Gerichtsurteil: Gericht erklärt religiöse Beschneidung von Jungen zur Straftat
Beschneidung aus religiösem Grund ist aus Sicht des Landgerichts Köln eine strafbare Körperverletzung. Der Zentralrat der Juden sieht die Religionsfreiheit bedroht.
Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist laut einem Urteil des Kölner Landgerichts Körperverletzung. Schwerer als die Religionsfreiheit wiege das Selbstbestimmungsrecht des Kindes, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Sie verwiesen darauf, dass der Körper des Kindes durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert" werde.
Das Kölner Gericht hatte in zweiter Instanz über die Strafbarkeit eines Arztes zu entscheiden, der einen vierjährigen muslimischen Jungen beschnitten hatte. In dem Urteil sprach das Gericht den Arzt frei, jedoch nur mit der Begründung, dass der Arzt von der Strafbarkeit nichts gewusst habe. Dies sei aufgrund der bisher unklaren Rechtssituation auch glaubhaft.
Tatsächlich müssten religiöse Beschneidungen als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, entschied das Gericht. Weiter heißt es in dem Urteil, das Erziehungsrecht der Eltern sei "nicht unzumutbar beeinträchtigt", wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als "sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam" entscheide.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte das Urteil als einen "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". Der Rat forderte den Bundestag als Gesetzgeber auf, "die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen". Diese Rechtsprechung sei "ein unerhörter und unsensibler Akt", sagte Zentralratspräsident Dieter Graumann.
Die Beschneidung von neugeborenen Jungen sei fester Bestandteil der jüdischen Religion, erläuterte er. Sie werde seit Jahrtausenden weltweit praktiziert.
Dem Strafrechtler Holm Putzke von der Universität Passau zufolge ist das Urteil für andere Gerichte nicht bindend, "es dürfte allerdings eine Signalwirkung entfalten". Für die Ärzte sei das Urteil "enorm wichtig, weil diese jetzt zum ersten Mal Rechtssicherheit haben", sagte Putzke der Financial Times Deutschland.
In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern fachgerecht beschnitten. Dennoch blutete der Junge zwei Tage später nach. Die Mutter brachte ihn deshalb in die Notaufnahme.
Davon erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und klagte den Arzt an. Das Amtsgericht Köln sprach den Mediziner in erster Instanz frei, weil eine Einwilligung der Eltern vorgelegen habe. Außerdem dokumentiere die Beschneidung als rituelle Handlung die Zugehörigkeit zum Islam.





Dafür haben Sie sicher Belege? Nein, wahrscheinlich eher nicht...
Ich darf mich auf Wikipedia beziehen?
http://www.welt.de/gesund...
Es lohnt sich manchmal, zu lesen, bevor man polemisiert:
Männliche Beschneidung (die mit der weiblichen Gentialverstümmlung nichts zu tun hat) senkt das Übertragungsrisko von AIDS, Hepatitis C, Papillomaviren... (zur Freude konservativer Juden und Moslems sowohl beim heterosexuellen als auch homosexuellen Verkehr) und wird daher von der WHO empfohlen. Siehe z.B. http://www.ncbi.nlm.nih.g... "Level 1 evidence supports the concept that male circumcision substantially reduces the risk of HIV infection... The evidence from these biological studies, observational studies, randomized controlled clinical trials, meta-analyses, and cost-effectiveness studies is conclusive. The challenges to implementation of male circumcision as a public health measure in high-risk populations must now be faced."
Ich darf mich auf Wikipedia beziehen?
http://www.welt.de/gesund...
Es lohnt sich manchmal, zu lesen, bevor man polemisiert:
Männliche Beschneidung (die mit der weiblichen Gentialverstümmlung nichts zu tun hat) senkt das Übertragungsrisko von AIDS, Hepatitis C, Papillomaviren... (zur Freude konservativer Juden und Moslems sowohl beim heterosexuellen als auch homosexuellen Verkehr) und wird daher von der WHO empfohlen. Siehe z.B. http://www.ncbi.nlm.nih.g... "Level 1 evidence supports the concept that male circumcision substantially reduces the risk of HIV infection... The evidence from these biological studies, observational studies, randomized controlled clinical trials, meta-analyses, and cost-effectiveness studies is conclusive. The challenges to implementation of male circumcision as a public health measure in high-risk populations must now be faced."
...das beschneiden von Jungen ist eine jahrtausende alte Tradition die der Hygiene gilt. Das sie Teil einer religiösen Handlung ist ist eigentlich zweitrangig da die Religionen sich das Ritual einverleibt haben genauso wie das Verbot von Schweinefleisch im Nahen Osten oder Weihnachten für die Christen.
