Leserartikel

Sex mit TierenEkel allein ist kein Argument

Um Tiere zu schützen, sind fortan sexuelle Handlungen mit ihnen verboten. Das ist unverhältnismäßig, schreibt Leser C. Hübner, denn andere Quälereien bleiben legal.

Am 13. Dezember 2012 hat der Bundestag über Neuregelungen zum Tierschutz entschieden. "Zoophile Handlungen", also Sex mit Tieren, stehen in Zukunft unter Strafe. Ging es hier wirklich um Tierschutz oder um juristische Absicherung persönlicher Geschmacksgrenzen?

In der Debatte um die Kriminalisierung zoophiler Handlungen haben mich stets zwei Empfindungen überkommen. Erstens: "Eklig, wie kann man auf sowas abfahren?" Zweitens: "Wie traurig. Eine intime zwischenmenschliche Erfahrung wird als groteske Parodie nachgeahmt. Sexualität wird entwürdigt." Also verbieten? Unter Strafe stellen?

Anzeige

Befürworter des Verbots argumentierten, Zoophilie sei artwidrig, die Tiere müssten geschützt werden. Das mag ein lauteres Anliegen sein, aber ist hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt? Tiere dürfen mit Erlaubnis des Gesetzgebers in industriellem Ausmaß gezüchtet, artwidrig gehalten und getötet werden. Selbst das Schächten, das qualvolle Ausbluten bei vollem Bewusstsein, ist unter gewissen Bedingungen gesetzlich erlaubt. Auch Brandmarkung und die Kastration von Ferkeln bleiben nach wie vor erlaubt. Tiere werden als Zirkusattraktion oder Versuchstiere missbraucht, sie werden von Freizeitjägern erlegt und vegetieren als Haustiere unter teilweise erbärmlichen Bedingungen. Diese Praktiken sind straffrei. Wenn sich aber irgendwer von seinem Hund bespringen lässt, brauchen wir den starken Arm des Strafrechts? Das ist widersprüchlich.

Leserartikel auf ZEIT ONLINE

ZEIT ONLINE präsentiert regelmäßig ausgewählte Leserartikel, die unsere eigenen Inhalte um zusätzliche Meinungen, Erfahrungsberichte und Sichtweisen bereichern. Vor der Veröffentlichung nehmen wir mit den Autoren Kontakt auf und sprechen über den Text, anschließend wird der Leserartikel von uns redigiert und bebildert. Auch bei Leserartikeln, die unter Pseudonym veröffentlicht wurden, kennt die Redaktion Namen und Anschrift des Autors. Alle weiteren Informationen finden Sie in unseren Leserartikel-FAQ.

Leserartikel schreiben

Welches Thema brennt Ihnen schon seit Längerem auf der Seele? Was freut, ärgert oder verwundert Sie? Welches Buch, welche Musik oder welchen Film würden Sie gerne einmal auf ZEIT ONLINE rezensieren? ZEIT ONLINE freut sich auf Ihren Leserartikel. In unseren Leserartikel-FAQ finden Sie alle wichtigen Hinweise, wie Sie beim Verfassen Ihres eigenen Artikels für ZEIT ONLINE vorgehen sollten.

Zur Artikeleingabe

Der ZEIT-ONLINE-Wald

Als symbolisches Dankeschön pflanzen wir für jeden Leserartikel, den wir veröffentlichen, einen Baum. Dabei arbeiten wir mit iplantatree.org zusammen. Zum Start des neuen Leserartikel-Projekts haben wir schon 1000 Bäume in Berlin Friedrichshagen gepflanzt und hoffen, dass daraus im Lauf der Jahre ein ganzer ZEIT-ONLINE-Wald wird. Mehr Informationen finden Sie in unseren Leserartikel-FAQ.

Es versteht sich von selbst, dass Tiere vor Gewalt und willkürlicher Verletzung zu schützen sind. Viele Befürworter der Neuregelung berufen sich auf dieses Gebot. Eine Gesetzesänderung ist hier aber unnötig. Das Tierschutzgesetz stellte schon vor der aktuellen Änderung "das Zufügen erheblicher Schmerzen oder Leiden an Wirbeltieren" unter Geld- und Freiheitsstrafe.

