche wie mich wollen sie nicht haben. Auch wenn man theoretisch das Recht hat, überall in der EU zu wohnen, gilt es nicht für mich.
Ich habe all die Fähigkeiten, die mein Vater auch hatte. Führungsqualität, Klarheit, Struktur, Wissen – eben alles, was es brauchte. Ihn haben die Leute geachtet, vielleicht sogar verehrt.
Als ich 40 war, musste ich feststellen, dass ich den Missbrauch, den ich als Kind erlebt hatte, doch nicht so gut verdrängen konnte, wie ich das gedacht hatte. Ich war Journalistin und sollte über die Wormser Prozesse informieren. Ich musste dem Chef sagen, dass ich das nicht kann. Weil ich Worte wie "Missbrauch" nicht lesen kann. Weil ich sie ausblende, wenn sie in der Zeitung stehen. Und weil ich darüber hinweg singe, wenn ich sie im Radio oder TV hören muss.
Also musste ich eine Therapie machen. Der Mist musste "aufgeräumt" werden. War ja meine Schuld. Immer meine Schuld. Alles.
Und dann musste ich verstehen, dass das nicht "aufzuräumen" geht. Dass die Todesangst bleibt, dass die Gewaltangst bleibt, dass die Angst, grausam gefoltert zu werden ohne Gnade, dass das alles bleibt! Und ich deshalb nicht arbeiten kann, weil alles nur noch mit Gewalt assoziiert ist und dich allein schon das Geräusch eines Stempels dekompensieren lassen kann. Alles ist falsch zusammengesetzt in mir.
Seit über acht Jahren läuft mein Antrag auf Opferentschädigung. Sechs Jahre lang hat mir ein Sachbearbeiter die Möglichkeit verweigert, selbst zu den Vorfällen auszusagen. Weil ich ja zu krank sei. Man könne nicht feststellen, ob ich die Wahrheit sage oder nur fantasiere.
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Es brauchte erst einen Beschluss des Landessozialgerichts, bis mir endlich das Recht zugestanden wurde, selbst auszusagen. Doch dann sandte mich der Richter zu einem Gutachter, der nicht qualifiziert war. Mehrere Stunden habe ich von den Vorfällen berichtet. Mühsamste Seelenarbeit. Das Gutachten sprach für mich. Es wurde dann entwertet von dem Richter, da es nicht den gängigen Standards entsprach. Jetzt folgt als nächstes eine "Glaubhaftigkeitsbegutachtung nach Aktenlage" – wieder wird jemand, der nie mit mir gesprochen hat, darüber urteilen, ob ich die Wahrheit sage oder nicht.
Mein Vater liegt auf einem schönen Friedhof begraben. Sein Grab ist sehr würdevoll. Hier liegt ein braver Bürger, ein bedeutender Mann. Er hat all seinen Kindern das Leben zur Hölle gemacht. Und er durfte das. Ungestraft.
Dieser Artikel wurde unter einem Pseudonym veröffentlicht.






ist daran verwerflich. Nur in meinen Augen nicht wichtig.
Es ist wie gesagt auch nur MEINE Meinung und soll keinen Angriff darstellen.
"Ich brauche keine weitere Therapie"
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Ihnen ist dabei hoffentlich bewußt, dass bei OEG-Genehmigung Sie das dann ggf. nicht mehr entscheiden, sondern das Amt (bzw. Gericht)?
Weil Sie erst dann Anspruch auf Rente haben, nachdem Sie alles probiert haben, um gesund zu werden? Es gibt sogar Opfer, welche vor die Wahl gestellt wurden, Neuroleptika zur Angstdämmung oder keine Rente. Weil "alles" im Augen der Justiz nicht nur Therapie sondern auch eine Behandlung durch Medikamente beinhalten würde.
Und wenn Opfer sich bewußt gegen OEG entscheiden, dann auch deshalb, weil es ihnen wichtiger ist, arm aber selbstbestimmt zu leben.
