Leserartikel

Sex mit TierenEkel allein ist kein Argument

Um Tiere zu schützen, sind fortan sexuelle Handlungen mit ihnen verboten. Das ist unverhältnismäßig, schreibt Leser C. Hübner, denn andere Quälereien bleiben legal.

Am 13. Dezember 2012 hat der Bundestag über Neuregelungen zum Tierschutz entschieden. "Zoophile Handlungen", also Sex mit Tieren, stehen in Zukunft unter Strafe. Ging es hier wirklich um Tierschutz oder um juristische Absicherung persönlicher Geschmacksgrenzen?

In der Debatte um die Kriminalisierung zoophiler Handlungen haben mich stets zwei Empfindungen überkommen. Erstens: "Eklig, wie kann man auf sowas abfahren?" Zweitens: "Wie traurig. Eine intime zwischenmenschliche Erfahrung wird als groteske Parodie nachgeahmt. Sexualität wird entwürdigt." Also verbieten? Unter Strafe stellen?

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Befürworter des Verbots argumentierten, Zoophilie sei artwidrig, die Tiere müssten geschützt werden. Das mag ein lauteres Anliegen sein, aber ist hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt? Tiere dürfen mit Erlaubnis des Gesetzgebers in industriellem Ausmaß gezüchtet, artwidrig gehalten und getötet werden. Selbst das Schächten, das qualvolle Ausbluten bei vollem Bewusstsein, ist unter gewissen Bedingungen gesetzlich erlaubt. Auch Brandmarkung und die Kastration von Ferkeln bleiben nach wie vor erlaubt. Tiere werden als Zirkusattraktion oder Versuchstiere missbraucht, sie werden von Freizeitjägern erlegt und vegetieren als Haustiere unter teilweise erbärmlichen Bedingungen. Diese Praktiken sind straffrei. Wenn sich aber irgendwer von seinem Hund bespringen lässt, brauchen wir den starken Arm des Strafrechts? Das ist widersprüchlich.

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Es versteht sich von selbst, dass Tiere vor Gewalt und willkürlicher Verletzung zu schützen sind. Viele Befürworter der Neuregelung berufen sich auf dieses Gebot. Eine Gesetzesänderung ist hier aber unnötig. Das Tierschutzgesetz stellte schon vor der aktuellen Änderung "das Zufügen erheblicher Schmerzen oder Leiden an Wirbeltieren" unter Geld- und Freiheitsstrafe.

Erleben wir den Einzug einer Zwei-Klassen-Ethik in die Tierrechtsdebatte? Der possierliche Chihuahua im Familienkreis ist soweit vermenschlicht, dass er als schutzbedürftiger Träger ethischer Rechte wahrgenommen wird, während Nutzvieh als Salami ohne größere Bedenken auf das Brötchen wandert? Ernst gemeinter Tierschutz könnte hier anfangen; mit einer vegetarischen Ernährung.

Stehen vielleicht andere Gründe als der Tierschutz hinter dem Verbot zoophiler Handlungen? Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings hat gesagt: "Blamabel, wenn wir eine solche richtige Gesetzesänderung nur mit der Tiergesundheit begründen. Das Sittengesetz [...] ist für mich eine viel offensichtlichere Begründung eines solchen notwendigen Verbots." Solche Aussagen erwecken den Anschein, das Tierschutz-Argument diene nur als Vorwand, um Sanktionen bei Übertreten persönlicher Geschmacksgrenzen zu rechtfertigen. Gesetze nach Gusto: "Das finde ich eklig, das gehört verboten!" zu erlassen, finde ich falsch. Unter dieser Voraussetzung lehne ich eine Kriminalisierung ab.

Es wäre wünschenswert, dass der Tierschutz künftig weitere Fortschritte macht. Möglich, dass das Töten von Tieren, die artwidrige Haltung, Schächten, Schnäbel abschleifen, Kastration, maschinelle Gänsemast und dergleichen eines Tages verboten sein werden. In diesem Zuge würde ich auch ein Verbot sexueller Handlungen an Tieren befürworten. Bis dahin: Mein persönliches Unbehagen ist kein ausreichender Grund für ein gesetzliches Verbot.

