BeschneidungDer Weg zum legalen Schnitt

Die Bundesregierung will Beschneidungen von Jungen umgehend legalisieren. Doch so schnell wie erhofft geht es nicht – die Unsicherheit für Juden und Muslime bleibt.

Es könnte doch so einfach sein: "Die elterliche Sorge umfasst die Entscheidung, ob ein Junge an der Vorhaut beschnitten wird oder nicht." Dieser Satz in ein Gesetz gegossen und schon könnte das Beschneidungsverbot vom Tisch sein. Schließlich garantiert das Grundgesetz in Artikel 6 den Eltern weitgehende Freiheit in der Erziehung ihrer Kinder. Wenn per Gesetz festgelegt wäre, dass zum Sorgerecht der Eltern auch die Verantwortung über ein paar Zentimeter Vorhaut am Geschlechtsteil von Jungen gehört, könnte das Problem also gelöst sein. Doch so einfach ist es nicht.

Das Landgericht Köln hat mit seinem Beschneidungsverbot eine Schockwelle ausgelöst. Das Entfernen der männlichen Vorhaut aus religiösen Gründen sei Körperverletzung, urteilten die Richter. Das Selbstbestimmungsrecht des Kindes wiege schwerer als die Religionsfreiheit.

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Ausgerechnet in Deutschland soll die jahrhundertelange Praxis der Beschneidung von Juden und Muslimen verboten sein? Islamische und jüdische Verbände reagierten entsetzt, die Konferenz Europäischer Rabbiner sprach vom schwersten Angriff auf jüdisches Leben in Deutschland seit dem Holocaust. Entsprechend alarmiert reagierte die Politik. "Beschneidungen von Jungen sollen weiter straffrei sein", versprach Regierungssprecher Steffen Seibert. Eine gesetzliche Regelung solle Juden und Moslems schnell Rechtssicherheit geben. "Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation", warnte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie wolle nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt sei, wo Juden nicht ihre Riten ausüben dürften.

Grundrecht gegen Grundrecht

Seit dem Urteil zerbrechen sich die Experten im Justizministerium den Kopf, auf welchem Wege die Legalisierung der Beschneidung möglich ist. Der Gesetzgeber muss abwägen zwischen den Grundrechten Religionsfreiheit, Erziehungsrecht der Eltern und dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Kindes. Entsprechend prüft das Ministerium, ob die Beschneidung im Sorgerecht, Familienrecht oder im Patientengesetz geregelt wird.

Till Schwarze
Till Schwarze

Till Schwarze ist Nachrichtenredakteur bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Eine weitere Frage ist, ob nur religiöse Beschneidungen legalisiert werden sollen, oder ob die Entfernung der Vorhaut auch aus hygienischen, kulturellen oder ästhetischen Gründen erlaubt wird. So lassen sich in den USA wohl drei Viertel aller Männer beschneiden, die Vorhautentfernung ist auch bei in Deutschland lebenden Senegalesen oder Kongolesen Tradition.

Weil diese Abwägung komplex ist, braucht ein solches Gesetz Zeit. "Man kann nicht einfach pauschal sagen: Jeder religiös motivierte Eingriff ist immer erlaubt", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem Bayerischen Rundfunk. Das Gesetz muss dem Ministerium zufolge zwar die Ansprüche des Gleichheitsgebotes nach Artikel 3 des Grundgesetzes erfüllen, nach dem niemand etwa aufgrund seines Geschlechts oder seiner Religion diskriminiert werden darf. Aber ein nicht eindeutig formuliertes Gesetz könnte ungewollte Auswirkungen haben. "Niemand möchte die Genitalverstümmelung von Mädchen in unser Gesetz aufnehmen", sagte die Justizministerin.


 

Leserkommentare
    • umzu
    • 16.07.2012 um 20:26 Uhr

    Wieviel Prozent der Muslime in Deutschland sind aus religiösen Gründen beschnitten?
    Wieviel Prozent der Juden in Deutschland sind beschnitten?
    Nur um mal zu sehen, ob es sich um ein fundamentalistisches Problem handelt oder um ein Gesamtreligiöses
    Und wie kommt es, dass trotz der vehementen Kritik in den Online-Foren in den Artikeln es so dargestellt wird, als wäre es gesellschaftlicher Konsens?
    Warum werden die hier vorpreschenden Politiker nicht interviewt, warum sie zwar gegen das religiöse Kinderprügelgebot vorgehen, aber nicht gegen das Kinderschnibbelgebot?
    Meines Erachtens muss man konsequent sein, auch wenn sich Protest meldet. Ich kann nicht einen Polizisten für die bloße Androhung von Folter vom Dienstsuspendieren mit dem Hinweis auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und hier beide Augen zudrücken. Das Gerichtsurteil ist eindeutig und die Beklagten sollten mla zum BVerfG ziehen, die würden das Urteil bestätigen.