Da kann man auch gleich das Impfen verviebeten und warten bis das Kind volljährig ist um es dann zu fragen.
Beschneiden macht schon Sinn, ist im manchen westlichen Ländern üblich - Teilen der USA z.B. - und wurde besonders in diesem Fall nicht von irgendwem sondern einen Arzt durchgeführt.
Ich bin atheistischer Agnostiker, musste mich aus medizinischen Gründen dieser Operation unterziehen, hat mir nicht geschadet - im Gegenteil: Man(n) "kann" wesentlich länger :-)
gibt es mittlerweile viele Bestrebungen die Beschneidung von Kindern nicht mehr zuzulassen.
Wie gesagt, entscheiden kann man später immer noch anders.
Das ist kaum mit einer "Impfung" zu vergleichen :)
aha, und warum? weil Mann nichts mehr verspürt
es ist in etwa so, wenn ein Mitteleuropäer barfuß über steinige Wege geht, dann tut ihm das weh, weil er sehr empfindlich ist, ein Ureinwohner im Urwald, der zeitlebens barfuß unterwegs ist, der hat keine Probleme über spitze Felsen zu stapfen
wie lange ein Mann kann, ist individuell verschieden und eine Beschneidung, die zur Folge hat, kaum mehr was zu empfinden ist da ein schlechter Ersatz - ich kann auch lange, wobei was bedeutet da lange, nur ist mir mein sexuelles Empfinden auf Dauer wichtiger als das sexuelle Empfinden der Partnerin
welcher Muslime würde schon zugeben, dass er nichts mehr empfindet oder es nicht bringt? [...]
und ich kenne genug Wortmeldungen von Frauen, die die Liebeskünste der Muslime nicht in den Himmel loben, trotz Beschneidung
Verzichten Sie bitte auf pauschale Negativurteile. Danke, die Redaktion/fk.
Heutzutage gibt es eine ganz schmerzfreie Alternative zur Beschneidung: die Behandlung durch Auftragen von Kortison. Dadurch gehen 90% der Vorhautverengungen auf.
gibt es mittlerweile viele Bestrebungen die Beschneidung von Kindern nicht mehr zuzulassen.
Wie gesagt, entscheiden kann man später immer noch anders.
Das ist kaum mit einer "Impfung" zu vergleichen :)
aha, und warum? weil Mann nichts mehr verspürt
es ist in etwa so, wenn ein Mitteleuropäer barfuß über steinige Wege geht, dann tut ihm das weh, weil er sehr empfindlich ist, ein Ureinwohner im Urwald, der zeitlebens barfuß unterwegs ist, der hat keine Probleme über spitze Felsen zu stapfen
wie lange ein Mann kann, ist individuell verschieden und eine Beschneidung, die zur Folge hat, kaum mehr was zu empfinden ist da ein schlechter Ersatz - ich kann auch lange, wobei was bedeutet da lange, nur ist mir mein sexuelles Empfinden auf Dauer wichtiger als das sexuelle Empfinden der Partnerin
welcher Muslime würde schon zugeben, dass er nichts mehr empfindet oder es nicht bringt? [...]
und ich kenne genug Wortmeldungen von Frauen, die die Liebeskünste der Muslime nicht in den Himmel loben, trotz Beschneidung
Verzichten Sie bitte auf pauschale Negativurteile. Danke, die Redaktion/fk.
Heutzutage gibt es eine ganz schmerzfreie Alternative zur Beschneidung: die Behandlung durch Auftragen von Kortison. Dadurch gehen 90% der Vorhautverengungen auf.
steht doch schon im Artikel. Die Rechte des Kindes auf körperliche Unversehrtheit sind wichtiger als die religiösen Überzeugungen der Eltern. Die Eltern können gerne an sich selbst herum schneiden.
"Ist das eine religiöse Argumentationsführung? Einfach eine strittige Tatsache als unumstritten zu postulieren?"
Die Betonung liegt auf "allgemein". Das ist keine religöse Argumentationsführung, diese würde den Rahmen sprengen.
Hier und da gibt es in allen medizinischen Fragen Befürworter und Kritiker. Aber selbst die WHO empfiehlt die Beschneidung. Das Absurde an der Geschichte ist eben die Deklaration zur Körperverletzung.
... empfiehlt sie wegen geringeren hiv-risikos. Das können dann nun wirklich die älteren Männer für sich entscheiden. Sinnvoller wären wohl Kondome. Schauen Sie mal nach aus welchen Ländern die Studien kommen - das sind welche in denen die HIV/Aids-Aufklärung nicht besonders gut entwickelt ist. Das mit Beschneidung kompensieren zu wollen ist ziemlich abenteuerlich.