 
Leserkommentare
    • tobmat
    • 18.12.2012 um 16:24 Uhr

    Ihre Begründung ist unlogisch.Nur weil der Mensch "die Krone der Schöpfung ist" leitet sich daraus kein Verbot des Sex mit Tieren ab.
    Schließlich geht nicht die geringste Gefahr davon aus und es betrifft nur eine sehr kleine Anzahl an Individuen.

    Deswegen geht man ja auch den Weg über den Tierschutz. Die Begründung jemand Anderes zu schützen ist in Deutschland praktisch die einzige Möglichkeit eine Sexualpraktik zu verbieten.

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    Doch doch. Weil der Mensch die Krone der Schöpfung ist, ergeben sich einige moralische Grundbedingungen. Z.B. dass man Menschen nicht einfach töten darf. Und eben auch, dass artwidriger Geschlechtsverkehr nicht vorgenommen werden darf.
    Man könnte sich auch darauf einigen, dass Menschen getötet werden dürften, z.B. weil einige Menschen "minderwertig" wären. Das gab es oft genug, ist also nicht undiskutierbar.

    Schließlich geht nicht die geringste Gefahr davon aus und es betrifft nur eine sehr kleine Anzahl an Individuen.

    Aber woher nehmen Sie diese Pseudo-Weisheit, bzw. womit wollen Sie Ihre Aussage belegen können?

    Doch doch. Weil der Mensch die Krone der Schöpfung ist, ergeben sich einige moralische Grundbedingungen. Z.B. dass man Menschen nicht einfach töten darf. Und eben auch, dass artwidriger Geschlechtsverkehr nicht vorgenommen werden darf.
    Man könnte sich auch darauf einigen, dass Menschen getötet werden dürften, z.B. weil einige Menschen "minderwertig" wären. Das gab es oft genug, ist also nicht undiskutierbar.

    Schließlich geht nicht die geringste Gefahr davon aus und es betrifft nur eine sehr kleine Anzahl an Individuen.

    Aber woher nehmen Sie diese Pseudo-Weisheit, bzw. womit wollen Sie Ihre Aussage belegen können?

    • Zeugma
    • 18.12.2012 um 16:24 Uhr

    Sehr geehrter Herr Hübner,

    Sie schreiben "... sie werden von Freizeitjägern erlegt ..." und zählen das zu dem ganzen quälerischen Tun, das Sie zurecht anprangern.

    Ein waidgerecht erlegtes Stück Wild leidet in der Regel kaum; Ausnahme ist sicherlich Schwarzwild, das sich meist noch ein paar Meter davon machen kann. Nicht waidgerechte Schüsse gibt es leider auch.

    Aber vergessen Sie nicht, dass all diese Tiere bis dahin in ihrer natürlichen Umgebung frei leben konnten. Wo gibt es das sonst?

    Und ohne Bestandsregulierung durch die Jäger stände es um den Wald noch viel schlechter. Oder hätten Sie Alternativen zum Wildabschuss vorzuschlagen?

    Also, bitte nicht alle über eine Kamm scheren.

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    Löwen, Tiger, Wölfe wären natürliche Regulatoren und Evolutionsförderer.
    Nebenbei:
    Zielunsichere Freizeitjäger würden besser zuhause bleiben...

    Löwen, Tiger, Wölfe wären natürliche Regulatoren und Evolutionsförderer.
    Nebenbei:
    Zielunsichere Freizeitjäger würden besser zuhause bleiben...

  1. "Ging es hier wirklich um Tierschutz oder um juristische Absicherung persönlicher Geschmacksgrenzen?"

    Es ging meiner Ansicht nach darum, etwas, was dem Geschmacksempfinden der meisten Menschen zuwider läuft, gesetzlich zu verbieten. Und ich stimme dem Autoren dahingehend zu, dass das kein ausreichender Grund ist, das Gesetz zu bemühen.