Liebe Clair11,
wirklich, ich verstehe Ihren Zorn. Aber es nützt nichts, wenn Sie ihn mir geben. Er gehört mir nicht. Sie müssen ihn dahin tun, wo er hingehört. Sich engagieren gegen Missbrauch vielleicht. Mir ständig wieder vorzuwerfen, dass ich nicht so viel Pech hatte wie andere - das ist doch keine Lösung. Da ist so viel Kraft, die ich spüren kann, und so viel Zorn - nutzen Sie das kreativ. Nicht, indem Sie verbal auf mich drein hauen. Ich bin nicht Ihre Zielscheibe.
Sie müssen sich nicht als meine Zielscheibe fühlen. Denn das sind Sie nicht.
Aber sich über andere Opfer erheben zu wollen, finde ich auch nicht in Ordnung.
Und nur weil die Realität Ihnen nicht passen, müssen Sie nicht wie Ihren Täter behandeln.
Die Leute sind hier noch ganz opferfreundlich und nett. Wenn Sie sich hier schon so getriggert fühlen, was machen Sie denn beim Gericht?
Ich bin hier anonym, Sie können mich als Ihren Sandsack benutzen, aber wenn Sie so mit Ihren Sachbearbeiter und Richter umgehen, dann haben Sie schlechte Karten.
Liebe Frau Müller,
danke für Ihre Geschichte, die exemplarisch stehen kann für all die Tragödien, die sich ungesehen und unbeachtet abspiel(t)en. Wirklich irritiert haben mich allerdings die Reaktionen mancher Forist(inn)en, wie etwa der fast schon zwanghafte Verweis auf schwierige Beweislage in solchen Fällen? (Ja und? Was sagt das über diesen Einzelfall aus?) Völlig deplaziert finde ich die "gutgemeinten" Ratschläge, wie Sie doch bitte mit Ihrer Geschichte umzugehen haben (Therapie, auf Entschädigung verzichten, Opferolle annehmen/ablegen, dem Täter verzeihen...). Umso größer ist mein Respekt, wie souverän und reflektiert Sie mit diesen teils aggressiven Statements umgehen. Ich wünsche Ihnen alles Gute auf Ihrem Weg.
Flügelmutter
Sie müssen sich nicht als meine Zielscheibe fühlen. Denn das sind Sie nicht.
Aber sich über andere Opfer erheben zu wollen, finde ich auch nicht in Ordnung.
Und nur weil die Realität Ihnen nicht passen, müssen Sie nicht wie Ihren Täter behandeln.
Die Leute sind hier noch ganz opferfreundlich und nett. Wenn Sie sich hier schon so getriggert fühlen, was machen Sie denn beim Gericht?
Ich bin hier anonym, Sie können mich als Ihren Sandsack benutzen, aber wenn Sie so mit Ihren Sachbearbeiter und Richter umgehen, dann haben Sie schlechte Karten.
Liebe Frau Müller,
danke für Ihre Geschichte, die exemplarisch stehen kann für all die Tragödien, die sich ungesehen und unbeachtet abspiel(t)en. Wirklich irritiert haben mich allerdings die Reaktionen mancher Forist(inn)en, wie etwa der fast schon zwanghafte Verweis auf schwierige Beweislage in solchen Fällen? (Ja und? Was sagt das über diesen Einzelfall aus?) Völlig deplaziert finde ich die "gutgemeinten" Ratschläge, wie Sie doch bitte mit Ihrer Geschichte umzugehen haben (Therapie, auf Entschädigung verzichten, Opferolle annehmen/ablegen, dem Täter verzeihen...). Umso größer ist mein Respekt, wie souverän und reflektiert Sie mit diesen teils aggressiven Statements umgehen. Ich wünsche Ihnen alles Gute auf Ihrem Weg.
Flügelmutter
Man wird immer wieder zu kämpfen haben. Ein Leben lang an sich arbeiten müssen. Weil es eben nicht, wie Sie schon sagten, wirklich wieder wegzubekommen ist. Es wird immer ein Teil von einem sein. Davon auszugehen das man keine Therapie mehr benötigen wird ist sehr fraglich.
Sie müssen sich nicht als meine Zielscheibe fühlen. Denn das sind Sie nicht.
Aber sich über andere Opfer erheben zu wollen, finde ich auch nicht in Ordnung.
