Leserartikel

Sex mit TierenEkel allein ist kein Argument

Um Tiere zu schützen, sind fortan sexuelle Handlungen mit ihnen verboten. Das ist unverhältnismäßig, schreibt Leser C. Hübner, denn andere Quälereien bleiben legal.

Am 13. Dezember 2012 hat der Bundestag über Neuregelungen zum Tierschutz entschieden. "Zoophile Handlungen", also Sex mit Tieren, stehen in Zukunft unter Strafe. Ging es hier wirklich um Tierschutz oder um juristische Absicherung persönlicher Geschmacksgrenzen?

In der Debatte um die Kriminalisierung zoophiler Handlungen haben mich stets zwei Empfindungen überkommen. Erstens: "Eklig, wie kann man auf sowas abfahren?" Zweitens: "Wie traurig. Eine intime zwischenmenschliche Erfahrung wird als groteske Parodie nachgeahmt. Sexualität wird entwürdigt." Also verbieten? Unter Strafe stellen?

Anzeige

Befürworter des Verbots argumentierten, Zoophilie sei artwidrig, die Tiere müssten geschützt werden. Das mag ein lauteres Anliegen sein, aber ist hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt? Tiere dürfen mit Erlaubnis des Gesetzgebers in industriellem Ausmaß gezüchtet, artwidrig gehalten und getötet werden. Selbst das Schächten, das qualvolle Ausbluten bei vollem Bewusstsein, ist unter gewissen Bedingungen gesetzlich erlaubt. Auch Brandmarkung und die Kastration von Ferkeln bleiben nach wie vor erlaubt. Tiere werden als Zirkusattraktion oder Versuchstiere missbraucht, sie werden von Freizeitjägern erlegt und vegetieren als Haustiere unter teilweise erbärmlichen Bedingungen. Diese Praktiken sind straffrei. Wenn sich aber irgendwer von seinem Hund bespringen lässt, brauchen wir den starken Arm des Strafrechts? Das ist widersprüchlich.

Leserartikel auf ZEIT ONLINE

ZEIT ONLINE präsentiert regelmäßig ausgewählte Leserartikel, die unsere eigenen Inhalte um zusätzliche Meinungen, Erfahrungsberichte und Sichtweisen bereichern. Vor der Veröffentlichung nehmen wir mit den Autoren Kontakt auf und sprechen über den Text, anschließend wird der Leserartikel von uns redigiert und bebildert. Auch bei Leserartikeln, die unter Pseudonym veröffentlicht wurden, kennt die Redaktion Namen und Anschrift des Autors. Alle weiteren Informationen finden Sie in unseren Leserartikel-FAQ.

Leserartikel schreiben

Welches Thema brennt Ihnen schon seit Längerem auf der Seele? Was freut, ärgert oder verwundert Sie? Welches Buch, welche Musik oder welchen Film würden Sie gerne einmal auf ZEIT ONLINE rezensieren? ZEIT ONLINE freut sich auf Ihren Leserartikel. In unseren Leserartikel-FAQ finden Sie alle wichtigen Hinweise, wie Sie beim Verfassen Ihres eigenen Artikels für ZEIT ONLINE vorgehen sollten.

Zur Artikeleingabe

Der ZEIT-ONLINE-Wald

Als symbolisches Dankeschön pflanzen wir für jeden Leserartikel, den wir veröffentlichen, einen Baum. Dabei arbeiten wir mit iplantatree.org zusammen. Zum Start des neuen Leserartikel-Projekts haben wir schon 1000 Bäume in Berlin Friedrichshagen gepflanzt und hoffen, dass daraus im Lauf der Jahre ein ganzer ZEIT-ONLINE-Wald wird. Mehr Informationen finden Sie in unseren Leserartikel-FAQ.

Es versteht sich von selbst, dass Tiere vor Gewalt und willkürlicher Verletzung zu schützen sind. Viele Befürworter der Neuregelung berufen sich auf dieses Gebot. Eine Gesetzesänderung ist hier aber unnötig. Das Tierschutzgesetz stellte schon vor der aktuellen Änderung "das Zufügen erheblicher Schmerzen oder Leiden an Wirbeltieren" unter Geld- und Freiheitsstrafe.

Erleben wir den Einzug einer Zwei-Klassen-Ethik in die Tierrechtsdebatte? Der possierliche Chihuahua im Familienkreis ist soweit vermenschlicht, dass er als schutzbedürftiger Träger ethischer Rechte wahrgenommen wird, während Nutzvieh als Salami ohne größere Bedenken auf das Brötchen wandert? Ernst gemeinter Tierschutz könnte hier anfangen; mit einer vegetarischen Ernährung.

Stehen vielleicht andere Gründe als der Tierschutz hinter dem Verbot zoophiler Handlungen? Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings hat gesagt: "Blamabel, wenn wir eine solche richtige Gesetzesänderung nur mit der Tiergesundheit begründen. Das Sittengesetz [...] ist für mich eine viel offensichtlichere Begründung eines solchen notwendigen Verbots." Solche Aussagen erwecken den Anschein, das Tierschutz-Argument diene nur als Vorwand, um Sanktionen bei Übertreten persönlicher Geschmacksgrenzen zu rechtfertigen. Gesetze nach Gusto: "Das finde ich eklig, das gehört verboten!" zu erlassen, finde ich falsch. Unter dieser Voraussetzung lehne ich eine Kriminalisierung ab.

