Leserartikel

Sex mit TierenEkel allein ist kein Argument

Um Tiere zu schützen, sind fortan sexuelle Handlungen mit ihnen verboten. Das ist unverhältnismäßig, schreibt Leser C. Hübner, denn andere Quälereien bleiben legal.

Am 13. Dezember 2012 hat der Bundestag über Neuregelungen zum Tierschutz entschieden. "Zoophile Handlungen", also Sex mit Tieren, stehen in Zukunft unter Strafe. Ging es hier wirklich um Tierschutz oder um juristische Absicherung persönlicher Geschmacksgrenzen?

In der Debatte um die Kriminalisierung zoophiler Handlungen haben mich stets zwei Empfindungen überkommen. Erstens: "Eklig, wie kann man auf sowas abfahren?" Zweitens: "Wie traurig. Eine intime zwischenmenschliche Erfahrung wird als groteske Parodie nachgeahmt. Sexualität wird entwürdigt." Also verbieten? Unter Strafe stellen?

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Befürworter des Verbots argumentierten, Zoophilie sei artwidrig, die Tiere müssten geschützt werden. Das mag ein lauteres Anliegen sein, aber ist hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt? Tiere dürfen mit Erlaubnis des Gesetzgebers in industriellem Ausmaß gezüchtet, artwidrig gehalten und getötet werden. Selbst das Schächten, das qualvolle Ausbluten bei vollem Bewusstsein, ist unter gewissen Bedingungen gesetzlich erlaubt. Auch Brandmarkung und die Kastration von Ferkeln bleiben nach wie vor erlaubt. Tiere werden als Zirkusattraktion oder Versuchstiere missbraucht, sie werden von Freizeitjägern erlegt und vegetieren als Haustiere unter teilweise erbärmlichen Bedingungen. Diese Praktiken sind straffrei. Wenn sich aber irgendwer von seinem Hund bespringen lässt, brauchen wir den starken Arm des Strafrechts? Das ist widersprüchlich.

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Es versteht sich von selbst, dass Tiere vor Gewalt und willkürlicher Verletzung zu schützen sind. Viele Befürworter der Neuregelung berufen sich auf dieses Gebot. Eine Gesetzesänderung ist hier aber unnötig. Das Tierschutzgesetz stellte schon vor der aktuellen Änderung "das Zufügen erheblicher Schmerzen oder Leiden an Wirbeltieren" unter Geld- und Freiheitsstrafe.

Erleben wir den Einzug einer Zwei-Klassen-Ethik in die Tierrechtsdebatte? Der possierliche Chihuahua im Familienkreis ist soweit vermenschlicht, dass er als schutzbedürftiger Träger ethischer Rechte wahrgenommen wird, während Nutzvieh als Salami ohne größere Bedenken auf das Brötchen wandert? Ernst gemeinter Tierschutz könnte hier anfangen; mit einer vegetarischen Ernährung.

Stehen vielleicht andere Gründe als der Tierschutz hinter dem Verbot zoophiler Handlungen? Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings hat gesagt: "Blamabel, wenn wir eine solche richtige Gesetzesänderung nur mit der Tiergesundheit begründen. Das Sittengesetz [...] ist für mich eine viel offensichtlichere Begründung eines solchen notwendigen Verbots." Solche Aussagen erwecken den Anschein, das Tierschutz-Argument diene nur als Vorwand, um Sanktionen bei Übertreten persönlicher Geschmacksgrenzen zu rechtfertigen. Gesetze nach Gusto: "Das finde ich eklig, das gehört verboten!" zu erlassen, finde ich falsch. Unter dieser Voraussetzung lehne ich eine Kriminalisierung ab.

Es wäre wünschenswert, dass der Tierschutz künftig weitere Fortschritte macht. Möglich, dass das Töten von Tieren, die artwidrige Haltung, Schächten, Schnäbel abschleifen, Kastration, maschinelle Gänsemast und dergleichen eines Tages verboten sein werden. In diesem Zuge würde ich auch ein Verbot sexueller Handlungen an Tieren befürworten. Bis dahin: Mein persönliches Unbehagen ist kein ausreichender Grund für ein gesetzliches Verbot.

 
Leserkommentare
    • vonDü
    • 20.12.2012 um 15:55 Uhr

    ausländischen Freunden das Dosenpfand und Klimarettung durch Glühbirnentausch zu erklären, aber bei diesem Highlight avantgardistischer Gesellschaftspolitik fehlen mir die Worte.

