RusslandGericht verurteilt Pussy-Riot-Mitglieder zu je zwei Jahren Haft

Wegen ihres Protestes gegen den russischen Präsidenten Putin sind die Aktivistinnen von Pussy Riot schuldig gesprochen worden. Sie müssen für je zwei Jahre in Haft.

Die Mitglieder der Band Pussy Riot in einem verglasten Käfig im Gerichtssaal

Die Mitglieder der Band Pussy Riot in einem verglasten Käfig im Gerichtssaal

Die drei Musikerinnen der russischen Punkband Pussy Riot sind von einem Moskauer Gericht wegen "religiös motivierten Rowdytums" schuldig gesprochen und zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt worden. Richterin Marina Syrowa begründete das Strafmaß mit Rowdytum aus religiösem Hass. Die drei Frauen hätten "keine Reue gezeigt", die "öffentliche Ordnung verletzt" und die "Gefühle der Gläubigen beleidigt", sagte Syrowa. Die Untersuchungshaft von knapp sechs Monaten werde angerechnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft beantragt, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die Anwälte von Pussy Riot kündigten bereits an, das Urteil anfechten zu wollen.

Anzeige

Die drei Frauen hatten im Februar in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale mit einem sogenannten Punk-Gebet gegen den damaligen Regierungschef und jetzigen Präsidenten Wladimir Putin protestiert. Die in einem Glaskäfig sitzenden Angeklagten quittierten den Schuldspruch mit einem Grinsen.

Unmittelbar vor dem Urteil hatten die Angeklagten einem Gnadengesuch an Putin eine klare Absage erteilt. "Machen Sie Witze? Natürlich nicht. Eher sollte er uns und Sie um Gnade bitten", schrieb die Aktivistin Nadeschda Tolokonnikowa (22) der regierungskritischen Zeitung Nowaja Gaseta. Sie glaube nicht an ein unabhängiges Urteil. "Das ist eine Illusion", schrieb Tolokonnikowa.

Mehrere Hundert Anhänger der Feministinnen versammelten sich vor dem Gericht in Moskau, um ihre Unterstützung zu zeigen. Verteidiger Mark Fejgin rief dazu auf, bei der Solidaritätsaktion auf Masken, Fahnen und Transparente zu verzichten. Sonst drohe eine Festnahme wegen Teilnahme an einer illegalen Kundgebung. Die Moskauer Polizei sperrte das Gerichtsgebäude ab und nahm mehrere Menschen fest.

"Wir sind glücklich, dass wir unabsichtlich das Epizentrum eines großen politischen Geschehens geworden sind, das so viele verschiedene Gruppen einbezieht", sagte Tolokonnikowa vor der Urteilsverkündung. Eine Flucht ins Exil hatte sie wie ihre Mitangeklagten Jekaterina Samuzewitsch (30) und Maria Aljochina (24) abgelehnt.

Amnesty International nannte das Urteil einen harten Schlag gegen die Meinungsfreiheit. "Das Urteil ist nicht nur der Versuch, die drei jungen Frauen zum Schweigen zu bringen", sagte Amnesty-Expertin Friederike Behr. "Es soll auch eine Warnung an alle anderen sein, die es wagen, Präsident Wladimir Putin und seine Regierung zu kritisieren."

Mehrheit der Russen hält Verfahren für fair

Weltweit liefen vor der Urteilsverkündung Solidaritätsaktionen, darunter auch in Berlin. In Moskau und Bulgarien stülpten Anhänger der jungen Frauen Denkmälern bunte Sturmhauben über, das Markenzeichen von Pussy Riot. In Moskau wurde ein Aktivist festgenommen, ihm drohen bis zu 15 Tage Arrest. In der ukrainischen Hauptstadt Kiew fällte eine Aktivistin der feministischen Gruppe Femen ein großes Holzkreuz mit einer Motorsäge. Ultranationalisten und strenggläubige orthodoxe Christen wollten hingegen für eine Verurteilung demonstrieren.