Und nur weil die Realität Ihnen nicht passen, müssen Sie nicht wie Ihren Täter behandeln.
Die Leute sind hier noch ganz opferfreundlich und nett. Wenn Sie sich hier schon so getriggert fühlen, was machen Sie denn beim Gericht?
Ich bin hier anonym, Sie können mich als Ihren Sandsack benutzen, aber wenn Sie so mit Ihren Sachbearbeiter und Richter umgehen, dann haben Sie schlechte Karten.
"Aber sich über andere Opfer erheben zu wollen, finde ich auch nicht in Ordnung."
Das genau ist aber das, was Sie hier gerade mit der Autorin machen. Und das ist auch nicht in Ordnung.
Übrigens auch Ausdruck der Perversion dieses Themas. Kein Einzelfall, dass sich Opfer auch noch untereinander bekriegen. Ganz besonders, wenn es um den Punkt geht, wie man doch bitte damit umzugehen hat.
"Aber sich über andere Opfer erheben zu wollen, finde ich auch nicht in Ordnung."
Das genau ist aber das, was Sie hier gerade mit der Autorin machen. Und das ist auch nicht in Ordnung.
Übrigens auch Ausdruck der Perversion dieses Themas. Kein Einzelfall, dass sich Opfer auch noch untereinander bekriegen. Ganz besonders, wenn es um den Punkt geht, wie man doch bitte damit umzugehen hat.
Natürlich geht es um Glaubhaftigkeit. Die ist nicht zuletzt wichtig, um echte Opfer zu schützen.
Was mir an Ihrem Kommentar aber nicht gefällt, ist, dass Sie mit Hinweis auf das Glaubwürdigkeitsproblem indirekt diesen entwürdigenden Umgang gutheißen!
8 Jahre Prozess sind eine Zumutung! Sie sind für ein Opfer zynischer Horror und eine Potenzierung des ohnehin schon erduldeten Leids, sie sind selbst für ein spielendes Opfer unnötig leidend, sie sind aber auch - da sind wir wieder bei dem Punkt - für andere Opfer Horrorvorbild und Anlass, erlebte Taten zu verschweigen. Wer tut sich das an? So züchtet die Justiz, die Gesellschaft heran, dass Täter ungeschoren davon kommen.
Es gibt keinen sinnvollen Grund, einen solchen Prozess derart in die Länge zu ziehen.
Es darf nicht Aufgabe eines Sachbearbeiters (!) sein, zu entscheiden, ob ein Opfer aussagefähig ist - und das ungeprüft 6 Jahre lang! Es darf weder in einem Entschädigungsprozess noch bei Strafgericht vorkommen, dass ein Richter einen Gutachter benennt - und später an der Form etwas auszusetzen hat. Dann soll er seinen Job vorher richtig machen und einen fähigen Gutachter benennen! Zumal ein Gutachter, wenn er wirklich inkompetent ist, bei einem traumatisierten Opfer ernsten Schaden anrichten kann!
Ein solcher Fehler sollte Anlass sein, das nächste Mal bei der Auswahl des Gutachters sorgfältiger zu sein. Den eigenen Fehler aber so zu drehen, dass nach Aktenlage zu Ungunsten des Opfers entschieden wird, ist inkompetent.
Ein Kommentar vom ganz hohem Ross aus. In unserer Gesellschaft ist es unschicklich, wenn ein Opfer Entschädigung verlangt! Ganz besonders, wenn Missbrauchsopfer dies tun! Dass sie aus so einer Sache noch Geld schlagen wollen, bahbah!
Komischerweise ist diese Grundhaltung nicht da, wenn jemand einem anderen die Zähne ausschlägt! Oder nach Autounfall. Da ist selbstverständlich, dass jemand ein Recht auf Schmerzensgeld, auf Rente hat, wenn er dauerhaft geschädigt ist.
Wenn ein Missbrauchsopfer dieses Recht wahrnimmt, ist es unschicklich - wieso?
Bevor man andere (den Steuerzahler) mit seinem Leid belästigt, hätte man sich ja mit Psychotherapie wieder flicken können.