Erleben wir den Einzug einer Zwei-Klassen-Ethik in die Tierrechtsdebatte? Der possierliche Chihuahua im Familienkreis ist soweit vermenschlicht, dass er als schutzbedürftiger Träger ethischer Rechte wahrgenommen wird, während Nutzvieh als Salami ohne größere Bedenken auf das Brötchen wandert? Ernst gemeinter Tierschutz könnte hier anfangen; mit einer vegetarischen Ernährung.

Stehen vielleicht andere Gründe als der Tierschutz hinter dem Verbot zoophiler Handlungen? Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings hat gesagt: "Blamabel, wenn wir eine solche richtige Gesetzesänderung nur mit der Tiergesundheit begründen. Das Sittengesetz [...] ist für mich eine viel offensichtlichere Begründung eines solchen notwendigen Verbots." Solche Aussagen erwecken den Anschein, das Tierschutz-Argument diene nur als Vorwand, um Sanktionen bei Übertreten persönlicher Geschmacksgrenzen zu rechtfertigen. Gesetze nach Gusto: "Das finde ich eklig, das gehört verboten!" zu erlassen, finde ich falsch. Unter dieser Voraussetzung lehne ich eine Kriminalisierung ab.

Es wäre wünschenswert, dass der Tierschutz künftig weitere Fortschritte macht. Möglich, dass das Töten von Tieren, die artwidrige Haltung, Schächten, Schnäbel abschleifen, Kastration, maschinelle Gänsemast und dergleichen eines Tages verboten sein werden. In diesem Zuge würde ich auch ein Verbot sexueller Handlungen an Tieren befürworten. Bis dahin: Mein persönliches Unbehagen ist kein ausreichender Grund für ein gesetzliches Verbot.

 
Leserkommentare
  1. ...mit bedenkenswerten Argumenten

    5 Leserempfehlungen
    • GDH
    • 18.12.2012 um 16:46 Uhr

    Sie fragen
    "Reicht es denn als Begründung nicht aus, dass die Befrieidung niedrigster Instinkte mit Hilfe von Tieren unter der Würde der Menschheit ist?"

    Sie wollen etwas verbieten, weil es unter der Würde des handelnden Menschen (der ist ja einverstanden!) ist? Also jemanden bestrafen weil er etwas "unter seiner Würde" getan hat?

    Oder meinen Sie mit "Würde der Menschheit", dass die Rechte irgendwelcher Nichtbeteiligten geschützt werden müssten? Falls ja: wovor?

    Ohne konkreten Schutzzweck (und da kommt hier wohl nur der Schutz des Tieres in Frage) kein Verbot. So einfach sollte das in einem liberalen Rechtsstaat sein.

    Ihr Argumentationsmuster erweckt auf mich den Eindruck, dass damit auch alle möglichen Handlungen, die Menschen allein mit sich oder einvernehmlich unter Erwachsenen begehen, verboten werden könnten.

    Letztlich kämen wir so nah daran, etwas aus Geschmacksgründen verbieten zu wollen.

    3 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Zu Tode relativieren"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Zitat GDH:
    "Oder meinen Sie mit "Würde der Menschheit", dass die Rechte irgendwelcher Nichtbeteiligten geschützt werden müssten? Falls ja: wovor?

    Ohne konkreten Schutzzweck (und da kommt hier wohl nur der Schutz des Tieres in Frage) kein Verbot. So einfach sollte das in einem liberalen Rechtsstaat sein."

    Ein Beispiel:
    In Österreich ist Sex mit Tieren verboten. Es meldete sich in den 90ern eine Frau beim Arzt, weil sie an seltsamen Krankheitssymptomen litt. Nun stellte der Arzt eine Erkrankung fest, die man NUR durch G-Verkehr mit Tieren bekommen kann.
    Es stellte sich heraus, das ihr damaliger Lebensabschnittspartner Zoophilie betrieb und seine "menschliche" Sexualpartnerin angesteckt hatte.
    Also ich sehe hier einen konkreten Schutzzweck im Verbot.

    Zitat GDH:
    "Oder meinen Sie mit "Würde der Menschheit", dass die Rechte irgendwelcher Nichtbeteiligten geschützt werden müssten? Falls ja: wovor?

    Ohne konkreten Schutzzweck (und da kommt hier wohl nur der Schutz des Tieres in Frage) kein Verbot. So einfach sollte das in einem liberalen Rechtsstaat sein."