Die Mehrheit der Russen glaubt einer aktuellen Umfrage des Lewada-Zentrums zufolge, dass das Verfahren fair und unabhängig verlaufen sei. Nur eine Minderheit halte Putin oder Patriarch Kyrill für die Initiatoren der Anklage, berichtete die Zeitung Kommersant.

 
Leserkommentare
  1. Die Überschrift ist zweideutig und lustig. Wenn dies ungewollt ist, dann haette die Redaktion vllt. andere Platzhalter verwenden sollen.

    Ansonsten ist die Verurteilung nichts unerwartetes.

    4 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    "Pussy Riot wegen Majestätsbeleidigung verurteilt"

    Rowdytum gehört natürlich bestraft, und Respekt vor religiösen Gefühlen darf eingeklagt werden. Hausverbot oder ein Bußgeld wären in diesem Fall durchaus angebracht.

    Allerdings geht es in diesem Fall um politisch motivierten Protest gegen eine ungerechte Herrschaftsordnung. Nebenbei wird die Staatsnähe der Kirche kritisiert.

    Es geht also um Regierungskritik und freie Meinungsäußerung. Nachdem vor einigen Monaten die Menschen gegen Putin auf die Straße gegangen sind, ist aber Schluss mit lustig, und das bekommen nun auch die Künstler zu spüren.

    Putin ist als KGB-Offizier mit den besten UdSSR-Traditionen aufgewachsen. Man stelle sich einfach vor, ein ehemaliger hochrangiger Stasi-Offizier wäre Bundeskanzler von Deutschland und würde das Land entsprechend umgestalten. Dann wird alles ins rechte Licht gerückt.

    Zur Auffrischung ist der erste Abschnitt von diesem Artikel zu empfehlen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Ministerium_für_Staatssicherheit

    "Pussy Riot wegen Majestätsbeleidigung verurteilt"

    Rowdytum gehört natürlich bestraft, und Respekt vor religiösen Gefühlen darf eingeklagt werden. Hausverbot oder ein Bußgeld wären in diesem Fall durchaus angebracht.

    Allerdings geht es in diesem Fall um politisch motivierten Protest gegen eine ungerechte Herrschaftsordnung. Nebenbei wird die Staatsnähe der Kirche kritisiert.

    Es geht also um Regierungskritik und freie Meinungsäußerung. Nachdem vor einigen Monaten die Menschen gegen Putin auf die Straße gegangen sind, ist aber Schluss mit lustig, und das bekommen nun auch die Künstler zu spüren.

    Putin ist als KGB-Offizier mit den besten UdSSR-Traditionen aufgewachsen. Man stelle sich einfach vor, ein ehemaliger hochrangiger Stasi-Offizier wäre Bundeskanzler von Deutschland und würde das Land entsprechend umgestalten. Dann wird alles ins rechte Licht gerückt.

    Zur Auffrischung ist der erste Abschnitt von diesem Artikel zu empfehlen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Ministerium_für_Staatssicherheit

  2. 2. [...]

    Entfernt. Bitte achten Sie auf eine angemessene Wortwahl. Die Redaktion/kvk

    Eine Leserempfehlung
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    daher gibt es auch keine gotteshäuser.

    Doch wenn man die Bevölkerung wachrütteln muss damit sie begreifen was ihr größenwahnsinniger Staatschef eigentlich vorhat schon.

    • zappp
    • 17.08.2012 um 13:57 Uhr

    ...sollte man keinen Putin unterstützen.

    Wissen Sie, als Jesus - was er, glaube ich, gar nicht tat - von 'Kirche' sprach, hat er damit etwas wirklich Gehaltvolles gemeint und kein so bloßes Haus, wie Sie es verstehen. Höchst vermutlich tut 'Pussy Riot' wesentlich mehr für 'Kirche' - und somit für christliche Werte - als die, die gegen sie protestieren, die sie anklagen, verurteilen, einsperren.