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    Wenn man im Internet recherchiert scheint es eine religiöse Pflicht (bei den Juden am 8. Tag nach der Geburt) zu sein.

    Des weiteren wird folgendes aufgelistet: nach einer australischen studie angegeben:
    - geringeres HIV+ Risiko
    - bessere Hygiene
    - Manche Männer berichten von intensiveren Orgasmen und größerer sexueller Ausdauer
    - seltener Peniskrebs
    - seltener Harnwegsinfektionen
    - seltener Nierenschäden

    Wenn man im Internet recherchiert scheint es eine religiöse Pflicht (bei den Juden am 8. Tag nach der Geburt) zu sein.

    Des weiteren wird folgendes aufgelistet: nach einer australischen studie angegeben:
    - geringeres HIV+ Risiko
    - bessere Hygiene
    - Manche Männer berichten von intensiveren Orgasmen und größerer sexueller Ausdauer
    - seltener Peniskrebs
    - seltener Harnwegsinfektionen
    - seltener Nierenschäden

  1. werden, nur weil religiöse Hardliner nicht bereit sind, ihre Rituale zeitgemäß und gesetzeskonform auszugestalten.

    Ist denn die religiöse Überzeugung so dogmatisch, daß ihre Handlungsvorgaben nicht angepasst werden können, und die Kernbedeutung des Rituals dabei erhalten bleibt?
    Mit anderen Worten: Kann nicht am 8. Lebenstag des Säuglings eine SYMBOLISCHE Beschneidung vorgenommen werden, die das Kind zum vollgültigen jüdischen Gemeindemitglied macht? Später, mit 16 oder 18 Jahren, wenn der Junge sich eine eigene Meinung bilden kann, kann die Zirkumzision ja in realiter nachgeholt werden.

    (Analog gilt das natürlich für Muslime)

    Das christliche Abendmahl wird schließlich auch nicht dadurch entwertet, daß heute Saft und kein Wein mehr gereicht wird, es wird einfach der Tatsache Rechnung getragen, daß viele Menschen aus diversen Gründen keinen Wein zu sich nehmen wollen/dürfen.
    Das Abendmahl in seiner Bedeutung bleibt davon gänzlich unberührt.

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    Es geht hier keineswegs um religiöse "Hardliner" (die übrigens auch Religionsfreiheit genießen würden), sondern um eine unter Juden und Muslimen extrem weit verbreitete Praxis. So viel Sensibilität für andere Religionen und Kulturen ist doch immerhin zu erwarten, dass nicht gleich wieder die Fundamentalisten-Keule rausgeholt wird, oder?

    Ihr Vorschlag ist viel zu vernünftig. Religionen zeichnen sich nicht durch diese Eigenschaft aus.

    Es geht hier keineswegs um religiöse "Hardliner" (die übrigens auch Religionsfreiheit genießen würden), sondern um eine unter Juden und Muslimen extrem weit verbreitete Praxis. So viel Sensibilität für andere Religionen und Kulturen ist doch immerhin zu erwarten, dass nicht gleich wieder die Fundamentalisten-Keule rausgeholt wird, oder?

    Ihr Vorschlag ist viel zu vernünftig. Religionen zeichnen sich nicht durch diese Eigenschaft aus.

    • Koon
    • 16.07.2012 um 20:31 Uhr

    Volker Beck ZEIT ONLINE. "Das betrifft auch die religiöse Erziehung und kann auch bedeuten, dass ein Junge entsprechend seiner Religion beschnitten wird."