    Im Grunde ist nicht Tierschutz, sondern geschmacklicher Populismus, wenn der Gesetzgeber bei so einem Thema tätig wird. Als ob das ein drängendes Problem wäre, und nicht eine Marginalie.

    7 Leserempfehlungen
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    Es ging meiner Ansicht nach darum, etwas, was dem Geschmacksempfinden der meisten Menschen zuwider läuft, gesetzlich zu verbieten. Und ich stimme dem Autoren dahingehend zu, dass das kein ausreichender Grund ist, das Gesetz zu bemühen.

    Es ging auch darum, konsequent eine Lücke zu schließen:
    Außerdem bestünde eine Regelungslücke, da zwar die Verbreitung zoophilen Materials strafbar sei, nicht aber die Handlung an sich.

    Es ging meiner Ansicht nach darum, etwas, was dem Geschmacksempfinden der meisten Menschen zuwider läuft, gesetzlich zu verbieten. Und ich stimme dem Autoren dahingehend zu, dass das kein ausreichender Grund ist, das Gesetz zu bemühen.

    Es ging auch darum, konsequent eine Lücke zu schließen:
    Außerdem bestünde eine Regelungslücke, da zwar die Verbreitung zoophilen Materials strafbar sei, nicht aber die Handlung an sich.

  2. Doch doch. Weil der Mensch die Krone der Schöpfung ist, ergeben sich einige moralische Grundbedingungen. Z.B. dass man Menschen nicht einfach töten darf. Und eben auch, dass artwidriger Geschlechtsverkehr nicht vorgenommen werden darf.
    Man könnte sich auch darauf einigen, dass Menschen getötet werden dürften, z.B. weil einige Menschen "minderwertig" wären. Das gab es oft genug, ist also nicht undiskutierbar.

    Antwort auf "........"
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    • GDH
    • 18.12.2012 um 17:07 Uhr

    Sie meinen
    "Weil der Mensch die Krone der Schöpfung ist, ergeben sich einige moralische Grundbedingungen. Z.B. dass man Menschen nicht einfach töten darf. Und eben auch, dass artwidriger Geschlechtsverkehr nicht vorgenommen werden darf."

    Selbst wenn ich Ihrer Annahme folge, erschließt sich mir nicht, warum "artwidriger Geschlechtsverkehr nicht vorgenommen werden darf".

    Das Verbot, Menschen zu töten, begründet sich mit den Rechten des Opfers. Beim Geschlechtsverkehr mit Tieren gibt es aber ein "Opfer", das kein Mensch ist (also nicht "die Krone der Schöpfung").

    Ich sehe nicht, wie Sie ein solcher Verbot von Verboten abgrenzen wollen, die überhaupt nichts und niemanden schützen (also irgendwelche Formen von Geschlechtsverkehr, die Sie Artwidrig finden, die aber ohne Tiere auskommen).

    Hier ein Beleg Ihrer Aussagen zu "Menschen dürfen nicht getötet werden"

    http://www.zeit.de/politi...

    der zeigt, dass auch Ihre Moral beliebig ist.

    • GDH
    • 18.12.2012 um 17:07 Uhr

    Sie meinen
    "Weil der Mensch die Krone der Schöpfung ist, ergeben sich einige moralische Grundbedingungen. Z.B. dass man Menschen nicht einfach töten darf. Und eben auch, dass artwidriger Geschlechtsverkehr nicht vorgenommen werden darf."

    Selbst wenn ich Ihrer Annahme folge, erschließt sich mir nicht, warum "artwidriger Geschlechtsverkehr nicht vorgenommen werden darf".

    Das Verbot, Menschen zu töten, begründet sich mit den Rechten des Opfers. Beim Geschlechtsverkehr mit Tieren gibt es aber ein "Opfer", das kein Mensch ist (also nicht "die Krone der Schöpfung").