    Bei uns wäre das wohl unter Störung des Religionsfriedens (§167StGB) angeklagt worden. Dafür kann man übrigens in Deutschland bis zu drei Jahren in den Bau wandern; genau dieses Strafmaß hat die Staatsanwaltschaft in Rußland gefordert. Also, mal beenden, dieses Russland-Bashing ...

    Kritik an der Moderation richten Sie gerne an community@zeit.de. Darüber hinaus bitten wir darum, zum konkreten Artikelthema zu diskutieren. Danke, die Redaktion/kvk

    daher gibt es auch keine gotteshäuser.

    Doch wenn man die Bevölkerung wachrütteln muss damit sie begreifen was ihr größenwahnsinniger Staatschef eigentlich vorhat schon.

    • zappp
    • 17.08.2012 um 13:57 Uhr

    ...sollte man keinen Putin unterstützen.

    Wissen Sie, als Jesus - was er, glaube ich, gar nicht tat - von 'Kirche' sprach, hat er damit etwas wirklich Gehaltvolles gemeint und kein so bloßes Haus, wie Sie es verstehen. Höchst vermutlich tut 'Pussy Riot' wesentlich mehr für 'Kirche' - und somit für christliche Werte - als die, die gegen sie protestieren, die sie anklagen, verurteilen, einsperren.

    Bei uns wäre das wohl unter Störung des Religionsfriedens (§167StGB) angeklagt worden. Dafür kann man übrigens in Deutschland bis zu drei Jahren in den Bau wandern; genau dieses Strafmaß hat die Staatsanwaltschaft in Rußland gefordert. Also, mal beenden, dieses Russland-Bashing ...

    Kritik an der Moderation richten Sie gerne an community@zeit.de. Darüber hinaus bitten wir darum, zum konkreten Artikelthema zu diskutieren. Danke, die Redaktion/kvk

    • Floak
    • 17.08.2012 um 13:40 Uhr

    Auch in Deutschland wird man wegen Hausfriedensbruch, Vandalismus und Sachbeschädidung verurteilt.

    Ihre Sache mag gut sein. Dennoch haben sie Straftaten begangen, für die sie verurteilt werden können. Soll man etwa Verbrechen ignorieren, nur weil sie im Namen einer guten Sache passieren?

    Völliger Schwachsinn, der Gedanke.

    13 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    kein Hausfreidensburch und selbst der ist kein Verbrechen sondern ein Vergehen. Sie haben nichtmal Ahnung vom Deutschen Gesetz, wie können Sie dann über das Russische (positiv) Urteilen?

    • Bashu
    • 17.08.2012 um 13:53 Uhr

    Oder vielmehr ein post-kommunistisches Land?
    In keinem Land Europas gäbe es eine vergleichbare Strafe, 3 Jahre für Gotteslästerung. Da Russland behauptet, demokratisch zu sein, muss es sich mit hiesigen Standards messen lassen.

    Plötzlich tut sich Alt-Kommunist Putin als Hüter der Kirche hervor? Heuchelei und vorgeschobene Gründe mMn...

    • kyon
    • 17.08.2012 um 13:54 Uhr

    "Auch in Deutschland wird man wegen Hausfriedensbruch, Vandalismus und Sachbeschädidung verurteilt... Soll man etwa Verbrechen ignorieren, nur weil sie im Namen einer guten Sache passieren?" (Floak)

    Was meinen Sie, welche Strafe hätte Ihrer Ansicht nach der Mann aus Nazareth verdient gehabt, als er das lukrative religiöse Geschäft im Tempelbezirk dadurch störte, dass er Randale machte und die Tische der Geldwechsler und Händler umstieß?

    Christen bezeichnen das als "Tempelreinigung" - und Sie?

    na da ist wohl dem ein oder anderen die Verhältnismäßigkeit aus dem Ruder gelaufen ....