    Ein Beispiel:
    In Österreich ist Sex mit Tieren verboten. Es meldete sich in den 90ern eine Frau beim Arzt, weil sie an seltsamen Krankheitssymptomen litt. Nun stellte der Arzt eine Erkrankung fest, die man NUR durch G-Verkehr mit Tieren bekommen kann.
    Es stellte sich heraus, das ihr damaliger Lebensabschnittspartner Zoophilie betrieb und seine "menschliche" Sexualpartnerin angesteckt hatte.
    Also ich sehe hier einen konkreten Schutzzweck im Verbot.

    • Morbox
    • 18.12.2012 um 16:55 Uhr

    ...ist doch der Instinkt aller Tiere, sich zu wehren, wenn ihnen etwas nicht passt. Also kann man in einem gewissen Rahmen zumindest ein Missfallen feststellen. Außerdem: Soll man jetzt jedem Fall, wo ein Besitzer von seinem Tier angegriffen wird, auch in dieser Richtung nachgehen - auch wenn es kaum Zoophile gibt? Ich bezweifle, dass ein etwaiger Nutzen von so einer Änderung die Kosten übersteigt. Und einen Nutzen irgendeiner Art zweifle ich im Übrigen auch an. Wenn man sich mal oberflächlich informiert, scheint sich die Medizin beim Status der "Zoophilie" als Paraphilie nicht mehr so sicher zu sein ( http://de.wikipedia.org/w... ) - und wenn manche Menschen tatsächlich nur so sexuelle Erfüllung finden können, das Ganze also eine sexuelle Orientierung ist, dann würde ich ihnen das in dem Maß gestatten, wie das auch mit Menschen gestattet ist - wie das aktuell noch der Fall ist. Die, die ihre Tiere quälen (egal warum und wie) stehen ohnehin unter Strafe - sofern ihre Gewalttaten offenbar werden, kann mir nicht vorstellen, dass das oft passiert. Ihr Ekel in allen Ehren, ich finde eine große Bandbreite sexueller Handlungen, etwa Homosexualität oder eben Zoophilie, auch in bestimmten Abstufungen eklig und/oder schwer vorstellbar, aber ich würde niemanden herabwürdigen, der sie ausführt. Toleranz geht mir über alles, außer über die körperliche und seelische Unversehrtheit von fühlenden Wesen. Die sehe ich hier nicht (per se!) verletzt.

    3 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Zitat Morbox:

    Soll man jetzt jedem Fall, wo ein Besitzer von seinem Tier angegriffen wird, auch in dieser Richtung nachgehen - auch wenn es kaum Zoophile gibt?

    Ein Tier hat keine moralischen Werte, keine moralischen Pflichten, kann zwischen Gut und Böse nicht unterscheiden, also ist es kein Mensch, keine Person, und damit auch nicht rechtlich belangbar.
    Ein Löwe, der ein Zebra tötet oder ein Eisbärenmännchen, das den Eisbärennachwuchs einer Bärin verspeist begehen keinen Morde, sondern verhalten sich artgerecht. Es ist schon erstaunlich, das man heutzutage noch erklären muss, wo der Unterschied zwischen Tier und Mensch liegt.

    Zitat Morbox:

    Soll man jetzt jedem Fall, wo ein Besitzer von seinem Tier angegriffen wird, auch in dieser Richtung nachgehen - auch wenn es kaum Zoophile gibt?

    Ein Tier hat keine moralischen Werte, keine moralischen Pflichten, kann zwischen Gut und Böse nicht unterscheiden, also ist es kein Mensch, keine Person, und damit auch nicht rechtlich belangbar.
    Ein Löwe, der ein Zebra tötet oder ein Eisbärenmännchen, das den Eisbärennachwuchs einer Bärin verspeist begehen keinen Morde, sondern verhalten sich artgerecht. Es ist schon erstaunlich, das man heutzutage noch erklären muss, wo der Unterschied zwischen Tier und Mensch liegt.

    • GDH
    • 18.12.2012 um 17:07 Uhr

    Sie meinen
    "Weil der Mensch die Krone der Schöpfung ist, ergeben sich einige moralische Grundbedingungen. Z.B. dass man Menschen nicht einfach töten darf. Und eben auch, dass artwidriger Geschlechtsverkehr nicht vorgenommen werden darf."

    Selbst wenn ich Ihrer Annahme folge, erschließt sich mir nicht, warum "artwidriger Geschlechtsverkehr nicht vorgenommen werden darf".

    Das Verbot, Menschen zu töten, begründet sich mit den Rechten des Opfers. Beim Geschlechtsverkehr mit Tieren gibt es aber ein "Opfer", das kein Mensch ist (also nicht "die Krone der Schöpfung").