    Ich sehe nicht, wie Sie ein solcher Verbot von Verboten abgrenzen wollen, die überhaupt nichts und niemanden schützen (also irgendwelche Formen von Geschlechtsverkehr, die Sie Artwidrig finden, die aber ohne Tiere auskommen).

    Hier ein Beleg Ihrer Aussagen zu "Menschen dürfen nicht getötet werden"

    http://www.zeit.de/politi...

    der zeigt, dass auch Ihre Moral beliebig ist.

  3. Und wer legt absolut, nicht relativiert, fest, was sittsam und moralisch ist, und was nicht? Sie vielleicht zufällig?

    Sind die Verhältnisse im Schlachthof nicht unterwürdig?

    4 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Zu Tode relativieren"
  4. sex mit tieren ist seit langem bei uns via künstliche befruchtung usus.
    im bildungs tv (arte,3sat?) war zu sehen, wie - sperma her - einem elefantenbullen deshalb - manuell, eigentlich per arm an prostata - ein orgasmus verpasst wurde.
    so ähnlich geht das mit den meisten männlichen säugetieren.
    bei den weiblichen geht es bei der besamung nicht viel anders zu.
    (bei zuchtpferden die regel)
    ob ich nun einen wildeber masturbiere (auch im tv!) zwecks spermagewinnung und den weiblichen das zeug via spritze verabreiche oder meine eigenen genitalien zwischenschalte ist ja sowas von egal.
    ################
    früher hat die kath. kirche nur die missionarsstellung erlaubt.
    ekel ist überhaupt kein argument,
    scham und moral auch nicht (S.Freud)

    10 Leserempfehlungen
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    Also wenn das (die Spermagewinnung und künstliche Befruchtung von und bei Tieren) von den Gerichten als "Sex mit Tieren" festgestellt und verboten würde, also der Gedanke ist sensationell!

    "Also wenn das (die Spermagewinnung und künstliche Befruchtung von und bei Tieren) von den Gerichten als "Sex mit Tieren" festgestellt und verboten würde, also der Gedanke ist sensationell!"

    Ja, wer dann zufällig, vielleicht sogar aus ganz anderen Gründen, dabei eine ausgebeulte Hose trägt, muss damit rechnen, wenn er beobachtet wird, in den Knast zu kommen.

    Also wenn das (die Spermagewinnung und künstliche Befruchtung von und bei Tieren) von den Gerichten als "Sex mit Tieren" festgestellt und verboten würde, also der Gedanke ist sensationell!

    "Also wenn das (die Spermagewinnung und künstliche Befruchtung von und bei Tieren) von den Gerichten als "Sex mit Tieren" festgestellt und verboten würde, also der Gedanke ist sensationell!"

    Ja, wer dann zufällig, vielleicht sogar aus ganz anderen Gründen, dabei eine ausgebeulte Hose trägt, muss damit rechnen, wenn er beobachtet wird, in den Knast zu kommen.

  5. Bitte geben Sie Belege für diese Behauptung, und bitte definieren Sie genau, was Sie unter "Krone der Schöpfung" verstehen.

    Eine Leserempfehlung
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    Die Begründung habe ich bereits geliefert in Kommentar 23, nämlich dass sich jede Art das Recht heraus nimmt, andere Arten zu verdrängen. Etc.

    Die Begründung habe ich bereits geliefert in Kommentar 23, nämlich dass sich jede Art das Recht heraus nimmt, andere Arten zu verdrängen. Etc.

  6. ist er ja grundsätzlich auch gegen die Verwendung von Tieren zu sexuellen Handlungen und findet nur, dass der Tierschutz grundsätzlich nicht weit genug geht bzw. die Prioritäten zurzeit merkwürdig gesetzt sind.

    Aber dann kann man doch unabhängig von der Begründung des Verbots anerkennen, dass die Tendenz Richtung mehr Tierschutz schon mal stimmt.

    Eine Leserempfehlung

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