Ich denke niemand bestreitet, dass eine Beschneidung auch vorteilhafte Aspekte haben kann. Aber gerade bei einem Kind ist es ein bedeutender Eingriff. Eine Vorhaut ist aber auch ein natürlicher Teil des Körpers - und einmal beschnitten, ist sie nicht mehr wiederherstellbar. Die Beschneidung kann jederzeit im Erwachsenenalter nachgeholt werden, auch beispielsweise zur HIV-Risikoverringerung, wie hier in Bezug auf den WHO-Einwand schon angemerkt hat (auch wenn ich denke, dass die Nutzung von Kondomen hilfreicher wäre). Nur rückgängig gemacht kann sie nicht mehr werden. Und wer weiß, wie sich einmal die Wünsche eines Jungen im Laufe des Lebens entwickeln?
nur um einem Scheinargument zu begegnen:
Die WHO setzt den Vorteil der Zirkumzision in den Kontext der HIV Prävention...
die diesbezügliche Gefahrenlage kann bei einem vierjährigen Mitteleuropäer als überschaubar eingestuft werden und ist sicherlich nicht die Motivation der Befürworter.
... empfiehlt sie wegen geringeren hiv-risikos. Das können dann nun wirklich die älteren Männer für sich entscheiden. Sinnvoller wären wohl Kondome. Schauen Sie mal nach aus welchen Ländern die Studien kommen - das sind welche in denen die HIV/Aids-Aufklärung nicht besonders gut entwickelt ist. Das mit Beschneidung kompensieren zu wollen ist ziemlich abenteuerlich.
Ich denke niemand bestreitet, dass eine Beschneidung auch vorteilhafte Aspekte haben kann. Aber gerade bei einem Kind ist es ein bedeutender Eingriff. Eine Vorhaut ist aber auch ein natürlicher Teil des Körpers - und einmal beschnitten, ist sie nicht mehr wiederherstellbar. Die Beschneidung kann jederzeit im Erwachsenenalter nachgeholt werden, auch beispielsweise zur HIV-Risikoverringerung, wie hier in Bezug auf den WHO-Einwand schon angemerkt hat (auch wenn ich denke, dass die Nutzung von Kondomen hilfreicher wäre). Nur rückgängig gemacht kann sie nicht mehr werden. Und wer weiß, wie sich einmal die Wünsche eines Jungen im Laufe des Lebens entwickeln?
nur um einem Scheinargument zu begegnen:
Die WHO setzt den Vorteil der Zirkumzision in den Kontext der HIV Prävention...
die diesbezügliche Gefahrenlage kann bei einem vierjährigen Mitteleuropäer als überschaubar eingestuft werden und ist sicherlich nicht die Motivation der Befürworter.
gibt es mittlerweile viele Bestrebungen die Beschneidung von Kindern nicht mehr zuzulassen.
Wie gesagt, entscheiden kann man später immer noch anders.
Das ist kaum mit einer "Impfung" zu vergleichen :)
Ich darf mich auf Wikipedia beziehen?
Verwechseln Sie bitte erstens zwei Ebenen nicht (ich unterstelle nicht, dass Sie das getan haben, es wäre aber möglich) und bedenken sie außerdem, was Rechtstaat bedeutet. Der Rechtstaat existiert auf formeller und materieller Ebene - auf formeller hat er keine Inhalte, sondern besagt die Bindung staatlichen Handelns an die Gesetze. Auf materieller Ebene führt er die Grundrechte zum Schutz der individuellen Freiheiten an. Dazu gehört auch das Recht auf freie Religionsausübung - insofern kann der Rechtstaat nicht vor der freien Religionsausübung stehen. Soviel zum ersten Punkt. Zum zweiten Punkt: Rechtstaatlichkeit bezieht sich vor allem auf das Verhältnis Staat-Gesetz und bedeutet nicht, dass es Gesetze gibt, die die Bürger einhalten...
Des Weiteren ist, wie gesagt, das Recht auf freie Religionsausübung ein Grundrecht. Um es einzuschränken, muss ein Konflikt mit einem anderen Grundrecht vorliegen. Das hat das Gericht (welches m.E. hier als Landgericht eine fragwürdige Entscheidungskompetenz hat) auch so gesehen.
Das hat rein gar nichts mit einem vermeintlichen Sieg irgendeines Säkularismus über "die Religion" an sich zu tun.
Diese völlig unangebrachte anti-religiöse Rhetorik, die hier zumindest immer mitschwingt, geht mir gegen den Strich und ist einer respektvollen Diskussion unter demokratischen Bürgern im Übrigen auch unangemessen...