    Eine Leserempfehlung
    • Menina
    • 20.12.2012 um 16:47 Uhr

    von dem ich durch diesen Leserartikel erfahren habe. Aber die hier geführte Debatte widert mich an. Zum großen Teil dreht sie sich darum, dass nun die Freiheit der Vertreter der menschlichen Spezies beschnitten wird, die es o.k. finden, wehr- und hilflose Tiere für die eigene Bedürfnisbefriedigung zu manipulieren und zu benutzen. Kein Tier "wünscht" sich jedoch eine sexuelle Beziehung zu seinem Halter oder einem anderen Menschen - dazu müssten Tiere erkenntnis- und einsichtsfähig sein und in der Lage, sich mit dem Menschen über einen gemeinsamen sprachlichen Code zu verständigen, um Zustimmung (oder aber Ablehnung) äußern zu können. Das sind sie aber nicht, und deshalb ist es nichts anderes als sexueller Missbrauch von Tieren, über den wir hier sprechen und der nun endlich nicht mehr erlaubt ist.
    Im Übrigen geht man von ungefähr einer halben Million Tiere aus, die jährlich allein in Deutschland durch solchen Missbrauch sterben. Außerdem gibt es umfangreiche Untersuchungen zum psychologischen Profil von Menschen, die Tiere missbrauchen. Viele von ihnen haben sich später auch an Kindern und Erwachsenen vergriffen. Die Quälerei von Tieren war bzw. ist erwiesenermaßen oft nur die Vorstufe zu mehr Grausamkeit.

    • Menina
    • 20.12.2012 um 16:48 Uhr

    gar nicht klar ist, welche gravierenden Auswirkungen sexuelle Übergriffe auf die Tiere haben, anders kann ich mir die offenkundige Verharmlosung solcher Praktiken nicht erklären. Wer möchte, kann sich u. a. hier informieren:

    http://www.tierschutzbuer...
    http://www.bmt-tierschutz...
    http://www.peta.de/web/mi...
    http://www.rohanowski.de/...

    Das Verbot ist nicht unverhältnismäßig, sondern ein Schritt in die richtige Richtung hin zu mehr Achtung und Respekt gegenüber unseren tierischen Mitgeschöpfen. Es bleibt selbstverständlich niemandem unbenommen, sich auch für die Abschaffung der anderen im Artikel erwähnten Tierquälereien einzusetzen, also beispielsweise - wenn man nicht komplett auf tierische Produkte verzichten kann und/oder möchte - zumindest auf artgerechte Haltung zu achten, zudem gegen Massentierhaltung, Massentransport und Fließbandschlachtung zu protestieren und bei den Politikern und Produzenten Änderungen einzufordern und – was auch zum Tierschutz gehört - die eigenen Freigängerkatzen und -kater kastrieren zu lassen, damit endlich die unkontrollierte Vermehrung und das damit einhergehende Katzenelend (die Pflegestellen und Tierheime sind übervoll) gestoppt werden.

    • Lasy
    • 20.12.2012 um 21:35 Uhr

    Wer kontrolliert die Einhaltung dieser Neuregelung? Welcher Tagesordnungspunkt war das im Bundestag?
    Ist ein Kuss auf die Nase meines Kuscheltieres strafbar, wenn der streitbare Nachbar Böses ersinnt?

  1. "Sex mit Tieren wird nicht nur gesellschaftlich abgelehnt, sondern auch gegeißelt..."
    Was hat denn nun der Flagelantismus damit zu tun?

    "Sex mit Tieren ist ebenfalls eine der Theorien der Entstehung des HIV-Virus beim Menschen."

    Selbst wenn die Theorie stimmt wird HI im nachhinein durch ein Verbot schwinden. Ungeschützter Analverkehr ist zum Beispiel mit Sicherheit ein Risiko und für die Ausbreitung von HI mitverantwortlich. Deshalb den Analverkehr verbieten?
    Selbst wenn man Zoophilie ablehnt und die Befürworter haben keine stichhaltigen Argumente bleibt doch auch die Frage ob die Kriminalisierung von Zoopholie irgend jemand abhalten würde seiner oder ihrer Neigung nachzugehen... Wahrscheinlich nicht.
    Je mehr man darüber nachdenkt bleibt nur ein moralisches Argument über und das zählt nicht.
    Ich finde 70 Jährige Männer, die sich 18 Jährige Mädchen als Geliebte halten- auch ekelhaft und moralisch verwerflich. Ich würde mich aber hüten ein Verbot solcher Beziehungen zu fordern. Der Staat hat im Schlafzimmer nichts verloren. Ob Tierrechtler oder Alice Scharzer- Puritaner aller Coleur dürfen nicht länger die Debatte bestimmen. Punkt.