    Nur weil etwas als Gesetz kodifiziert ist, wird es dadurch nicht rechtens.

    Es geht um 40 Sekunden Krawallauftritt, bei dem weder Personen- noch Sachschaden angerichtet wurde, für den jetzt möglicherweise jahrelange Freiheitsstrafen verhängt werden.

    Gegen diese Unverhältnismäßigkeit muß man protestieren.
    Ob gesetzlich verankert oder nicht.

    k.

    Bestenfalls Ordnungswidrigkeit.
    Mit unfreundlichen Grüßen.

    .... des Lewada-Zentrums zufolge, dass das Verfahren fair und unabhängig verlaufen sei. Nur eine Minderheit halte Putin oder Patriarch Kyrill für die Initiatoren der Anklage, berichtete die Zeitung Kommersant."

    Die meisten Deutschen glaubten auch nach dem Krieg, daß der "Blindenführer" nichts von den KZ´s gewusst hat.

    "Soll man etwa Verbrechen ignorieren, nur weil sie im Namen einer guten Sache passieren?

    Völliger Schwachsinn, der Gedanke."

    Sehr erschreckend, Ihre Aussage.
    Sie hätten Stauffenberg also auch hinrichten lassen?

    • palmax
    • 17.08.2012 um 17:23 Uhr

    Die Berufung auf einen Rechtspositivismus ist ja wohl das Allerletzte. Mit ihrer Rechtfertigung lassen sich auch gut Hinrichtungen von Andersdenkenden in islamischen Ländern begründen, weil Andersdenken dort "nunmal ein Verbrechen ist".

    Man kann hier einen Kommentar empfehlen, was auch einige gemacht haben. Ich würde gern das Gegenteil machen, was bei Zeit-Online aber nicht vorgesehen ist. Deshalb gebe ich Ihnen auf diesem Wege die rote Karte und bin, wie man den Reaktionen entnehmen kann, nicht allein.

    nun ja, unabhängig davon - wie hier teils schon richtig auf Ihr Statement geantwortet wurde - dass Hausfriedensbruch, so es denn einer wäre, kein Verbrechen darstellt ist es doch so: Die Nazis hatten auch "Gesetze". Waren deren Anwendung somit rechtens?

    ... mit dem sich Kohlberg schon vor ein paar Jahrzehnten auseinandersetze. In der Schule wird das regelmäßig in Religion und Ethik gelehrt (da waren Sie vermutlich gerade nicht da). Die Essenz ist: Manchmal MUSS man gegen das kodifizierte Gesetz verstoßen um dem Recht Geltung zu verschaffen.

    einige kommentatoren haben sie ja schon auf den unterschied zwischen verbrechen, vergehen und ordnungswidrigkeit aufmerksam gemacht.

    weiter scheinen sie nicht all zu viel über putins russland zu wissen; womöglich glauben sie tatsächlich den worten von Gas-Gerd, wonach Putin ein "lupenreiner demokrat sei"...

    und nun zu den drei frauen:
    diese haben in meinen augen widerstand gegen Putin (inkl. seiner politik) und seinen unterstützer Gundjajew geleistet.
    http://www.zeit.de/2012/3...

    vielleicht sehen sie es mal so wie Bertolt Brecht:
    „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“.

    oder werfen mal einen verstohlenen blick in unser Grundgesetz - Art. 20 Abs. 4:
    „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

    sie sehen, es gibt auch noch andere maßstäbe...

    ... in einer Kirche gesungen. Von daher nehme ich Ihren Gedanken auf: Völliger Schwachsinn das Urteil!

    Im Übrigen: Trollen Sie sich bitte.

    kein Hausfreidensburch und selbst der ist kein Verbrechen sondern ein Vergehen. Sie haben nichtmal Ahnung vom Deutschen Gesetz, wie können Sie dann über das Russische (positiv) Urteilen?

