Leserartikel

Sex mit TierenEkel allein ist kein Argument

Um Tiere zu schützen, sind fortan sexuelle Handlungen mit ihnen verboten. Das ist unverhältnismäßig, schreibt Leser C. Hübner, denn andere Quälereien bleiben legal.

Am 13. Dezember 2012 hat der Bundestag über Neuregelungen zum Tierschutz entschieden. "Zoophile Handlungen", also Sex mit Tieren, stehen in Zukunft unter Strafe. Ging es hier wirklich um Tierschutz oder um juristische Absicherung persönlicher Geschmacksgrenzen?

In der Debatte um die Kriminalisierung zoophiler Handlungen haben mich stets zwei Empfindungen überkommen. Erstens: "Eklig, wie kann man auf sowas abfahren?" Zweitens: "Wie traurig. Eine intime zwischenmenschliche Erfahrung wird als groteske Parodie nachgeahmt. Sexualität wird entwürdigt." Also verbieten? Unter Strafe stellen?

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Befürworter des Verbots argumentierten, Zoophilie sei artwidrig, die Tiere müssten geschützt werden. Das mag ein lauteres Anliegen sein, aber ist hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt? Tiere dürfen mit Erlaubnis des Gesetzgebers in industriellem Ausmaß gezüchtet, artwidrig gehalten und getötet werden. Selbst das Schächten, das qualvolle Ausbluten bei vollem Bewusstsein, ist unter gewissen Bedingungen gesetzlich erlaubt. Auch Brandmarkung und die Kastration von Ferkeln bleiben nach wie vor erlaubt. Tiere werden als Zirkusattraktion oder Versuchstiere missbraucht, sie werden von Freizeitjägern erlegt und vegetieren als Haustiere unter teilweise erbärmlichen Bedingungen. Diese Praktiken sind straffrei. Wenn sich aber irgendwer von seinem Hund bespringen lässt, brauchen wir den starken Arm des Strafrechts? Das ist widersprüchlich.

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Es versteht sich von selbst, dass Tiere vor Gewalt und willkürlicher Verletzung zu schützen sind. Viele Befürworter der Neuregelung berufen sich auf dieses Gebot. Eine Gesetzesänderung ist hier aber unnötig. Das Tierschutzgesetz stellte schon vor der aktuellen Änderung "das Zufügen erheblicher Schmerzen oder Leiden an Wirbeltieren" unter Geld- und Freiheitsstrafe.

Erleben wir den Einzug einer Zwei-Klassen-Ethik in die Tierrechtsdebatte? Der possierliche Chihuahua im Familienkreis ist soweit vermenschlicht, dass er als schutzbedürftiger Träger ethischer Rechte wahrgenommen wird, während Nutzvieh als Salami ohne größere Bedenken auf das Brötchen wandert? Ernst gemeinter Tierschutz könnte hier anfangen; mit einer vegetarischen Ernährung.

Stehen vielleicht andere Gründe als der Tierschutz hinter dem Verbot zoophiler Handlungen? Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings hat gesagt: "Blamabel, wenn wir eine solche richtige Gesetzesänderung nur mit der Tiergesundheit begründen. Das Sittengesetz [...] ist für mich eine viel offensichtlichere Begründung eines solchen notwendigen Verbots." Solche Aussagen erwecken den Anschein, das Tierschutz-Argument diene nur als Vorwand, um Sanktionen bei Übertreten persönlicher Geschmacksgrenzen zu rechtfertigen. Gesetze nach Gusto: "Das finde ich eklig, das gehört verboten!" zu erlassen, finde ich falsch. Unter dieser Voraussetzung lehne ich eine Kriminalisierung ab.

Es wäre wünschenswert, dass der Tierschutz künftig weitere Fortschritte macht. Möglich, dass das Töten von Tieren, die artwidrige Haltung, Schächten, Schnäbel abschleifen, Kastration, maschinelle Gänsemast und dergleichen eines Tages verboten sein werden. In diesem Zuge würde ich auch ein Verbot sexueller Handlungen an Tieren befürworten. Bis dahin: Mein persönliches Unbehagen ist kein ausreichender Grund für ein gesetzliches Verbot.