    Ich behaupte, dass ein achtjähriger Junge seinen Eltern mit dem schwäbischen Gruß antworten würde, wenn man ihn fragt, ob er damit einverstanden ist, dass ihm ein Stück seines Pullermanns abgeschnitten werden soll - und dass er es nie wieder zurückbekommt. Weiterhin glaube ich annehmen zu jkönnen, dass ein 8 tägiger Säugling mit Sicherheit noch keiner Religionsgemeinschaft angehört. Eine Beschneidung, also eine Entfernung eines Stückes des menschlichen Körpers ohne Einwilligung des Betroffenen ist und bleibt eine Körperverletzung. Alle zur Zeit angebrachten Rechtfertigungsversuche der Befürworter mit dem Kanon "Gesundheit und Hygiene" kommen hier nicht zum Tragen und haben in diesem Zusammenhang keine Bedeutung. Wenn der Penisträger alt genug ist, um selber zu entscheiden, dass er der fraglichen Körperregion nicht die notwendige hygiene zukommen lassen möchte, oder aber für sich selber beschlossen hat, aus gesundheitlichen Gründen eine Amputation seiner Vorhaut zuzustimmen, dann spricht meines erachtens nichts gegen eine solche Operation. Einem Säugling, oder aber einem Kind so eine Operation ohne stichhaltige Begründung, nur aus dem einen Grund zu unterziehen, dass die Entfernung der Vorhaut ein entgültiges und nie mehr rückgängig zu machendes Zeichen der Religionszugehörigkeit seines Vaters ist, ist ein Verbrechen.

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  2. Das ist doch nicht ihr ernst, oder? Eine Anthelixplastik an einem 10-jährigen hat doch offensichtlich eine medizinische oder zumindest ästhetische Indikation (auch Stichwort Mobbing).
    Das können Sie doch im Leben nicht mit einer Vorhautentfernung eines Säuglings(!) vergleichen.

    10 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Was sagt.."
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    auch. Ein 8 jähriger jüdischer oder muslimischer Junge, der nicht beschnitten würde, würde ebenfalls von seinen jüdischen Kameraden gemobbt.

    auch. Ein 8 jähriger jüdischer oder muslimischer Junge, der nicht beschnitten würde, würde ebenfalls von seinen jüdischen Kameraden gemobbt.

  3. 1. Gibt es medizinische Indikationen für die OP
    2. Wird das Ohr nicht abgeschnitten

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    1. Schönheit alleine ist nicht immer eine medizinische Indikation

    2. Klar werden dabei Teile vom Ohr entfernt.

    http://de.wikipedia.org/w...

    1. Schönheit alleine ist nicht immer eine medizinische Indikation

    2. Klar werden dabei Teile vom Ohr entfernt.

    http://de.wikipedia.org/w...

  4. Aus meiner Sicht wird die Unversehrtheit UND die Religionsfreiheit des Kindes eingeschränkt, da es für sein ganzen Leben im Namen der Religion "gebrandmarkt" wird ohne dass es sich wehren kann. Ich bin jedenfalls froh, nicht Opfer irgendwelcher religiöser Rituale geworden zu sein, auch nicht der Taufe. Sobald man mündig ist kann man sich immer noch selbst verstümmeln oder sonstwas tun.

    33 Leserempfehlungen
  5. suggeriert dass die Beschneidung jemals legal gewesen wäre, das ist meines Wissens nach nicht der Fall?

    6 Leserempfehlungen
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    • Koon
    • 16.07.2012 um 20:58 Uhr

    ...Sie schreiben:

    "Die Bildunterschrift suggeriert dass die Beschneidung jemals legal gewesen wäre, das ist meines Wissens nach nicht der Fall?"

    Wenn die Flasche und das Glas Rotwein auch zu den benötigten Gegenständen gehören, dann ist eine Beschneidung per se illegal; denn im bereits länger existierenden Jugendschutzgesetzt heißt es:

    "Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden."

    Quelle: http://www.bmfsfj.de/BMFS...

    Es sei denn, die Deliquenten werden aus irgendeinem religiösen Grund heraus nicht als Kinder definiert...

    • Koon
    • 16.07.2012 um 20:58 Uhr

    ...Sie schreiben:

    "Die Bildunterschrift suggeriert dass die Beschneidung jemals legal gewesen wäre, das ist meines Wissens nach nicht der Fall?"

    Wenn die Flasche und das Glas Rotwein auch zu den benötigten Gegenständen gehören, dann ist eine Beschneidung per se illegal; denn im bereits länger existierenden Jugendschutzgesetzt heißt es:

    "Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden."

    Quelle: http://www.bmfsfj.de/BMFS...

    Es sei denn, die Deliquenten werden aus irgendeinem religiösen Grund heraus nicht als Kinder definiert...

  6. komisch Freiheit, die sie da zum Freund haben...

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