    • Bashu
    • 17.08.2012 um 13:53 Uhr

    Oder vielmehr ein post-kommunistisches Land?
    In keinem Land Europas gäbe es eine vergleichbare Strafe, 3 Jahre für Gotteslästerung. Da Russland behauptet, demokratisch zu sein, muss es sich mit hiesigen Standards messen lassen.

    Plötzlich tut sich Alt-Kommunist Putin als Hüter der Kirche hervor? Heuchelei und vorgeschobene Gründe mMn...

    • kyon
    • 17.08.2012 um 13:54 Uhr

    "Auch in Deutschland wird man wegen Hausfriedensbruch, Vandalismus und Sachbeschädidung verurteilt... Soll man etwa Verbrechen ignorieren, nur weil sie im Namen einer guten Sache passieren?" (Floak)

    Was meinen Sie, welche Strafe hätte Ihrer Ansicht nach der Mann aus Nazareth verdient gehabt, als er das lukrative religiöse Geschäft im Tempelbezirk dadurch störte, dass er Randale machte und die Tische der Geldwechsler und Händler umstieß?

    Christen bezeichnen das als "Tempelreinigung" - und Sie?

    na da ist wohl dem ein oder anderen die Verhältnismäßigkeit aus dem Ruder gelaufen ....

    Nur weil etwas als Gesetz kodifiziert ist, wird es dadurch nicht rechtens.

    Es geht um 40 Sekunden Krawallauftritt, bei dem weder Personen- noch Sachschaden angerichtet wurde, für den jetzt möglicherweise jahrelange Freiheitsstrafen verhängt werden.

    Gegen diese Unverhältnismäßigkeit muß man protestieren.
    Ob gesetzlich verankert oder nicht.

    k.

    Bestenfalls Ordnungswidrigkeit.
    Mit unfreundlichen Grüßen.

    .... des Lewada-Zentrums zufolge, dass das Verfahren fair und unabhängig verlaufen sei. Nur eine Minderheit halte Putin oder Patriarch Kyrill für die Initiatoren der Anklage, berichtete die Zeitung Kommersant."

    Die meisten Deutschen glaubten auch nach dem Krieg, daß der "Blindenführer" nichts von den KZ´s gewusst hat.

    "Soll man etwa Verbrechen ignorieren, nur weil sie im Namen einer guten Sache passieren?

    Völliger Schwachsinn, der Gedanke."

    Sehr erschreckend, Ihre Aussage.
    Sie hätten Stauffenberg also auch hinrichten lassen?

    • palmax
    • 17.08.2012 um 17:23 Uhr

    Die Berufung auf einen Rechtspositivismus ist ja wohl das Allerletzte. Mit ihrer Rechtfertigung lassen sich auch gut Hinrichtungen von Andersdenkenden in islamischen Ländern begründen, weil Andersdenken dort "nunmal ein Verbrechen ist".

    Man kann hier einen Kommentar empfehlen, was auch einige gemacht haben. Ich würde gern das Gegenteil machen, was bei Zeit-Online aber nicht vorgesehen ist. Deshalb gebe ich Ihnen auf diesem Wege die rote Karte und bin, wie man den Reaktionen entnehmen kann, nicht allein.

    nun ja, unabhängig davon - wie hier teils schon richtig auf Ihr Statement geantwortet wurde - dass Hausfriedensbruch, so es denn einer wäre, kein Verbrechen darstellt ist es doch so: Die Nazis hatten auch "Gesetze". Waren deren Anwendung somit rechtens?