    Ich sehe nicht, wie Sie ein solcher Verbot von Verboten abgrenzen wollen, die überhaupt nichts und niemanden schützen (also irgendwelche Formen von Geschlechtsverkehr, die Sie Artwidrig finden, die aber ohne Tiere auskommen).

    Antwort auf "Nicht undiskutierbar"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    "Das Verbot, Menschen zu töten, begründet sich mit den Rechten des Opfers." Die Rechte des Opfers kann man genauso schnell relativieren, wie die Moral. Vor allem, weil die Rechte des Opfers nur indirekt die handelnde Person betreffen und deshalb einfach ignoriert oder im Gewissen wegdiskutiert werden können.

    "Das Verbot, Menschen zu töten, begründet sich mit den Rechten des Opfers." Die Rechte des Opfers kann man genauso schnell relativieren, wie die Moral. Vor allem, weil die Rechte des Opfers nur indirekt die handelnde Person betreffen und deshalb einfach ignoriert oder im Gewissen wegdiskutiert werden können.

  2. 37. [...]

    Entfernt. Bitte belegen Sie Ihre Behautungen. Danke, die Redaktion/jk

  3. Also wenn das (die Spermagewinnung und künstliche Befruchtung von und bei Tieren) von den Gerichten als "Sex mit Tieren" festgestellt und verboten würde, also der Gedanke ist sensationell!

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Nein lieder doch nicht: Die Formulierung lautet
    "ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen"

    D.H. die sexuelle Ausbeutung der Tiere zur Spermagewinnung ist nicht verboten.

    Nein lieder doch nicht: Die Formulierung lautet
    "ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen"

    D.H. die sexuelle Ausbeutung der Tiere zur Spermagewinnung ist nicht verboten.

  4. Wenn Tiere reden könnten ... Solche Diskussionen sind einfach lächerlich. Schaut euch lieber die Episode "Selma das Schaf" aus Woody Allen's genialem Film an. Da habt ihr wenigstens was davon ... danach könnte ihr gut gelaunt bei Google "vegane Ernährung" eingeben und euch informieren.

  5. Die Kastration von Hunden ist im Gegensatz zu der von Katzen bereits verboten, da ein Hund nicht allein rausgeht und die Besitzer folglich über seine sexuelle Aktivität wachen können und eine Kastration demnach eine unnötige Verstümmelung ist.

    Nur - es hält sich keiner dran. Tierärzte geben reihenweise nach, weil Besitzer zu faul sind, ihre läufigen Hündinnen an die Leine zu nehmen, mit Depressionen nach der Scheinträchtigkeit klarzukommen und erst recht keinen Bock auf Rüden haben, die sich auch wie Rüden benehmen. Dann müsste man sich ja bemühen oder - noch schlimmer - den Hund erziehen. Die Gleichgültigkeit und Bequemlichkeit der Menschen geht über alles - im Zweifel ist eine Verstümmelung der Haustieres für die allermeisten Menschen besser, als einmal Hundeschule.

    2 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Kastration"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    > Die Kastration von Hunden ist im Gegensatz zu der von Katzen
    > bereits verboten [...]

    Das ist schlicht und ergreifend falsch, auch wenn ähnliche Behauptungen wie die von Ihnen geäußerte mit schöner Regelmäßigkeit in irgendwelchen Hundehalterforen kursieren.

    Im Übrigen:

    Ich teile zu 100% Ihre Klage bzgl. fauler und/oder verständnisloser Hunde- bzw. allgemein Tierbesitzer. Ihre Behauptung aber, die Kastration von Hunden sei per se und in allen Fällen 'unnötig', das stimmt so pauschal keineswegs.

    > Die Kastration von Hunden ist im Gegensatz zu der von Katzen
    > bereits verboten [...]

    Das ist schlicht und ergreifend falsch, auch wenn ähnliche Behauptungen wie die von Ihnen geäußerte mit schöner Regelmäßigkeit in irgendwelchen Hundehalterforen kursieren.

    Im Übrigen:

    Ich teile zu 100% Ihre Klage bzgl. fauler und/oder verständnisloser Hunde- bzw. allgemein Tierbesitzer. Ihre Behauptung aber, die Kastration von Hunden sei per se und in allen Fällen 'unnötig', das stimmt so pauschal keineswegs.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service