Sie haben schlicht keine Ahnung! Der Artikel sagt es ja aus. 40 Jahre ist das leidlich gut gegangen. Dann ist es erst richtig ausgebrochen. Nicht unüblich bei Kindesmissbrauch. Therapie? Wird auch bei Missbrauchsopfern nur schlappe 2 Jahre bezahlt. Das reicht nicht, um so etwas aufzuarbeiten. Die Opfer gucken in die Röhre. Wenn sie "versagt" haben, das in dieser Zeit gebacken zu kriegen mit dem glücklich werden, kommen Leute wie Sie, die sagen, sie sollen mit 400 Euro glücklich sein!
Ein Opfer wird mehrfach bestraft. Es wurde missbraucht, fühlt sich unnütz, wertlos - und muss sich dann noch für jeden Euro, den es ohnehin schon drei Mal rumdrehen muss, rechtfertigen! Und Sie erdreisten sich, vorzuwerfen, an der entgangenen Lebensfreude sei das Opfer auch noch selbst Schuld. Widerlich.
Die Demütigung geht weiter indem einem die zu Recht verlangte Entschädigungszahlung nicht gewährt wird. Das Opfer soll Opfer bleiben, bescheiden sein. Was für ein Hohn.
Wenn die Erwerbsfähigkeit nachhaltig geschädigt ist..
Die Demütigung geht weiter indem einem die zu Recht verlangte Entschädigungszahlung nicht gewährt wird. Das Opfer soll Opfer bleiben, bescheiden sein. Was für ein Hohn.
Wenn die Erwerbsfähigkeit nachhaltig geschädigt ist..
Zum Nachlesen in einem Zeitartikel:
Zitat:
Denef:"Während Vergewaltigung und sexuelle Nötigung erst nach 20 Jahren verjähren, verjährt sexueller Missbrauch innerhalb von nur zehn Jahren – jeweils gerechnet vom vollendeten 18. Lebensjahr des Betroffenen an. Im Falle von minderjährigen Schutzbefohlenen sind es sogar nur fünf Jahre."
ZEIT: Wieso? Sind Minderjährige weniger schutzwürdig?
Denef: Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird nicht als Verbrechen, sondern als Vergehen definiert. Das ist ein Skandal, gegen den die Justizministerin von Bayern nun schon seit Jahren kämpft.
und:"Das Bistum Limburg hat zwar schriftlich bestätigt, dass jeder der beiden intern geständig war, der zweite Täter sogar im Beisein einer Justitiarin. Aber wirklich belangt wurden die Täter nie. Sie werden durch die bestehendeVerjährungsfristen geschützt.
http://www.zeit.de/2011/4...
[...]
Es ist ein Skandal, die Opfer sind definitiv in der weitaus schlechteren Position als die Täter.
Gekürzt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/ag
man ging dabei davon aus, dass die 20 Jahre der Verjährung bei einer Grenze, die ab dem 18. Lebensjahr des Opfers sogar erreicht oft sogar überschritten wird, da Kindesmissbrauch bis zum Ende der juristischen Kindheit gerechnet wird. Also eine Art Gleichbehandlung mit anderen Formen sexualisierter Gewalt.
Danach ist es, wenn sexuelle Handlungen stattfanden, sexuelle Nötigung eines Heranwachsenden oder von Schutzbefohlenen, wenn es z.B. der Auszubildende ist und ein Abhängigkeitsverhältnis bestand.
Somit sind es auch bei Kindern meist ca. 20 Jahre.
man ging dabei davon aus, dass die 20 Jahre der Verjährung bei einer Grenze, die ab dem 18. Lebensjahr des Opfers sogar erreicht oft sogar überschritten wird, da Kindesmissbrauch bis zum Ende der juristischen Kindheit gerechnet wird. Also eine Art Gleichbehandlung mit anderen Formen sexualisierter Gewalt.
Danach ist es, wenn sexuelle Handlungen stattfanden, sexuelle Nötigung eines Heranwachsenden oder von Schutzbefohlenen, wenn es z.B. der Auszubildende ist und ein Abhängigkeitsverhältnis bestand.
Somit sind es auch bei Kindern meist ca. 20 Jahre.
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