    ... mit dem sich Kohlberg schon vor ein paar Jahrzehnten auseinandersetze. In der Schule wird das regelmäßig in Religion und Ethik gelehrt (da waren Sie vermutlich gerade nicht da). Die Essenz ist: Manchmal MUSS man gegen das kodifizierte Gesetz verstoßen um dem Recht Geltung zu verschaffen.

    einige kommentatoren haben sie ja schon auf den unterschied zwischen verbrechen, vergehen und ordnungswidrigkeit aufmerksam gemacht.

    weiter scheinen sie nicht all zu viel über putins russland zu wissen; womöglich glauben sie tatsächlich den worten von Gas-Gerd, wonach Putin ein "lupenreiner demokrat sei"...

    und nun zu den drei frauen:
    diese haben in meinen augen widerstand gegen Putin (inkl. seiner politik) und seinen unterstützer Gundjajew geleistet.
    http://www.zeit.de/2012/3...

    vielleicht sehen sie es mal so wie Bertolt Brecht:
    „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“.

    oder werfen mal einen verstohlenen blick in unser Grundgesetz - Art. 20 Abs. 4:
    „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

    sie sehen, es gibt auch noch andere maßstäbe...

    ... in einer Kirche gesungen. Von daher nehme ich Ihren Gedanken auf: Völliger Schwachsinn das Urteil!

    Im Übrigen: Trollen Sie sich bitte.

    • joG
    • 17.08.2012 um 13:40 Uhr

    .... des Lewada-Zentrums zufolge, dass das Verfahren fair und unabhängig verlaufen sei. Nur eine Minderheit halte Putin oder Patriarch Kyrill für die Initiatoren der Anklage, berichtete die Zeitung Kommersant."

    Um das einordnen zu können, sollte man es vielleicht mit der Auffassung von politischen oder gerichtlichen Handlungen hier im Inland. Wenn man die Leute fragt, so denken eher auch die Mehrzahl, dass deutsche Beamte und Politiker Industriespionage im Ausland legal organisieren, weil es einer Guten Sache dient.

    2 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • xpeten
    • 17.08.2012 um 13:59 Uhr

    dass sie in einem Polizeistaat lebt.

    • lagara
    • 17.08.2012 um 14:30 Uhr

    dass das Vorgehen der deutschen Beamten und Politiker ILLEGAL aber LEGITIM ist. Was machen wir denn?

    • xpeten
    • 17.08.2012 um 13:59 Uhr

    dass sie in einem Polizeistaat lebt.

    • lagara
    • 17.08.2012 um 14:30 Uhr

    dass das Vorgehen der deutschen Beamten und Politiker ILLEGAL aber LEGITIM ist. Was machen wir denn?

  3. Schon seltsam das zum diesem Prozess so viele Artikel geschrieben wird.
    Vor Kurzen wurde einer in UK für 4 Jahre in Gefängnis geschickt, weil dieser Links zu TV Serien ins Netz gestellt hat. Dazu schreibt keiner ein Wort!

    29 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • TDU
    • 17.08.2012 um 13:43 Uhr

    Wusste ich nichts von. Schreiben Sie einen Leserartikel und ich schreibe ein Wort, falls er mich dazu motoviert.

    ich hatte es mit link in diesem Assange Wust gepostet , interessierte nicht, hatte geschrieben, das der Richter zum Büttel der Medien Mogule wurde, das man sich fragen kann wer uns regiert, aber wen interessiert das denn, wenn die Piraten jetzt Merkeln gehen, fast russische Verhätnisse

    Wetten wir das wäre anders, wenn das in Russland passiert wäre?

    ...wurden mehr als 3000 Muslime in Burma gelyncht und unsere ach so tolle Presse hat nichts berichtet...

    Selbst die Bundesregierung gibt dies zu: http://www.direktzu.de/ka...

    dafuer wissen wir wenigstens ueber die amerikanische Lokalpolitik und deren Abgruende bestens bescheid...

    Sie spielen vermutlich auf Anton Vickerman an. Jenen Anton Vickerman, der mit der Arbeit anderer Leute mehrere 10.000 Pfund im Monat verdient hat. Jenen Anton Vickerman, dessen größte eigene Leistung es war, in regelmäßigen Abständen Serverumzüge zu veranlassen.