Ihren Ausführungen ist im großen und ganzen zu zustimmen nur haben Sie uns den Art. 2 Abs. GG unterschlagen ich zitiere mal:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Im ersten Abs. des Art. 2 wird außerdem auf die Menschenrechte verwiesen. Das GG garantiert also nicht nur die von Ihnen angeführte Religionsfreiheit sondern auch die körperliche Unversehrtheit.
Wenn wir uns das GG jetzt näher ansehen, dann stellen wir fest, dass jedem die persönliche Religionsfreiheit garantiert wird. Den Eltern ihre eigene aber auch dem Kind seine eigene. Das LG Köln hat daraus gefolgert dass ein irreparabeler Eingriff bei einem Dritten, nicht vom Recht auf Religionsfreiheit für einen selber gedeckt ist. Ebenso wenig lässt sich aus Art. 6 (Familie) das Recht ableiten in die Unversehrtheit des Kindes ein zu greifen, sofern keine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Eltern die einem Kind, aus welchen Gründen auch immer, eine notwendige Behandlung verweigern (z.B. Bluttransfusion Zeugen Jehova) wird genau auf dieser Grundlage regelmäßig das Sorgerecht entzogen.
Wie auch immer, das so eine Entscheidung von einem LG getroffen wird finde ich auch befremdlich. Nach meinem Verständnis hätte das LG das BVG um eine Entscheidung ersuchen müssen.
es bleibt genau das, was Sie verneinen:
Sieg des Säkularismus über "die Religion" an sich.
Genau das ist es. Der aufgeklärte Geißt, in Form des Landgerichts Köln, hat sich hier klar positioniert.
da koennen sie ihre agrumentation in noch so schoene worte packen, am ende steht doch eines ganz klar - religiöse eltern, die zur befriedigung ihres religiösen triebes an ihrem kind einen eingriff vornehmen, ohne das es eine wahl hat. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, was dagegen spricht, bis zur volljährigkeit des kindes zu warten. So flexibel kann eine religion doch im 21. Jahrh sein. Angst haben, dasd die jungen ablehnen, brauchen die MEISTEN wohl auch nicht haben. 18 jahre sind mehr als genug, um einen geist zu vernebeln.
Ihren Ausführungen ist im großen und ganzen zu zustimmen nur haben Sie uns den Art. 2 Abs. GG unterschlagen ich zitiere mal:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Im ersten Abs. des Art. 2 wird außerdem auf die Menschenrechte verwiesen. Das GG garantiert also nicht nur die von Ihnen angeführte Religionsfreiheit sondern auch die körperliche Unversehrtheit.
Wenn wir uns das GG jetzt näher ansehen, dann stellen wir fest, dass jedem die persönliche Religionsfreiheit garantiert wird. Den Eltern ihre eigene aber auch dem Kind seine eigene. Das LG Köln hat daraus gefolgert dass ein irreparabeler Eingriff bei einem Dritten, nicht vom Recht auf Religionsfreiheit für einen selber gedeckt ist. Ebenso wenig lässt sich aus Art. 6 (Familie) das Recht ableiten in die Unversehrtheit des Kindes ein zu greifen, sofern keine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Eltern die einem Kind, aus welchen Gründen auch immer, eine notwendige Behandlung verweigern (z.B. Bluttransfusion Zeugen Jehova) wird genau auf dieser Grundlage regelmäßig das Sorgerecht entzogen.
Wie auch immer, das so eine Entscheidung von einem LG getroffen wird finde ich auch befremdlich. Nach meinem Verständnis hätte das LG das BVG um eine Entscheidung ersuchen müssen.
es bleibt genau das, was Sie verneinen:
Sieg des Säkularismus über "die Religion" an sich.
Genau das ist es. Der aufgeklärte Geißt, in Form des Landgerichts Köln, hat sich hier klar positioniert.
da koennen sie ihre agrumentation in noch so schoene worte packen, am ende steht doch eines ganz klar - religiöse eltern, die zur befriedigung ihres religiösen triebes an ihrem kind einen eingriff vornehmen, ohne das es eine wahl hat. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, was dagegen spricht, bis zur volljährigkeit des kindes zu warten. So flexibel kann eine religion doch im 21. Jahrh sein. Angst haben, dasd die jungen ablehnen, brauchen die MEISTEN wohl auch nicht haben. 18 jahre sind mehr als genug, um einen geist zu vernebeln.
wenn man diesen Ansatz Konsequent durchzieht nicht mehr viel übrig, wenn man alles wegschneidet, was dann die Hygiene vereinfacht
wenn keine Hände vorhanden sind, braucht man sie nicht waschen, wenn Mensch keine Füße hat, dann braucht man sie nicht waschen - soll man das dann auch wegschneiden??
also mein Ansatz ist: bevor man was wegschneidet sollte man es mit waschen versuchen, um die Hygiene zu gewährleisten