Es wäre wünschenswert, dass der Tierschutz künftig weitere Fortschritte macht. Möglich, dass das Töten von Tieren, die artwidrige Haltung, Schächten, Schnäbel abschleifen, Kastration, maschinelle Gänsemast und dergleichen eines Tages verboten sein werden. In diesem Zuge würde ich auch ein Verbot sexueller Handlungen an Tieren befürworten. Bis dahin: Mein persönliches Unbehagen ist kein ausreichender Grund für ein gesetzliches Verbot.

 
Leserkommentare
  1. (Fortsetzung)
    .
    Sie, RobertIonis, haben für Ihren Kommentar 30 Leser-Empfehlungen gekriegt. Ich schließe daraus, dass diese Gesellschaft weit davon entfernt ist, jemals Zoophilie zu akzeptieren. Niemand will aber mit zweierlei Maß messen. Deshalb müssen die geouteten Homosexuellen jetzt eine neue Argumentation finden.

    Antwort auf "Zu Tode relativieren"
  2. Haarspalterei und Begriffsüberinterpretation, welches man besonders oft in diesem Forum lesen kann. Zoophilie wird verboten und unter Strafe gestellt, weil es Tierquälerei ist. Kann man das bestätigen oder verneinen und ich persönlich und da spielt Ekel erstmal keine Rolle, sage ja, weil man das Tier entsprechend zur Lustbefriedigung benutzt und quält.
    Der Autor weist völlig zurecht auf eine Menge von Missständen gerade in der Tierhaltung hin. Das ist befürwortenswert und wird oft genug angeprangert und kritisiert, aber allein der Tatbestand, dass es diese Verbrechen an Tieren gibt, kann doch nicht Begründung sein, ein individuelles Verbrechen abzuschwächen, zu relativieren und genau das ist der eigentliche Kern und Fehler in der Argumentation des Autors. Massentierhaltung und Quälerei geschieht leider in der Anonymität der Grosskonzerne und kann allein deswegen schon nicht gleichgesetzt werden mit Zoophilie. Das hat also wenig mit "Moralapostel Gesetzgebung" zu tun und das es dann diskutiert wird, liegt nicht an der Gesetzgebung, sondern an der Öffentlichkeit, denn zu der Debatte wird niemand gezwungen und dass die Debatte über Tierhaltung und Tierschutz so selten stattfindet ist nicht der Fehler der Regierung, sondern von uns Bürgern, die zu wenig Interesse, vor allem aber zu wenig Engagement zeigen.
    Leider werden Vegetarier in der Gesellschaft immernoch viel zu sehr verlacht, anstatt eine ernsthafte Diskussion mit ihnen zu führen, die ausgesprochen fruchtbar sein kann.

  3. "Um Tiere zu schützen, sind fortan sexuelle Handlungen mit ihnen verboten."

    Und was ist mit den Menschen, die bisweilen vor sich selbst geschützt werden müssen?

  4. 188. [...]

    Entfernt, da unsachlich. Die Redaktion/ls

  5. der immer versuchte, Nachbars Katze zu vögeln. Würde der jetzt auch strafrechtlich verfolgt werden?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Ich ersetze "vögeln" durch "sodomisieren"... ;-)

    Ich ersetze "vögeln" durch "sodomisieren"... ;-)

  6. Ich ersetze "vögeln" durch "sodomisieren"... ;-)

    • andand
    • 28.12.2012 um 14:26 Uhr
    191. andand

    Auch wenn ich die Argumente größtenteils nachvollziehbar finde, ist es m.E. schade, einen Schritt in die richtige Richtung zu verurteilen anstatt ihn als Basis für weitere Folgeschritte zu sehen.

    Noch eine Anmerkung zum Artikel: vegetarische Ernährung als tierfreundlich darzustellen geht an der Realität vorbei.
    Zur vegetarischen Ernährung gehören Milchprodukte, Honig etc. Jegliche Tierhaltung ist nicht tiergerecht, auch in bio, auch in "artgerecht".
    Wenn Sie das nicht glauben, fragen Sie doch mal inhaftierte Menschen (mit Freilauf), wie die sich fühlen. Und die werden nicht gemolken, ihre Haare werden nicht geschoren und verkauft, sie werden nicht nach bestimmten Körpervorzügen oder Gehorsamkeit gezüchtet etc.
    Wirklich tierschützend ist nur eine vegane Lebensweise.
    Ich persönlich lebe nicht vegan. Ich habe es ausprobiert und mir hat es nicht gut getan. Ich lebe größtenteils vegetarisch, esse aber auch ab und zu Fleisch und Fisch (BIO: bioladen-bio, nicht supermarkt-bio). Aber ich bilde mir dabei nicht ein, dass ich damit tierfreundlich bin. Es gibt nicht nur schwarz und weiss. Es gibt vor allem das dazwischen. Und das ist nicht immer nur grau, sondern vor allem bunt, gemischt und vielschichtig.
    Ich versuche mit größtmöglicher Verantwortung für mich selbst und meine Umwelt zu leben. Aber ich als Mensche mache mich schuldig im Sinne von Einschränkungen anderer. Das gehört zum Menschsein. Alles andere ist realitätsferner Idealismus.

    Eine Leserempfehlung
  7. Also entweder ist das nun wieder so eine handwerkliche Glanzleistung oder meine juristische Logik lässt mich im Stich.
    Wo ist Zoophilie denn bitte verboten?

    "ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen
    UND
    dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen."

    Mir erscheint der Zwang iVm Artwidrigkeit hier unabdingbares Tatbestandsmerkmal zu sein.

    Zum einen: Artübergreifender Sex ist nicht perse artwidrig.
    (Haben einige Foristen ja schon deutlich geschildert)
    Zum Anderen: Viel Spass beim Nachweis des Zwangs.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service