    Unverschämt, dass Sie jemanden, der sich eigennützig, kriminell und nicht zu knapp bereichert hat, auf eine Stufe stellen wollen mit politischen Aktivistinnen, deren "Verbrechen" es ist, etwa eine Minute lang in einer Kirche eine Protest-Performance abgehalten zu haben.

    Anton Vickerman, der Pussy Riot des Krieges gegen die Verwertungsindustrie? Na klar.

    nicht bekannt, der Fall, und ich lebe im UK und lese ab und zu eine Zeitung..... Gruß von der Insel

    Rofrano

    • TDU
    • 17.08.2012 um 13:43 Uhr

    Wusste ich nichts von. Schreiben Sie einen Leserartikel und ich schreibe ein Wort, falls er mich dazu motoviert.

    ich hatte es mit link in diesem Assange Wust gepostet , interessierte nicht, hatte geschrieben, das der Richter zum Büttel der Medien Mogule wurde, das man sich fragen kann wer uns regiert, aber wen interessiert das denn, wenn die Piraten jetzt Merkeln gehen, fast russische Verhätnisse

    Wetten wir das wäre anders, wenn das in Russland passiert wäre?

    ...wurden mehr als 3000 Muslime in Burma gelyncht und unsere ach so tolle Presse hat nichts berichtet...

    Selbst die Bundesregierung gibt dies zu: http://www.direktzu.de/ka...

    dafuer wissen wir wenigstens ueber die amerikanische Lokalpolitik und deren Abgruende bestens bescheid...

    Sie spielen vermutlich auf Anton Vickerman an. Jenen Anton Vickerman, der mit der Arbeit anderer Leute mehrere 10.000 Pfund im Monat verdient hat. Jenen Anton Vickerman, dessen größte eigene Leistung es war, in regelmäßigen Abständen Serverumzüge zu veranlassen.

    Unverschämt, dass Sie jemanden, der sich eigennützig, kriminell und nicht zu knapp bereichert hat, auf eine Stufe stellen wollen mit politischen Aktivistinnen, deren "Verbrechen" es ist, etwa eine Minute lang in einer Kirche eine Protest-Performance abgehalten zu haben.

    Anton Vickerman, der Pussy Riot des Krieges gegen die Verwertungsindustrie? Na klar.

    nicht bekannt, der Fall, und ich lebe im UK und lese ab und zu eine Zeitung..... Gruß von der Insel

    Rofrano

    • TDU
    • 17.08.2012 um 13:41 Uhr

    "religiös motovierten Rowdytums" Abgesehen von dem Schreibfehler. Müsste es nicht antireligiös heissen? Aber gut, Religion motiviert eben, wie vieles andere auch, eben auch zum Rowdytum - und mehr.

    2 Leserempfehlungen
    • TDU
    • 17.08.2012 um 13:43 Uhr

    Wusste ich nichts von. Schreiben Sie einen Leserartikel und ich schreibe ein Wort, falls er mich dazu motoviert.

    Antwort auf "........"
  4. Beleidigung gegen Religionen garnicht oder im Zivilrechtlichen Sinne ahnden. Blasphemie in Kirchengebäuden sollten nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten sein in Russland.

    Allgemein sollten wir alle konservative Religiöse kritisieren.

    5 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    "Allgemein sollten wir alle konservative Religiöse kritisieren."

    Warum sollten wir das allgemein tun?

    Krakelerinnen auch nicht wegen Blashemie sonderen wegen Rowdytums angeklagt wurden. Zweckmässiger wäre in der Tat aber eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit gewesen, um ihnen keine öffentliche Bühne vor Gericht zu bieten.

    "Allgemein sollten wir alle konservative Religiöse kritisieren."

    Warum sollten wir das allgemein tun?

    Krakelerinnen auch nicht wegen Blashemie sonderen wegen Rowdytums angeklagt wurden. Zweckmässiger wäre in der Tat aber eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit gewesen, um ihnen keine öffentliche Bühne vor Gericht zu bieten.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service