 
Leserkommentare
  1. Hat eigentlich mal jemand die Tiere gefragt, was die davon halten? ;-)

    Ich bezweifle, dass man Haustierhaltung und Sex mit Hunden mal so eben auf einer Ebene stellen kann, um Widersprüchlichkeiten im geltenden Strafrecht zu bedauern.

    Und im Vegetarier-Leben den eigentlichen Tierschutz sehen, kann offensichtlich auch nur, wer eine stammtischreife Abneigung gegen Chihuahua-Haltung mit dem Ernst der Nutzviehhaltung gleichsetzt.

    Was ist daran falsch, ein solches Gesetz aus zwei Seiten zu betrachten und von diesen her zu begründen (Tierschutz & 'Sittengesetz')? Tierschutz in allen Ehren, aber hat der Mensch nicht auch einen eigenen Anspruch im Umgang mit Tieren?

    Vielleicht ist das persönliche Unbehagen des Autors in der Tat kein ausreichender (!) Grund für ein gesetzliches Verbot, aber gilt ein so 'minderwertiges' Befinden nicht auch für den Tierschutz? Unser Wille, die Tiere zu schützen, erwächst doch ebenso aus einem persönlichen Unbehagen, dass das nicht so ganz in Ordnung zu sein scheint, wenn wir Tiere quälen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • GDH
    • 19.12.2012 um 16:05 Uhr

    "Unser Wille, die Tiere zu schützen, erwächst doch ebenso aus einem persönlichen Unbehagen, dass das nicht so ganz in Ordnung zu sein scheint, wenn wir Tiere quälen."

    Das ist schon ein Unterschied. Wenn man aus einem persönlichen Unbehagen ein Prinzip ableiten kann, auf das sich eine Gesellschaft verständigt (z.B. empfindungsfähigen Wesen nicht unnötig Leid zuzufügen), kann das zu Grundlage von Gesetzen machen.

    Wenn das persönliche Unbehagen hingegen von einer Art ist, dass es sich prinzipiell auch gegen einvernehmliche Handlungen aller Beteiligten richten kann, sollte man es nicht über Angelegenheiten des persönlichen Geschmacks erheben.

    • GDH
    • 19.12.2012 um 16:05 Uhr

    "Unser Wille, die Tiere zu schützen, erwächst doch ebenso aus einem persönlichen Unbehagen, dass das nicht so ganz in Ordnung zu sein scheint, wenn wir Tiere quälen."

    Das ist schon ein Unterschied. Wenn man aus einem persönlichen Unbehagen ein Prinzip ableiten kann, auf das sich eine Gesellschaft verständigt (z.B. empfindungsfähigen Wesen nicht unnötig Leid zuzufügen), kann das zu Grundlage von Gesetzen machen.

    Wenn das persönliche Unbehagen hingegen von einer Art ist, dass es sich prinzipiell auch gegen einvernehmliche Handlungen aller Beteiligten richten kann, sollte man es nicht über Angelegenheiten des persönlichen Geschmacks erheben.

  2. Leider sagen die Medien wie auch die Politiker nichts zu dem Anlaß oder der Datengrundlage, warum man sich überhaupt damit beschäftigt. Ist Sex mit Tieren ein Massenphänomen in Deutschland oder hatten einige Politiker einschneidende Erlebnisse diesbezüglich? Wie kamen die Politiker überhaupt zu der Idee, ausgerechnet dies jetzt verbieten zu müssen, wobei alle anderen Quälereien weiter erlaubt bleiben. Hat denn jemand nachgewiesen, dass Sex mit Tieren für die Tiere Quälerei ist? Fragen über Fragen...

    5 Leserempfehlungen
  3. sie werden von Freizeitjägern erlegt und vegetieren als Haustiere unter teilweise erbärmlichen Bedingungen.

    Sobald etwas erlegt ist ist es in der Regel TOT!
    Und selbst wenn mit erlegt gefangen gemeint ist, hab ich noch kein Jäger gesehen der sich z.B. eine 90Kg Bache im Wohnzimmer hält!!!

    Der Schreiber war eventuell ein Hassgeifernder Veganer o.ä.

    • GDH
    • 19.12.2012 um 16:05 Uhr

    "Unser Wille, die Tiere zu schützen, erwächst doch ebenso aus einem persönlichen Unbehagen, dass das nicht so ganz in Ordnung zu sein scheint, wenn wir Tiere quälen."