    3 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Schwere Konsequenzen"
  2. 182. Ja danke

    das werde ich auch unterstützen. Nicht vergessen, wir haben 2013 Wahlentscheidungen, da könnte dann eine gewisse Umkehr möglich werden.

    • Nameez
    • 21.12.2012 um 17:12 Uhr

    "Blamabel, wenn wir eine solche richtige Gesetzesänderung nur mit der Tiergesundheit begründen. Das Sittengesetz [...] ist für mich eine viel offensichtlichere Begründung eines solchen notwendigen Verbots." Diese Aussage begründet die Gesetzesänderung kein bisschen. Wenn ein im Gesetzbuch nicht ausführliches definiertes "Sittengesetz", Gesetzesänderungen aller Art, ohne diese objektiv und sachlich begründen zu müssen, ohne weiteres legitimiert, na dann können Herr Krings & Co ja mit einer juristischen Rechtfertigung weitere sexuelle Eingrenzungen erlassen.
    Da sein persönliches subjektives, höchstwahrscheinlich christlich geprägtes, "Sittengesetz" den Geschlechtsverkehr zwischen Homosexuellen oder die Ausübung sexueller Praktiken an einem selbst als sittenwidrig einstufen wird, sollte er kein Problem haben mit gleicher "Argumentation" wie eben auch beim "Tierschutzgesetz" angewendet, diese Arten von sexueller Selbstbestimmung ebenfalls als Straftat durchsetzen können.
    So muss ich dem Autor des Artikels Recht geben: Tierschutz als Decktmantel der Gesellschaft seine eigenen Werte aufzudrücken.
    In wie fern Tiere durch sexuellen Verkehr mit Menschen zu Schaden kommen und ob sie nicht doch ihre Zustimmung mitteilen können, sind Fragen, welche wissenschaftlich hätten geklärt werden müssen, da NUR die uneinvernehmliche Handlung Schaden zufügt und gegen den Schutz verstößt, nicht aber die "Sittenwidrigkeit". Und warum benötigt dann ein Fleischer diese Einwilligung nicht auch?

  3. Hallo RobertIonis,
    .
    ich teile Ihre Befürchtung zwar nicht, dass die "Zivilisation zugrunde gehen wird", und wenn ich's analytisch betrachte, spreche ich auch nicht von "Anstand" versus "Lustbefriedigung". Aber Ihr K 4 ist wichtig, denn Sie haben als erster Kommentator auf einen wichtigen Punkt hingewiesen: Es gibt einen starken Trend dahin, dass gesellschaftliche Akzeptanz eines Verhaltens im öffentlichen Sexualitäts-Diskurs immer weniger Platz hat. Anders gesagt: Man redet dem Nachbarn immer weniger rein, wenn es um Sex geht; die eigenen Vorstellungen von dem, "was sich gehört" spielen in der Öffentlichkeit kaum noch eine Rolle.
    .
    Jetzt hat die Homosexuellen-Bewegung ein Argumentationsproblem. Sie hat die Homosexualität in die Öffentlichkeit gebracht, Schwule können sich "outen", und müssen keine öffentliche Stigmatisierung mehr befürchten. Sie konnten sich bisher darauf verlassen, dass ihre Nachbarn nicht in fremde Betten schauen, weil allgemein akzeptiert ist, dass man sich um seine eigenen Angelegenheiten zu kümmern hat. Durch die Zoophilie-Debatte ist aber dieser Schutzwall wirkungslos geworden, weil die Zoophilen dieselben Argumente für sich in Anspruch nehmen können. Auch sie können sagen: "kümmert euch um eure eigenen Sachen. Überkommene Moralvorstellungen sind kein Argument". und, wie aus dem Artikel deutlich wird: Tierschutz ist auch kein Argument!
    .
    (wird fortgesetzt)

    Antwort auf "Zu Tode relativieren"

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