    Das ist schon ein Unterschied. Wenn man aus einem persönlichen Unbehagen ein Prinzip ableiten kann, auf das sich eine Gesellschaft verständigt (z.B. empfindungsfähigen Wesen nicht unnötig Leid zuzufügen), kann das zu Grundlage von Gesetzen machen.

    Wenn das persönliche Unbehagen hingegen von einer Art ist, dass es sich prinzipiell auch gegen einvernehmliche Handlungen aller Beteiligten richten kann, sollte man es nicht über Angelegenheiten des persönlichen Geschmacks erheben.

    4 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Warum so einseitig?"
    • Ndeko
    • 19.12.2012 um 16:49 Uhr

    Ich frage mich ernsthaft, wie viele Leute, die den Artikel gelesen haben, die Differenzierung, die der Autor, gerade zwischen reinen moralischen Gründen und ernsthaft schutzwürdigen Interessen zieht, nicht verstanden haben.

    Als Beispiel nur einmal Kommentar 4:

    "Reicht es denn als Begründung nicht aus, dass die Befrieidung niedrigster Instinkte mit Hilfe von Tieren unter der Würde der Menschheit ist?" (sic)

    Da fragt man sich, ob der Artikel überhaupt zu Ende gelesen, geschweige denn verstanden wurde. Nein es reicht nicht aus, gerade dieser moralische Standpunkt ist es nicht, der es rechtfertigt, mit den Mitteln des Strafrechts einzugreifen.

    So sieht auch tatsächlich kein konsequenter Tierschutz aus.

    Und übertragen lässt sich das auf die unterschiedlichsten Dinge:

    Viele Menschen mögen Homosexualität für widerlich, abartig und für "unter der Würde der Menschheit" halten, aber ein Verbot rechtfertigt dieses Moralempfinden nicht.

    Ebenso beim Beischlaf zwischen Verwandten, dessen Begründung mit der "Volksgesundheit" nicht nur wie aus Nazizeiten klingt, sondern in Anbtracht der Tatsache, dass Beischlaf zwischen Behinderten legal und Beischlaf zwischen zeugungsunfähigen Verwandten illegal ist, einfach nur vorgeschoben wirkt. Hier geht es um die Durchsetzung einer Moralvorstellung.

    Also bitte unbedingt die Grenze ziehen zwischen der Durchsetzung moralischer Vorstellungen mittels des Strafrechts und dem Schutz von verletzbaren Rechtsgütern.

    3 Leserempfehlungen
    • F.F.
    • 19.12.2012 um 17:20 Uhr

    "Reicht es denn als Begründung nicht aus, dass die Befrieidung niedrigster Instinkte mit Hilfe von Tieren unter der Würde der Menschheit ist?"

    Das, was sie schreiben legt nahe, dass der Mensch für Sie eine höherwertigere Lebensform als ein Tier ist.
    Ich bin immer noch auf der Suche nach einer treffenden Begründung für diese Ansicht. Lediglich die Kirche liefert hier einen Ansatz, da aus deren Sicht der Geschlechtsverkehr noch eher ein Mittel zur Fortpflanzung ist.

    2 Leserempfehlungen
    Antwort auf "..........."
  4. ... und der Autor um gültige Argumente und die angemessene Diskussion einer schwierigen Thematik bemüht haben, war es Zeit für jemanden aus der Zielgruppe, in Stammtischmanier mitzuteilen, dass er immer schon genau wusste, wo falsch und richtig zu verorten ist, nämlich genau beim eigenen Standpunkt, der den Nabel der Welt bildet. Für diesen Bevölkerungsteil ist dieses Gesetz gemacht worden.

    Eine Leserempfehlung
  5. "eine intime zwischenmenschliche Beziehung nachahmen"?

    Ich stelle mir vor, daß es in Bordellen nicht anders ist als beim Sex mit Tieren. Das Objekt ist ein anderes. Einem Menschen mutet man das zu, Objekt zu sein. Schliesslich machen die Meisten das freiwillig, oder? Einem Tier so etwas zuzumuten ist unmöglich, dabei kann man die Würde eines Tieres, glaube ich, nicht verletzen.

    Dieses ganze Thema widert mich einfach nur an.

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